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WmM siir Msllrusi Thüllllidt, Uchen, Menlehn md die Unigegendtn. Imlsölull für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogeu 1Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. 77. Sonnabend, dem 3. Juli ! 1897. Bekanntmachung über den nächsten AusnahmsLermin in die Soldatenknaben - Erziehuugscnrstalt zu Kleinstruppen. Die Soldatenknaben-Erziehungsanstalt zu Kleiustrnpven nimmt Söhne gut gedienter Unteroffiziere und Soldaten der Königlich Sächsischen Armee im Anschlusse an den 8jährigen Eursus der Volksschule bez. nach erfolgter Konfirmation auf. Die Söhne solcher Väter, welche der Armee nicht angehört haben, finden bei der Aufnahme nur ausnahmsweise Berücksichtigung. Die Anmeldung für den nächsten Aufunhareternrrn zn Ostern r8y8 hat von jetzt ab beim Kriegsministerium bis spätestens im Monat Dezember zu er folgen und sind hierbei folgende Ausweise beiznbringen: s) die standesamtliche Geburtsurkunde des Knaben; b) das kirchliche Taufzeugniß oder eine Taufbescheinigung; c) ein ärztliches Zeugniß über den Gesundheitszustand des Knaben mit Angabe über Körpergröße und Brustumfang; 6) die Impfscheine, einschließlich über Wiederimpfung; s) ein Schulzeugniß nach dem auf Seite 204/205 des Königlich Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1874 enthaltenen Muster; 1) ein ortsbehördlicher Nachweis über die näheren Familien- und Vermögensverhältniffe der Angehörigen; 2) bei bevormundeten Knaben die schriftliche Einwilligung der Ortsvormundschafts-Behörde; b) der Militärpaß und das Führungsattest des Vaters, wenn derselbe nicht mehr aktiv dient; i) die Heirathsurkunde der Eltern des Knaben und K) die Sterbeurkunde der Eltern bei Waisen. Bei dem außerordentlichen Andrange haben zunächst nur solche Knaben Aussicht zur Aufnahme, welche bei guten Schulzensnren folgende Mindestmaße besitzen: bei 13'/» Jahren 140 cm Körperlänge und 66—71 cm Brustumfang, bei 14 Jahren 142 cm Körperlänge und 67—73 cm Brustumfang, bei 14 7- Jahren 144 cm Körperlänge und 68—74 cm Brustumfang. Die Zöglinge der Anstalt zu Kleinstruppen werden in der Regel nach einem Jahre in die Unteroffizier-Vorschule zu Marienberg überführt, aus letzterer nach 2 Jahren in die dortige Unteroffizierschule versetzt und aus dieser nach weiteren 2 Jahren in die Armee eingestellt. Die Unteroffizierschüler gehören als solche bereits zu den Militärpersonen des Friedensstandes und wird die am der Unteroffizierschule verbrachte Zeit vom erfüllten 17. Lebensjahre ab als aktive Militärdienstzeit gerechnet. Die Erziehung und Ausbildung in der Anstalt zu Kleinstruppen, in der Unteroffizier-Vorschule und in der Unter- offizierschule zu Marienberg ist vollständig kostenfrei. Das Lehrziel in den Unterrichtsfächern bei diesen drei Militärschnlen ist erweitert worden, um den Schülern dieser An stalten noch mehr als bisher die Möglichkeit zu bieten, in höhere Unteroffiziers- und Beamtenstellen aufzurücken. Unteroffiziere, welche diese Schule besucht haben, werden sich in der Regel bereits mit dem 29. bis 30. Lebensjahre im Besitze des Zivilversorgungsscheins befinden und hiermit außer einer Dienstprämie von 1000 Mark die Anwartschaft auf Erlangung einer auskömmlich besoldeten Beamtenstelle des Staatsdienstes erwerben. Die vollständigen Ausnahmebestimmungen für die Anstalt zn Kleinstruppen können bei jedem Bezirkskommando bez. auch vom Kriegsministerium entnommen werden. Dresden, im Juni 1897. Kriegs m i ir i st e r i u m »sn -er Planitz. Bekanntmachung. Nächsten »«I«» 8. und «1 I» 8. Füll dieses Jahres, soll eine allgemeine NattezLvsrniMug durch Phosphorpillen und Phosphorlatwerge vorgenommen werden, was hiermit den hiesigen Einwohnern und insbesondere denjenigen Grundstücksbesitzern welche Hansschleußen haben, zur Vorsichtnahme bekannt gemacht wird. ' ' Wilsdruff, den 2. Juli 1897. Der S t a d t g s m e i n d c r -r t h. 1210 l Bursian, Bgmstr. Do incrstag, Sen 8. Juli d. IS., Vormittags 11 Uhr gelangen in Grumbach drei Pferde zur öffentlichen Versteigerung. Bietervcrsammlung im Gasthofe zu Grumbach. Wilsdruff, den 28. Juni 18)7. Sekr. Busch, Ger.-Vollz. TatzesgeschWe. Berlin, 1. Juli. Der „Reichsauzeiger" veröffentlicht den Rücktritt v. Boetticher's und die Ernennung des Grafen v. Posadowsky zum Staatssekretär des Jnuern, zum Staatsminister und Stellvertreter des Reichskanzlers, v. Miquels zum Vizepräsidenten des Staatsministeriums und des Generals v. Podbielski zum Staatssekretär des Reichspostamts. Inmitten des festlich-heiteren Glanzes der Kieler Sportswoche hat sich ein bemerkenswcrther politischer Vorgang vollzogen, die Ernennung des Herrn v. Bülow »im stellvertretenden Leiter der Geschäfte des Auswärtigen Amtes durch den Kaiser, ein Ereigniß, mit welchem die erwarteten ministeriellen Veränderungen ini Reiche und in Preußen ihre Einleitung erfahren haben. Allerdings ist diese Ernennung amtlich noch ebensowenig bekannt gegeben morden, wie die Nachricht von der nothwendiger Weise vorangehenden Einreichung des Entlassungsgesuches des Staatssecretärs Freiherrn v. Marschall und der aller höchsten Genehmigung desselben, aber man weiß ja, daß der „Reichsanzeiger" mit der offiziellen Veröffentlichung kaiserlicher Entscheidungen und Entschließungen den That- sacken häufig bedeutend nachhinkt. In Anbetracht der gesammten obwaltenden Verhältnisse muß das Ausscheiden des Herrn v. Marschall aus dem Amte, welches er über sieben Jahre verwaltete, in der Hauptsache als ein persönlicher Erfolg seiner Gegner in der Agrarpartei be trachtet werden, von welcher Seite der bisherige Staats sekretär des Auswärtigen namentlich wegen seines energischen Eintretens für die neuen Handelsverträge Deutschlands stets heftig befehdet wurde. Auch der fragwürdige Erfolg, der für Herrn v. Marschall der Ausgang des von ihm bewirkten Prozesses gegen den Kriminalkommissar v. Tausch bedeutet, hat offenbar seine Stellung schwer erschüttert, indeffen darf schließlich nicht übersehen werden, daß sich der Staatssekretär schon seit längerer Zeit in leidendem Zustande befindet, der ihm eine Weiterführung seines Ressorts sehr erschwert haben würde. Im allgemeinen lautet aber das Urtheil über das Wirken des Freiherrn v. Marschall auf denjenigen Seiten, auf denen man dem scheidenden Staatssekretär mit Unbefangenheit gcgenüber- steht, dahin, daß er trotz der ihm mangelnden diplomatischen Erfahrung seinen Posten mit Gewandheit und wachsender Sachkenntniß ausgefüllt habe und daß die mancherlei be denklichen Fehler und Irrungen in der Leitung der aus wärtigen Angelegenheiten des Reiches seit 1890 nur zum kleinsten Theile auf das persönliche Konto Marschall's zu setzen seien. Herr v. Bülow nun, der bisherige deutsche Botschafter in Rom, ist politisch noch ein unbeschriebenes Blatt, es bleibt also abzuwarten,, wie er sich als Nach folger des Freiherrn v. Marschall im Auswärtigen Amte zeigen wird. Rein vom diplomatischen Standpunkte aus betrachtet, muß aber die Wahl Bülow's für diesen Posten nur als eine glückliche bezeichnet werden, in seiner nun 23 jährigen Wirksamkeit in den verschiedensten diplomatischen Posten hat Herr v. Bülow sicherlich reiche Erfahrungen und Kenntnisse sammeln können, man wird daher erwarten dürfen, daß ihn dieselben für sein neues Amt besonders befähigen. Herr v. Bülow wird sich zunächst auf mehrere Wochen nach dem Salzkammergut, wo seine Familie bereits weilt, begeben; einstweilen führt Unterstaatssekretär v. Rotenhan die Geschäfte des Auswärtigen Amtes. Unsicher ist es noch, ob der kaiserlichen Entschließnng über die vorläufige anderweitige Besetzung des Staatssekretariats des Auswärtigen auch die erwarteten anderen Entscheidungen während der Anwesenheit des Kaisers in Kiel folgen werden. Möglicherweise erfolgt die Lösung der ferneren Perfonalfragen und hiermit der gesammten schwebenden Regierungskrisis erst nach der Rückkehr des Monarchen aus Rußland, freilich sind aber bei der Unberechenbarkeit der ganzen Lage auch eher eintretende Entscheidungen nicht ansgeschlossen. Berlin, 30. Juni. Heute Nachmittag brach in der Chansseestraße auf dem Grundstück einer Omnibusgesell schaft Großfeuer aus, das namentlich die Lagerräume zerstörte. Bis 6 Uhr abends waren 9 Feuerwehrleute als verletzt und 2 Personen als vermißt angegeben. Genaueres festzustellen war bisher unmöglich. Garde füsiliere unterstützten die Feuerwehr. Berlin, 1. Juli. Infolge des Brandes in der Chansseestraße wird ein Sattler der Omnibus-Gesellschaft uoch vermißt. 65 Pferde sind tot aufgefunden worden, 100 Wagen und 10 Lokomobilen sind verbrannt. Das Befinden' der verunglückten Feuerwehrleute ist leidlich, in Lebensgefahr schwebt keiner. Die Feuerwehr wird vor aussichtlich noch acht Tage auf dem Brandplatze beschäftigt sein. Die Entstehungsursache ist aus der Schlosserei in die Häckselschneiderei geflogenen Feuerfunken zuznschreiben. Friedrichsruh, 1. Juli. Der Großherzog von Sachsen-Weimar ist um 1 Uhr hier eingetroffen. In seiner Begleitung befand sich der Flügeladjntant von Palszienü-Falconuet. Zur Begrüßung war Fürst Bismarck anwesend, der die Uniform seiner Halberstädter Kürassiere mit dem Stern des weimarischeu Hausordens trug. Nach einer herzlichen Begrüßung begaben sich die hohen Herr schaften in das Schloß, woselbst das Frühstück einge nommen wurde. Um 2 Uhr 10 Minuten erfolgte die Abreise des Großherzogs, der vom Fürsten Bismarck zum Bahnhofe begleitet wurde. Der Großherzog verabschiedete sich herzlich von dem Grafen nnd der Gräfin Rantzau und von dem Professor Schweninger. Dem Fürsten Bismarck drückte der Großherzog die Hand und sagte: „Gott sei mit Ihnen. Ich danke Ew. Durchlaucht für Ihre Freundschaft." Am Fenster stehend, grüßte der Großherzog nochmals und Fürst Bismarck, der militärisch