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bereitet. Sie wurden bewirtet, neuerdings beschenkt, dann im Schloß herumgeführt. Es läßt sich denken, daß eine solche Weihnachtsfeier den Waisenkindern unvergeßlich bleibe» wird. Erzberger und Gouverneur Bennigsen. Zu der Meldung, der frühere Gouvemem v.Benuigseu haße wege» der tu der Broschüre Erzberger- enthallcur», mit seinem Namen in Verbindung gebrachten Ausführungen gegen Erzberger Strafantrag wegen verleumderische Beleidigung gestellt, erklärt Erzberger in der .Schles. VolkSztg.", der Name des Gouverneurs v. BeMigse« sei in seiner Broschüre nur zweimal genarnt, und beide Male «erde nur referiert über Vorgänge in der Landkommissi««. Wahrheitsgemäße Berichte au» Vieser, als einer Pavla- me»tartsche« Kommission, stä«dr» überhaupt nicht Mter Strafe. LS Handl« sich daher lediglich um Feststellung der Frage, ob die Berichte wahrheitsgemäß seien, u»d das «erde niemand in Abrede stellen können. — Scheinbar will sich Herr Erzberger rechtzeitig saldieren. Die Klage wird ja zeigen, ob Herr Erzberger- Berichte .wahrhcitS' gemäß" sind. Bisher hat wenigsten» Herr Erzberger in Kolonialdingen vieler erzählt, was nicht gerade den Tat. fachen entsprach. Lie teuerste« und billigsten Orte des Reiches. Die Teuerung an den verichiedenen Orten des Reiches wird am genauesten dargestellt durch das Beköstigung«. geld für Gemeine, «te eS jeder Halbjahr vom Kriegs. Ministerium festgesetzt wird. Nicht die großen und größten Städte sind die teuersten Plätze, sonder» die ab» gelegensten, wo der Markt wenig entwickelt ist Die teuerste Garnison im Bereich der preußischen Armee ist die Burg Hohrnzollrrn. Dort beträgt das BeköstigungS. geld für Ärmeiue 43 Pfennig. Nur die Marmegar»lson Helgoland weist n»ch mehr auf, 44 Pfennig. Verschiedene kleinere O"t; Haden nur zwei Pfennig weniger, darunter Kosel, Koburg, Forbach und Mörchisgen. Dieser Satz gilt von größere« Städten «ur für Metz. Wie Sir Preis: der Lebensmittel mit der Größe brr Stadt im allgemeinen abnehme«, zeigen am deutlichsten die Standorte dcS Garde, korpd. Am billigsten ist Berlt« mit 38 Pfennigen. Es folgt Charlotteuvurs mit 39 Pfennigen und dann Pots dam mit 41 Pfenniges. Dasselbe Bcköstigungsgeld wie Berlin Haven unter andere« Orte wie Allenstein, Lyck, Treptow a N., Beeskow, Lübbe«, Neuruppin, Kala», Burg, Wittenberg, Glatz, Hildesheim, Wolf«»düttrl usv. Der billigste O.t ist »ach den Feststellungen des Kriegs- Ministeriums Schrimm, wo das niedrigste Beköstig^ngS. geld für Gemeine 34 Pfennige beträgt. Im allgemeinen haben sich die Lätze i» steigender Richtung ausgeglichen. Di« Unterschiede find bei weitem nicht mehr so groß wie früher. Assessor Brückner. Die von uns wtcdergegebese Nachricht, daß der vom Abg. Roeren beleidigte Assessor Brückner vor einigen Tagen vom Kaiser empfaugen und zum Regierungsrate ernannt worden sei, ist, wie Herr Brückner selbst einem Zeitungs- berichierstatter erklärt hat, unrichtig. rs s rrung. o.V. ocrme 1878 UL 1717 !r. _0k8V. pv. zke. e. .UL ^rau sit m, ilage. xe- rn !e- lre Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich I M. 30 Pfg., durch die Post be- j zogen 1 Mk. 54 Psg. i Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. UN- Umgegend. Amtsblatt Inserate werden MontazS, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. JnsertioukpreiS 15 P?g. pro vtergespaltene Korpnizeile. Außerhalb des AmtsgerichtsbezirkS Wilssdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 "/» Ausschiag. für die Kgl. Amlshauptmannschast Meißen für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt sür Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Bnrkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gcano bei Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kefselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Nrnianneberz, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei KchrlSdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck und Verlag von Zschunke S Friedrich, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. N-. 4. Dienstag, de« 8. Januar 1807. l 6E. Jahrg. »I MM,«» »MW! MI > d Zu Kommiffaren für die auf den 25. d. Mts. anberaumten Neuwahlen zum Reichstage sind vom Ministerium des Innern ernannt worden für den 4. Wahlkreis: Geh. Rat Frhr. v. Salza und Lichteuau in Dresden-Neustadt. 5. Wahlkreis: Bürgermeister Dr. Kretzschmar in Dresden. 6. Wahlkreis: Amtshauptmaun Dr. Krug von Nidda in Dresden-Altstadt. Die Wahlkreise verbleiveu in derselben Zusammensetzung wie früher und namentlich wie bei den Wahlen im Jahre 1903. Ministerium des Innern. Montag, -en 14- -ss. Mts. vormittags 10 Uhr findet im Sitzungszimmer der amtshauptmannschaftlichen Kanzlei öffentliche Sitzung der Beziekoausschnsser statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Hausflur des amtshauptmann- schaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Meißen, am 5. Ja«uar 1907. 17s, Die Königliche Amtshauptmannschaft. Bei uns sind eingeganaen vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen das 18., 19. und 20. Stück vom Jahrgang 1906, vom Reichsgesetzblatte Nr. 45 viS mit 50 des Jahrgangs 1906. Diese Eingänge, deren Inhalt aus dem Anschläge in der Hausflur des Rat- Hauses ersichtlich ist, liegen 14 Tage laug in hiesiger Ratskanzlei zu jedermanns Einsicht aus. Wilsdruff, am 2. Januar 1907. 1^ Der Sta-trat. Kahlenberger. Den einjährig-freiwilligen Militärdienst betr. i. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission w.rdku in Gemäßheit der Bestimmung t« 8 91 der Wehrordnusg vom 22 November 1888 im Laufe des Monates März dieses Jah es die Frühjahrsprüfuuge« die wiffe»- schaftliche Befähigung sür den einjährig-freiwilligen Militärdienst ab- gehalten werden Junge Leute, welche d«S 17. Lebensjahr vollendet Haden usd im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission nach U 25 «nd 26 der Wrhrordnung gestellunZspflichttL sind, wollen ihr schriftliches Gesuch um Zulassung zu der Prüfung au die unterzeichnet« Stelle spätestens de« 1, Februar 1007 gelangen lassen. Nach diesem Tage eingehende Gesuche köunen nicht berücksichtigt werden. Dem mit genauer Wohnu:4Zsangabe zu versehenden Gesuche sind folgende Papiere beizufügen. a) Ein standesamtlicher Geburtsschein. b) Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer des eisjähriges Dienstes du Koste» des Unterhalts, mit Politische RuuHschKA. Wilsdruff, 7. Januar 1907. Deutsches Reich. Der Kaiser als Gemeindemitglied von Marienbad. Auf Grund des Kaufvertrages vom 30. Jouuar 1857 hat König Friedrich Wilhelm IV. vo« Preußen einen Realbesttz in Bad Maricnbad und Dar die noch jetzt be stehende evangelische Kirche erworben. Da diejenige», die i» der Grmeiude «tuen Realbesitz haben, zu den Gememve- mitgliedern gehöre«, und der deutsche Kaiser als Köniz vou Preußen Eigentümer dieses Rralbesitzes ist. zählt Marienbad den Nachkommen Friedrtch Wilhelms iv., den jetzigen deutschen Kaiser, zu seinen Gemeindemitglieders.. Aus Anlaß des 50jährigen Bestehens dieses königlich preußische« Realdefitzes wird Kaiser Wilhem am 30. d. M. die Kaufurkuude mit der Urkunde seiser Maricubader Gemeindemstgliedscha't durch eine Abordnung der dortigen Stadtvertretuag in Berlin überreicht werden. Vom badische« Srotzherzogspaar wird ein sehr sympathischer Zug berichtet. DaS Groß herzogspaar konnte letzte Weihnachten nicht wie sonst der Festster im städtischen Waiseshausr anwohne« und hat deshalb sämtliche Waisenki«der, die schon bei ihrer Haus- bescherung das übliche Geschenk vom Großherzog und der Großherzogi« erhalten hatten, zu sich ins Schloß entboten Md de« Kindern dort noch eine eigene Weihnachtsfeier Einschluß der Kost?« der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung, vou dem Bewerber getragen werden sollen; statt dieser Erklärung genügt die Erklärung deS gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gcgesüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, und daß, soweit die Kosten »o« der Militärverwaltung destmten werde», er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflichi des Bewerbers als Gelbstschuld«er verbürge. Dir Unterschrift des gesetzlich«» Vertreters und des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerb s, des gesetzliche» Vertreters oder des Dritte« zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinige«. Uebermmmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte tue in Lem vsrsteheade« Absätze bezeichnete!« Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, soserr er sicht schon kraft Gesetzt zur Gewährung deS Unterhaltes verpflichtet ist, der gerichtliche« ober notarielle« Beurkundung. c) Ein Unbescholtenheitszeugnis, welches für Zöglinge von höhere« Schule« (Gymnasien, Realgymnasien, Ooerrealschulm, ProMmafien, Realschule», Real- prozvmnasieu, Meres Bürgerschule» und den übrigen militärderechtigten Lehr- akstsUe») durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrige« junge« Le»t« durch ihre vorgesetzte Dicustbehörde oder durch dl« Polizetsbrigkeit uu-zusttLen ist. Der Nachweis ser Unbescholtenheit hat die Zeit dom 12. Lebensjahre an bis zu« Täge der Aumelds»g zu umioffe«. ä) Ein vom GrsuchsteL-r selbst aeschrieveu-r Lebenslanf. s) Eine behördlich b-tzlaubizt? Photographie des Prüflings. 1) Der Betrag der für die Piüfunz in Höye vo» 5 Mk zu entrichtenden Koste«. Die Papiere mter » bis c stad im OriZisale cwzureicheu. Js den Zu- lassusgSgesuchen ist aszugtbe», i« welche« zwei fremde« Sprache« (der latetsischen, griechischen, sranzösische» o-er englisches brr. russische«) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht, und ob, wie oft, u«d wo er sich ei«cr Prüfung über die wiffe«schaftliche Befähigung für de« einjährig freiwillige« Militärdienst vor einer PrüfusMommMon bereits unterzogen hat. As die zur Prüfung zuzulaffend«» Bewerber wird vo« hier aus rechtzeitig schriftliche Vorlabunz ergehen. Im übriges wi d böslich des Umfange- der Prüfung und der a« die Prüflings zs stellenden Ansprüche auf die der Wehrvrd»u«s als Anlage S zu 8 91 bngefüZte Prüfungsordnung zum cinjährig-freiwlllig«« Dienste hisgewiesen. n. Gleichzeilig werde» die im Jahre 1887 geborene« jungen Männer, welche sich im Besitze eines den Vorschriften in § 90 s«r Wehroronnvg entsprechrsde» Zeugniffes über ihre wiffenschaftljche Beschäftigung defi»d«i«, susgefordert, bei Verlust des Anrechtes zum einjährig freiwilligen Militärdienste bis zu ovengedachtem Lage ihr Gesuch um Grtettung des Berechtigungs scheines »iilsr Beifügung de'- öden ULier a dis c der ichneten Papiere uud des srsgliches Befähigungszeuguiffes schriftlich hier einznreichen. B-merkt was -.och, saß die rm Jahre 1887 geborenen Schüler höherer Lehranstalten, wklchr auf Gr-mb der bei dcn lctzttrcn atruhaltende» nichstrn Oster- prü usß - n derartiges Befähigungszeugnis zu erlangen hoffen, sltichfallS bei Verlust des Anrechtes zum einjährig-freiwilligen Militärdienste bis zum 1. Februar lSÜ7 yr Gesuch um Erteilung des Berechtigungsscheines unter Beileguaß der oben unter a bis o erwähnten Papiere schriftlich hier ei«- zureichen und vor dem 1. April 1907 bas gesachw Befähigungszeugnis beizuburi^jen haben. Dresden, den 27. Dezember 1906. Königliche Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige.