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l I c i ! c t t i r > i t i j i r ! I > I l > I WMÜ für Wdmjs ThmM, Men, Mknlchn »nd die Umgegenden. Druck und Verlag von Markin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Markin Berger daselbst. No. 66. Sonnabend, den 3. Ium 1897. I t Imlsblnll für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. rscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M.55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertiouspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Art. ll 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — Nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Meißen im Monate April d. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartier- wirthen innerhalb der Amtshauptmannschaft im Monate Mai d. I. an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangte Marschfourage beträgt 7 Mk. 66,5 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 „ 88,5 „ „ 50 „ Heu, 2 „ 10 „ „ 50 „ Stroh. Meißen, am 2. Juni 1897. Königliche Amtshauptmannschaft. von Schroeter. A -HEM. Die diesjährigen Airschennntznngen an der Weißen-Mlsdruster Maße, Mtheilung 1 und 2 sollen Montag, den 14. Juni l. I. von nachmittags 3 Uhr an im Gafthanse zum „Kaisergarten" in Cölln im Wege des Meistgebotes und gegen sofortige Barzahlung, sowie unter den vor Beginn der Verpachtung bekannt zu gebenden sonstigen Bedingungen öffentlich verpachtet werden. Meißen, am 3. Juni 1897. Königliche Straßen- und Wasserbau-Inspektion II. Königliche Bauverwalterei. Mit der einstweiligen Besorgung der Geschäfte des König!. Friedensrichters, Herrn Rittergntspachters Oswal» Obeudorfer in Lin,buch,ist am heutigen Tage Herr Actuar Schneidet- in rvilsü»»ff betraut worden. Königliches Amtsgcricht Wilsdruff, den 31. Mai 1897. lln. kisnglokk. t c t > i i ! c t r c > t c c t c f t l i l ! Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptinannschaft zu Meißen wird der von Wilsdruff nach Hühndorf führende Communikationswea weaen Maffenschüttuna in der Zeit vom 14- bis 24. Juni ds. Js. gesperrt. Der Verkehr wird mährend dieser Zett über Sachsdorf und Kaufbach verwiesen. Wilsdruff, am 2. Juni 1897. Der Stadt gemein der ath Bursian, Brgmstr. Dietzsch, Gem.-Vorst. Hühndorf, 4. Juni 1897. mehr vorliegt, daß er noch einmal aufgefordert werde, seine Aussagen zu ^ergänzen, ist allerdings ebensobc- soll. Ebenso wird die Länge des Urlaubs Verwunderung erregen, und man wird daher in dem Urlaube vielfach nur den Vorläufer des Rücktrittes sehen. Inwieweit diese Vermuthungen begründet wären, vermögen wir einweilen nicht festzustcllen." Berliner Blätter wollen wieder einmal von einer Krisis, dieses Mal iin Auswärtigen Amte, wissen. Die „Voss. Ztg." schreibt: „Der vorzeitige Abbruch der Parade am Dienstag hat zu mannigfachen Gerüchten Anlaß ge geben, deren Prüfung der Presse schwer möglich ist. Nach einzelnen Meldungen wurde der Kaiser durch dringende Staatsgeschäfte abgerufen. Jetzt lesen wir in dem häufig offiziös bedienten „Hamb. Korresp.": „Berlin, 1. Juni. Wie in parlamentarischen Kreisen verlautet, wird Staats sekretär Freiherr v. Marschall, der heute nach der Parade vom Kaiser zum Vortrage empfangen wurde, morgen oder übermorgen einen längeren, wie man sagt, zweimonatlichen Urlaub antreten. Herr v. Marschall begiebt sich auf seine Besitzung in Baden." — Es wird nicht aus bleiben, daß diese Meldung, wenn sie Bestätigung findet, als Anzeichen für den baldigen Rücktritt des Freiherrn v. Marschall gedeutet wird. Daß der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, der soeben im Prozesse Tausch als Zeuge vernommen wird, auf Urlaub geht, ehe der Prozeß auch nur abgeschlossen ist und somit keine Möglichkeit Bekanntmachung. Mit Genehmigung der König!. Amtshauptmannschaft Meißen wird infolge Massenschüttung der Communikationsweg von Kaufbach nach Unkersdorf vom y. bis mit 14. ^„ni s. I. für den öffentlichen Verkehr gespennt. Der Verkehr wird auf den Waldweg verwiesen. Kaufbach, am 5. Juni 1897. — . . Der Gememderath. Beuchel. Wie die deutsche „St. Petersburger Zeitung" erfahren haben will, wird der Kaiser im August in Rußland er wartet und zwar zu den großen Manövern zwischen Bjelo- stock und Lomsha, wo für ihn prächtige Räume hergerichtct würden. Die Frage, ob auch der Reichskanzler Fürst Hohenlohe Se. Majestät begleiten werde, sei noch nicht entschieden. Zu den großen Manövern um Bjelostock würden auch die Militäragenten und Militärattaches der auswärtigen Staaten einaeladen werden. Von den „kopflosen" Zeitungen. Eine nach der anderen geht zu Grunde! In seiner Sonntag-Aus gabe theilt das „Weimarische Tageblatt" seinen jedenfalls nicht erstaunten Lesern Folgendes mit: „Wir sehen uns veranlaßt, das Erscheinen dieser Zeitung mit dem heutigen Tage einzustellen. Für das bewiesene Wohlwollen sagen wir besten Dank." — Wenn das so weiter geht, ist in 4 Wochen keins der Blättchen der „kopflosen" Firma Hachfeld, Schmitz u. Co. mehr übrig! Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen wird der von Hühndorf nach tveistrspp führende Kommunikationsweg wegen Massenschutt auf die Zeit vom 9. bis mit 12. Juni für schweres ^«hrmerk Der Verkehr wird auf den nach Oberwartha zu führenden Weg verwiesen. zeitraubende und aufregend Action in dieser Angelegenheit I Handlungen über den griechisch-türkischen Frieden fernbleiben würde alsdann demnach „für die Katz" sein! ' " --- --- Tagesgeschichte. Das preußische Abgeordnetenbaus ist um Dienstag nach Erledigung mehrerer kleinerer Gesetzent würfe und .einer Anzahl Bittschriften ^ Pfingstferien gegangen, das Herrenhaus hatte bereits am Tage vorher seine Pfingstl angetreten. Der nach pfingstliche Sessionsabschnitt beider Häuser wird haupt sächlich durch die ausgerollte Vereinsgcsetzfrage be herrscht werden. Das Abgeordnetenhaus hat zunächst seine Gesammtabstimmung über die Vercinsgesetznovelle zu widerholen; es gilt allseitig als zweifellos, daß hierbei lediglich die Beschlüsse zweiter und dritter Lesung nochmals Bestätigung finden werden, daß also das Haus au der die Regierungsvvrschläge stark abschwächenden Commissious- fassung festhalten wird. Doch als ebenso gewiß nimmt man an, daß im Herrenhaus die Wiederherstellung der Regierungsvorlage erfolgt, die dann an das Abgeordneten haus zurückzugehen hätte, um daselbst vermuthlich aber mals verworfen zu werden, dann hätten Regierung und Herrenhaus endgiltig Stellung zu den Beschlüssen der Volksvertretung zu nehmen. Was eigentlich bei diesem anmuthigen Spiel in der Vereinsgesetzfrage das hinüber- Ufid herübergeht, zuletzt herauskommen wird, läßt sich noch nicht bestimmt voraussagen, möglicherweise scheitert hierbei ,nue nuv,ugcu zu ceguu? uver die Vereinsgesetz-Novelle in jeder Gestalt, die ganze > fremdlich wie die Thatfw