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ochcnbiaii _ für „Jrlsdrnss, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Freitag den 17. Mai 18721 39. Bekauntmachnilg an den pharmaeeutischen Kreisverein des Regierungsbezirks Dresden. Neuwahl eines außerordentlichen Mitgliedes des Königlichen Landes - Medicinal - Collegiums betreffend. Da das dermalige pharmaceutische, zugleich den Vorsitz im pharmaeeutischen KreiSver'eine führende außerordentliche Mitglied des Königlichen Landes-MedicinalcvllcgiumS, Herr Hofapotheker C. F. Fischer hier, nach § 20 des Regulativs vom 12. April 1865 am I. Juni d. Js. ausscheidet, so werden die Mitglieder des genannten KreisvcrcineS hierdurch anfgcfordert, behufs der Nen- oder Wiederwahl eines pharmacentischcn außerordentlichen Mitgliedes des Königlichen Landes-Medicinal-Collegiums bis zum 3. Juni dieses Jahres Nachmittags 2 Uhr die Stimmzettel in gehörig versiegelten und ans der Außenseite mit der Bezeichnung: „Wahlzettel des Apotheker X. X. zu X. X." ver sehenen Couverts frankirl unter Adresse des unterzeichneten Wahlcvmmissars an die Kanzlei der Königlichen KrciSdircction cinzusenden. Die nach Ablauf des obenbezeichneten Zeitpunktes etwa eingehenden Stimmzettel können nicht berücksichtigt werden. Dresden, den 11. Mai 1872. Der Medicinalbeisitzer der Königlichen Kreisdirection. Vv. Warnatz. - I Das 7. Stück des diesjährigen Gesetz - und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen — letzte Absendung am 11. Mai 1872 — enthält: - No. 49. Gesetz, die Emeritirung der evangelisch-lutherischen Geistlichen betreffend; vom 8. April 1872. z No. 50. Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes vom I. December 1837, die Errichtung einer Prediger-Wittwen- und h Waisencasse betreffend; vom 0. April 1872. e No. 51. Verordnung zu Ausführung des Gesetzes, die Emeritirung der evangelisch-lutherischen Geistlichen betreffend; vom 8. April 1872, und des Gesetzes zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes vom 1. December 1837, die Errichtung einer Predigcr-Wittwen- und Waisencasse betreffend, vom 9. April 1872; vom 16. April 1872. No. 52. Gesetz, die Emeritirung ständiger Lehrer an den höheren Schulanftalten und Nachträge zu dem Gesetze vom 31. Mürz 1870 betreffend; vom 9. Aprit 1872. No. 53. Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes vom I. Juli 1840, die Errichtung einer Pcnsionscasse für die Witt« wen und Waisen der Lehrer an evangelischen Schulen betreffend; vom 9. April 1872. 9!o. 54. Verordnung zu Ausführung des Gesetzes vom 9. April 1872, die Emeritirung ständiger Lehrer an den höheren Schul- anstaltcn und Nachträge zu dem Gesetze vom 31. März 1870 betreffend, und des Gesetzes vom 9. April 1872 zur Abänderung und Er« . gänzung des Gesetzes vom I. Juli 1840, die Errichtung einer Pcnsionscasse für die Wiltwcn und Waisen der Lehrer an evangelischen Schulen betreffend; vom 20. April 1872. gj. No. 55. Gesetz, die GehaltSvcrhältnisse der Lehrer an Elementarvolksschulen betreffend; vom 9. April 1872. -eZ No. 56. Verordnung zu Ausführung deS Gesetzes vom 9. April 1872, die Gehaltsverhältnisse der Lehrer an Elementarvolksschu- ,m< len betreffend; vom 17. April 1872. res Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt 14 Tag« lang in hiesiger Nathsexpedition zur Einsicht aus. Rath zu Wilsdruff, am 16. Mai 1872. Xr. Kretzschmar. Lum I'LjilAslkeste. Aber, Gelobet sei Gott, jen' Zeiten sind glücklich hinüber, Wo Verfolgung und Fluch gleich folgten, wer nicht ganz der Kirche Meinung war und reiflich geprüft und erwogen, Ob, was man ihm gelehrt, auch gleiche den Worten des Meisters. Ob Glauben, ob Wissen, Dies ist der Zweck des geistigen Kampfes, Forschen und Prüfen denn kann der Geist nun einmal nicht lassen, Weil die Gottheit dazu den Drang ihm in's Jnn're gelcgct, Liest in der Schrift man doch selbst: „Es tödtct derBuchstabe, doch machet Nur lebendig der Geist," ein Wort von ewiger Wahrheit. Wie nun erwacht jetzo neu Leben in Wäldern und Fluren So auch erwacht der menschliche Geist, nicht geschaffen zum Stillstchn, Sondern zum Forschen und Prüfen, soweit die Gottheit ihm Kraft gab. Doch vergesse er nicht die Pflichten der Menschheit zu üben: Helfer dem Nächsten zu sein, sobald als Solches von Nöthen. Kurz, er meide all' das am Nächsten, von dem er auch selber Wünscht verschonet zu sein. Wer diese Lehr' sich zn Herzen Nimmt, übt Religion, soweit sie Christus gelehrct. Darum, o ewiger Gott, der Du Myriaden von Welten In das Dasein gerufen und sie mit Wesen versehen Und die Natur als lebendiges Buch uns vor Augen geleget, Das im Verein mit der heiligen Schrift Dein Dasein uns lehret, Sende das Licht der Erkcnntniß, daß alle Menschen begreifen, „Daß Dein' Majestät bleibt, ob Allah, Jehovah, ob Ormuzd," Oder wie sonst man Dich rufet, wenn sie nur untereinander „Menschen" zu sein erst gelernt, was frommt sonst der christliche Name? —u. (r- st'. Abermals stieg herauf das Fest der lieblichen Pfingsten Freude bringend und Trost dem fühlenden Herzen der Menschen, Wenn es gedenket des Tag's, an dem der Jünger des Meisters Simon Petrus, der Fels, begeistert'vom göttlichen Willen, Lehrte das horchende Volk, aus weiten Landen zugegen, Wie unaussprechlich der Meister gelitten zum Heile der Menschheit; Drei mal Tausend entzückte daS Wort des begeisterten Jüngers, Lobten und priesen den Herrn, der alles so herrlich vollbrachte. Der dem Mcnschcngeschlechte, von Haß und Zwietracht geängstigt, Frieden brachte und Licht "au Stelle' der Finsterniß setzte, Der die Tugend als theuerstcs Gut der Menschheit vermachte: „Liebet euch untereinander" sprach er zu den Seinigcn oftmals, „Füget dem Andern nicht zu, von dem ihr wollet, daß dieser Euch verschone." Und gab noch viel andre göttliche Lehren. Tausende aber vergaßen die hohen Lehren des Meisters Oder benutzten dieselben sogar zum Zwecke der Habsucht. Seinen Thaten und Worten verlieh' man falsche Bedeutung, Theologie und Religion war ihnen Dasselbe. Und so ist es noch heut'; was einst der Meister gelehrct, Ueben Wenige nur, die Priester, den', solche zn lehren Und zu üben, als Vorbild dem Volke, nothwcndige Pflicht ist, Säen Zwietracht, verscheuchen den Frieden und predigen täglich: Wie ein armseliger Mensch gleich sei dem höchsten der Wesen. Aber nicht nur im Süden, nein auch in Germaniens Gauen Hat sich erhoben ein Kampf, ob Licht, ob Finstcrniß herrsche, Selbstindem„Lande derDenkcr"möcht'tödtcn den Geist man, wie eh'malS