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Amts- iiiltl AnWkbllilt für den tleffrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung Verantwortlicher Redakteur, Dmcker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. A^vunnupnl «iertelj. 1 M. 25 Pf. einschließl. be< „Jllustr. Unterhaltung-bl.' u. der Humor. Beilage .Seifen» dlasen' in der Expedition, bei «mseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Letegr.-Adreste. Amtsblatt. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jn'sertionspreis: di« kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher Ur. 210. 55. Jahrgang. Dienstag, den 23. Ium LS«8 Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Sofa Blatt 101 auf den Namen des Fleischers E«8t»v kn»1I rrommvr eingetragene Grundstück soll am 12. August 1908, vormittags '/,12 Mr in Sofa im Gasthof «zum Ring" im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück Gasthof „zum Ring" in Sosa ist nach dem Flurbuchs 16,» Ar groß und ausschl. Inventar auf 398c>0 Mk. geschätzt. Es besteht aus Geschäftsgebäude mit ge wölbtem Stall, Tanzsaal, Laden mit Niederlage, Gast- und Vereinszimmer, Schuppengebäude mit Eisraum sowie aus Wiese und Garten. Die Gebäude Nr. 103 des Brandkatasters sind mit 30350 Mk. bei der Landesbrandverstcherungsanstalt versichert. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 6. Mai 1908 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nichr ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen falls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Vcrsteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzl werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufge fordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbsizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Eibenstock, den 12. Juni 1908. Königliches Amtsgericht. Wegen Reinigung der Geschäftsräume werden am 26. und 27. Juni dieses Jayres nur dringliche Angelegenheiten erledigt. Eibenstock, am 17. Juni 1908. Königliches Amtsgericht. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Stickereifabrikanten liuit Kuxen V<>88 in Eibenstock, Alleininhaber der Firma I'lscklsr <L Voss daselbst, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermine vom 10. April 1908 angenommene Zwangs vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt worden ist. Eibenstock, den 12. Juni 1908. Königliches Amtsgericht. Pstichtfeuerwehr betreffend. Am Sonntag, den 28. Juni 1908 finden Uebungen der städtischen Pflicht feuerwehr statt und zwar früh 6 Uhr: Sflritzennrannfchaft im Magazingarten, - vormittags ' 212 Uhr: Rettungs- und Absperrmannschaft im Schulgarten. Die Fenerwehrabzeichcn sind bei Vermeidung von Bestrafung anzulegen. Nicht pünktliches Erscheinen sowie unentschuldigte Versäumnisse werden bestraft. Ab wesenheit vom Orte gilt nur dann als genügender Entschuldigungsgrund, wenn der Nachweis einwandsfrei erbracht wird, daß dir Entfernung vom Orte unaufschiebbar war. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß im laufenden Feuerwehrdienstjahre die Mann schaften der Geburtsjahrgänge 1873, 1874 und 1883 bis mit 1885 dienstpflichtig sind. Stadtrat Eibenstock, den 22. Juni 1908. Hesse. Müller II. 2. Aulageiitmmn betreffend. An die unverzügliche Bezahlung des am 15. Mai dieses Jahres fällig gewesenen 2. Anlagentermincs wird hiermit nochmals erinnert. Eibenstock, am 22. Juni 1908. Der Stad trat. Hesse. Bg. Nr. 21 des n. Nachtrages zur Schankstättenverbotsliste ist zu streichen. Stadtrat Eibenstock, den 22. Juni 1908. Hesse. M. II. Bekanntmachung. Zur Abfertigung von zollfreien Mengen Mehl, Fleisch usw. für Grenzbezirksbewohner liegt an Sonn- und Festtagen ein Verkehrsbedürfnis nicht vor. Die Abfertigung solcher Waren wird deshalb nach 8 133 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 an Sonn- und Festtagen bei den Grenzzollämtern nicht mehr erteilt. Königliches Hau - tzollamt. Die böhmische Sprachenfrage. Tiefer als durch die geräuschvollen Vorgänge an den Universitäten, die Oesterreich vor der Welt blamieren, aber zu kindisch sind, um ernst genommen zu werden, wird die rnner- politische Situation durch die Entwickelung der böhmischen Sprachenfrage berührt. In dieser Beziehung hat man zwischen zwei Gebieten zu unterscheiden, nämlich zwischen dem richter lich administrativen und dem der allgemeinen staatlichen Ver waltung. Gesetzgebung und Verwaltung haben seil jeher an diesem Unterschiede festgehalten. Während auf richterlich administrativem Gebiete im Laufe der letzten dreißig Jahre den Slaven eine Reihe von Konzessionen gemacht worden sind, ist im Umkreis der übrigen staatlichen Verwaltung, ins besondere auf dem Gebiete des öffentlichen Verkehrswesens konsequent an der inneren deutschen Dienstsprache festgehalten worden. So lange in dem letzten Abschnitte des nationalen Kampfes in Böhmen lediglich um die Sprachenfrage bei den böhmischen Gerichten gestritten wurde, galt die Situation als nicht bedenklich. Es handelte sich dabei auf deutscher und tschechischer Seite um Bestrebungen, zwischen denen der Staat eine Art Mittelstellung einnahm, sich also auf der „mittleren Linie" bewegte, zu der auch der gegenwärtige Ministerpräsident sich wiederholt bekannt hat. Durch die Revolte der tschechischen Postbeamten, die im Widerspruch zu allem, was bisher rechtens war, durch ihre Praxis die innere tschechische Amtssprache im Postdienste einführen wollten, ist die Situation jedoch erheb lich verschoben worden, da die tschechische Agitation sich da auf ein Gebiet erstreckte, auf dem der Staat aus Rücksicht auf ein klagloses Funktionieren des öffentlichen Verkehrsdienstes immer an der einheitlich deutschen inneren Dienstsprache fest gehalten hatte. Die Revolte der tschechischen Postbeamten wurde ja nun sofort niedergeschlagen und den Äeamten die bestehenden Vorschriften eingeschärft, zumal auch die Militär verwaltung sich mit allem Nachdrucke für die unbedingte Auf rechterhaltung des bisherigen Zustandes ausgesprochen hatte. Die Bemühungen der Tschechen, nach dieser Richtung vorzudringen, sind also gescheitert, um so hartnäckiger bestehen sie aber nun darauf, daß ihnen auf richterlich-administrativem Gebiete die innere tschechische Dienstsprache konzediert werde. Die innerpolitische Situation hat dadurch eine entschiedene Verschärfung erfahren. Von tschechischer Seite ist bereits an gekündigt worden, daß der tschechische Parteiverband im Ab geordnetenhause in die Opposition gehen müsse, wenn die Regierung seine Forderungen nicht bewillige, anderseits aber erklären die deutschen Parteien, daß wiederum sie gegen die Regierung Stellung nehmen müßten, wenn durch Entschei dungen des Prager OberlandeSgerichtS die innere tschechische Dienstsprache eingeführt werden würde. Das Ministerium befindet sich also zwischen Scylla und Charybdis, und das einzige, allerdings sehr stark gegen den Ausbruch einer Krise sprechende Moment liegt darin, daß die Krise nicht nur das Ministerium, sondern auch das Parlament treffen würde. Kommt in der Sprachenfrage kein Kompromiß zustande, dann ist jede Möglichkeit einer regierungsfähigen Majoritätsbildung im Abgeordnetenhause überhaupt beseitigt und an die Stelle der Mitwirkung des Parlaments an der Gesetzgebung müßte wieder das kaiserliche Notverordnungsrecht treten. Darüber können die tschechischen und die deutschen Parteiminister nicht im unklaren sein. So schwer deshalb daran zu glauben ist, daß durch administrative Verfügungen in der böhmischen Gerichtssprachen frage ein mollu« vivendi hergestellt wird, so ist es doch mit Rücksicht auf die geschilderte Lage nicht unmöglich, daß die deutschen und tschechischen Parteiminister sich hinsichtlich des vom Ministerpräsidenten v. Beck bereits fertiggestellten Sprachen gesetzentwurfs einigen, weil dadurch eine dauernde gesetzliche Regelung herbeigeführt und die einschlägigen Verhältnisse der parteimäßigen Beeinflussung seitens der wechselnden Re gierungen entzogen werden würden. Tagesgeschichte. — Deutschland. Berlin, 21. Juni. Der Kaiser wird sich heute von Hamburg nach Helgo land begeben. — Berlin, 19. Juni. In der am 29. Juni stattfin denden Strafsache gegen den Fürsten Eulen burg ist der Beginn der Verhandlung auf 1 l Nhr festgesetzt. Das ist bei einer Schwurgerichtsverhandlung ein ungewöhn lich später Zeitpunkt, der, wie die „B. Z." erfährt, mit Rück sicht auf die Krankheit des Fürsten gewählt wurde. Es soll auch täglich nur drei Stunden verhandelt werden, sodaß die Hauptverhandlung sich mindestens eine Woche hinziehen wird, trotzdem von der Staatsanwaltschaft nur etwa 20 Zeugen geladen sind, was in Anbetracht der vielen Zeugenvernehm ungen in der Voruntersuchung sehr gering erscheint. Die Anklage wird wahrscheinlich Oberstaatsanwalt Jsenbiel selbst vertreten, dem, wie üblich, ein Staatsanwalt assistieren dürfte. Man rechnet darauf, daß die Oeffentlichkeit sofort nach Ein tritt in die Verhandlung ausgeschlossen wird. Unter den Zeugen befindet sich auffallenderweise keiner der Polizeibe amten, die in dieser Sache tätig gewesen sind. — AuS dem Vorort Podejuch bei Stettin ist ein früherer Herrschafts diener, der als Zeuge zur Hauptverhandlung gegen Eulen burg geladen ist und der auch in der Moltke Affäre genannt wurde, plötzlich verschwunden. — Berlin. Die Anklage gegen den Fürsten Eulen- I bürg wegen Verleitung zum Meineid gründet sich auf einen I Brief an den Münchener Zeugen Ernst, der nach der „B. Z. am Mittag" ungefähr folgenden Inhalt hat: „Mein lieber Jakob! Du hast gewiß erfahren, welchen Verdächti gungen ich seit einiger Zeil ausgesetzt bin. Du wirst vielleicht auch aus den Zeitungen ersehen haben, daß man selbst dich in diese Sache hineinzuziehen versuchte. (Harden hatte im zweiten Prozeß die Ladung Jakob Ernsts beantragt. D. R.) Ich habe nun heute geschworen, daß ich mir keinerlei Ver fehlungen vorzuwerfen habe. Du wirst ja natürlich, wenn es dazu kommt, auch nur dasselbe aussagen können." — Karlsruhe. Vor der dritten Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe gelangen am Dienstag und Don nerstag wieder zwei Prozesse wegen Beleidigung des Fräu lein Olga Molitor, der Schwägerin von Karl Hau, zur Verhandlung. Am Dienstag, den 23. ds. Mts., hat sich der Schriftsteller Karl Waßmann aus Karlsruhe zu verantworten. Größeres Interesse als dieser Prozeß erregt aber das Ver fahren gegen den im 70. Lebensjahre stehenden bekannten Schriftsteller Paul Lindau. Die Anklage lautet auf Beleidi gung durch die Presse. — München, 20. Juni. Zu den in auswärtigen Blättern erschienenen Notizen sind die „Münchener Neuesten Nachrichten" in der Lage mitzuteilen, daß Prinz Rupp recht von Bayern das Protektorat über den bayerischen Landesverband des Deutschen Flottenvereins bis jetzt noch nicht wieder übernommen hat. — Schweiz. Der neuen Züricher Zeitung zufolge wurde der flüchtige französische Diamantenschwindler Lemoine im Expreßzug nach Basel verhaftet, in Er mangelung eines vorliegenden Steckbriefes aber wieder freigelassen. Lemoine sei dann weiter nach dem Süden ge fahren. (Wir können uns diesem Schwabenstreich der Schweizer Polizei gegenüber wohl jeden Kommentar sparen. D. R.) — Italien. Rom, 19. Juni. Als in der gestrigen Sitzung der Kammer die Abgeordneten Barzilai und Santini über eine persönliche Angelegenheit, die auf einige vorgestern von Santini gebrauchte Sätze zurückzuführen ist, Erklärungen austauschten, machte sich auf der äußersten Linken und auf der Journalistentribüne Unruhe bemerkbar. Santini rief hierauf den Journalisten ein Schimpfwort zu. Die Jour nalisten erwiderten darauf ebenfalls mit heftigen Worten. Der Präsident forderte die Vertreter der Presse auf, die Ver handlungen nicht zu stören, aber der Lärm hörte nicht auf. Der Präsident ordnete die Räumung der Tribüne an und hob die Sitzung unter großer Erregung auf. Nach Wieder aufnahme der Sitzung sprach der Präsident unter lebhaftem Beifall sein Bedauern über den Zwischenfall aus. Die Jour nalisten, die auf die Tribüne zurückgckehrt waren, verließen sie wieder, da Santini die Beleidigung nicht zurückgenommen