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Amts- und Anzeigeblatt für den ^mtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung B«ugSpreiS vierteljährl. Mk. 2.10 einschließl. des .Illuftr. UnterhaltungSblatteS" in der Geschäfts- stell«, bei unseren Boten sowie bei allen Reichs- postaastalten. — Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den solgenden Tag. An 8-11« yihrrkr «ew-ll — «rikg odcr I-mMacr «rg-ndw-I»rr VLörungen des Betriebes der Zeitung, der Lieferanten oder der VefSrberuugSeinrichtungen - hat der BeUeher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück- »ahlung deS BerugSpreiseS. Hek. Adr.: AmtoSlatt. ^?227. Eibenstock, Larkfeld, hundrhübel, Reuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstützengrün, wildenthal usw. BerantworU. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohnin Eibenstock. «4. Jahrgang. — Freitag, den 12. Oktober Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 1b Psg. Im Reklameteil die Zeile 40 Psg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 40 Psg. Annahme der Anzeigen bis spätestens vormittags 10 Uhr, für größere Tags vorher. Eine Gewähr für die Ausnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern- sprech» aufgegebenen Anzeigen. Aernfprech» Hlr. 110. 1S17. Ausgabe der Zuschlagsmarkell für Schwerarbeiter Arettag, den 12. Mtoöer 1917, vormittags in nachstehender Reihenfolge: von 8—9 Uhr 1—SOO, „ 9—10 „ 501—1000, „ 10—11 „ 1001—1500, ,, 11—12 „ 1501 u. höh. Nrn. Vorzulegen sind Au sw ei-Heft und Brotmarkentasche. Eibenstock, den 10. Oktober 1917. Der Staötrat. Am Montag, den 15. d. Mts., findet eine Schwemezwis cheuzählung statt. Städtische Beauftragte werden die Aufnahme durch Umfrage bei den einzelnen Besitzern von Schweinen bewirken. Wir fordern die Besitzer zu wahrheitsgemäßen Angaben auf. Eibenstock, den 10. Oktober 1917. Z>er Ktcrötrat. Das Verzeichnis der in der hiesigen Gemeinde wohnhaften Personen, welche zu dem Schöffenamte und zu dem Geschworenenamte berufen werden können (Urliste), wird vom 10. Oktober dieses Jahres ab eine Woche lang im Rathaus, Zim mer Nr. 10, zu Jedermanns Einsicht ausgelegt werden. Unter Hinweis auf die nachstehenden Bestimmungen der 88 31, 32, 33, 34, 84, 85 des Gerichtsverfassungsgesetzes und des § 24 des Gesetzes vom 1. März 1879 wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Einsprachen gegen die Richtig keit oder Vollständigkeit der erwähnten Liste innerhalb deren Auslegefrist bei dem Unter zeichneten schriftlich angebracht oder zu Protokoll erhoben werden können. Schön Heide, am 10. Oktober 1917. Der Gemeindevorstand. Auszug aus dem Gerichtsverfaffungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. § 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2) Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3) Personen, welche infolge gericht licher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche zur Zett der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollen det haben; 2) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohn sitz in der Gemeinde noch nicht 2 volle Jahre haben; 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4) Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Ge brechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5) Dienstboten. tz 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Minister; 2) Mitglieder der Senate der freien Hansastädte ; 3) Reichsbeamte, welche jeder zeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4) Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand ver setzt werden können; 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 8) gerichtliche und polizeiliche Vollstrcckungsbean le; 7) Religionsdiener; 8) Volks schullehrer ; 9) dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörenden Militär personen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamten bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht be rufen werden sollen. tz »4. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. tz 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Tie Vorschriften der ZK 32 bis 35 über die Be rufung zum Schöffenamte finden auch auf daS Geschworenenamt Anwendung. Auszug aus dem Gesetz vom 1. März 1870. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1) die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; 2) der Präsident des LandeskonsistoriumS; 3) der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4) die Kreis- und Amtshauptleute; 5) die Vorstände der Sicherhettspolizeibe- hörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. NuchzthM GtlMsM bei der KrilmildmiMitW. Vom 15. Oktober 1917 ab werden mit Zustimmung des Gcmeinderats für die Gemeindeverwaltung, das Kgl. Standesamt, die Sparkasse und die Steu erkasse die Dienststunden von vorm. 8 Uhr durchgehends bis nachm. .4 Uhr festgesetzt Für das Publikum sind jedoch die Geschäftszimmer in der Gemeindeverwallung, der Sparkasse und Steuerkasse täglich nur bis mittags ', 1 Uhr, beim Kgl. Standes amt dagegen — abgesehen von der Beurkundung von Sterbefällen und sonstigen dring lichen Angelegenheiten — «Dienstags, Donnerstags und Sonnabends von 10 bis ,1 Uhr geöffnet. Die Sprechstunden des unterzeichneten Gemeindevorstandes werden bis auf weite res auf die Zell von 8—9 Uhr vorm. festgesetzt. Die geehrte Einwohnerschaft wird ersucht, die durch die gebotene Kohlen- und Lichtersparnis, aber auch durch die Ueberlastung der Gemeindeverwaltung angeordnete Einschränkung beachten zu wollen. Schön Heide, am 10. Oktober 1917. Der Gcmeindevorstand. Zuschutzunterstützung. Der Zuschlag zur Reichsunterstützung kommt Freitag, den 12. dss. Mts., zur Auszahlung und zwar für die Empfänger mit den Anfangsbuchstaben K vor mittags von 8—12 Uhr und 8—L nachmittags von ',3 bis 4 Uhr. Der Gemeindevorstand zu Schönheide. DerbWes zur Kriegsanleihe. I. Die Sicherheit der Kriegsanleihen. Hierzu führte letzthin in einer Versammlung der Staatssekretär des Re ichs sch atz am t s, Graf von Roedern, aus: Die Anleihen sind gesichert, formell durch das Versprechen von Regierung und Reichstag, durch den unerschütterlichen Willen beider, gerade denen gerecht zu werden, die dem Vaterland in schwerer Zell geholfen haben, materiell durch daS, was hinter ihnen steht, die Arbeits- und Steuerkrast des ganzen deutschen Volkes. II. Kriegsanleihen «nd Stenerfragen. 1 . Hierzu sagte der Präsident des Reichs. bank-Direktoriums vr. Havenstein: Torhell ist die hirnverbrannte Redensart, das Reich würde später den Kriegsanleihezeichnern eine Sonder st euer auflegen; viel näher liege der Gedanke, denjenigen, die sich in der Not dem Vaterlande versagt und, obwohl sie es konnten, keine Kriegsanleihe gezeichnet haben, eine außeror dentliche und nachdrückliche Steuer als Strafe auf zulegen. 2 .Der Staatssekretär des Reichsschatz- amtS hat besonders auf den finanziellen Vorteil der Zeichner hingewiesen, die bekanntlich ihre Kriegssteuer mit Anleihen bezahlen können; die 5«/, Kriegsanleihen (und zwar auch die Schuld- buchetntragungen) werden zum vollen Nennwert, die 4'/,*/. Schatzanwetsungen der 1., 2., 4. und 5. Kriegsanleihe zu 86,50, also 1'/,*/, höher, der 6. und 7. Anleihe zu 100°,, also 2", höher, als sie den Zeichner gekostet haben. Um auch den Zeichnern der 7. Kriegsanleihe schon jetzt bei der Bezahlung der Steuern diese Vorteile zu bieten, werden auch die Zwischen scheine in Zahlung genommen. 3. Des weiteren hat der Reichsschatzsekretär hierzu ausgeführt: „Die Finanzverwaltung wird bemüht sein, diese Art der Steuerzahlung auch für eine oder die an dere dafür geeignete Steuer nach dem Kriege bei- zubehalten und dadurch der Flüssigmachung der Anleihen einerseits und der Haltung ihres Kursus andrerseits zu dienen." Wom Wettkrieg. Aer 10. Großkampftag in Isländern. Nachdem es den Engländern in 9 blutigen Schlachten in Flandern nicht gelungen ist, die deut- schen Stellungen zu durchbrechen, versuchten sie am Dienstag mit Unterstützung der Franzosen ihr Ziel zu erreichen, aber auch diesmal blieb ihnen der Ec- solg versagt. In Ergänzung des gestrigen Heeres berichts werd über den Verlauf der Schlacht weiter gemeldet: Berlin, 10. Oktober. Unter Beteiligung fran zösischer Divisionen haben die Engländer am 9. Ok tober abermals durch Einsatz der Masse ihres Men schenmaterials, ihrer Artillerie und Angrisssmaschi- nen die Entscheidung an der Flauderu- Frvnt herbeizusühren versucht, die ihnen ihr prahlerischer Sieg vom 4. Oktober nicht ge- bracyt hatte. Auch die englische Behauptung, jeden Tag Len Bewegungskrieg gegen die deutsche Flandern - Arinec beginnen zu können, ist gerade durch ihren Angriff gegen die feste deutsche Stellung aufs glän zende widerlegt. Nach tagelangem Zerstö rungsfeuer setzte am 9. Oktober morgens star kes Trommelfeuer ein. Gegen 7 Uhr vormittags brachen die tiefgegliederten, dichten Massen der Eng länder und Franzosen in fast 20 Kilometer Breite zwischen Bixschoote und Gheluvelt gegen unsere Li nien vor. Schon- in die dichten Angriffskolonnen schlug unser vernichtendes Sperr- und Ab^ wehrfeuer und riß breite, blutige Lücken in die Reihen der Angreifer, während von unzähli gen Punltcn aus deutsche Maschinengewehre die Sturmkolonnen niedermähten. Bei »nun terbrochener heftiger Artilleriewirkung warfen die Gegner rücksichtslos immer wieder neue Reserven in den Kamps und ließen sie wiederholt, -ohne jede Krästeschonung an einzelnen Stellen bis zu sechsmal gegenünsere Linien anrcn - n c n. Den ganzen Tag über bis tief in die Nacht dauerte der erbitterte Kampf, durch wuchtigen Ge genstoß und in heißem Nahkampf wurden die An stürme der feindlichen Massen in der Linie Poelkapelle bis südlich von Gheluvelt abgeschlagen. Bei den wie derholten vergeblichen Angriffen gegen diese >3 Kalo mcter breite Front erlitten die Gegner aller schwerste Verlustc. Nur zwischen Draaibank und Poellapclle konnte die Uebermacht des anstürmenden Feindcs unter gewaltigen Opfern in etwa 1500 Mo ter Taefe in Kem zertrümmerten Trichtergelände Bo den gewinnen. Hier verhinderte sofort einsetzender Gegenstoß jede Erweiterung des feindlichen Anfangs ersolges. Erst spät in der Nacht flaute das 'eind-