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Wochenblatt für Wilsdruff Tharandt, Nassen. Menlehn and die Umgegenden. ImtsbtM für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Horstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf, durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. 9. Donnerstag, den 21. Januar 18S7. Bekanntmachung. Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind zu dem amtlichen rvaarenverzeichniffe znm Islltarife sowie zum statistischen waarenverzeichnlffe uud zu dem damit im Zusammenhänge stehenden Verzeichnisse scv Massengüter Nachträge in Kraft getreten, die bei jeder zu Zollabfertigungen befugten Amtsstelle in je emem Exemplare zur Einsichtnahme seiten des Publikums ausgelegt sind oder bereit gehalten werden. Letzteres geschieht auch mit einem von dem Reichsschatzamte herausge- gegebenen Instruktisnsbuche für Vie Isllabsertignna. Dresden, den 16. Januar 1897. Königliche Zoll- und Steuer-Direktion. I>r Lüke. Bekanntmachung, die Hundesperre betr. Nachdem sich bei der bezirksthierärztlichen Obduktion des am 14. dss. Mts. in Blankenstein erschossenen lloxterrisr (Hündin), weiß, an beiden Seiten des Rumpfes und Kopfes gelbbraune Flecke, gelbbranue Ohren, coupirter Schwanz, ungefähr 4 Jahr alt, ohne Halsband und Steuerzeichen, herausgestellt hat, daß derselbe in der That an der Tollwuth gelitten hat, aber mit dem in Tharandt ausgetretenen tollwuthverdächtigen Hunde nicht identisch ist, wird nunmehr unter Aufhebung der in der diesseitigen Be kanntmachung vom 15. dss. Bits, ertheilten, auf die sämmtlichen Ortschaften des Königlichen Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff sich beziehenden Anordnung, die Hundesperre bis mit 15. April dss. Js. über „Blankenstein" und die bis zu 4 Kilometer davon entfernt gelegenen Orte Burkhardswalde, Schmiedewalde, Lotzen, Birkenhain, Limbach Hel bigsdorf, Steiubach b. Biohorn, Neukirchen, Neutanneberg, Alttanneberg, Groitzsch, Rothschönberg mit Perne und Munzig unter Hinweis auf die in der obgedachten Bekannt machung für Zuwiderhandlungsfälle angedrohten Strafen hiermit verhängt. Meißen, am 18. Januar 1897. , , Königliche Amtshauptmannfchaft. I. V. Meusel, Regierungsassessor. 7. Wilsdruff, am 20. Januar 1897. Bekanntmachung. Donnerstag, den 21. Januar 1897, Abends '(,7 Uhr öffentliche Stadtgembinderathssitzung 1. Erbauung eines Stadthauses. 2. Neuordnung des Nachtwachtdienstes. 3. Vergebung der Bialerarbeiten im Rathhause. 4. Lieferung von Straßenschildern. 5. Bekämpfung des Bettlerunwesens. Standgelderhebung. Chronikalische Angelegenheiten n. s. w. irursiuu, Bürgermeister. Bekanntmachnng, Sie städtische« Anlage» betreffend. Das für das Jahr 1897 aufgestellte Anlagenkataster für die Stadt Wilsdruff liegt vom Dormsrstm^, Seu 2i. dieses Msuats, ab in der hiesigen Stavtkämmerei zur Einsichtnahme für die betheiligten Anlagepflichtigen aus und es sind etwaige Reklamationen gegen die darin ausgeworfenen Beträge Vinnen Tagen, vom Auslagetage an gerechnet, bei dem unterzeichneten Stadtgemeinderathe anzubringen. Die Reklamatisnen haben nicht Sie rvirknng eines Aufschubes der Bezahlung. Cs lst zu entrichten in der Zeit vom l. bi- spätestens ven 14. Februar s. I. der 1. Termin Grundsteuer nach 2 Pfennigen für die Einheit, der 1. Termin städtische Anlage nach Maßgabe des aufgestellten Catasters. Hierüber ist zu bezahlen in der Zeit vom 25. bis spätestens 5s. Januar d. I. die Hundesteuer. Nach Ablauf obiger Termine beginnt das Beitreibungsverfabren. Wilsdruff, am 20. Januar 1897. Ter Stavtgemeinderath. Bursian, Brgmstr. , Bekanntmachung. Die Feier des Geburtstages Sr. Maj. des deutschen Kaisers Wilhelm II. soll Mittwoch, den 27. d. M., Vorm. 10 Uhr durch einen Schnlaktus in der VuruUaNv feierlich begangen werden, wozu die hiesigen Behörden, die Eltern nnd Erzieher der Kinder, sowie alle Freunde und Gönner des Schulwesens hierdurch ergebenst eingeladen werden. Der Direktor der städt. Schulen. - r o 1. Allgemeiner Gesang. 2. Prolog. 3. Festgesang. 4. Festspiel: „Huldigung der Blumen." r L» m rrr: 5. Allgemeiner Gesang. 6. Festspiel: „Deutschland, Deutschland über alles". 7. Allgemeiner Gesang. 8. Gebet. Bgeschäfte betr., seinen >ie den Unbemittelten Abzahlungsgeschäfte und Kredithäuser. Im heutigen Wirtl-^^" ' und einzeln lebender - ...Abzahlungsgeschäfte drohende Ausbeutung Schutz Mähre. Der rechtskundige Beurtheiler erklärt, daß knefe lychie UNO NreallylUher. vor drei Jahren die Reichsgesetzung ein Gesetz in Bezug lassens Reichsgesetz die Abzahlunasge hschaftsleben unbemittelter Familien auch auf die Abzahlungsgeschäfte und Credithäuser schuf, Zweck erfülle und in Bezug auf di — ......... . Personen spielen die Abzahlungs- um die wirthschaftlich Schwachen vor Nachtheilen zu schützen, durch die Abz-" geschäste und Credithäuser, in denen nach einem Mieth- Ein Rechtskundiger hat nun in „Bürgels' Handelsblatt" gs " mufvertraa getauft wird, eine so aroue Rolle dml lwi-KkK