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Erscheint wöchentlich drei Ma! u >d zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag) AbonnementSpreiS beträgt vierteljährlich l Mark 2» Pj Anserate werden bi» spätesten» Mittags des vorhergehenden Tages deS Erscheinens erbeten »nd die Corpusspaltenzcilc mit in Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend Organ für den Stabtqemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. .-HS' 126. Dicnstaq, den 3V. October 1883. 8. JalM. Bekanntmachung. Nachstehendes sofort in Kraft tretendes Regulativ für die hiesige Stadtgemeinde wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Zwönitz, am 20. October 1883. Der Stadtgemeinderath. Adam, Bürgermeister. Regulativ über Ausgrabungen von Strafzen und freien Plätzen. Um dem bisherigen Uebelstande abzuhelfen, daß durch häufige Ausgrabungen der Straßen und freien Plätze diese zerstört werden, wird statutarisch festgestellt: 8 1- In Zukunft sind zu Rohrleitungen aller Art, welche in öffentlichen oder später dem öffentlichen Verkehr zu übergebenden Straßen und Plätzen liegen oder daselbst einzulegen sind, mir eiserne Röhren zu verwenden. Nur für Schleußenzwecke, insoweit überhaupt dazu Rohrleitungen vom Stadtgemeinderathe zugelassen werden, können mit Genehmigung des letzteren hart nnd gut gebrannte Steinzeug röhren benutzt werden. Die Einlegung hölzerner Röhren ist ferner nicht mehr gestattet. 8 2. Zu Ausgrabungen aller Art von öffentlichen Straßen oder Plätzen ifi die schriftliche Genehmigung des Stadtgemeinderaths er forderlich. Die Vorschriften und Bedingungen, welche bei Ertheilung der Genehmigung gestellt werden, sind genau zu erfüllen. Außerdem sind die Anordnungen zu befolgen, welche in verkehrspolizeilicher Beziehung erlassen werden. Zuwiderhandlungen sind mit Geld bis 60 Mark oder entsprechender Haft zu bestrafen. 8 3. Bevor eine Straße oder ein Platz nen gebaut oder wieder in ordnungsmäßigen Zustand gesetzt wird, sei es durch Auflegung neuen Packsatzes oder neue Beschotterung, sei es durch Neu- oder Umpflasterung, wird der Stadtgemeinderath mindestens 4 Wochen vorher dies in seinem Localblatte mit der Aufforderung öffentlich bekannt machen, innerhalb einer bestimmten Frist die vorhandenen Schleußen und Rohrleitungen in ordnungsmäßigen nnd dauerhaften Stand zu setzen, auch neue Schleußen und Rohrleitungen nach vorgängiger Ge nehmigung des Stadtgemeinderaths innerhalb jener Frist vorschriftmäßig herzustellen. Diese Bekanntmachung wird der Stadtgemeinderath den Besitzern der in Frage kommenden Grundstücke, Schleusten und Rohrleitungen, soweit dieselben bekannt sind, abschriftlich zufertigen. Aus der Unterlassung dieser Zufertigung können jedoch jene Besitzer kein Recht herleiten. Das gleiche Verfahren hat stattzufinden, wenn Private später dem öffentlichen Verkehre zu übergehende Straßen und Plätze neu bauen, bevor der Bau in Angriff genommen wird. Die betreffenden Privaten müssen es dulden, daß die Schleußen und Rohrleitungen, welche der Stadtgemeinderath im öffentlichen Interesse für nothwendig erachtet, oder im privaten Interesse genehmigt, vor der Herstellung der Straßen und Plätze eingebaut werden. Widrigenfalls wird die Uebernahme der letzteren in die Unterhaltung der Stadtgemeinde von dieser abgelehnt. 8 4. Finden sich bei dem Neubaue oder der Instandsetzung öffentlicher Straßen und Plätze Defecte an privaten Schleußen oder Rohr leitungen, so kann der Stadtgemeinderath, dafern die Besitzer dieser Schleußen und Rohrleitungen auf Anordnung des Stadtgemeinderaths jene Defecle nicht innerhalb einer bestimmten Frist beseitigen, das Erforderliche auf Kosten jener Besitzer ausführen lassen, was in der zu ertheilenden Anordnung auszusprechen ist. 8 5. Ausgrabungen neu gebauter oder wieder in ordnungsmäßigen Stand gesetzter Straßen und Plätze, vor deren Bau oder Instand setzung das in § 3 vorgeschriebene Verfahren stattgefunden hat, werden bis zu fernerem Neu- oder Umbau nur ausnahmsweise und in dringenden Fällen gestattet. Beispielsweise kann eine Ausnahme gemacht werden für Gebäude, die erst nach dem Neubau oder der Instand setzung der betreffenden Straßen oder Plätze projectirt und gebaut morden sind, oder wenn es sich darum handelt, eine Gefahr zu be seitigen. Dec Stadtgemeinderath ist berechtigt, Ausgrabungen neu gebauter oder in ordnungsmäßigen Stand gesetzter Straßen und Plätze und die Wiederverfüllung dieser Ausgrabungen für Private auf deren Kosten ausführen zu lassen und zuvor Deponirung der muthmaß- lichen Kosten zur Sicherstellung zu verlangen. Das Recht des Stadtgemeinderaths, Ausgrabungen zur Vornahme von Tiefbauten anzu ordnen, bleibt ungeschmälert. Sächsische Aachlichten. — Zwönitz, 28. Octbr. An dem heutigen Wett-Turnen im Saale des Schützenhauses betheiligten sich 9 Mann und erzielte Aug. Häußler 71, O. Häußler und P. Josiger je 70 und G. Reißner 66 Punkte. — An den hiesigen Frauenverein sind zu der zum Besten der Vereinscasse zu veranstaltenden Verloosnng gegen 180 Geschenke eingegangen. — Wenn die Bauernregeln rechte Wetterpropheten sind, so dürfte bald ein strenger Winter zn erwarten sein. Auf einen solchen deutet schon eine Juliregel, welche lautet: „Sind um Jacobi die Tage warm, giebts früh im Winter Kälte und Harm." Ferner heißt es: „Fallen die Eichel vor Michaeli ab, kommt der Winter im schnellen Trab." Auch die reiche Obsternte soll auf eineu baldigen Winter deuten: „Hat der Herbst viel Obst gebracht, so friert es recht bald, daß es kracht." In Bezug auf letztere Regel wird in den Chroniken bisweilen von einem obstreichen Jahre berichtet, dem that- sächlich ein früher und strenger Winter folgte. Endlich sagen die Forstleute: „Wenn der Eichbaum im October »och sein Laub behält, so folgt im Winter strenge Kält'." Erfahruugsmäßig steht es fest, daß, wenn der October ohne Nachtfröste dahingeht, bald nachher ei» strengerer Winter eintritt. Nachtfröste aber haben wir in dem dies jährigen October bis heute nicht gehabt. — Zwickau. Am 5. November d. I. treffen in hiesiger Stadt 355 Recruten für das in Straßburg garnisonirende Königl. Sächs. 6. Infanterie - Regiment Nr. 105 ein. Dieselben werden auf eine Nacht hier verquartirt und gehen am 6. Novbr. früh in Begleitung eines bereits nm 4. Novbr. eintreffenden Transport - Commandos, bestehend aus 4 Offtcieren und 18 Unterofficieren, bez. Gefreiten, mittelst Extrazuges nach Straßburg ab. Die übrigen für das gen. Regiment ausgehobenen Recruten (etwa 200 Mann) werden in Glauchau gesammelt. Dieselben kommen am 6. November früh per Bahn hier an und erfolgt von hier aus gemeinschaftlich mit den hier eintreffenden Recruten die Weiterreise nach Straßburg. — Plauen, 26. Octbr. Heute Vormittag fand durch die Mitglieder des Gesammtrathes hier und im Besein des Superin tendenten Landmann eine Besichtigung der hiesigen Hauptkirche St. Johannis statt. Es hat nämlich die bedeutendste Autorität im Kirch bauwesen, speciell in der Gothik, Professor Haase in Hannover, im Auftrage des hiesigen Kirchenvorständes seine Ansichten über eine zweckentsprechende Renovation der hiesigen Hauptkirche anher mit- getheilt und die hierzu nöthigen Entwürfe beigelegt. Prof. Haase empfiehlt zunächst die Beseitigung der Emporen und Herstellung einer Mittelgalerie an beiden Längsseiten. Um Ersatz für die Plätze zu gewinnen, welche hierdurch verloren gehen, schlägt er weiter vor, die Sakristei, sowie die Tauskapelle wegzureißen und diese Räume