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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Neffen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. ^7 67. Dienstag, 29 August 1876. Verordnung, Maßregeln zur Verhütung von Bränden betr. Alle Gemeindebehörden des Landes werden hiermit aufgefordert, bei der, die Feuersgesahr so erhöhenden, anhaltenden Hitze und Trockenheit vermehrte Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß die Vorschriften wegen vorsichtiger Gcbahrung mit Feuer und Licht genau be folgt werden, daß sich die Feuerlöschanstalten in gutem, zur sofortigen Wirksamkeit geeigneten Zustande befinden und daß an jedem Orte genügendes Wasser zur Unterdrückung eines entstehenden Brandes in Bereitschaft sei. Dresden 21. August 1876. Ministerium de- Inner«. v. Nostitz-Wallwitz. Pfeiffer. Die Stücke 12 und 13 des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876 enthalten: No. 64. Gesetz, die Schonzeit der jagdbaren Thiere betreffend; vom 22. Juli 1876. No. 65. Gesetz, einige Bestimmungen in Bezug auf die Gerichtsverfassung enthaltend; vom I. Juli 1876. No 66. Verordnung zur Ausführung von ß l des Gesetzes vom I. Juli 1876, einige Bestimmungen in Bezug auf die Gerichts verfassung entkalkend; vom 18. Juli 1876. No. 67. Gesetz, die öffentlichen Swlachlhäuser betreffend; vom 11. Juli 1876. No. 68. Gesetz wegen Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 9. April 1872, die Reorganisation des Landescultur- raths betreffend; vom 15. Juli 1876. No. 69. Gesetz, den Schutz der Waldungen gegen schädliche Jnsecten betreffend; vom 17. Juli 1876. No. 70. Verordnung, die Ausstellung von Gewerbesteuerscheineu durch die Stadlräthe in mittleren und kleinen Städten betreffend; vom 21. Juli 1876. No. 71. Bekanntmachung, die Bewilligung der in dem Regulativ für dir Sparcasse zu Penig enthaltenen Ausnahmen von be stehenden Gesetzen betreffend; vom 24. Juli 1876. No. 72. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in der Sp^rcassenordnung für die Stadt Neusalza enthaltenen Ausnahme von beliebenden Gesetzen betreffend; vom 2. August 1876. No. 73. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in der Sparkassenordnung für die Stadt Oschatz enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 3. August 1876. No. 74. Bekanntmachung, den Erwerb der Hainichen-Roßweiner Eisenbahn durch den Staat betreffend; vom 8. August 1876. No. 75. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebs der Siaatseisenbahnstrccke von Mulda nach Bienenmühle betreffend; vom II. August 1876.. No. 76. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in dem Sparcassen - Regulative des Spar- und Vorschußvcreins für Lobstädt und Umgegend, eingetragene Genossenschast, enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 9. August 1876. No. 77. Verordnung zu Ausführung der Reichsgcsetze vom 9 , 10. und 11. Januar 1876., betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste, den Schutz der Photographien gegen unbefugte Nachbildung und das Urheberrecht an Mustern und Modellen; vom 12. August 1876. No. 78. Bekanntmachung und Verordnung, die Commission für Feststellung der Vergütungen für die durch größere Truppen übungen entstehenden Flurschäden, sowie die Bestimmung von Sachverständigen für die Abschätzung solcher Schäden betreffend; vom 17. August 1876. Gedachte Stücke des Goetz' und Verordnungsblattes liegen in hiesiger Rathsexpedition zur Einsicht aus. Wilsdruff, am 26. August 1876. Der Stadtgemeinderat h. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung, die Feier des 2. September betreffend. Gleich den früheren Jahren, so soll auch in diesem Jahre in unserer Stadt der 2. September in würdig festlicher Weise be ¬ gangen werden, und zwar: Sonnabend, den 2. September, Das Festeomitü durch Ficker, Brgmstr. früh '/r6 Uhr Reveille, 9 Uhr Intonation des Chorals „Nun danket alle Gott" vom Rathhausthurme, 11 Uhr musikalische Vorträge auf dem Marktplatze und Abends 9 Uhr nach einem Bivouak des hiesigen Militärvereins in der Nähe des Lindenschlößchens Commers im Saale des Letzteren; Sonntag, den 3. September, früh Vr8 Ubr Versammlung der Behörden und der sämmtlichen Corporationen sowie der oberen Knaben- und Mädchenclaffe» der Bürgerschule im Ga böse zum gold. Löwen, V48 Uhr unter feierlichem Glockengeläute Festzug Derselben und der sich anschließenden übrigen Einwohner nach der Kirche, daselbst angekommeu von Seiten des Militärvereins bei Rede und Sang Bekränzung der Gedenktafeln und des eisernen Kreuzes und sodann Einzug in die Kirche. Indem wir nun die geehrte Bewohnerschaft unseres lieben, freundlichen Städtchens zur Theilnahme an diesem Volksfeste andurch ergebenst entladen, erlauben wir uns an Dieselbe zugleich das freundliche Ersuchen zu stellen, zur Verherrlichung desselben durch Schmückung der Häuser rc. gefälligst beitragen zu wollen. Wilsdruff, am 28. August 1876.