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MchmM für WÄmss Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. Erscheint wöchentlich zwei«^ u. zwar Dienstags und Freitags. --Abonnementspreis vierteljährlich 1 K, durch die Post bezogen 1 Mk. Pf. — Einzelne NummB^O Ps- ThmM N4tll, Ätbkckhn md die UMMden. Imtsölull für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, No. 3S. sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Freitag, den 13. Mai 18S1. O lieblich' M, da durch die Lande Der FrüM Mht mit Duft und Glanz! Die Erdend im Brautgewande, Geschmückt ihrem Blüthenkranz; Vorahneni ^iiumt sie von dem Segen, Den ihr -ü schöne Lenz verheißt, Und aus N schwel allerwegen Der Schöi^L ew'ger, heil'ger Geist. Weil durck blühenden Gelände Lustwandek Menschen Fuß, Und BlurF pstücken Kinderhände Und MaiÄ"ch'u als Festesgruß; Es webt Mdum ein sel'ger Frieden, Vergessen sMt für kurze Zeit, Was uns Trübsal ist beschieden Und was dil Menschen Sinn entzweit. Pfingsten. Was hat der Reiche vor dem Armen An diesem Frühlingsfest voraus? Schmückt nicht, die Seelen zu erwärmen, Für beide sich die Schöpfung aus? Es ist für Alle schön auf Erden Wenn der Begierden Drangsal ruht — Im Herzen laßt es Pfingsten werden, Und dann wird Alles, Alles gut. Was soll dies unruh'volle Jagen, Dies Wünschen ohne Ziel und Maß? Es läßt das Herz nur wilder schlagen, Und nichts ist blinder als der Haß; Leicht ist es, stürzen — schwer errichten, Drum wehe dem hethörten Schwarm! Er wird eutfremdet seinen Pflichten, Wird unzufrieden, glücklos, arm. O schallet hell, ihr Festeslieder Und klingt bis in das kleinste Haus! Du Geist des Friedens, steige nieder Und gieße Deinen Segen aus! Mit liebevoller Hand verbinden Mögst du die Wunden unsrer Zeit, Und lasse auch den Aermsten finden Als höchstes Glück Zufriedenheit! Weltpfingsten werd' es! Nimmer wetze Zum Bruderkampfe man den Stahl, Es werd' der Streit der Gegensätze Entschieden ohne Blut und Qual! Die Menschheit geh' trotz Müh' und Plage Den Weg, den ihr die Liebe weist, Thu' ihre Pflicht, und Jeder trage Im Herzen still den heil'gen Geist! (Chemn. Tgbl) TaisksgeMchte. Der Reichstag am Freitag mit großer Mehrheit die Gewerbeordnungsnt"He in dritter Lesung angenommen und da nach den ErklärW" der verbündeten Regierungen nicht daran zu zweifeln ist, B der Bundesrath ihr in der ihr vom Reichstage gegebenen (Aalt zustimmen wird, so wird dieselbe Gesetz werden und zum Essien Theile mit dem 1. April 1892 in Kraft treten. Bei hohen Bedeutung, welche die vorge nommenen Neuerungen das gewerbliche Leben haben werden, ist es angezeigt, nunmefl..nachdem ihre endgültige Form fest steht, eine gedrängte über dieselben zu geben. Voll ständig neu sind die Besamungen über die Sonn- und Fest tagsruhe. In der bWÜM Gewerbeordnung besteht nur die Vorschrift, daß die Gew^etreibenden die Arbeiter zum Arbeiten an Sonn- und Festtage« mcht verpflichten können. Künftig ist den im größten Theile ^Gewerbes i. e. S. beschäftigten Ar beitern mindestens für jM Sonn- und Festtag eine vierund- zwanzigstündlge, für zw^uftinanderfolgende Festtage eine sechs unddreißigstündige und Mdas Weihnachts-, Oster- und Pfingst fest eine achtundvierzigsfudige Ruhepause zn gewähren. Im Handelsgewerbe ist die ^ftchüstigung der Gehülfen, Lehrlinge nnd Arbeiter am erstenF^^uachs- Oster- und Pfingsttage überhaupt verboten, im EsS^" an Sonn- und Festtagen für fünf Stunden gestattet. Gemeinde oder der Kommunal verband kann die Beschämung beschränken oder ganz verbieten. Eine Erweiterung dersel^ auf 10 Stunden ist für die letzten 4 Wochen vor Weihn^si/ sowie für einzelne Sonn- und Festtage zulässig, au de^ örtliche Verhältnisse einenerweiterten Geschäftsverkehr erfordert machen. Für gewisse Arbeiten, sowie für bestimmte Gewerbe Ud Ausnahmen festgesetzt, dagegen ist dem Bundesrathe auch Befugwß gegeben, das Verbot der Beschäftigung von Arbe^" an Sonn- und Festtagen noch auf andere Gewerbe als die^on in der Novelle bezeichneten aus zudehnen. Nur Gast-und Schankwirthschaften, Musikauf führungen, SchaustellEU, theatralische Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, so«e die Verkehrsgewerbe sind ausdrücklich von den Bestimmungen^er die Sonntagsruhe ausgenommen. Die Sonntagsruhe ist doch nicht blos auf die Gehülfeu und Arbeiter beschränkt. tzM auch augeordnet, daß, soweit die selben im Handelsgewbe nicht beschäftigt werden dürfen, in offenen Verkaufsstellen u Gewerbebetrieb an Sonn- und Fest tagen nicht stattfinden darf. Auch ist der Gewerbebetrieb im Umherziehen an Sonn und Festtagen verboten, und können Ausnahmen nur von unteren Verwaltungsbehörde zugelassen werden. Der Zeitpunb an welchem alle diese Vorschriften in Kraft treten sollen, wü durch Kaiserliche Verordnung bestimmt werden. — Eine zweit völlige Neuerung stellen die Bestimm ungen über den Schu; der Arbeiter gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und Sittli^it dar. Bisher enthielt die Gewerbe ordnung nur die allfmeine Bestimmung, daß die Gewerbe unternehmer verpflichte ftien, die hierfür nothwendigen Ein richtungen herzustellen nd zu unterhalten und Bundesrath, sowie Landescentralbehöcden >aren befugt, die nöthigen Anordnungen für ganze Gewerbezw^ zu erlassen. Künftig wird die Ge werbeordnung spezialisto Vorschriften in dieser Beziehung ent halten und die Polizelhörden werden befugt sein, den Einzel betrieben in dieser Rillig Vorschriften zu machen, gegen die allerdings die Beschirme mit der Endentscheidung der Central behörde zulässig ist. Auch ist nunmehr dem Bundesrathe die Befugniß zur Einfügung einer Maximalarbeitszeit für die jenigen Gewerbe geuhrt, in denen durch übermäßige Dauer der Arbeitszeit die «esundheit der Arbeiter gefährdet wird. — Pie Verhältnisse der Gesellen und Gehülfen, sowie die Lehrlingsverhältnisse haben verschiedene Abänderungen erfahren. Unter den ersteren darf vornehmlich die Bestimmung über das rechtswidrige Verlassen der Arbeit in den Betrieben mit weniger als 20 Arbeitern hervorgehoben werden. Demnach kann der Arbeitgeber beim Kontraktbruch vom Arbeiter als Entschädigung für den Tag des Vertragsbruchs und jeden folgenden Tag der vertragsmäßigen oder gesetzlichen Arbeitszeit höchstens aber für eine Woche den Betrag des ortsüblichen Tagelohnes fordern. Die Forderung ist an den Nachweis eines Schadens nicht ge bunden. Dasselbe Recht steht im gleichen Falle dem Arbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu. Bei den Lehrlingsverhältnissen verdienen die auf die Hebung der Zucht unter den minderjährigen Arbeitern gerichteten Vorschriften Erwähnung. Auf Verlangen des Vaters oder Vormundes der Arbeiter unter 16 Jahren soll danach künftighin das Arbeitsbuch an die ersteren ausgehändigt werden. Die Gemeinde oder der weitere Kommuualverband kann durch Statut bestimmen, daß der von minderjährigen Arbeitem verdiente Lohn an die Väter oder Vormünder gezahlt wird. Schließlich kann in den Arbeitsordnungen auch das Ver halten der minderjährigen Arbeiter außerhalb der Betriebe vor geschrieben werden. Hierbei kann auch die Neuregelung des Fortbildungsschulwesens erwähnt werden, aus welcher in erster Reihe die Bestimmung hervorzuheben ist, daß am Sonntage der Unterricht nur stattfinden darf, wenn die Unterrichtsstunden so gelegt werden, daß die Schüler nicht gehindert werden, den Hauptgottesdienst oder einen mit Genehmigung der kirchlichen Behörden für sie eingerichteten besonderen Gottesdienst ihrer Kon fession zu besuchen. — Völlig neu ist die Regelung der Ver hältnisse der Betriebsbeamten, Werkmeister und Techniker in einer von diesen mehrfach selbst gewünschten Weise, welche sich nament lich auf ihr Vertragsverhältniß zum Arbeitgeber bezieht. — Neu ist auch der Abschnitt über die Arbeitsordnung. Darin ist für jede Fabrik mit mindestens 20 Arbeitern der Erlaß einer Ar beitsordnung vorgeschrieben, es ist der Kreis der Anordnungen festgelegt, welche mindestens in dieselbe Hineinkommen müssen, die zulässigen Strafen sind in Maximo begrenzt und es ist die Begutachtung der Arbeitsordnungen durch die Arbeiter angeordnet. — Die bisherigen Vorschriften über die Kinderarbeit haben eine wesentliche Abänderung erfahren, so zwar, daß vom 1. April 1894 ab Kinder unter 13 Jahren in Fabriken überhaupt nicht und über 13 Jahre nur dann, wenn sie nicht mehr zum Besuch der Volksschule verpflichtet sind, beschäftigt werden dürfen. — An den Bestimmungen über die jugendlichen Arbeiter sind Aender- ungen bezüglich der Pausendauer und des Aufenthaltes der Ar beiter während der Pausen vorgenommen. — Die Frauenarbeit hat insofern eine wichtige Einschränkung erfahren, als dieselbe während der Nacht überhaupt verboten und, soweit nicht Aus nahmen zulässig sind, während des Tages auf 11 Stunden eingeschränkt ist. Arbeiterinnen, welche em Hauswesen zu be sorgen haben, sind auf ihren Antrag eine halbe Stunde vor der Mittagspause zu entlassen, wenn diese nicht mindestens IV2 Stunde beträgt. Die Schutzfrist für Wöchnerinnen ist von 3 auf 4 Wochen erhöht, ihre Beschäftigung während der nächsten 2 Wochen auch nur auf ärztliches Attest hin erlaubt. — Die Kompetenz der Fabrikinspektoren ist entsprechend den Neuan ordnungen erweitert worden. — Die Strafbestimmungen haben verschiedene Erweiterungen und Aenderungen erfahren. — Schon diese kurze Uebersicht wird zeigen, daß mit der Gewerbeordnungs novelle ein großer Umschwung in unseren Gewerbeverhältnissen verbunden sein wird. Es wird den Gewerbetreibenden namentlich in der ersten Zeit schwer fallen, sich in die Neuerungen einzu leben und es wäre deshalb durchaus angebracht, wenn die zur Ausfühmng der Neuerungen bestimmten Behörden, sowie die noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen hierauf Rücksicht nehmen würden. Andererseits werden die Gewerbetreibenden selbst gut thun, sich schon jetzt genau mit den neuen Vorschriften bekannt zu machen und soviel als möglich darauf einzurichten. Der Reichstag hat auch in dem zweiten Abschnitt seiner Session die vielfach an eine so ungünstige Zusammensetzung, eine klerikal-freisinnig-sozialdemokrattsche Mehrheit geknüpften Besorgnisse nicht ganz gerechtfertigt. Es ist manches Nützliche zustande gekommen; das Arbeiterschutzgesetz ist vereinbart, eine nothwendige Reform der Zucker- und Branntweinbesteuerung durch geführt, die militärischen und maritimen Bedürfnisse sind bis zuni dringendsten Maß erfüllt, die kolonialpolitischen Forderungen bewilligt, eine Anzahl technischer Gesetze erledigt worden. Von größeren Wünschen der Regierung ist keiner unbefriedigt ge blieben, wobei freilich dahingestellt bleiben muß, in wie weit sie manches von vornherein schon im Hinblick auf die ungünstige Zusammensetzung des Reichstages eingerichtet hatte. Viel anders wäre der Verlauf der jüngsten Reichstagsperiode wohl auch nicht gewesen, wenn noch eine Kartellmehrheit bestanden hätte. Wenn die Rcichstagsmehrheit auch in dem verflossenen Abschnitt besser zu behandeln gewesen, als man befürchten mußte, so ist dies ein Verdienst der Centrumspartei, welche sich ihrer Verantwort lichkeit und ausschlaggebenden Stellung in den meisten Fällen bewußt gewesen ist, wofür sie freilich auch Lohn und Dank genug jahraus jahrein empfängt. Die Sozialdemokraten haben sich in allen Fragen vollkommen ablehnend verhalten und nicht viel besser die Deutschfreisinnigen; das Arbeiterschutzgesetz war so ziemlich das Einzige, wozu sie ihre Zustimmung gegeben haben. Sonst haben sie nur wieder die alte Erfahrung be stätigt, daß sie zu einer positiven Arbeit unbrauchbar sind. Kritischere parlamentarische Zeiten stehen uns ohne Zweifel im nächsten Winter bevor, wo die Handelsverträge den Kampf der wirthschaftlichen Interessen aufs heftigste entfesseln werden. In dessen wird man sich der Hoffnung hingeben dürfen, daß der Reichs tag auch über diese Klippe hinwegkommen wird. Die in Wien erscheinende „Polit. Korresp." enthält einen offiziösen Berliner Brief, der sich in seiner ersten Hälfte mit den Handelsvertragsverhandlungen beschäftigt. Wir ent nehmen demselben das Folgende: Mit dem nach fünfmonat lichen Verhandlungen abgeschlossenen Handelsverträge zwischen deni deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn ist unzweifelhaft eine neue handelspolitische Aera für Europa inaugurirt und es erscheint heute als überflüssig, die weitragende Bedeutung dieses Ereignisses noch besonders zu betonen. Wenn es in dieser Hin sicht noch einer besonderen Bekräftigung bedürfte, so braucht nur auf den tiefgehenden Eindruck hingewiesen zu werden, den das zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn geschaffene ! handelspolitische Verhältniß auf die Tarifdebatte in der französischen > Deputirtenkainmer ausübt, wo man allem Anscheine nach eben ^dadurch jetzt noch eine Wendung hervorzurufen sucht; wenigstens ! geht die Hoffnung in manchen Kreisen Frankreichs dahin, daß der Senat gut machen werde, was die Majorität der Depu- tirtenkammer verdirbt, die sich allerdings bisher als wenig be- , lehrbar erwiesen hat. Auf den vorgezeichneten Gang der wei teren Verhandlungen Deutschlands hat dies einstweilen keinen ^weiteren Einfluß. Wie man annimmt, werden die augenblick lich hier stattfindenden Vorbereitungsarbeiten für die deutsch- schweizerischen Vertragsverhandlungen sich noch bis Mitte des Monats hinziehen, alsdann erfolgt der Eintritt in die eigent lichen Verhandlungen, die auf mindestens zwei Monate ange schlagen werden. Auch in dieser Richtung sind die Aussichten keineswegs ungünstig, obwohl sie, angesichts des neueren, von der Schweiz aufgestellten Tarifes, der höher ist als der bisherige,