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N!g< ß er auch l die aber gar sin» ache. lens olche abel t 'S >u„z aus liem olor Ver th« find des sich ohle dc» MMusserTageblatt Das Wilsdruffer Tageblatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meitze«, des Amtsgerichts und Stadtrats zu Wilsdruff, Forstrentamts Tharandt, Finanzamts Nossen. Wilsdruff-Dresden Freitag, den 12 Juni 1S25 Postscheck: Dresden 2640 Rationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Tageblatt- erlcheiat tlgNch «achm. 8 Uhr fllr den folgende» Tag. BeMgaprei,: Bel Abholung i» Mr äefchLstestclle and den Aaogabestellen 2 ML. tm Monat, bei Anstellung durch bi« Voten 2,30 Mk., bet Poftbeftellnn, Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend W!ren Lü"7L» ' «aärr«dDcschSftaftellen nehmen zu jederzeit Be» i Mnangen entgegen. Im Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger BetrieboftSrnngen besteht Lein Anspruch auf Lieferung Mr Aeitung oder Kürzung de» Bezugspreises. — Rücksendung eingefandter Schriftstücke ersolgt nur, wenn Porto bciliegt. Nr. 134. — 84. Jahrgaug. Telegr.-Adr.: .Amtsblatt für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis -. die «gespaltene Raum,eile ro Doldpfennig, die 2gespalteneZeile der amtlichen BeLanntmachungen 4V Dold- Pfennig, di- ZgespalteneReLlamezeUe im textlichen Teile 100Doldpfennig. Nachweisungsgedühr 20 «oldpfennige. Dor- wn°d^nach^Mögüchd^t Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 deEstch»g°?°«nAW annahmebisvorm.lvUhr Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Darantle. Jeder Raballanspruch erlischt, wenn derBetrag durch Klag« eingezogen werden mutz oder dcr Austraggcber in Konkurs gerät. Anzeigen nehmen alle Vermittlungsstellen entgegen. Um den Sicherheilspakt Ntt ifte lich >ey! ein ad- ich ,en du,; an. sis- wird Painlevö wieder in Paris zurückerwartet, wo er dann '^cm Ministerrat Bericht über die Lage in Marokko er matten wird. Veranstaltungen und Tausendjahrfeier der Negierungen werden laden werden. Ng f He we en en nd vir en. / ich i Amuvdsens Schicksal. Polar stürme am Aufflugtage. Rus Oslo wird berichtet: Jäger, die auf der norwe gischen Insel in der Nähe von Spitzbergen überwintert haben, berichten, daß an dem Tage, an dem Amundsen zu seinem Fluge nach dem Nordpol startete, im Polar- gebiete sehr schlechtes Wetter geherrscht habe, obwohl die Berichte von Kings Bay das Gegen teil gemeldet hätten. Es sei ihrer Ansicht nach sehr wahr scheinlich, daß der Flug in den schweren Schnecstürmen soviel Benzin in Anspruch genommen habe, daß die Ex pedition einen großen Teil des Rückweges zu Fuß zurück- legen müsse. Diese Nachricht hat natürlich in Norweger neue große Besorgnisse um das Schicksal des kühner Polarsliegers und seiner Begleiter hervorgerusen. anstandungen, die in der Entwaffnungsnote sich gegen dle Organisation der deutschen Polizei richten, besprach Neichs- innenminister Schiele, während Reichsfinanzminster v. Schlieben über die Wirkungen der Note auf den Haushalt des Reiches und die Rentabilität der Reichswsrke sich ausließ. Im Rahmen des wirtschaftlichen Fragen komplexes, der durch die Entwaffnungsnote beeinflußt wird, äußerte sich Reichswirtschaftsminifter Dr. Neuhans. Im weiteren Verlauf der Sitzung nahmen die Abgg. Graf Westarp (Deutschn.), Dr. Vreitscheid (Soz.), Dr. Spahn (Zentr.), v. Rheinbaben (D. Volksp.), v. Freytag-Loringhoven (Deutschnat.), Dr. Bredt (Wi risch. Vereinigung), Dr. Hoetzsch (Deutschn.), Frau Gohlke (Komm.) und v. Lindeincr (Deutsch«.) das Wort. Hierauf wurden die Verhandlungen abgebrochen. Eine neue Sitzung des Auswärtigen Ausschnsfcs soll cinberufen werden, sobald die ««gekündigte Note über den Garantie- Pakt in Berlin eingetroffcn ist. Diese Antwort wird für Freitag erwartet, nachdem der französische Minister des Äußeren Briand am Donnerstag von Genf nach Paris zurüklgckehrt sein wird. Ver Aufwertungsausfchuß erstickt in Zuschriften Berlin, 10. Juni. Auf Grund einer Aussprache im Auf- wcrtungsauSschust des Reichstages wurde übereinstimmend fcstgcstcltt, daß im Hinblick auf die außergewöhnliche Fülle von Zuschriften in Aufwcrtungsnngclcgcnhciten, die nichts wesentlich Neues bringen, die Mitglieder des Ausschusses nicht mehr in der Lage sind, den ihnen übersandten Stoss auch nur zu lesen. Sic bitten deshalb, von weiteren Zuschriften abznsehcn, damit nicht dadurch ihre für die sach liche Arbeit aufs äußerste in Anspruch genommenen Kräfte beeinträchtigt werden. Ein ganzes Dorf niedcrgeürannt. Wien, 10. Juni. Dem Brande in Wcikersdorf an der Schncebergbahn sind 70 Gebäude, also fast das ganze Dors zum Epser gefallen, da die Löscharbcit infolge des Sturmes und des Wassermangels sich äußerst schwierig gestaltete. Etwa :i00 Personen, meist Kleinbauern, wurden obdachlos uno verloren ihren ganzen beweglichen Besitz. Von der Landesregierung Niederösterreich und von der Gemeinde Wiener Neustadt wurde eme Hilfsaktion ciugcleilct. Tausendjahrfeier Bulgariens. Sofia, 10. Juni. Die bulgarische Negierung beschloß, die Gründung des Bulgarischen Königreiches vor 1000 Jahren nnter dem ersten bulgarischen König Simeon dem Großen nnd die gleichzeitige Einigung aber bulgarischen Gebiete ein schließlich Thraziens, Mazedoniens nnd der Dobrudscha nnicr Die sravzöfische Front durchbrochen Berlin, 11. Ium. Die Mvrgenblätter melden aus Paris: Nach den letzten amtlichen Berichten vom marokkanischen Kriegsschauplatz finden überaus heftige Angriffe der Nisleute in der Nähe von Uezzan statt. Die französische Heeresleitung hat die durch die Entwicklung der Situaton sich ergebenden Maß nahmen ergriffen. Es ist den Nisleuten gelungen, an zwei Punkten die französische Front zu durchbrechen. Eine Veröffentlichung der französischen Regierung zur Teilnahme Deutscher am MarokkoLrteg Eigener Fernsprechdienst des „Wilsdruffer Tageblattes" Paris, 11. Juni. Die nachfolgende Veröffentlichung der französischen Regierung steht bevor: Die deutsche Regierung hat am Quai d'Orsay mehrfach Vorstellungen gegen die in den Pariser Zeitungen verbreiteten Gerüchte erhoben, wonach Deutschland Abd el Krim unterstütze. Im französischen Außen- mimsterinm ist dem deutschen Botschafter darauf eine offizielle Meldung aus Marokko unterbreitet worden, daß in der Armee der Nisleute 25V deutsche Offiziere als technische Berater tätig seien. Die deutsche Botschaft erklärte dazu, daß es ihrer Ne gierung bekannt sei, daß deutsche Offiziere im Kriege in Marokko Mitwirken, daß die deutsche Regierung aber keine Verantwor tung dafür tragen könne, da sie die Teilnahme deutscher Staats angehöriger in Marokko nicht unterstützt habe, sondern im Gegen teil mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern suche. Für das Vorgehen einzelner Privatpersonen könne sie nicht verantwortlich gemacht werden. Mmokkoflug Nainleves. Besprechungen mit Marschall Liautey. Großes Aufsehen hat in Frankreich die Nachricht hervorgerusen, daß Ministerpräsident und Kriegsminister Painlevö plötzlich einen Flug nach Marokko unternommen hat, wo er mit Marschall Liautey über die Lage an der Kriegsfrsnt konferieren wird. Diese unerwartete Reife wird von der französischen Öffentlichkeit als ein Beweis dafür angesehen, daß die Lage der französischen Truppen in Marokko sich in den letzten Tagen außer ordentlich verschlechtert hat. Seine Unter haltung mit dem Marschall Liautey werde sich haupt sächlich um die Frage drehen, wie der Krieg in Marokko rasch z u m Abschluß geführt werden könne. Die Besprechungen werden entweder in Fez oder in Rabat stattfinden, außerdem wird auch der Kampffront ein Besuch abaestattet werden. Spätestens am 16. Juni rtr^ g«-! )St» öe- > z« > es -re« -sch ien, wr» ekn, licht ,der ,ob mex Ne- ?nt- das Ob 7 cn ' in- lebt g »x Ke«- wor- dex t sich einer sein« sehr scheu Ina« , dem Von cfahr mau, l b»- isier- drrMirgen über die Entwaffnungsnote. Fünf Ministerreden im Auswärtigen Ausschuß. - Der Auswärtige Ausschuß des Reichstages trat unter Vorsitz des Abg. Hergt zusammen, um die politische Lage zu besprechen, die durch die erfolgte Überreichung per Ent- waffnungsnote der Botschafterkonserenz entstanden ist. Reichsaußenminister Dr. Stresemann eröffnete die Debatte mit längeren Darlegungen, in denen er den vorläufigen Standpunkt des Kabinetts zur E n t w a ffn u n g s n o t e kennzeichnete. Soweit die Entwaffnungsnote die Belange der Reichswehr berührte, erörterte dies Reichswehrminister Dr. Geßler. Die Be- Französische Siegesberichte — englische Einwendungen. Obwohl die Besprechungen zwischen Briand und Chamberlain in der Frage des Sicherheitspakts streng ver traulicher Natur waren, weiß die französische Presse doch zu melden, daß Briand in Genf einen vollen Sieg errungen habe, da er Chamberlain völlig zu dem französischen Vor schläge in der Sicherheitsfrage bekehrt haben soll. Hiernach soll England zugestanden haben, daß Frankreich die ent militarisierte Rheinlandzone als Auf marschgebiet im Falle eines Krieges benutzen dürfe und daß England lediglich Frankreich im Falle eines Krie ges zu Hilfe kommen würde, d. h. also, daß der Pakt völlig einseitig abgeschlossen werden soll. Die englische Öffentlichkeit ist über diefe Darstellung in französischen Blättern ziemlich erbost und stellt fest, daß nach englischer Ansicht der Sicherheitspakt nur unter der Bedingung abgeschlossen werden könnte, daß England auch für Deutschland eine Garantie in der Aufrechterhaltung der deutschen LLestgrenre übernimmt, und daß das zwischen Großbritannien und Frankreich erzielte Abkomme« Deutschland nicht etwa in Form eines Ultimatums über reicht werden dürfe» das es annehmen müsse, bevor es zum Völkerbund zugelasscn werde. Im übrigen scheint der Widerstand gegen den Ab schluß eines Garantiepaktes auch in England zu wachsen. Der Führer der englischen Arbeiterpartei Ramsay Macvonald erklärte, daß seine Partei sich dem Abkommen Chamberlains und Briands widersetzen würde, da es «ach seiner Auffassung nicht den Beginn eines dauernden Frie dens, sondern den Anfang individueller Pakte, Bündnisse und Garantien darstellte, so daß nicht der Frieden geför dert, sondern eine Atmosphäre für einen neuen Krieg ge schaffen würde. Der englische Außenminister Chamberlain kant bei einem Pressediner auf die Entwicklung der Sicherheitsfrage zu sprechen und betonte, daß man den Völkerbund nicht mit Aufgaben belasten dürfe, die für ihn heute noch nicht rat sam seien. Er hoffe aber, daß in nicht allzu ferner Zeit eine Reihe wechselseitiger Verträge zwischen den ehemals kriegführenden Ländern zustandekommen werde. Volksbegehren - Volksentscheid. Bekanntlich enthalten sowohl die deutsche Reichs- wie die preußische Verfassung für gewisse Funktionen oder Ge setze nur allgemeine Bestimmungen und man findet dort recht häufig den Zusatz: „Das nähere wird durch Gesetz geregelt." Ein derartiges Versprechen in der preußi schen Verfassung soll nun erfüllt werden, und zwar bezieht es sich auf den Artikel 6 der Verfassung, oer das Volksbegehren und den Volksentscheid be handelt. Der preußische Staatsrat hat durch das Staats ministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt erhalten, aller dings vorläufig nur zwecks gutachtlicher Äußerung, in dem das Verfahren bei Volksbegehren und Volksentscheid ge regelt werden soll. Erwähnt werden «rag, daß im Reich ein entsprechendes Gesetz bereits vor fast vier Jahren er gangen ist. Die Rechte des preußischen Volkes, durch einen Volksentscheid in den Gang des politischen Lebens einzu- llrcisen, sind größer als die entsprechenden des deut schen Volkes. Verfassungsänderungen, Erlaßändernngen und Aushebung von Gesetzen sind auch Rechte des Volks entscheids im Reiche. Die preußische Verfassung sicht aber vor, daß durch den Volksentscheid auch formell derLand - tag aufgelöst werden kann, was im Reiche rechtlich nicht zulässig ist, wohl aber möglich werden kann, wenn der Volksentscheid nämlich gegen eine ausgesprochene Willenserklärung des Reichstages ausfällt. Es handelt sich in, Reich dabei fast immer um mögliche Konflikte zwi schen ReichspräsidentunvReichstag; bellt sich dann das deutsche Volk auf die Seite des Neichspräside«. teil so braucht dieser dann nicht zögern, daraus durch Auflösung des Reichstages die entsprechenden Folgerungen ^Die"ängedeutete Bestimmung der preußischen Ver fassung macht aber den Volksentscheid noch stärker zu dem, eigentlich ist, nämlich zu einem Gegensatz gegen die »;deo der gesamten preußischen Verfassung, die sine aemo- lratisch - r e p r ä s e n t a t i v e ist. Das gleiche gilt für das Reich, wobei übrigens der zweite Durchbruch dieses Ge dankens der repräsentativen Demokratie die Wahl des Reichspräsidenten durch das gesamte Volk ist. Es ist diedirekte Demokratie, die hier wie da das Syst'm der repräsentativen durchbricht, die letzte unmittelbare Entscheidung dem Volk selbst überläßt. Vielleicht haben bei den Männern, die die Verfassung >m Reich und in Preußen schufen, hierbei nur Ausblicke auf dre Verfassungen anderer Länder mitgespielt, «nd am be kanntesten sind dabei die Volksentscheide in der Schweiz ge worden, wo nicht gemeinde-, sondern kantonswcise nbge- stimmt wird, und zwar in einer wirklichen großen Volks versammlung, wohin die Stimmberechtigten zusammen strömen. In den vier Jahren einer Neichstagsperiode in Deutschland wird das Volk nicht befragt, ebensowenig wie in Preußen während der vierjährigen LandtagSUriode. Unmöglich ist es natürlich, Fragen unwichtigerMatur einem derartigen Volksentscheid zu unterwerfen: ein Miß brauch der Einrichtung des Volksentscheids würde nur da zu führen, daß sic vollständig ihren Zweck verfehlen würde. Jedem Volksentscheid hat nun ein Volksbe gehren nach deni Entscheid vorauszugehen, über das der Preußische Gesetzentwurf gleichfalls genauere Bestimmun gen bringt. Vielfach lehnt er sich dabei an die entsprechen den Bestimmungen des Neichsgesetzes an; er nter- scheidet sich von dem Reichsgesetz dabei nur dadurch, daß er erst das Volksbegehren und dann den Volksentscheid be handelt. Die preußische Verfassung hat dabei cver von vornherein viel strengere Bedingungen festgelegt, als das die Reichsverfassung vorsieht. Sie verlangt nämlich bei Erlaß usw. von Gesetzen ein Zwanzigstel, bei Verfassungs- andcrnng oder Landtagsauflösung ein Fünftel der Stimm- berechtigicn, deren Unterschrift das Volksbegehren erst zu lässig macht. Auch dadurch unterscheidet sich der Gesctz- elUvmrf von dem Reichsgesetz, daß die Stimmabgabe für das Volksbegehren durch die Eintragung der Unterschrift in vorschriftsmäßige Listen ausschließlich von der Ge meindebehörde zu erfolgen hat, also nicht einfach durch Unterschriftsammlung und ihre Vorlegung gemäß den Bestimmungen des Neichsgesetzes. Außerdem will der preußische Gesetzentwurf noch ein besonderes Vorverfabcen einfügen, in dem die verfassungsmäßigen Voraussetzungen des Volksbegehrens zu prüfen sind. Die Stimmberechiig- len zur Unterschrift der ausgelegten Gemeindelistcn zn ver anlassen ist Sache jener, die das Volksbegehren orcanlasscn. Man kann damit einverstanden sei«, daß die Möglich keit eines Volksentscheids nicht gerade sehr leicht gemacht wird. Gerade angesichts der Tatsache, daß das deutsche und das preußische Volk aus dem Wählen sozusagen gar nicht herauskommt, sollen überflüssige Befragungen des Volkes unbedingt vermieden werden. Die albernsten Vor schläge für derartige Volksbegehren sind schon gemacht worden, aber man soll dabei immer an einen Aussp-uch Lagardes denken, daß das Volk wirklich nur dann spricht, wenn es nicht in seinem Teile, sondern in seiner Ganzheit entscheidet. dessen Zeprer sowie die SOjührige Befreiung von der lürN- schcn Herrschaft scslicli zu begehen. Es werden große Fest- NnLsiellnncen nach dem Mnstcr der Rheinlande stattjinden. Alle fremden von der bulgarischen Negierung einge- ge- itzen rald das > von )ts," ° zge- i — T« öbx-- sico- icfes der aber «cm «erst sie»- Ng«- u«^ cllich