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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint _ , . Abonnement -2S.-S «Yi» des ÄmlMlchk Llbentiolk --S-ZZ sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reich«- und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. — 41. Jahrgang. — .-U 3.Sonnabend, diu k. Jannar 1884. WM cincs städtische« Abgeordnete« znr Bczirksncrsainnilnlift betr. An Stelle des vormaligen Bürgermeister« Herrn Ernst Klotz ist Kerr Wceöürgermeister kugotunaiui in Johann georgenstadt zum Abgeordneten der Stadt Johanngeorgenstadt zur BezirkSversammlung ge wählt worven. Schwarzenberg, am 3. Januar 1894. Königliche Amtshnuptmmnischast. Frhr. v. Wirsing. B e k««n t «l a ch n n g. Als Taxatoren in Viehseuchcnsällen hat der unterzeichnete Stadt rach sür den inesigen Siaeivezirl die Zerren: Stadtrath Ziriedrich Nrnualt, Juhrwerksöesstzer Akkan Rlvlod-oiien und Aleischermeister Kart Tiklniäin» e»ea. gewählt. Eibenstock, den 3. Januar 1894. Der Rath der Stadt. »>-. Körner. Han«. B e k«ii«t «i a ch ««g. Herr Rechtsanwalt Conrad EraSmuS Landrock hier ist heute aus weitere 6 Jahre als unbesoldeter Stadtrath und zugleich at« Stellvertreter des Bürger meister« verpflichtet und einzewiesen worden. Eibenstock, den 4. Januar 1894. Der Rath der Stadt. vo-^KSrncr. Han«. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Rckrutirungsstammrolle betreffend. In Gemäßheit der gesetzlichen Vorschriften und unter Hinweis auf den Erlaß de» Civilvorsitzenken der Ersatz Commision in den Aushebungsbezirken Schwarzen berg und Schneeberg vom 98. Dezember 1893, abgedruckt im Erzgcbirgischen Volksfreunde und im hiesigen Amis- und Anzeigeblatie, werden die hier aufhält lichen Militärpflichtigen, die a. im Jahre 1874 geboren, sowie b. in den Vorjahren zurückgestellt worden sind, hiermit aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom 15. Januar öis zum 1. Ieöruar d. I. in der hiesigen RaihSexperikion zur RekiulirungSstammrolle anzumelden. Die Militärpflichtigen aus den früheren Jahrgängen baden ihren Loosung«- schein, die im Jabre l874 anderwärts geborenen Militärpflichtigen da« GeburlS- zeugniß mit zur Stelle zu bringen. Sind Militärpflichtige, welche sich hier zur Stammrolle anzumelden haben, zeitweilig von hier abwesend, (auf der Reise begriffene HandlungSciener u. s. w ). so hat die Anmeldung durch die betreffenden Ellern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrilherren zu erfolgen. Diejenigen, welche die vorgeschriebene Anmeldung zur Stammrolle unter lassen, werden mit Geldstrafe di» zu 30 Mark ober mit Haft dis zu 3 Tagen bestraft. Eibenstock, am 4. Januar 1894. Der Rath der Stadt. vi-. Körner. Han«. B c k a n n t in«ch n n g, die Anmeldung der Ostern 1894 schulpflichtig werdenden Kinder betreffend. Ostern 1894 werden alle diejenigen Kinder schulpflichtig, welche bi« dahin da« sechste Lebcnejahr erfüllt haben. Außer diesen können auch solche Kinder der Schule zugeführt werten, welche bi« ziim 30. Juni 1894 da« sechste Lebensjahr vollenden. Die Anmeldungen haben zu aeschehen l) für Kinder, welche der 1. Bürgerschule zug,führt werden sollen. am 8., 9. und 10. Januar 1894, Vormittag von 11 kis 12 Ahr, 2) für Kinder, welche der 2. Bürgerschule zugesührt werden sollen, am 11., 12. und 13. Januar 1894, Vormittag von 11 vis 12 Mr in dem im l. Stock der Schule gelegenen Direktorialzimmer de« hiesigen Schul gebäude». Bei dieser Anmeldung ist für alle Kinder der Impfschein und für Kinder, die au« Gesundheitsrücksichten vom Schuldeluch noch znrückbehalten werden sollen, ein ärztliches Zengnitz über die Nothwendigtelt dessen, sür Vie nicht in hiesiger Stadt geborenen Kmrer aber außerdem eine standes amtliche Geburtsurkunde und ein Taufzeugnitz beizudringen. Juioweil die Anmeldung der Kinder nickt ourcp die Ellern selbst erfolgt, sind damit nur Erwachsene zu beauftragen, die über die einschlagenvcn Verhält nisse der betreffenden Kinder und ihrer Ettern genügende Auskunft zu ertheilen vermögen. Anmeldungen durch Schulkinder müssen zurückge- wiefen werden. E > benstock, am 3. Januar 1894. Der Rath der Stadt. vr. Körner. Han«. Bekanntmachung. Die Hundesteuer in Eibenstock beträgt im Jahre 1894 wie seither 1V Mark, wovon nur die Kettenhunde in den in Z 2 Abs. 3 de« Hundesteuerregulativ« vom 15. Juni 1885 besonder« aufgesührten Gehöften u. s. w., für die eine Steuer von 6 Mark zu entrichten ist, ausgenommen sind. Die Hundesteuer ist bis zum 31. Januar 1894 gegen Entnahme der Hundeileuermarkcn von den Hundebesitzern in der Stadlkasse im Vorau» zu entrichten. Auch werden die Hunvebesitzer in Gemäßheit von 8 3 de» Gesetze» vom 18. August >868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, hiermit aufgeforkert, über die in ihrem Besitze befindlichen steuerpflichtigen Hunde bis zum 10. Januar 1894 schriftliche Anzeige anher zu erstatten. Dir Hinterziehung der Steuer wird mit dem dreifachen Betrage der hinterzogene» Steuer bestraft. Hierbei ist noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam zu machen: Junge Hunde, welche z. Zt. der im Monat Februar und Monat Juli jeden Jahre« stattfindenden Revision noch gesäugt werden, bleiben für das laufende Halbjahr von der Steuer befreit; in Eibenstock nur vorübergehend, aber minde sten« einen Monat sich aufhaltende Hundebesitzer, deren Hunde nicht bereit« an einem anderen Orte versteuert sind, haben für je einen Hund drei Mark Steuer zu entrichten; sür im Laufe de« Jahre« angeschaffte, noch nicht versteuerte Hunde ist binnen 14 Tagen, von erfolgter Anschaffung an gerechnet, die volle bez. sofern die Anschaffung erst im 2. Halbjahr erfolgt, die halbe Jahre«steuer zu entrichten; dasselbe gilt rücksichtlich solcher bereit« versteuerter Hunde, welche ohne Steuermarke in den Besitz eine« anderen Herrn übergehen; sür einen steuer pflichtigen Hund und an einem anderen Orte mit niedrigerer Hundesteuer bereit versteuerter Hund ist der durch den höheren Steuersatz hicrseldst hervorgerufene Differenzbetrag noch nachzuentrichien; im Falle re« unverschuldeten Verluste« der Steuermarke wird dem Verlustträger gegen Erlegung von 1 M. 50 Pf. eine neue Hundesteuermarke auögeaniwortet. E« wird endlich unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 23. No vember 1882 darauf aufmerksam gemacht, daß die Hunde außerhalb der Häuser, Gehöfie und sonstigen geschlossenen Lokalitäten stet« die sür da« laufende Jahr giltige Hundestcuermarke am Halsbande tragen müssen, die Besitzer obne Steuer marke am Halsbande betreff ner Hunde aber in Gemäßheit gesetzlicher Bestimm ung, insoweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, mit 3 Mark zu bestrafen sind. Eibenstock, am 22. Dezember 1893. Der Rath der Stadt. »i-. Körner. Neger. B c k a n n t in a ch n n ft. Wegen Ellediaung der mit dem R wnunaSabschluß zusammenhängenden Arbeiten ist die Expeditionszcit der Stadtkasse für een Verkehr mit dem Publikum vom 2. bis 20 Januar 1894 aus die Zeil von Nachmittag 2-5 Uhr festgesetzt woroen. Eibenstock, am 29. Dezember 1893. Der Rath der Stadt. Körner. Beger. Hagesgeschilvte. — Deutschland. Die deutsch-russischen Zollverhandlungen werden jetzt von Neuem aus genommen, und man giebt stcd in Len maßgebenden Kreisen der Erwartung hin, daß sie im Lause diese« Monat« zu einem gedeihlichen Abschluß gebracht wer ben. Wa« die Stellung der preußischen Minister zum deutsch-russischen Vertrage betrifft, so versichert die .M. P. Korr.", daß sämmiliche Mitglieder de« Kabi- net« da« Zustandekommen eine« besseren handelspoli tischen mockus vjvencki mit dem östlichen Nachdarreiche für e> wünscht hallen. Nach ihr stehen auch der Mi nisterpräsident Gras zu Eulenburg und der Finanz minister Or. Miquel bei allem Entgegenkommen gegen die Agrarier hier durchaus nicht auf deren Stand punkt. Sie hallen vielmehr den Zollabschluß im Interesse der Industrie für dringend nothwenvig und