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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag) Abonnementspreis beträgt vierteljährlich l Mark Sa Ps Inserate > erden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die CorpuSspaltenzeile mit in Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Ps. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Slavlgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. Sonnabend, den 19. Januar 1884. 9. Iahm. Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen zur Aufnahme in die Rekrntirungsstammrolle betreffend. Die deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875 bestimmt unter 20 und 23 Folgendes: Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht der Wehrpflichtigen endgültig entschieden ist. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen sich zur Aufnahme in die Nekrutirimgsstammrolle anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Orts, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so hat er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes, an welchem sein oder sofern er noch nicht selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet, zu melden. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie ihren dauernden Aufenthalt und daher zur Stammrolle sich anzumelden haben, zeitig abwesend, auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf der See befindliche Seeleute u. s. w., so haben ihre Eltern, Vor münder, Lehr-, Brod-, oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb drei Tagen zu melden. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen. Es werden deshalb hiermit alle diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen der deutschen Wehrordnung am hiesigen Orte meldepflichtig sind, aufgefordert, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres behufs Eintragung ihrer Namen in die Rekrntirungsstammrolle in der Nathsexpedition sich persönlich zu melden. Diejenigen, welche sich zum ersten Male anmelden, haben den Geburtsschein, alle andern aber den nach der Musterung empfangenen Loosungs- und Gestellungsschein vorzulegen. Gleichzeitig werden die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn ausgefordert, die unter ihrer Aussicht stehenden militär pflichtigen Personen, welche vom hiesigen Orte zeitig abwesend sind, unter Beobachtung der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen recht zeitig anzumelden. Zwönitz, am 2. Januar 1884. Der Bürgermeister. Adam. Modernes Verbrechertum und sociale Notstände. Das grauenhafte, an den Wechselstubenbefltzer Eisert und seinen Kindern verübte Vebrechen, sowie die Entdeckung einer seit Jahren in schrecklicher Wirksamkeit stehenden Mädchenmörderbande, der Ge brüder Schenk und Genossen, ebenfalls in Wien, haben in der ganzen gebildeten Welt eine einmüthige Entrüstung hervorgerufen und die Discussion auf die moderne Verbrecherwelt gelenkt. Wir glauben nun dabei gleich hervorheben zu müssen, daß es ganz über flüssig ist, über diese in Wien verübten Verbrechen sich in besonderen oder allgemeinen Klagen zu gefallen, denn wenn auch die Wiener Polizei an Kopfzahl noch einmal so stark wäre als sie gegenwärtig ist» so würde daraus die Sicherheit, daß dergleichen Verbrechen nicht mehr vorkommen, doch noch um keinen einzigen Procent wachsen, da es vollständig unmöglich ist, neben jeden Verbrecher und Lumpen der menschlichen Gesellschaft einen Polizisten zu stellen. In dem vom Schöpfer mit moralischer Freiheit begabten und seiner Würde entsprechend selbstverantwortlichen Menschen kann ja auch der Wille statt des Guten das Böse zu thun, nicht ausgerottet werden und sind eben die Verbrechen die natürliche Schattenseite der moralischen Freiheit, aber zugleich auch das fürchterliche Brenneisen für die Verbrecher selbst. Befinden sich sonach die menschliche Gesellschaft in einer ab soluten Unfähigkeit, die Verbrechen und Verbrecher vollständig auszu- rotten und liegen die Verhältnisse sogar derartig, daß ein Dutzend allen Ehrgefühls bare Schurken mit Dynamit und Petroleum in den zwölf größten Städten der Erde unermeßliches Elend Hervorrufen könnten, so soll damit noch lange nicht gesagt sein, daß der Staat und die menschliche Gesellschaft zur Vermeidung der Verbrechen nicht erfolgreich thätig sein könnte. Wohl mag bei manchen Menschen die Neigung zum Bösen stark ausgebildet schon als ein unglückseliges Erbe seiner der Immoralität ergebenen Eltern vorhanden sein, aber als Verbrecher wird deshalb »och lange kein Mensch geboren, er wird es erst durch schlechte Erziehung, böse Beispiele, Lieblosigkeit und Noth, mit einem Worte durch die socialen Nothstände, die wir nicht etwa nur mit der Nahrungssorge identisicirt sehen wollen, sondern die sich noch viel schlimmer durch eine moralische und geistige Ver wilderung kennzeichnen, welche eben gerade viele Individuen veran laßt, bei Existenzsorgen statt zu sauerer, emporhelfender Arbeit zum Verbrechen zu greifen. Was zur sittlichen Erziehung aller Menschen durch Religion und Schule, Eltern, Lehrer, Lehrherrn und Arbeit geber gethan werden kann, muß also noch mehr als bisher geschehen, um gewisse Lücken in der Ausbildung der Heranwachsenden Geschlechter auszufüllen. Strenger als bisher sollten aber auch alle schädlichen Einflüsse von den jugendlichen noch wenig Urtheilskraft besitzenden Menschen fern gehalten werden, zumal was die Ausbildung bis zum achtzehnten Lebensjahre anbetrifft, denn wir begegnen jetzt ziemlich häufig jugendlichen Verbrechern, die durch eine tolle Vergnügungs sucht und geistige Unreife auf eine Bahn gelenkt worden sind, vor der sie bei richtiger Erziehung noch mit einer Art kindlichen Entsetzen zu rückbeben sollten. Ferner bleibt es aber durch eine solidarische Ver pflichtung der menschlichen Gesellschaft, sich aller moralisch Straucheln den neben strenger Zucht auch in humaner Weise anzunehmen. Individuen, welche keine Existensmittel haben und gleichzeitig Arbeits- Mangel vorschützen, dürfen nicht mehr vagabondirend das Land durchziehen, sie müssen zwangsweise in Arbeitercolonien gebracht werden, wo sie so lange zu bleibe» haben, bis ihnen durch die An staltsvermittelung oder auch durch die Vermittelung ehrenhafter Privatpersonen Arbeit und Unterkommen im freien Berufe zu Theil werden kann. Sächsische Nachrichten. — Süddeutschen Zeitungen zufolge haben in Augsburg, Stutt gart und Baden-Baden vor acht Tagen die — Staare ihren Einzug gehalten. Wenn diese Anzeichen nicht trügen, so hat der Winter seine größten Trümpfe bereits ausgespielt. — Plauen, 15. Januar. Wie die „Vogtl. Volks-Ztg." ver- nimmt, hat sich in verflossener Nacht ein sehr bedauerlicher Unglücks fall dahier ereignet. Eine Mutter, welche ihr vierteljähriges Kind bei sich im Bette liegen hatte, erdrückte dasselbe (wahrscheinlich durch die Schwere ihres Körpers) während der Nacht. Dieser traurige. Fall steht nicht vereinzelt da; schon öfter sind derartige Unglücksfälle, die dazu angethan sind, eine Mutter zur Verzweiflung zu bringen, zu verzeichnen gewesen. — Leipzig. Gerüchtweise verlautet, die Gebrüder Dietrich aus Leipzig, weiche seiner Zeit flüchtig geworden sind und deren Bankerott im Zusammenhänge mit demjenigen der deutsch-englischen