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WMtt für MM und Nmgegenö Pfa. pro viergespaltene Korpuszeile, gertchtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Amtsblatt Femsprecher Nr. 6. — Telezramm-Adresje: Amtsblatt Wilsdruff. Mr dte Lsl. »mtsbauptmannschask MMen, für da» Kgl. Lmlsgericht und den Stadlrat M Milsdru^ sowrr für das Lgl. Forstrenkamt m Tharandt. Jnsertionspreis 15 H Außerhalb des Amtsgerlchtsbezirks Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Austraggeb. in Konkurs gerät. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher " bis mittags 12 Uhr angenommen. Bezugspreis vierteljährlich 1,35 Mt. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post bezogen 1,54 Mk. Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch^Grumbach, Grund bet Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaustmch, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, NeuUrchen Niederwartha, AKrmsdor^^ RöhrSdors bet Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedtwalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit der wöchentlichen Beilage „Welt im Bild" und der monatlichen Beilage „Unsere Heimat". . Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. 70. JahW Nr. 12. j Sonnabend, den 28. Januar LS11 50 Mark 65 80 90 an ¬ betragen für eine Verbindung von nicht drei Miauten Dauer bei einer Entfernung mehr als Mark Das im Grundbache für Altt«n«eberg, Blatt 45, auf den Namen Karl Otta Beger eingetragene Grundstück soll am Freitag, den ir. Marz 4944, vormittags 40 Uhr, — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werben. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 3 3 Ar grob und auf 2400 Mark g schätzt. ES liegt an der Wi sdruff Nossener Staatsstraße unb ist mit Wohngebäude sowie in Netzen von nicht über 1000 An schlüssen bei mehr als 1000 bi» einschl.' 5000 Anschlüssen ........ bet mehr als 5000 bis einschl. 20000 Anschlüssen jährlich für jeden Anschluß, der von der Vermittelu«gS- stelle nicht weiter als 5 Kilometer entfernt ist. 8 3. Die Gesprächsgebühr ist die Vergütung für die Herstellung der Gesprächsvcrbtndung. Sie ist »ach Wahl des Teilnehmers als Einzel- gebühr für jede Verbindung oder als Pauschgebühr zu entrichten. Dir Etnzelgebühr beträgt 4 Pfg. für jede Verbindung. Dte Pauschgedühr beträgt bei nicht über 2000 Verbindungen 75 Mark jährlich, bet mehr als 2000 bis einschl. 4000 Verbindungen 140 Maik jährlich, bei mehr als 4000 bis einschl. 6000 Verbindungen 200 Mar! jährlich, bei mehr als 6000 bi« einschl. 8000 Verbindungen 250 Mark jährlich, i bei mehr «IS 8000 bis einschl. 10000 Verbindungen 300 Mark jährlich. Die Höchstzahl der bei einem Anschluß zulässige» Gesprächsverbindurigen beträgt 10000 jährlich. Wird bei Anschlüsse« gegen Einzelgebühr die Höchst zahl überschritten, so ist für jede Verbindung dte Einzel» gebühr und für je 10000 Verbindungen die Grundgebühr für einen weiteren Anschluß zu entrichten. Wird bei Anschlüssen ge«e« Pauschgebühr die Höchstzahl (10000) um mehr als 600 Verbindungen überschritten, so stnd für je 10000 Verbindungen die Grundgebühr und die Ge sprächsgebühr für einen weiteren Anschluß zu entrichten. § 4. Wird in einem Otte ein Fernsprechnetz neu eingerichtet, so werden für den Anschluß im laufenden Rechnungsjahre die gleichen Gebühren erhoben, wie in Netzen von nicht über 1000 Anschlüssen. 8 7 Für die Benutzung der Verbindungsanlagen zwischen verschiedenen Netzen oder Orten mit öffentlichen Fernsprechftellen werden Gesprächsgebühren erhoben. Sie buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls dte Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung deS Versteigerungserlöses dem Ansprüche de» Gläubigers und den übrigen Rechten nachgcsetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder dte einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des ver steigerten Gegenstandes tritt. Wilsdruff, den 24. Januar 1911. is« Aönigliches Amtsgericht. über 1000 Kilometer für jede angefangeneu weiteren 250 Kilometer 50 Pfg. mehr. Die Entfernung von 20 Kilometer wird nach der Luftlinie von der Vermittlungsstelle aus gerechnet. Der 8 11 enthält dann dte Bestimmung, daß die Bedingungen für die Benutzung der Fersprechetnrichtunge« und die Gebühr für den Fernsprechverkehr, soweit im Gesetze nicht Bestimmungen getroffen worden stad, durch Anordnung deS Reichskanzlers festgelegt werden. Di- Pest i« Chi««. Nach Ankunft von tausend chinesischen Soldaten und englischen Aerzten in Fudajadjan wurden ganze Straßen ausgeschwefelt. In Charbin wächst die Sterblichkeit be ständig. Täglich werden viele Tote von den Straßen aufgelesen. Die Aerzte der Gesandtschaften erklären, wi der .New Jork Hrrald" aus Peking meldet, die jetzige Pesteptdemie als eine der heftigsten, die je gewütet habe. Alle bis jetzt verzeichneten Fälle verliefen tödlich. Die jetzige Seuche unterscheidet sich von früheren vor allen durch die Charakteristika der Lungenpest. Die Raschheit ihrer Ausbreitung zeigt sich durch dte Zahl der Erkrankungen i« de« Provinzen südlich der großen Mauer, die bereits von ihr hetmgesucht stad ungeachtet aller Quarantäne. bei mehr als 20000 bis einschl. 70000 Anschlüssen 90 bei mehr als 70000 Anschlüssen für jede gefangene« weiteren 50000 Anschlüsse je 10 Mark mehr Ttschlerwerkstattgebäude, Nc. 278 des Brandkatasters, bebaut. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist j dem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grmdstücke stnd, soweit sie zur Zeit der Ein-, Tagung des am 29. Dezember 1910 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund-'2a 9/10. Nr. 3. Neves ans aller Welt. Die Prinz-Heinrich-Fahrt 1911 führt von Homburg v. d. H. mach London und findet vom 4. bis 20. Juli statt. Es verlautet, daß die Unterjcebootsflottille nach Wilhelmshaven Lerlegt werde. Der Bau einer Osfiziers-Speiseanstalt in Helgoland wurde von der Budgetkommijsion des Reichstags genehmigt. Der Norddeutsche Lloyd hat seine beiden Schnelldampfer „Olden burg" und „Darmstadt" an die Türkei verkauft. Eine Diskonlermäßigung der Reichsbank steht sür die ersten Tage Les Februar zu erwarten. Die Aussichten für das Zustandekommen der elfaß-lothringischen Verfassung sind nicht sehr günstig. In allen preußischen Wahlbezirken wird von den Sozialdemokraten für die kommenden Sonntage die Fortsetzung der Wahlrechtsdemonstra- tionen angesagt. Die Dresdner Stadtverordneten bewilligten für die Zukunft und erstmalig sür 1911 20000 Mk. an den Verein zur Hebung des .Fremdenverkehrs. In der vorgestrigen Sitzung der Handelskammer Dresden wurde Ler bisherige Vorstand wiedergewählt. Holland hat sich jegliche Einmischung in die Frage der Vlissinger Befestigungen verbeten. Die Bank von England ermäßigte ihren Diskont von 4'/z aus 4 Prozent. Italien beabsichtigt eine Flottendemonstration gegen die Türkei wegen der Zwischenfälle in Hodaida und Tripolis. Massenerkrankungen ans religiösem Wahnsinn werden aus Ruß land gemeldet. In Südrußland herrschen seit 0 Tagen heftige Schnecstürme. Die türkifchc Regierung hat drei Kreuzer der russischen Frei- willigenflotte zur Ueberjührung von Truppen nach dem Jemen gechattet. Die Pest greift im Innern Chinas mit erschreckender Schnellig keit um sich. Die Bereinigten Staaten fordern von San-Domingo energisch «ine sofortige Erledigung des Zwistes mit Haiti. Die Vereinigten Staaten versuchen, die der pacifischen Mündung des Pauamakanals vorgelagerten Galapagos-Jnseln von Ecuador zu erwerben, was »voraussichtlich die Differenzen mit Japan veijchärsen dürste. Dem amerikanischen Senat liegt ein Gesetzentwurf über eine weitere Verschärfung der Einwanderungsbestimmungen vor. ZUM Geburtstage der Uaisers. Ullscr Kaiser tritt heute in sein 53. Lebensjahr. Tausende und Millionen Deutscher im In. und Ausland gedenken an diesem Tage seiner in einer besonders warmen Aufwallung deS Gefühls. Denn, wenn je, so tritt am Geburtstagsfest im Bewußtsein des Volke« der offizielle, so zu sagen, der amtliche Charakter der Per- sönlichkeit, d.e es zu feiern wünscht, zurück vor ihre» all gemein menschlichen sowie speziell persönlichen Vorzügen usd Eigenschaften. Heute schweigen und sollen dem Kaiser gegenüber schweigen die Differenzen enger partei politischer Beurteilungen, unter denen unsere Zeit ohne- dies schon über Gebühr leidet. Heute einigen sich alle, die überhaupt noch deutsch im Herze« empfinden, in der Verehrung besten, dem ei« großer Teil der Geschicke Deutschlands in die Hand gelegt worden ist, und der, wie nicht oft ein Fürst, sie mit tiefem Ernst und vollem Einsatz seiner scharfgeprägten Persönlichkeit allzeit zum Vesten des ganzen großen Vaterlandes zu lenken gewillt A- G^at>e das abgeschlossene Jahr hat den Kaiser nach dieser Richtung wieder besonders in den Vordergrund gerückt. Er nahm bei einem feierlichen Anlaß Gelegen« U, erneut zu betonen, unter welches höchste Gesetz er ach bei seiner mehr als schweren und verantwortungs vollen Aufgabe zu beugen verpflichtet fühlt. Er erinnerte an das Wort seiues Großvaters, unter besten Herrschaft 5°ch gerade des neuen deutsche« Reiches Macht und Herrlichkeit begründet ward, wonach jener sich als In- strument des Höchsten betrachtet habe, und legte i« An lehnung daran vor der Nutlon das ernste Bekenntnis ab, daß auch er sich unter voller Wahrung der Rechte de» Volkes persönlich durchaus abhängig wisse voo der Gnade GottrS. Es ist nahezu unvelständlich, wie dieses Kaiser- wort, für das jeder einzelne Deutsche dem Monarchen nicht dankbar genug sein kasn, zu so scharfen, zum Teil sogar häßlichen Mißdeutungen Anlaß bitten konnte. Es läßt sich überhaupt nur aus zwei Gründen erklären, die aber für daS deutsche Volkstum weit verhängnisvoller stnd als alle angebliche „falsche Auffassung" der Stellung unseres Kaisers gegenüber der Nation. Der eine Grund ist, wie schon oben gestreift wurde, die zunehmende Paiteisucht in den Reihen der Zunft- wie der Bierbank- Politiker, dte schon einmal in der Weltgeschichte das Grab deutscher Macht und Größe geworden ist. Sie versteigt sich zu der anmaßenden Forderung, daß der Kaiser, dessen heiligste Pflicht eS ist, üoer de» Parteien zu stehen, weil er nur so, den Blick auf das Ganze gerichtet, jeder einzelnen gerecht werden kann, sich zum Diener und Voll strecker irgend eines, vielleicht gerade besonders hervor- tretenden Parteiwillens herabwürdigeu soll. Der and re Grund aber ist noch verhängnisvoller. Es ist daS tu gewissen Volks! eisen bis zum Haß gesteigerte Aergernis an jedem, der überhaupt noch zu Gott als dem obersten Lenker aller Geschicke und dem Richter aller Gedanken des Herzens sich bekennt. Aber angesichts der katastro phalen Gefahr, dte nach dem Gesetz der Völkergeschichte aller Zeiten für jede Nation darin liegt, wen« sie i« blinder Selbstüberhebung den Abfall von Gott vollzog, kann, wer sein Volk und Vaterland lieb hat, nur innig danken, daß wir noch einen Kaiser haben, der — nicht als leere Phrase, sondern als grundlegende LebenSmacht — von sich bekennt, daß er lediglich von Gottes Gnaden ist, waS er ist! Und eine solche Auffassung seiner Re- gentenstelluug kann jeder aufrechte Mann, mag er t« Einzelheiten ruhig seine freie Meinung einer anderen obrigkeitlichen entgegensetzen, dem Kaiser nur mit echter deutscher Treue und hoher persönlicher Wertschätzung vergelten. So haben wir am heut-gen Tage nicht bloß die ernste Pflicht, sondern das schöne Recht, dem Jubel deS Volkes uns zuzugesellen mit dem warmen Wunsche: Dem Kaiser Heil! Gott schütze den Kaiser! Lslitische Rnn-sch««. Wilsdruff, den 27. Januar. Dle ueue Fer«fprechg<bühre«»rd«««g. Der Bericht der Budgelkommtsston des Reichstages über die Beratung des Entwurfes einer Fernsprech, gebührenordnung ist kürzlich verteilt worden. Die Hauptpunkte des Entwurfes find folgende: 8 1. Für jeden Anschluß an ein Fernsprechnetz wird eine Grundgebühr und eise Gesprächsgebühr erhoben. § 2. Dte Grundgebühr ist eine Vergütung sür die Uebertassung und Unterhaltung der Apparate sowie für den Bau und die Instandhaltung der Sprechlettuugen. Sie beträgt bis zu 20 Kilometer einschließlich 0,10 SV SV 25 vv SV 0,20 SV «V 50 U IV 0,25 SV 100 vv 0,50 * SV 500 SV SV 1,00 SV /V 750 VV vv 1,50 .5 * 1000 * »V 2,00