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Amts- und AlUMblatt Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen* in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. für den Bezirk Kes Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile l2 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Lrlegr.-Adrcste: Amtsblatt. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Frrnsprcchrr Ur. 216. LS4 -- 53. Jahrgang. Dienstag, den 23. Oktober LS«« Die seit dem 1. dieses Monats geltenden reichs- bezw. landesgesetzlichen Vorschriften über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen (Mimsterialverordnung vom 10. September 1906 nebst „Erläuterungen" und „Dienstanweisung" vom 29. September 1906) enthalten eine Anzahl neuer von den bisherigen Bestimmungen völlig abweichender Vorschriften. Für die Interessenten des hiesigen Verwaltungsbezirks seien die folgenden Bestimmungen hervorge hoben : 1) Wer von den im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg wohnenden Personen ein Kraftfahrzeug in Betrieb nehmen will, hat der unterzeich neten Behörde darüber eine schriftliche Anzeige zu erstatten. Ueber den Inhalt dieser Anzeige enthält der 8 4 der oben erwähnten Mimsterialverordnung das Nähere. Formu lare zu diesen Anzeigen sind hier erhältlich. 2) Auch die Besitzer der bereits nach den früheren Vorschriften zum Verkehr auf öffentlichen Wegen zugelafsenen Kraftfahrzeuge haben jetzt eine folche Anzeige zu erstatten und die Zulassung ihres Kraftfahrzeuges zum Ver kehr auf öffentlichen Straßen erneut und zwar bis zum 22. dieses Monats hier zu beantragen. 3) Diesen Anzeigen ist das Zeugnis eines amtlich anerkannten Sachver ständigen oder einer behördlich anerkannten Stelle über das fragliche Fahr zeug beiznfügen. Das Zeugnis hat sich der Anzeigende auf seine Kosten zu beschaffen. 4) Als Sachverständiger zur Ausstellung der nach 8 4 Absatz 2 und nach 8 14 Absatz 1 der Verordnung erforderlichen Gutachten und Zeugnisse ist Kerr Ingenieur Lari Lodert Lanne^iesser in Schwarzenberg, Karlsbader Straße Nr. 85 », I wohnhaft, in Pflicht genommen worden. Für seine Mühewaltung kann der Sachverständige eine angemessene Gebühr erheben. Die Gutachten und Zeugnisse der Technischen Kommission des Sächsischen Automobil klubs (Dresden, Waisenhausstraße 9) sowie die Gutachten der Mechanisch-Technischen Ver suchsanstalt an der Technischen Hochschule zu Dresden werden ohne weiteres anerkannt werden. Da Herr Kannegießer in den nächsten Tagen in erhöhtem Maße in Anspruch ge nommen werden dürfte, so ist es nötig, daß die Interessenten wegen der vorzunehmenden Prüfung ihrer Fahrzeuge vorher anfragcn, ehe sie vorfahren. 5) Das von der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg zu erteilende Kenn zeichen (Erkennungsnummer), über dessen Größe, Beschaffenheit, Anbringung u. s. w. die eingangs erwähnten Vorschriften das Nähere bestimmen, ist in Zukunft nicht nur an der Rückseite des Fahrzeuges, sondern auch an der Vorderseite anzubringen. Bei Kraft fahrrädern kann die Königliche Amtshauptmannschaft aus besonderen Gründen von der Anbringung eines zweiten Kennzeichens absehen. Die Kennzeichen müssen mit dem Dienststempel der Königlichen Amtshauptmannschaft versehen werden, was aus praktischen Gründen nur geschehen kann, ehe die betreffenden Nummertafeln lackiert werden. 6) Während der Dunkelheit und bei starkem Nebel ist das Hintere Kennzeichen scharf zu beleuchten und zwar in der Regel durchscheinend (Transparentlaterne). An Stelle der durchscheinenden Beleuchtung kann die Beleuchtung von außen zugelassen werden, so fern der Leuchtkörper oberhalb der Nummertafel und so angebracht ist, daß die Erkenn barkeit des Kennzeichens dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die Beleuchtungsvorrichtung muß so eingerichtet sein, daß sie weder vom Sitze des Führers noch vom Innern des Wagens aus abgestellt werden kann. 7) Jedes Kraftfahrzeug muß mit einer eintönigen Hupe versehen sein in der Weise, daß die Hupe mit dem Fahrzeug verbunden ist. Es ist nachgelassen, daß von Begleitern des Führers auch eine andere Hupe mitgeführt wird. Diese muß aber auf denselben Ton ge stimmt sein und darf mit der zum Kraftfahrzeug gehörigen Hupe nicht gleichzeitig benutzt werden. 8) In Zukunft dürfen überhaupt nur solche Personen ein Kraftfahrzeug führen (gleichviel ob es sich dabei um ein dauerndes oder vorübergehendes Führen, um berufsmäßige oder nicht berufsmäßige Führer handelt), die mit den Einrichtungen und der Bedienung des Fahrzeuges völlig vertraut sind und sich hierüber durch ein von einer sachverständigen Behörde oder einer behördlich anerkannten Stelle ausgestelltes Zeugnis auswciscn kön nen. Dieses Zeugnis ist der Königlichen Amtshauptmannschaft vorzulegen und wird hier, sofern gegen die Zuverlässigkeit und Befähigung der betreffenden Person Bedenken nicht be stehen, mit einem entsprechenden Vermerk versehen. Der Führer hat das Zeugnis stets bei sich zu führen und auf Verlangen den zuständigen Beamten vorzuzeigen. Zur Ausstellung dieser Zeugnisse sind die oben unter 4 Absatz 1 und 3 genannten Sachverständigen-Stellen gleichfalls zuständig. Auskunft über alle einschlagenden Fragen wird hier erteilt. Königliche Amtshauptmannschast Schwarzenberg, 1766 v. den 18. Oktober 1906. R. Gesperrt wird bis 15. November dieses Jahres wegen Befestigung der Fahr bahn innerhalb des Staatsforstreoiers Hundshübel der öffentliche Weg von Hundshübel nach Unterstützengrün. Schwarzenberg, den 18. Oktober 1906. Königliche Amtshauptmannschast. F. Die Firma Glashüttcnwerke Carlsfeld, vorm. von Vultejussche Glashüttenwerke, in Carlsfeld beabsichtigt, in vem unter Nummer 36 des Flurbuchs für Carlsfeld gelegenen Grundstück eine Glasfabrik mit einem Regenerativ Gasofen zu errichten. Einwend ungen hiergegen sind, so weit sie nicht auf besonderen Privatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzu bringen. Schwarzenberg, am 19. Oktober 1906. 1291L. Königliche Amtshauptmannschast. I. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommen- und Ergänzungssteuer werden zur Zeit Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens und bez. Vermögens ausgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es frei, Deklarationen über ihr Einkommen bez. ihr ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen bis zum 15. Wovemöer 1SV6 bet dem unterzeichneten Gemeindevorstande einzureichen. Zu diesem Zwecke werden bei Letzterem Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pfleg schaft stehen, ingleichen alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen, Anstalten, ein getragenen Vereinen, eingetragenen Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesell schaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Berggewerkschaften u. s. w.), sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs ausgestatteten Personenvereinen und Vermögensmassen aufgefordert, für die Vertrctenen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen haben bez. in An sehung der Ergänzungssteuer der Steuerpflicht überhaupt unterliegen, Deklarationen bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Der Gemeindevorstand zu Schönheide. Tagesgeschichte. — Deutschland. Zur Rückkehr des Reichs kanzlers schreibt die „Köln. Ztg.": Wir hoffen, daß es dem Fürsten gelingen möge, die Befürchtungen derer zu beseitigen, die hartnäckig die Meinung verbreiten, daß sich die Folgen der Krankheit doch nicht ganz würden überwinden lassen. Fürst v. Bülow kehrt unter Verhältnissen zurück, die an seine Tätig keit überaus hohe Anforderungen stellen, und die nichts weniger als bequem sind, wobei in erster Linie die Frage der Ange legenheit Tippelskirch, sowie die zunehmende Teuerung der notwendigsten Lebensmittel stehen werden. In Deutschland sei scharf eine ausgeprägte einheitliche Leitung und das Vorherrschen einer starken Hand vonnöten. Wenn Bismarck seiner Regierungsepoche den Stempel der starken Persönlichkeit aufdrücken konnte, so sehen wir gerade darin die Wurzel seines Erfolges. Man muß nicht nur wollen, sondern auch verstehen, seinen Willen durchzusetzen, selbst auf die Gefahr hin, nach dieser oder jener Seite anzu stoßen und Feindschaften zu erregen, die man auch bei der liebenswürdigsten Handhabung der Staatsgeschäfte nicht ver meiden kann. Es ist freilich leichter, ein solches Programm aufzustellen, als durchzuführen, aber wir glauben, daß nur dann eine Besserung der vielfach unerquicklichen Zustände im Reiche herbeigeführt werden kann, wenn ein solches Programm amtlich in Angriff genommen und durchgeführt wird. Wir wünschen dem Fürsten v. Bülow, daß es ihm gelinge, der Schwierigkeiten, die leider recht hoch sich vor ihm auftürmen, Herr zu werden. — Der braunschweigische Landtag hat in vertraulicher Sitzung der Regierungsvorlage betreffend die Neuwahl eines Regenten im Prinzip zugestimmt. Doch soll die Wahl noch hinausgeschoben werden, um dem Herzog von Cumberland nochmals eine Frist zu einer definitiven Stellung nahme zu gewähren. — Wie die „Magdeburger Zeitung" hört, werden in maßgebenden Kreisen Erwägungen darüber angestellt, auf welche Weise der auch dort anerkannten F leischteuerung abgeholfen werden kann. Der Bundesrat selbst werde sich in einer der nächsten Sitzungen mit dieser Frage eingehend beschäftigen, und dem Reichstage dürfte bald nach seinem Zusammentritt eine entsprechende Vorlage zugehen. Im Gegensatz hierzu haben agrarische Blätter noch in den letzten Tagen versichert, an ein Eingreifen der Regierung in dieser Frage sei vorläufig nicht zu denken. — Die „Kölner Volks-Zeitung" meldet aus Westfalen ein starkes Sinken der Schweinepreise. Die Fleischfabriken nehmen an, daß in vier Wochen die Schweine preise wieder auf der gewohnten Höhe stehen würden. — Das Kapitel Sozialdemokrat en als Arbeit geber erhält durch folgendes Vorkommnis einen neuen, lehrreichen Beitrag: Das Gehalt der Lagerhalterinnen des sozialdemokratischen Konsumvereins zu Kottbus ist von 75 auf 60 Mk., und das Gehalt für die Lehrmädchen von 25 auf 15 Mk. pro Monat herabgesetzt worden, „weil der Verein sonst nicht bestehen könne". Derartige Lohnverkümmerungen betreiben „Genossen", die für sich in Krankenkassen einen Monatslohn von 300 Mark in Anspruch nehmen! — Ueber die koloniale Eisenbahn-Politik wird zurzeit im Kolonialamt eine Denkschrift vorbereitet die die Frage der wirtschaftlichen Erschließung der Kolonien und der Rentabilität der einzelnen in Frage kommenden Linien erörtert, um ein gmndlegendes Verständnis mit dem Reichs tag herbeizuführen. Die Linie Kubub-Keetmannshoop wird jedenfalls im neuen Etat wieder angefordert werven. — Die aeplante Verminderung der sü d w e sta fri ka n i sch e n Expeditions-Truppen hat sich bisher noch nicht durch führen lassen. Eine Verminderung der Truppen bedingt in erster Linie eine andere Verteiluna und (Änteilung derselben. Eine solche läßt sich infolge der Kriegslage nur langsam und sorgfältig vornehmen; hauptsächlich ist die Zurückziehung des halb so schwieiig, weil geeignete und genügende Rücktrans portmittel im Süden fast ganz fehlen, und die Zurückziehung und Verschiebung der Truppen deshalb sehr zeitraubend ist. Der neue Verteilungsplan der Truppen soll so gestaltet werden, daß, wenn irgend möglich, weitere Verschiebungen später nicht nötig werden. Es werden deshalb bestimmte Standplätze eingerichtet, die als Basis für Streifzüge dienen. Nachdem die Bahn Lüderitzbucht—Kubub für Kriegstrans porte fertiggestellt ist und der vollständige Ausbau der ersten Teilstrecken der Bahn gute Fortschritte macht, werden die bis herigen Etappen - Truppen längs der Bahnlinie vermindert werden können, und man kann sich hier auf kleine Stations wachen beschränken. — Köpenick, 20. Oktober. In ihrer heutigen außer ordentlichen Sitzung beschloß die Stadtverordnetenversamm lung als Antwort auf das Schreiben des bisherigen Bürger meisters vr. Langer Hans, in dem dieser sein Amt nie derlegt, einstimmig eine Resolution, in der ihr Bedauern über den Rücktritt des Bürgermeisters ausgedrückt und dieser er sucht wird, seinen Antrag auf Entlassung zurückzuziehen. — England. Auf einem Bankett in Sheffield hielt der Erste Lord der Admiralität Lord Tweedmouth am letzten Donnerstag eine Rede, in der er erklärte, er habe so eben ein Telegramm erhalten, das die heute beendeten Schießübungen des Dreadnought als im höchsten Maße er folgreich bezeichne. Die Admiralität glaube, daß die Zukunft den großen Schlachtschiffen mit schwerer Panzemng und großen Kanonen gehören werde. Lord Tweedmouth bat in der Rede weiter, die pessimistischen Prophezeiungen über die Ergebnisse der Herabsetzung des Flottenbauprogramms zu unterlassen. Die Stellung der englischen Flotte sowohl in Hinsicht auf die Anzahl der Schiffe, auf Panzerung, Aus rüstung und Tonnengehalt sei niemals stärker gewesen als im gegenwärtigen Augenblick, da sie stärker sei als irgend eine mögliche Kombination, die gegen England aufgebracht würde.