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1 24. Jahrgang zu l. f. . — v über diefes Finanz? und Zünd. Sonnabend mittag nicht zu ev- vorliegenden Gesetzentwurf fest« dem Reichstag und der Reichs- „Novelty" z rmaschine in! sie hatte eine i Tylinder L« mnenn eigent eine Kette g Favorit" d " blieb vo zeigten fi Sans Pareil chst kamera okomotive de ief dann d! i Leerfahrt« ld platzte ade werden mu 35 Kilomete ingsrisse. S« kurze Bauzei ng für jen gewesen sein t dem halbe , annähernd er. er beim Bau hatte, an der ung der Di Robert. Datz . Erfolg. Vo dem „Sekr Röhrenkessel Der Vielfach itterdrück«, bersäule h M» auinchen » einer rterstand vo , bet kurze archauS niö »etden Aerzr 'S sich in di fo wett ve rßtlo» wurd- Quecksilbe, 18 000 Ml Bewußtsein , nachdem icht gewu m Krämpfe ien. Er wa kelangt, un Höhe woh kann, abe mung dur Tauersto Meter Höh wurden nstrengunge sader klopft .. In 800 cht. Natü in gleichen, emetnen ze )0 bis 800 trrung un gungen, wi Möglich., »,u, »» bk«n,I,,, auisNrU,, nin«, «»» 1 Mtchemark, amtUch« -11. « Gefanötfchaft zu verkaufen! Warum der afghanische Gesandte London verlieh Ts ist gewiß keine alltägliche Angelegenheit, daß ein Ee- >Eer seine Gesandtschaft zu verkaufen sucht, um mit dem Erlös das Weite zu suchen. Dies aber ist der Sinn der Anklage, die der afghanische Geschäftsträger Yunus Khan gegen seinen früheren Ehes Schnsa-ed Dauleh Khan erhebt. Hiernach hatte der letztere kurz nach Aman Ullaho Sturz den Gesandtschastofonds in Höhe von ungefähr 300 000 Mark auf sein Privatkonto nach Berlin über« schreiben lassen. Die afghanische Regierung enthob ihn hierauf seiner Gesugnisse und beauftragte Yunus Khan mit der Geschäfts- ftihrung. Im Juli aber kehrte Schuja-ed Dauleh Khan nach Lon don zurück und erklärte offen, er wolle die Gesandtschaft einschliess lich ihres Mobiliars und der Automobile sowie einiger Kisten von Lapislazuli verkaufen. Der neue Geschäftsträger solle, wenn er den Mund halte, prozentual an dem Geschäft beteiligt werden. Yunus Khan aber ergriff sofort alle möglichen Massnahmen, um das Eigentum des afghanischen Staates vor seinem eigenen Ee-' sandten zu schützen. Er setzte sich mit dem Foreign Office in Ver- bindung und bewirkte, dass die Kisten mit Lapislazuli, die bereits nach Berlin unterwegs waren, aufgehalten wurden. Er entließ auch die Angestellten der Gesandtschaft, und damit Kies ruhig vor sich gehe, rief er non der Straße den diensthabenden Polizisten herein. Dies war der einzige Polizist, der die afghanische Gesandt- schast betrat, sodaß Schuia-cd Dauleh Khans Beschuldigung, Eng- laiio habe Polizei und Militär in die afghanische Gesandtschaft ge schickt, vollkommen unrichtig ist. Das Foreign Office gab schließ lich Schuja-ed Dauleh Khan zu verstehen, daß er nicht mehr per sona grata sei, worauf dieser das Land verließ. Man Ullah zum §all Kabuls Ein Redakteur der „Tribuna" Hat den ehemaligen afghanischen König Aman Ullah in seiner Villa in der Via.Nomentana aufgesucht. Aman Ullah! sprach seine große Zufriedenheit über die Einnahme von Ka bul durch Nadir Khan aus.. Er «erklärte, daß Nadir Khan sein früherer Kriegsminister und Oberstkommart» diercnder der afghanischen Streitkräfte sowie Vertre ter Afghanistans in Paris und ihm stets treu ergeben war. Er! h abe keinen Grund, an ihm zu zweifeln. Sollte er aber, so fügte Uman Ullah! hinzu, das Reich für sich selbst erobert haben, so würde er ihm nicht grollen, da ihm das Verdienst gebühre, den unwür digen Bacha i Sakao Vertrieben zu haben. Ich will nur das Wohl meines Volkes, so führte Aman Ullah aus, ich wünsche nur, daß mein Volk gut regiert werde, Fortschritte mache und glücklich ist. Aman Ullah! schloß seine Erklärung, indem er sagte, daß, falls Nadir Khan den afghanischen Thron besteigen und ihn er suchen sollte, als Gesandter dessen Vertretung in Rom übernehmen, er das Angebot annehmen würde.» Irrekübrung über Irrekükrung! b,« Datum des MntragungSbeginnS für Ä^begehrcn kommt, um so gewissenloser wer» den die Irreführungen, mit denen man auf der Nech- kür die Aktion zu machen versucht. So haben z. B. die „Deutsche Zeitung" und der „Tag" der Verlautbarung deS Amtlichen Preußischen Pressedienstes über die Stellungnahme der preußischen Negierung zum Volksbegchren einige Absätze heraus genommen, aber die entscheidenden Sätze sortgelasseu, m denen von der Regierung betont wird, daß der Ein tragung in die Listen selbstverständlich von feiten der Behörden kein Hindernis in den Weg gelegt werden dürfe. Mit Recht sagt dazu der „Jungdeutsche": ,Jm übrigen kann man sich deS Eindrucks nicht erwehr ren, als ob das Sammeln derartiger Nachrichten (über angeblichen behördlichen Druck) den Zweck hat, schon jetzt EntschuldigungSgründc zu finden für den Rein fall, den man mit dem Volksbegehren und dem Volks entscheid erzielen wird." Eine andere krasse Irreführung leistet sich die ..Berliner Vörsenzeitung" mit einer Meldung über die Stellungnahme der katholischen Bauernvereine. Sic bringt die Erklärung der katholischen Bauern, so weit sie sich gegen den Bomig-Plan richtet, läßt aber den letzten, wiederum entscheidenden Satz der Erklärung der katholischen Bauernvereine aus, in dem der Beschluß formuliert ist, sich trotz der prinzipiellen Mißbilligung des Uoung-PlaneS gegen das Volksbegehren zu wen den. ES kommt auf diese Weise also eine glatte Fäl schung und bewußte Irreführung des Lesers zustande. ÄW-MM"' Für das Volksbegehren 4127 880 Stimmen erforderlich Nach Artikel 73 Abs. 1 der Nelchsoerfasfung ist ein Volksent- Icbeid herbeizuführen, wenn ein Zehntel der Stimmberechtigten das Begehren nach Vorlegung eines Gesetzentwurfes stellt. Nach ß 42 Satz 1 des Gesetzes über den Volksentscheid ist als Zahl der Stimm berechtigten im Sinne der Verfassungsvorschrift die amtlich er mittelte Zahl bei der letzten Reichstags- oder Reichspräsidenten wahl oder allgemeinen Volksabstimmung maßgebend. Hiernach hat für das Volksbegchren mit dem Kennwort „Freiheitsgesctz" als Iahl der Stimmberechtigten die bei der Reichstagswahl am 20. Mai 1928 amtlich festgestellte Zahl zu gelten. Die endgültige nmtliche Gesamtzahl der Stimmberechtigten zur Neichstagswahl >928 ist vom Reichswahlleiter nach Abschluß der Wahlprüfungs arbeiten auf 41278 897 festgestellt worden. Anleihe für -as Reich gabekurses den vollen Anleihe erlös ohne Abzug einer Bankprovision oder sonstiger Spesen auSgezahlt. Das neue Reichsmonopol erstreckt sich lediglich ans den Zündholzverkauf. Tie Fabriken bleiben also nach wie vor Privateigentum der bisherigen Inhaber. Wie die „Vossische Zeitung" Wrt, sind die Preise, die für die nächste Zett in Aussicht genommen find« in einem schon fertig gelegt, sie werden von Regierung bestimmt. Täe Entscheidung Holzprogramm ist vor warten. Vas sollen Sie Streichhölzer kosten! Diem „Berliner Tageblatt" zufolge soll der Preis der VerbrauchShölzer von 25 auf etwa 88 Pfg. für zehn Schachteln erhöht werden, wodurch di« Zündhotz- fabriken rentabel gemacht, woran aber auch da» Reich selbst (zunächst zum Ausgleich entfallende» ZollelnnaH» men, dann aber auch in Form vo» UebergMvtnnm) beteiligt werden.M Eine Stresemann-Straße kn Serlkn Der Magistrat von Berlin hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, in besonderer Anerkennung der Verdienste des verstorbenen NeichsaußenmiuisterS Dr. Stresemann, die Küniggrätzer Straße zwischen dem Pots- Zündholzmonopol für S00 Millionen Mark Die „Vossische Zeitung" meldet: Der Präsident der Schwedischen Reichsbank erschien gestern als Gast in den Räumen der Berliner Börse. Die Annahme, daß dieser Besuch in Zusammenhang mit den Ver handlungen über eine Anleihe des Zündholztrusts für das Deutsche Reich stehe, bestätigt sich. Der Chef des schwedischen Zündholztrusts, Ivar Kreuger, traf, wie wir hören, gestern in Berlin ein, um die Verhand lungen über eine Reichsanleihe zum Abschluß zu brin gen, und um gleichzeitig in seiner Eigenschaft als Be sitzer der größten deutschen Zündholzfabriken an den entscheidenden Beratungen über die Schaffung Zeines deutschen Zündholzmonopols teilzunehmen. Die An leihe wird 125 Millionen Dollar, also rund 500 Mil lionen RM, betragen und eine Laufzeit von 50 Jahren haben. Ueber die Bedingungen schweben noch Ver handlungen mit der ReichSbank und deut ReichSftnanz- ministerium. Bisher ist. ein Zinsfuß von etwa sechs Prozent in Aussicht genommen. Die Anleihe wird von der schwedischen Aktiengesellschaft Kreuger u. TÄl garantiert. Lite deutschen Banken sind an der An- lei'hetran-aktion -»nächst nicht beteiligt^ Da» Reich erchAlt nach MSMe -roch.fesMseLend«! Au* i—— Ein -eutfcher Vorschlag an -ie Regierungen von Moskau unö Nanking Wie uns mitgetetlt wird, hat die deutsche Regtet- rnng als Schuhmacht für die Sowjettnteressen in China und für die chinesischen Interessen im Gebiet der Sowjetunion den Regierungen in Moskau und Nach- king Vorschläge unterbreitet, die dahin gehen, daß beide Regierungen aus Gründen der Menschlichkeit auf di« im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Konflikt gegen Privatpersonen getroffenen Maßnahmen ver zichten. Es handelt sich in erster Linie um Vie Freilassung der von beiden Teilen internierten oder gefangengs» setzten Angehörigen des anderen Staates sowie ihre Amnestierung. Den Regierungen wird dabet zur Er wägung gestellt, gegebenenfalls diesen Personen eine angemessene Frist zum Verlassen deS Gebietes zu setzen oder sie in angemessener Weise in ihre Heimat zu rückzubefördern. Dis Anregungen bestehen sich auf di« Behandlung des Privateigentums der in Red« stehen den Personen. Im Falle der beiderseitigen Zustimmung hat sich die deutsche Regierung Vorbehalten, beiden Regierun» gen weitere Vorschläge für die praktische Durchführung zu unterbreiten. damer Platz und dem künftigen Hallelchen Mn» in Stresemann-Straße umzubenennen. Vorsicht bei Nelsen nach Polen Das Urteil gegen dl« drei in Oftpolen verhafteten verNnss Hochschüler DaS Lemberger Landgericht fällte gestern nachmit tag das Urteil gegen die drei Berliner Hochschülev Kühnke, Hahn und Franze, die wegen Erkundung der Lage deutscher Siedlungen in Ostpolen im April verhaftet stwrden waren. (I) Da» Gericht erkannte sie schuldig, nach. Polen in der Absicht gekom men zu sein, für deutsche Regierungsstellen politisch« und wirtschaftliche Ermittlungen anzustellen. Da» Ur teil laute auf je fünf Monate Gefängnis, die durch die fast halbjährige Untersuchungshaft al» abgebüßt gelten. In der Begründung des Urteil» wird al» mildernder Umstand die Tatsache hervorgehoben, daß durch die Betätigung der Angeklagten dem polnischen Staat kein Schaden erwachsen ist, ferner, daß die An geklagten nicht vorbestraft sind und sich gut geführt haben. Der Staatsanwalt behielt.sich seine Stellung nahme zu dem Urteil bis heute mittag vor. ES ist jedoch anzunehmen, daß die Staatsanwaltschaft keine Berufung einlegen wird. Tw daS Urteil auch Landes verweisung zur Folge hat, dürften die drei Hochschüler, falls die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft nicht noch Ueberraschungen bietet, schon Heut« abend dis Heimreise antreten. Zur fiustöfung Ses Stahlhelms kn NheknlanÜ un- Westfalen Zu der Feststellung des Stahlhelms, daß der erste Bundesfüh rer Seldte an dem Geländespiel, dessentwegen das Verbot erfolgte, nicht teilgenommen hat, hören wir von unterrichteter preußischer ' Seite, für das Verbat sei die Anwesenheit oder Nichtanwcsenheit des ersten Stahlhelmsührers ohne Einfluß gewesen. Der erste Bundesführer ist in der Begründung zu dem Verbot erwähnt wor ben, weil auf Grund wiederholter Vorankündigungen des Gelände spieles in Stahlhelmorganen die Anwesenheit Seldtes angekündigt war und weil das Geländespiel mehrmals verschoben wurde, um dem Bundesführer die Anwesenheit zu ermöglichen. Maßgebend für das Verbot war einzig und allein die Tatsache, daß die von dem Stahlhelm als Geländespiel bezeichnete Veranstaltung eine rein militärisch aufgezogene Uebung war, an der sich nach unge fähren Schätzungen 6000 bis 8000 Stahlhelmmitglieder beteiligten. Die preußische Regierung war auf Grund der gesetzlichen Bestim mungen verpflichtet, die Stahlhelmgaue Rheinland und Westfalen wegen dieses manöverartigen Geländespiels aufzulosen, ^.te preußische Regierung hat die zuständigen Reichsbehörden über die geplante Auflösung der beiden Stahlhelmgaue vorher unterrichtet. Wenn bei den polizeilichen Maßnahmen gegen die örtlichen Stayl- dclmstellen auch Material der Ortsausschüsse für das Volksbegeh ren beschlagnahmt worden ist, so ist darin nicht eine Maßnahme gegen das Volksbegehren zu erblicken. Diese Maßnahmen waren dort nicht zu vermeiden, wo zwischen den Volksbegehrenausschussen und Stahlhelmstellen Büro- mW Personalgemeinschaft bestand. Es ist für die ausführenden Beamten unmöglich gewesen, an Ort und Stelle das Material so zu sichten, daß die Akten für das Volksbe gehren von der Beschlagnahme ausgeschlossen werden konnten. Warum die Aufregung! Die rechtsgerichtete „Deutsche Allgemeine Leitung" beschäftigt sich mit der „amtlichen Gegenoffensive gegen das Volksbegehren und schreibt wörtlich: Da das Volksbegehren so formuliert worden ist, daß in der Tat gegen Mitglieder des Reichskabtnetts der Vorwurf des Lan- desver?ats erhoben wird, ist der Reichsregierung das Recht zur Verteidigung wohl nicht zu bestreiten/' Warum also auf der Rechten die Aufregung? Flucht vor Ludendorff Auer Tageblatt Anzeiger für öas Erzgebirge Nr- 239 Sonnabenci, clen 12. Oktober 1S2S