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WchMt! sm MsdrE Erscheint wöchentlich zweimal n. zwar D ienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post ' bezogen 1 Mb 25 Pf. — Einzelne Nummern 10 Pf. ThiuM Uchn, Mtnlthn md die Umgegenden. ImlsMtt Inserate I werden Montags und Donnerstags! bis Mittags 12 Uhr angenommen, i Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Agl. Amtshauptmamrschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. No. 83. Freitag, den 16. Oktober 18S1. >»WWWWWMW Bekanntmachung. Die Arbeiten der Fortsetzung der Regulirung des Saubachs bis an den Sachsdorfer Communicationsweg sollen Dienstag, den 26. ds. Mts., Nachmittags 6 Uhr, auf hiesigen, Rathhause im Sitzungszimmer an den Mindestfordernden, jedoch mit Vorbehalt des Zuschlags und der Auswahl unter den Bietenden, vergeben werden. Die Bedingungen, unter welchen diese Arbeiten ausgeführt werden sollen, werden im Termine bekannt gegeben, können aber auch schon vorher, vom 15. ds. Mts. ab, an diesiger Rathsstelle eingesehen werden. Wilsdruff, am 10. Oktober 1891. Der Stadtgemeinderath. Brgmstr. .Holzversteigerung. Die auf dem Spechtshausener Forstreviere in den Abthlgn.: 1—12, 14, 16, 18, 20—22, 24, 26—29, 31—43 und 45—48 aufbereiteten Hölzer sollen Mittwoch, den 21. Oktober 18S1, Borm, von iß Uhr an, im Gasthofe zu Spechtshausen meistbietend versteigert werden. Dieselben bestehen in: 9 harten Nutzstücken, 443 weichen Stämmen, 14 weichen Klötzern, 40 harten und 10 weichen Stangen, 55 sicht. Schleifhölzern, 1 Rm. ficht. Nutzknüppeln und Vrennhslze hauptsächlich Scheite, Rollen und Aeste. Nähere Angaben darüber enthalten die in Schankstätten und bei den Ortsbehörden der umliegenden Ortschaften aushängenden Plakate. König!. Forstrevierverwaltung Spechtshausen und Königl. Forstrentamt Tharandt, am 10. Oktober 1891. Tagesgeschichte. Der am Sonnabend stattgehabte, ganz unverhoffte Besuch des Kaisers in Frankfurt a. M. hat einem Unternehmen, von dem die moderne Technik gewissermaßen den Beginn eines neuen Zeitalters wird rechnen müssen, kurz vor Thoresschluß noch eine bedeutsame Weihe gegeben. Der elektrotechnischen Ausstellung, die am nächsten Montag ihren Abschluß findet, galt dieser Besuch in erster Linie; in mehrstündigem Aufenthalt daselbst nahm der Kaiser von den Errungenschaften Kenntniß, die der menschliche Verkehr auf den Gebieten des Nachrichten wesens, der Beleuchtung, des Eisenbahnwesens, der Marine, des Bergbaues, der Heilkunde, sowie für bewegende und sonstige Betriebszwecke der geheimnißvollen Naturkraft verdankt, welche dem jetzigen Zeitalter den Stempel aufdrückt. Der wichtigste, bahnbrechendste Fortschritt aber sollte erst mit dem Frankfurter Unternehmen selber zur Erscheinung kommen: die praktische Lösung des Problems, irgend eine von dir Natur dargebotene, au Ort und Stelle nicht recht verwerthbare Kraft mit Hilfe der Elektrizität in den Mittelpunkt der Industrie und des Ge werbefleißes überzuleiten. Eine von Dobrowolsky erfundene Maschine hat dies Geheimniß von unermeßlicher Tragweite ent hüllt und damit während der Ausstellung in Frankfurt glänzend ihre Probe bestanden. Zwar waren Anlagen von Kraftüber tragungen, namentlich in der Schweiz, schon mehrfach ausgeführt, noch niemals aber auf solche Entfernungen und mit so hoch gespannten Strömen, wie bei Uebertragung der dreihundert aus deni Neckar bei Lauffen gewonnenen Pferdekräfte nach Frankfurt. Am 28. August erglänzten von der Frankfurter Ausstellungs halle als Umrahmung einer Triumphpforte tausend Glühlichter, die von den Lauffener Turbinen gespeist wurden, und einige Tage später betrieb der neu erfundene Drehstrommotor eine Pumpe, die ihrerseits wieder einen Wasserfall mit einer Höhe von zehn Metern mit dem erforderlichen Wasser versah, ein Spiel der Kräfte, durch welches der Lauffener Wasserfall, welcher dem ganzen Unternehmen als Triebkraft diente, nach Frankfurt a. M. zum Theil mit übertragen wurde. Hier steht die mensch liche Gütererzeugung vor einer That von epochemachender Be- dentung, eine neue Periode menschlichen Schaffens erhält durch diese Kraftübertragung aus einer Entfernung von 75 Kilometern ihren Markstein. Von jetzt ab braucht sich der schaffende Menschengeist nicht mebr über den Mangel an Naturkräften zu beklagen, wo ihm eine solche fehlt, da wird ihr» eineunbenutzte aus weiter Ferne geliefert und zur Verfügung gestellt. Be sorgte Pessimisten hatten sich schon durch das näherrückende Ende des Kohlenvorrathes der Erde schrecken lassen; von jetzt ab ist diese Befürchtung gegenstandslos. Dafür werden die Industriestädte hoffentlich bald reinlicher und weniger von Staub und Kohlenruß geplagt sein, wie bisher, da ihnen, wie auch dem Kleingewerbe mit Hilfe der Elektrizität billigere Betriebs kräfte in unerwartetem Maße dienstbar gemacht worden sino. Als unser Staatssekretär von Stephan im vorigen September den Elektotechniker-Kongreß in Frankfurt eröffnete, erzählte er von einer Aeußerung Kaiser Wilhelms, welche dieser gethan, als ihm vor Jahren die ersten Versuche mit dem damals er fundenen Fernsprecher vorgeführt wurden. „Die Herren," sagte der Kaiser, „welche dies in die Welt bringen, können froh sein, daß sie nicht vor vierhundert Jahren gelebt haben; damals würden ste wahrscheinlich als Hexenmeister verbrannt worden fein". Solcher „Hexenmeister" hatten sich in diesem Sommer in Frankfurt gar viele und hervorragende eingefunden, die sich freuen konnten, in einem Zeitalter geläuterter Ansichten zu leben und ungefährdet wirken zu können. Gleichsam als Schirmherr dieser neuen Zeit hat Kaiser Wilhelm II. jetzt dem Frank furter Ausstellungsunternehmen noch zum Schluffe seinen per sönlichen Besuch geschenkt und damit zugleich ein Werk gekrönt, welches lediglich opferwilligen und kraftvollem Bürgersinn sein Dasein verdankt. Betont mag noch werden, daß der Kaiser in der That unerkannt die Ausstellung betreten hat. Er selbst löste an der Kasse die Billets für sich und seine Begleitung und nahm dann die Einzelheiten der Ausstellung auf das ge naueste in Augenschein. Der Bundesrath beschäftigt sich gegenwärtig mit zwei auf die Jnvaliditäts- und Altersversicherung bezüglichen Vorlagen. Die eine betrifft die Entwerthung der Beitragsmarken, die an dere die Versicherungspflicht einer Katechorie von Hausgewerbe treibenden. Eine Bundesrathsvorschrift über die Entwerthung der Beitragsmarken besteht schon jetzt. Sie ist auf Grund des 8 109 des Gesetzes vom 22. Juni 1889 erlassen und be stimmt, daß die Arbeitgeber berechtigt sind, die in die Quittungs karten der von ihnen beschäftigten Personen eingeklebten Marken mit einem die Bezeichnung der Lohnclasse und Versicherungs anstalt lesbar lassenden, dünnen, horizontalen Strich zu durch streichen. Diese Vorschrift hat sich nicht als genügend erwiesen. Auch bei den nach den bisherigen Bestimmungen entwertheten Marken konnten genau dieselben Betrugsfälle vorkommen, wie bei den nicht entwertheten. Hauptsächlich könnten die Versicherungs anstalten insofern geschädigt werden, als die Versicherten einen Verlust ihrer Quittungskarte fingirten, sich unter Bescheinigung der bisher gezahlten Beitrage eine neue ausstellen ließen und die auf der alten Karte befindlichen Marken anderweit ver- wertheten. Ebenso konnten die Marken aus der Ouittungs- karte eines verstorbenen versicherten losgelöst und zur Benutzung für andere Versicherte verbraucht werden. Aber auch unmittel bare Schädigungen konnten die Arbeitgeber insofern erfahren, als nicht ständig beschäftigte Arbeiter sie zum Einkleben von Beitragsmarken für eine Woche bewegten, für welche sie schon von einem anderen Arbeitgeber die Marken eingerragen erhalten hatten. Eine Verhütung aller dieser Manipulationen war bei der bisherigen Form der Markenentwerthung nicht möglich. Die letztere wird nunmehr durch den Bundesrath eine Aenderung erfahren. Freiwillig beigebrachte Marken, sowie Zusatzmarken müssen schon jetzt obligatorisch und zwar durch die Behörden entwerthet werden. Die zweite der in Rede stehenden Bundes- rathsvorlagen, die über die Ausdehnung derJnvalidi- täts-und Altersv ersicherungspflicht auf die Hausgewerbetreibenden der Tabak- und Ci- ga rrenindustrie, beruht auf dem § 2 des Gesetzes vom 22. Juni 1889. In der letzten Zeit sind vielfach Klagen darüber erhoben, daß die unteren Instanzen bei der Durchführung der Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes die Frage der Versicherungspflichtigkeit der Hausgewerbetreibenden verschieden beurtheilten. So konnte es kommen, daß in einem District Beiträge für Hausgewerbetreibende entrichtet werden mußten, während die letzteren in anderen, obwohl sie in genau denselben Berufszweigen thätig waren und auch im übrigen dieselbe ge werbliche Stellung einnahmen, als nicht versicherungspflichtig angesehen wurden. Die Bundesrathsvorlage nun wird aller dings allen diesen Widersprüchen ein Ende nicht machen, wohl aber soweit sie in der Tabak- und Cigarrenindustrie zu Tage getreten sein sollten. In der letzteren sollen künftig alle in der Hausindustrie beschäftigten Personen und nicht blos wie bisher auf Grund des § I des angeführten Gesetzes die Ge hilfen, Gesellen und Lehrlinge versicherungspflichtig werden. Inwieweit dabei diejenigen Gewerbetreibenden, in deren Auftrag und für deren Rechnung von diesen Hausgewerbetreibenden ge arbeitet wird, gehalten sein sollen, die sonst den Arbeitgebern auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen, kann der Bundesrath nach dem Gesetze gleichfalls bestimmen. Von einer weiteren Ausdehnung der Versicherungspflicht auf Hausgewerbetreibende seitens des Bundesrathes ist vorläufig nichts bekannt. Inwie weit solcher anderer Berufszweige schon nach dem Gesetze vom 22. Juni 1889 versicherungspflichtig sind oder nicht, wird dem nach nicht der Bundesrath, sondern in den Einzelfällen das Reichs-Versicherungsamt zu entscheiden haben. Es wurde denn auch schon gemeldet, daß mehrere dieser Fälle demnächst vor der höchsten Instanz in Arbeiterversichernngssachen entschieden werden sollen und steht demnach zu hoffen, daß auch diesem Nebelstande binnen Kurzen, abgeholfen sein wird. Zur Uniformfrage in der Armee findet sich in einer Artikelserie des amtlichen „Militärwochenbl." nachstehender bemerkenswerthe Passus: „Es giebt außer der kriegsmäßigen Schießausbildung noch einen anderen Faktor zur Feuerüberlegenheit der nicht übersehen werden darf: es ist der kriegsmäßige An zug, d. h. eine Bekleidung und Ausrüstung, welche durch Ver meidung alles glänzenden und Auffallenden so wenig wie mög lich Anhaltspunkte zum Gesehenwerden und darauf Zielen geben darf. Gerade dein, rauchschwachen Pulver fällt dieser Umstand ganz anders ins Gewicht wie früher, wo man die Abgrenzungs linie des Pulverdampfes vom Boden als Haltepunkt nahm. Ferner müßte der Waffenrock des Infanteristen so angefertigt sein, daß beim Anschlag im Stehen und Liegen durchaus kein Pressen des Halses und der Brust stattfinden kann. Durch die neueingeführte Gepäckvertheilung ist die beim Anschlag mit den Armen zu hebende Last zwar erleichtert, aber der steife Steh kragen, der außerdem meistens eher zu eng als zu weit ist, er schwert und hindert entschieden das freie leichte Zielen. Wenn durch Druck am Halse das Blut nicht mehr frei cirkuliren kann zwischen Brust und Kopf, diesen überfüllt und daher den Blick verschleiert, ist ein scharfes Sehen und Zielen natürlich un möglich. An Stelle des steifen Stehkragens erscheint ein Um legkragen praktischer." Zweibrücken, 12. Oktober. Fabrikant Lehmann hier erschoß gestern Abend nach 6 Uhr auf offener Straße seine von einem Spaziergange zurückkehrende Frau und entleibte sich darauf selbst. Die Ursache war Konkursausbruch und drohende Ehescheidung. Die Ehe wurde erst im Januar geschloffen. Kottbus, 11. Oktober. Vor einigen Tagen gerieth in einen, nahen Orte ein Gutsbesitzer während der Arbeit mit seiner Frau in Streit. Im Zorn stieß der Mann, welcher gerade eine Heugabel in der Hand hielt, mit derselben so sehr der Frau in die Seite, daß sie des anderen Tages an ihren schweren Verletzungen starb. Die Rückreise desKaisers von Rußland aus Kopen Hagen. Wie die „Nordd. Allg. Ztg." mittheilt, wird der Kaiser von Rußland auf der Rückreise nach Petersburg Ende dieses Monats zu kurzem Aufenthalt in Berlin eintreffen. Parnell's Anhänger erließen ein Manifest an das irische Volk, in welchem es heißt: „Der große Führer ist todt, aber die Sache lebt weiter. Gestützt auf eure Hin gebung für die irische "Nationalität gedenken wir den Kampf fortzusetzen, bis die Grundsätze, für welche er lebte und starb, triumphirt haben und die nationale Einigkeit um eine parla mentarische Partei herum wieder hergestellt ist, welche sich ver