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Amts- und Anzeigeblatt für den slmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis Vierteljahr!. M. 1.50 einschlicßl. des „Jllustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „Seifenblasen" in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Tel.-Adr.: Amtsblatt. für Eibenstock, Larkfeld, Hundshübel, Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer.Sosa,Unterstützengrün,wildenthal usw. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. :: Erscheint täglich abends mit Rusnahm^der^ " Sonn-und Feiertage für den folgenden Tag Z > Rnzeigenpreis: die kleinspaltiae Zeile 12 4 ! Pfennige. Im amtlichen Teile die gespaltene » Zeile 30 Pfennige. r Fernsprecher Nr 210. L8» Jahrgang. Sonuabend, dcn 3. Dezember Ocfseiitlichc Sitzung des Bezirksausschusses findet Mittwoch, den 14. Dezember 1910, von vormittag- /zis Uhr an im Verhand- mngssaale der KSnigUche« AmtShauptmannfchaft statt Schwarzenberg, den 29. November 1910. Königliche Amtshauptmannschast. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hug» » Kon- fektions- und Manufaktnrwarengeschäft, Inhabers der Firma Luxo B'rszr in Hivenstock wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch anfgehobe«. Eibenstock, den 24. November 1910. KöniglichcsAmtsgkricht. Erklärung. In Nr. 271 des hiesigen Amtsblattes vom 23. November 1910 befinden sich die amtl. Mitteilungen über die 10. öffentl. Sitzung des Stadtoerordneten-Kollegiums vom 8. No vember o., unter anderem ist eine Kritik des Stadtoerordneten-Kollegiums veröffentlicht worden über das vom Kirchenvorstand eingeschlagene Verfahren der Kooptation für das ausgeschiedene Kirchenvorstandsmitglied Herrn Kaufmann Meinelt. So wenig das Stadtverordneten-Kollegium ein Recht der Ueberwachung seiner Tätig keit und eine Kritik seiner Beschlüsse dem Kirchenvorstande zugestehen wird, so wenig ver mag der Kirchenvorstand ein solches Recht der Ueberwachung und Kritik durch das Stadt verordneten-Kollegium anzuerkennen. Der Umfang der Tätigkeit des Stadtoerordneten- Kollegiums ist festgelegt durch die Bestimmungen der R. St.-O. Sie umfaßt nur Ange legenheiten der politischen Gemeinde, nicht aber der Kirchgemeinde. Das Verhältnis des Kirchenvorstandes zur politischen Gemeinde ist geordnet durch das Gesetz vom 30. März 1868, wonach nur bezüglich der Erhebung von Kirchenanlagen und Aufnahme von Darlehen die Vertretung der politischen Gemeinde zu hören ist. Nur in diesem beschränkten Umfange des Gesetzes von 1868 steht der politischen Gemeinde eine Kompetenz gegenüber dem Kirchen vorstande zu. Die Wahl der Kirchenvorsteher ist geregelt durch die Kirchenvorstands- und Synodal ordnung — siehe Gesetz- und Verordnungsblatt 1906 Str. 412 fg. —. Nach § 17 dieses Gesetzes wird das Amt eines Kirchenvorstehers auf 6 Jahre übernommen, wobei allemal nach 3 Jahren die Hälfte der Kirchenvorsteher auszuscheiden hat. Nach der, ersten 3 Jahren des «ach Jnkrafttrete« de- Gesetzes konstituierte« Kirchenvorstandcs wird diese Hälfte ausscheidender Mitglieder, falls nicht eine gütliche Vereinigung darüber unter den Mitgliedern stattfindet, durch das LoS bestimmt. Späterhin scheiden allemal diejenigen Kirchenvorstandsmitglieder aus, die 6 Jahre zuvor gewählt worden sind. Es konstituiert sich also zur Zeit der Kirchenvorstand alle 3 Jahre unter Ausscheiden seiner Mitglieder, die 6 Jahre amtiert haben. „Scheiden — so bestimmt Absatz 3 des Gesetzes — im Laufe der dreijährigen Wahlperiode von der Gemeinde gewühlte Kirchenvorsteher aus, so werden die erledigten Stellen, solange der Kirchenvorstand wenigstens noch aus drei gewählten Mitgliedern besteht, von diesem durch Zuwahl auf die noch übrige Amtsdauer der Ausge schiedenen wieder ersetzt, a«tzerdem findet außerordentliche Ergänzungswahl durch die Kirch gemeinde statt." Da im Mangel anderer lokalstatutarischer Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften in H 17 Anwendung zu finden haben und Gesetzesbestimmungen zwingender Natur sind, die nicht nach Belieben außer Acht gelassen werden können, so war sür Herrn Kaufmann Meinelt, der während des dritten Jahres seines Kirchenvorstandsamtes ausschied, auf die übrige Zeit seines für 6 Jahre berufenen Amtes ein anderes Mitglied durch Zu wahl zu ernennen Dies ist geschehen durch Zuwahl des Herrn Oberforstmeisters a. D. Schumann. Für den ausgeschiedenen Herrn Kommerzienrat W. Dörffel, dessen sechsjährige Amtszeit mit dem Kirchenjahr 1910 zu Ende ging, ist bei der Kürze seiner noch laufenden Amtszeit von einer Zuwahl abgesehen worden. Seine Ersetzung in dem Kirchenvorstande ist dann durch die Wiederwahl seitens der Kirchgemeinde erfolgt. Eine außerordentliche Er gänzungswahl durch die Kirchgemeinde findet nach dem klaren Wortlaute des Gesetzes nur dann statt, wenn der Kirchenvorstand durch Ausscheiden einen Mitgliederbestand von we niger als 3 Mitgliedern hat. Damit dürfte die Angelegenheit der Kirchenvorstandswahl enogiltig erledigt sein. Der Kirchen vorft and. Der englische Wahlkampf. So erbittert sich auch die "beiden großen Parteien befehden, so scheinen sie doch dem oberflächlichen Be obachter einig zu sein in einem Punkte: beide kämpfen um die wahren Freiheiten des Landes. Die Konserva tiven wollen so freiheitlich sein als die Liberalen und haben auch wirklich etwas getan, um diesen Eindruck zu erwecken. Im Oberhause wurde eine Resolution angenommen, die eine andere Zusammensetzung der Peerskammer, einen Bruch mit dem Grundsätze der Erblichkeit der Sitze, enthält. Dem ist nun bekanntlich noch eine weitere Forderung hinzugefügt worden, die des Referendums: bei Meinungsverschiedenheiten zwi schen beiden Häusern über ein wichtiges Gesetz soll eine Volksabstimmung entscheiden. Das sieht demo kratisch aus, wird aber von den Liberalen und den Iren aufs schärfste als ein durchsichtiger Wahltrick be kämpft, hinter dem sich der konservative Parteiegois mus verberge. In der Tat ist es wahrscheinlich, daß das Re ferendum viel häufiger den Konservativen gegen eine liberale Regierung als umgekehrt eine Chance bieten würde. Denn da das Oberhaus stets mehr nach der konservativen Seite gravitieren würde, so käme doch eine aus konservativen Unterhauswahlen hervorgegan gene Regierung kaum in die Lage, von dem Referen dum Gebrauch zu machen, wogegen der Widerstand des Oberhauses gegen ein liberales Kabinett sich mit Hilfe des Referendums durchsetzen könnte. Balfour, der Führer der konservativen Opposition, hat kürzlich erklärt, daß auch die große Frage der Tarifreform ei nem Referendum unterbreitet werden solle. Die libe ralen Gegner meinen dagegen, daß diese Forderung nur ausgesprochen sei, um die Freihändler unter den Konservativen, die es namentlich in dem Jndustriebe- zirk von Lancashire noch gibt, bei der Parteifahne zu halten. Die Schwäche der Position der Konservativen liegt darin, daß sie in der Defensive fechten und genötigt waren, Konzessionen zu machen. Was freilich die Libe ralen wollen, daß ist der Umsturz eines mächtigen Pfeilers der englischen Verfassung, der namentlich der Befriedigung neuer Bedürfnisse auf dem Gebiete der Sozialpolitik im Wege steht. Da fragt sich immer noch, ob nicht doch die alte Bedächtigkeit des englischen Volks charakters zu starken Neuerungen widerstreben wird. Auch ist die große Rücksicht, welche die Liberalen auf die katholische, Homerule fordernde Partei der Iren nehmen müssen, ein Hindernis für sie in den alteng lischen Wahlkreisen. Der Premierminister Asquith ver sichert zwar,, Redmond, der Führer der Iren, habe mit der Auflösung des Unterhauses fo viel zu tun wie der Mann im Monde, aber die Iren hatten doch dem Kabinett die Vorlegung der Betobill im Ober hause als Bedingung für ihre Unterstützung auferlegt, und es bleibt zweifelhaft, ob die Liberalen durch die Wahlen von ihrer Abhängigkeit von den Iren befreit werden. Tagesgeschichte. Deutschland. — Das Kronprinzenpaar aus der Jagd. Nach einem Telegramm des „Newyork Herald" nahmen der deutsche Kronprinz und die Kronprinzessin am Mitt woch an einer großen Elchjagd im Innern von Ceylon teil. Die Jagd, die von mehreren Notabeln der dor tigen Gegend veranstaltet wurde, sand in dem Gebiet zwischen Nuwara-Aija und Uakgalla und auf der gro ßen Elchwildheide von Blackpool statt. Zwei große Hundekoppeln waren in einer gewaltigen Strecke Wal des zur „Arbeit" gebraucht worden. Der Kronprinz und die Kronprinzessin fuhren im Automobil eine Strek- ke von drei englischen Meilen, bis dahin, wo die Dschun gel begannen. Dann ritten der Kronprinz und die Kronprinzessin, den Hunden aus dem Fuße folgend, u die Dschungel hinein. Die Hunde bemühten sich in- wssen, da beständig ein feiner Regen niederrieselte, ünf Stunden lang vergeblich, einen Edelhirsch aufzu- püren, und die Jagd wurde gegen Mittag ergebnislos abgebrochen. — Generaloberst Edler v. d. Planitz f. Generaloberst v. d. Planitz, der frühere Generalinspek teur der Kavallerie, ist in der Nacht zum Donnerstag im Alter von 74 Jahren zu Potsdam verstorben. Eine Herzlähimung, die im Verlaufe einer Lungenentzün dung eintrat, hat dem Leben des verdienten Generals ein Ende gemacht. Mit dem Verstorbenen, der der Armee mehr als ein halbes Jahrhundert angehört hat, ist ein Mann dahingegangen, der um die Hebung unse rer Reiterwaffe sich im hohen Grade verdient gemacht hat. — Kein Verzicht auf die Zuwachs steuer. Wolffs Bureau meldet: Die Nachricht, daß die Reichsregierung auf das Zuwachssteuergesetz zu ver zichten bereit sei, ist erfunden. Im Gegenteil lassen die bisherigen Verhandlungen eine Verständigung über den Gesetzentwurf und den baldigen Abschluß der Kom missionsberatungen bestimmt erhoffen — Der Prozeß gegen die beiden unter Spio nageverdacht in Borkum festgenommenen Offi ziere beginnt vor dem Reichsgerichte am 15. Dezember. — Deutsche Marine Das Marineverord nungsblatt veröffentlicht eine Kabinettsorder, nach der das Linienschiff „Baden" und das Schulschiff „Moltke" aus der Liste der kaiserlichen Kriegsschiffe gestrichen werden. — EineneueMittelstandsorgan.isation In sächsischen Blättern wird berichtet: Zwischen den führenden Persönlichkeiten der Mittelstandsbewegnng in den einzelnen Landesteilen Deutschlands haben in der letzten Zeit verschiedene Konferenzen stattgefunden, die sich mit dem Zusammenschluß der in Deutschland bestehenden Mittelstandsvereine und Mittelstandsver einigungen zu einem allgemeinen deutschen Mittel standsbund befaßten. Das Ergebnis der Verhand lungen, die ihren Ausgang in Sachsen genommen ha ben, ist sehr befriedigend gewesen; es wurde der Grün dung eines solchen Bundes allgemeine Sympathie ent gegengebracht. Wenn auch noch Einzelheiten der Klä rung harren, so ilst es doch nach dem gegenwärtigen Stand der Angelegenheit sehr wahrscheinlich, daß die Gründung eines deutschen Mittelstandsbundes schon zu Anfang des nächsten Jahres erfolgen dürfte. Eben so wie der Hansabund (?) wird auch diese neue Mit telstandsorganisation keine politischen Zwecke verfol gen, sondern nur rein wirtschaftliche Ziele allgemeiner Art anstreben (Gründung von Kreditgenossenschaften, Förderung mittelstandlicher Bildung in kaufmännischer und technischer Beziehung, kaufmännische Selbsthilfe und dergleichen). Was die zahlenmäßige Stärke die ses neuen Bundes angeht, so ist mindestens mit einer Mitgliederzahl von etwa einer halben Million zu rech nen. — Der neue Kolonialetat. Der neue Kolo nialetat zeigt, wie ein alter Afrikaner schreibt, zum ersten Male die Hand des Fachmannes, der die Lebens fragen unserer Kolonien gründlich kennen gelernt hat. Die Verdienste Dernburgs um den Ausbau des Ver kehrswesens sollen gewiß nicht verkleinert werden. Da diese Fragen aber allzu sehr nach kaufmännischen Ge sichtspunkten gelöst wurden und eine Tarifpolitik zur Einführung gelangte, die nur hochwertige Erzeugnisse vertragen können, erfährt das Verdienst Dernburgs eine erhebliche Einschränkung. Ganz unbeachtet blieben aber weit wichtigere Lebensfragen der Kolonien, die frei lich nur der beurteilen kann, der praktische Erfahrungen gesammelt hat. Bersuchsfarmen und Versuchspflanzun gen, sollen entstehen, ein bakteriologisches Institut ge schaffen, das Beterinärwesen zweckentsprechend geglie dert, Versuche mit Trockenlandkultur, Obst- und Wein bau, hochwertigen Tabaksorten gemacht, der Bau fe ster Plätze, namentlich in Kamerun, beschleunigt wer den, der Wagenverkehr im Hinterlande dieser wich tigen Kolonie zur Einführung gelangen — alles Dinge von ungeheurem Werte, wie jeder nachrechnen kann, der nur einigermaßen mit den Verhältnissen vertraut ist. Es muß gehofft werden, daß der Reichstag dem neuen Herrn im Reichskolonialamte dasjenige Ver trauen entgegenbringt, das wir alten Kolonisten ihm schenken, und daß Abstriche an vermeintlichen unwich tigen Posten nicht vorgenommen werden. Die Zukunft wird lehren, daß die Forderungen ganz erheblich wirt schaftlich werbend wirken werden und daß sie sich ent sprechend der Finanzlage des Reiches und der Kolonien