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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich l Mark 20 Ps. pr«nnm«r»näo. Anzeiger für Inserate werden bis spätesten» Mittags des vorhergehenden TageS des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 38. Donnerstag, den 3V. März 1882. 7. Jahrg. Bekanntmachung. Der I. Termin heuriger Brandeasse ist am t April l. I. fällig und nach 1 Pfennig pro Gebäude-Einheit, nach IVs Pfennig für die Einheit freiwilliger Versicherung zur Vermeidung der Execution längstens am 14. desselben Monats während dev für unsere Stadtsteuer-Einnahme geordneten Expedilionszeit an dieselbe abzuführen. Zwönitz, am 29. März 1862. Der Stadtrat h. Schönherr. Bekanntmachung. Der II. Termin Steuer zur hiesigen Allgemeinen Krankenkasse für Gewerbs-Gehülfen, Fabrikarbeiter und Dienstboten ist am 1. April fällig und innerhalb der zur Zahlung nackgelassenen 8 tägigen Frist pünktlich an unsere Krankencassen-Verwaltung innerhalb der für dieselbe ge ordneten Expeditionszeit (d. i. Vormittags von 9—12 Uhr, Nachmittags von 2—5 Uhr außer Mittwochs an jedem Wochentage) abzuführen. Zwönitz, am 29. März 1882. Die Krankencassen-Direction. Bürgermeister Schönherr. Bekanntmachung. Der II. Termin heuriger Commun-Anlage ist am SL. d. M. fällig und innerhalb 8tägiger Frist an unsere Stadtcassen-Verwaltung abzuführen. Da init diesen, Termin zugleich der I. Termin nichtselbstständiger Steuerzahler (d. s. Gewerbsgehülfen, Dienstboten u. A.) ver bunden ist, so fordern wir die Herren Arbeitsgeber und Dienstherrschaften Hiermit auf, die bei ihnen wohnenden bezüglichen Steuerpflich tigen hierauf aufmerksam zu machen. Nach Ablauf des Zahlungstermins ist gegen Säumige das Executionsverfahren einzuleiten. Die Stadlsteuer-Einnahme ist außer Mittwochs an jedem Wochentage Vormittags von 9—12 Uhr, Nachmittags von 2—5 Uhr geöffnet. Zwönitz, am 28. März 1882. Der Stadtgemeinderath. Schönherr. Tagesbericht. — Wie bekannt, kommt in den Jahren 1882 und 1883 die Einkommensteuer nur mit einem Zuschläge von 20 Procent zur Erhebung, während in den früheren Jahren der Zuschlag 50 Procent betrug. In der Erhebung der Einkommensteuer nebst Zuschlag findet nnn nach einer im neuesten Gesetz- und Verordnungsblatte erlassenen Verordnung des Königs. Finanzministeriums auch insoferne eine Aenderung statt, als künftighin die Normalsteuer je zur Hälfte am 30. April und am 30. September, der Zuschlag aber am 15. Juli an die betreffenden Ortsstenereinnahme abzuführen ist, während seither die Normalsteuer nebst Zuschlag je zu einem Drittheile an den obengedachten drei Terminen zu entrichten war. Beispielsweise hat daher derjenige, welcher in die 6. Steuerklaffe mit einem jährlichen Einkommen von 800 bis 950 Mk. eingeschätzt ist, am 30. April und 30. September je die Hälfte der 6 Mk. betragenden Normalsteuer, mit 3 Mk., am 15. Juli aber nur den Zuschlag im Betrage von 1 Mk. 20 Pf. zu entrichten. — Wegen Mangels einer genügenden Anzahl von Bewerbern werden folgende geistliche Stellen: das Pfarramt zu Arnoldsgrün (Eph. Oelsnitz), Kl. II, das Pfarramt zu Grünhainichen mit Filial Borstendorf (Eph. Marienberg), Kl. III, das Pfarramt zu Geising (Eph. Dippoldiswalde), Kl. II, sowie die Diakonate zu Kirchberg (Eph. Zwickau), Kl. III und zu Großschönau (Oberlausitz), Kl. I, nochmals zur Bewerbung ausgeschrieben. — Die Generaldirection der sächsischen Staatseisenbahnen veröffentlichte ein Verzeichniß herrenloser Güter, welche auf ver schiedenen Stationen lagern. Viel Werthvolles befindet sich nicht gerade darunter; leere Kisten, Säcke, Körbe und Flaschen spielen eine Hauptrolle. Doch sind einige Gegenstände vorhanden, die der Verlustträger mit einiger Wehmuth vermissen wird, so u. A. eine Kiste Candis und eine ganze Commode voll Küchengeschirr, welche in Chemnitz lagern, ein Polsterstuhl in Dresden-A., eine Kiste Pfeffer kuchen in Plauen i. V., 2 Stühle und 2 Spiegel in Zwickau, eine Lade mit Kleidern in Siegmar. Auf dem Riesaer Elbquai fanden sich 5 Tonnen Heringe als überzählig und herrenlos vor. Die armen verwaisten Heringe mußten selbstverständlich versteigert werden und die dafür gelösten 200 Mk. können vom rechtmäßigen Herings- Eigenthümer ebenfalls reklamirt werden. Die Absender oder Adres saten der herrenlosen Güter können bis 1. Mai d. I. ihre Ansprüche geltend machen, nach Ablauf dieser Frist wird darüber anderweit verfügt. — Lößnitz, 27. März. Wie wir hören, hat der Verwaltungs- rath der Sächsischen Schieferbruchcompagnie zu Lößnitz die Auflösung genannter Gesellschaft beantragt; maßgebend soll hierfür sein, daß die beiden letzten Geschäftsjahre eine Unterbilanz im Betriebe ergeben haben und daß nach einem wissenschaftlichen Gutachten die Ab lagerungsverhältnisse des Schieferwerkes nur ungünstige Aussichten für die Schiefergeminnung eröffnen. — Zwickau. (Oeffentliche Schwurgerichtsverhandlung.) Die letzte Verhandlung der gegenwärtigen Quartalsitzung des hiesigen Königl. Geschwornengerichts fand am 27. März unter dem Vorsitze des Herrn Landgerichtspräsidenten Seifert gegen den Schneider Wilhelm Pfeiffer aus Johanngeorgenstadt wegen versuchten Mordes, eventuell versuchten Todtschlags und unberechtigter Ausübung der Jagd statt. Nach Schluß der Beweisaufuahme, Feststellung der Fragen und Angehör der Schlußvortroge des Staatsanwalts und Verlheidigers verneinten die Gejchwornen die ans versuchten Mord und unberechtigte Ausübung der Jagd am 14. September 1881 ge richteten Fragen, bejahten dagegen die beiden übrigen Fragen auf versuchten Todtschlag und unberechtigter Ausübung der Jagd am 6. November 1881. Der Gerichtshof verurtheilte hierauf Pfeiffer unter theilweiser Freisprechung zu Zuchthausstrafe in der Dauer von zehn Jahren und einem Monat, zu zehn Jahren Ehrenrechtsverlust und Bezahlung der Untersuchungskosten. — Am Donnerstag wurden in Zwickau vom Geschwornengericht der Fabrikarbeiter Hofmann aus Werdau und die Kremlerin Wilhelmine verw. Möckel ebendaher (ersterer 28 Jahre, letztere 40 Jahre alt) wegen Mordes zum Tode