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Amts- M Aiizchtbllltt AAnnnsmpnt viertrlj. 1 M. 2b Pf. «inschließl. de» „Jllustr. Unterhalmngibl." «. der Humor. Beilage .Seifen- blasen" in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen ReichSpostanstalten. Ltlrgr.-A-rtsie: Amtsblatt. für den Sejirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. JnsertionspreiS: di« kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher Nr. 210. —— 55. Aa-rgang. ? . -- n. s». Dienstag, den 5. Mai LAOS Auf Blatt 6 des Genossenschafts-Registers ist heute die Firma: Spar-, Kredit- und Bezugsverein Stützengrün, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, mit dem Sitze in Oberstützengrün, eingetragen worden. Ferner ist auf diesem Blatte noch eingetragen worden: Das Statut vom 6. April 1908 befindet sich in Urschrift Blatt 5 flg. der Akten. Gegenstand des Unternehmens ist, mittels gemeinschaftlichen Geschäfts betriebes die Wirtschaft der Mitglieder dadurch zu fördern, daß denselben: 1. zu ihrem Geschäfts- oder Wirtschaftsbetriebe die nötigen Geldmittel in verzinslichen Darlehen gewährt werden und daß durch Unterhaltung einer Sparkasse die nutzbare Anlage unverzinst liegender Gelder erleichtert wird, 2) Die Bedarfsartikel zum Betriebe ihrer Landwirtschaft, welche die Genossen schaft im großen bezieht, unter Garantie für den vollen Gehalt, an deren wertbestimmenden Teilen im kleinen abgelassen werden. Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen sind in den Genossenschaftlichen Mitteilungen des Verbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften im Königreiche Sachsen — beim Eingehen dieses Blattes bis zur nächsten Generalversammlung in der Leipziger Zeitung — zu ver öffentlichen und sind mit der Firma der Genossenschaft und dem Namen zweier Vorstandsmitglieder, oder dafern die Bekanntmachung vom Auf sichtsrate ausgeht, mit dem Namen des Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu unterzeichnen. Mitglieder des Vorstandes sind: Keinhardt, Hermann, Landwirt, Kuchs, Eli, Landwirt, Aretschneider, Paul, Landwirt, Krauß, Adolf, Landwirt, sämtlich in Oberstützengrün. Willenserklärungen und Zeichnungen für die Genossenschaft erfolgen in der Weise, daß zwei Mitglieder des Vorstandes der Firma der Ge nossenschaft ihre Namen hinzufügen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts Jedem gestattet. Eibenstock, am 2. Mai 1908. Königliches Amtsgericht. Der Auszug aus dem Unternehmerverzeichnis der Land- und forstwirtschaftlichen Be rufsgenossenschaft nebst Heberolle für den Stadtbezirk Eibenstock auf das Jahr 1907 liegt während der Dauer von 2 Wochen, vom 5. Mat dieses Jahres ab, zur Einsichtnahme für die Beteiligten in unserer Polizeiregistratur aus. Der auf 5,-o Pf. für jede beitragspflichtige Steuereinheit festgesetzte Beitrag ist bei Ver meidung der Zwangsbeitreibung bis 18. Mai 1908 an den mit der Einziehung beauf tragten Schutzmann oder an Ratsstelle — Polizeiregistratur — abzuführcn, dies auch im Falle des Einspruchs, der an die Geschäftsstelle der Berufsgenossenschaft — Dresden-A., Wettinerplatz l, II, Ging. A — zu richten ist. Stadtrat Eibenstock, den 2. Mai 1908. Hesse. L— Nr 9 des II. Nachtrages zur Schankstättenverbotsliste ist zu streichen. Stadtrat Eibenstock, den 4. Mai 1908. Hesse. M. II. Auf das Jahr 1907 sind die Beiträge zur land- und forstwirtschaftliche« Be rufsgenossenschaft für das Königreich Sachsen durch Beschluß der Genossenschaftsver sammlung auf 5,üo Pfennig für jede beitragspflichtige Steuereinheit festgesetzt worden. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß das hiesige Unternehmerver- verzeichnis vom 6. Mai 1908 ab 2 Wochen im Gemeindeamt — Rathaus, Obergeschoß, Zimmer Nr. 10 — zur Einsicht für die Beteiligten ausliegen wird. Schönheide, am 2. Mai 1908. Der Gemeindevorstand. Tagesgeschichte. — Deutschland. Die von den »Genossen" mit so viel Pauken- und Trompetenschall inszenierte sozialdemo kratische Maifeier ist auch in diesem Jahre verlaufen, wie man es erwarten konnte, d. h. ohne daß sich irgend jemand wesentlich darüber aufregte und so ziemlich unter Ausschluß der Oeffentlichkeit. Die Beteiligung war durch weg geringer als früher. Zu besonderen Ereignissen ist cs nirgends gekommen. — Die Hochzeit des Prinzen August Wil helm von Preußen, des vierten Sohnes des Kaiser paares, mit der Prinzessin Alexandra Viktoria zu Schleswig- Holstein wird im Herbst dieses Jahres stattfinden. Als Hoch zeitstag ist der 22. Oktober, der Geburtstag der Kaiserin in Aussicht genommen. Prinz August Wilhelm steht im 22. Le bensjahre, während seine Braut in diesem Monat ihr 21. Le bensjahr vollendet hat. — Zum Ermittelungsverfahren gegen den Fürsten Eulenburg wird bekannt, daß eine am Don nerstag abend in Liebenberg erschienene Gerichtskommission sofort nach ihrem Eintreffen eine Haussuchung vornahm, wobei verschiedene Briefschaften beschlagnahmt wurden. Der beigegebene Gerichtsarzt vr. Hoffmann stellte fest, daß der Fürst wegen seines schwerkranken Zustandes nicht transport fähig sei. Es wurde dem Fürsten in aller Form mitgeteilt, daß gegen ihn die gerichtliche Voruntersuchung wegen Ver dachts des wissentlichen Meineids eröffnet sei. Der Fürst er klärte, er sehe dem Fortgänge der Untersuchung mit Ruhe entgegen und wünsche nichts anderes, als den Zeugen Riedel und Ernst gegenübergestellt zu werden. Er könne sich nicht erklären, wie diese zu ihren Aussagen gekommen seien. — Harden war Sonnabend vormittag in der Strafsache gegen den Fürsten Eulenburg wegen Meineids als Zeuge vor den Untersuchungsrichter nach Moabit geladen. Das Verfahren gegen den Justizrat Bernstein wegen Beleidigung deS Fürsten Eulenburg ist bis zur Beendigung der wegen Mein eides gegen den Fürsten emgeleiteten Voruntersuchung aus gesetzt worden. — Die Besiedelung von Deutsch-Südwest- afrika hat während des vorigen Monats einen bedeutenden Schritt vorwärts gemacht. Zwischen der Südwestafrikanischen Landkommission und den Landgesellschaften, mit Ausnahme der South West African TerritorieS Co., ist eine Einigung dahin erzielt worden, daß die Gesellschaften dem Gouverne ment eme Gesamtfläche von 10 Millionen Hektar zum Ver kauf zm Verfügung stellen. Die Preise, zu denen daS Gou vernement diese« Land verkaufen wird, schwanken zwischen 50 Pfennigen und 3 Mark für den Hektar. — Oesterreich-Ungarn. In Wien ist infolge eines Herzschlags der deutsche LandSmannminister Peschka gestorben, der als Vertrauensmann der deutschen Parteien des österreichischen ReichSratS bei der letzten Rekonstruktion des Kabinetts Beck im November 1907 an Stelle PradeS ins Ministerium trat. In den letzten Tagen hatte Peschka leb haften Anteil an den Verhandlungen genommen, die zwischen den Mitgliedern des Kabinett» und den Parteien über den neuerdings wieder so scharf entbrannten Sprachenkampf in Böhmen geführt wurden. Der jähe Tod Peschkas hat in allen Parteilagern schmerzliche Teilnahme hervorgerufen. — Rußland. Der König von Schweden ist am Freitag in Zarskoje Sselo eingetroffen. — Frankreich. Es scheint ein Verhängnis der Sozial demokratie zu sein, daß sie überall, wo ihr eine leitende Rolle zufällt, Korruptionsskandale herbeiführt. So wird jetzt wieder ein tolles Stückchen sozialdemokratischer Ver waltungskunst aus Toulouse, das sich seit 2 Jahren eines roten Stadtregiments erfreut, berichtet. Gegen die Magistratsmitglieder ist die gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden, weil sie Armengelder unterschlagen, erdichtete Ausgaben gebucht, die städt. Lieferungen einander zugebogen, eine Stadt anleihe von 2 Millionen Francs in die eigene Tasche gesteckt und die Kommunalsteuern um mehr als ein Drittel gesteigert haben sollen. Glückliches Toulouse ! ! — Schweiz. „Wer rechtswidrig oder mit Ueber- schreitung seines Rechtes durch körperliche Gewalt, Drohung oder ernstliche Belästigung jemanden von der Ausübung sei nes Berufes abhält oder abzuhalten versucht, soll, insofern die Tat nicht unter eine andere Strafbestimmung fällt, wegen Nötigung mit Gefängnis, verbunden mit Buße bis zu zwei tausend Franken, oder mit der letzteren allein bestraft werden." Nicht in Deutschland, nicht in Rußland, in Tibet oder Meck lenburg ist dieses „Knebelgesetz" von den willfährigen Scher gen des Äusbeutertums beschlossen worden; das souveräne Volk des Kantons Zürich hat auf dem demokratischsten Wege der Welt, durch Volksabstimmung, mit über 15 000 Stimmen Mehrheit diese Bestimmungen zum Schutze der Arbeitswilligen für gut befunden. Es war das Volk des an Industrie und darum auch an Sozialdemokratie reichsten Kantons der Schweiz, das sich zur Abwehr gegen über den unerträglichen „Belästigungen" leichter und minder leichter Art entschlossen hat, die der rücksichtslose Klassenkampf schon als durch den Gebrauch geweihte Waffe anzusehen ge neigt ist. Und in einem Aufwaschen hiermit hat es zu gleich die „öffentliche und vorsätzliche Aufforderung »um Be gehen eines schweren Vergehens oder zur Widersetzlichkeit gegen amtliche Verfügungen" unter Strafe gestellt und den Begriff der Amts- und Dienstverletzung auf die Arbeiter und Angestellten der öffentlichen Betriebe von Staat und Ge meinden ausgedehnt, sofern diese „vorsätzlich und rechtswidrig ihrer Dienstpflicht zuwiderhandeln und dadurch Leib und Leben oder wertvolles öffentliches oder privates Gut gefähr den"; es hat endlich den Begriff des „Hausfriedensbruchs" auf die eingefriedete Umgebung der Wohnungen, auf Ge schäfts-, Werk- und Bauplätze, erweitert. — Wie nun? beugen sich die sozialdemokratischen Kämpen dem Spruch ihres Souveräns, des Volkes? O nein! Ihre Schweizer Blätter schwelgen in jenen uns so wohlbekannten Theaterdonnern, sprechen von der „aufgehobenen Rechtsgleichheit", klagen in einem Atem über ein ,Ausnahmerecht' und über „StaatS- helotentum" und prahlen wieder, daß „Gewaltakten der Gegner noch stets ihre beste Peitsche" gewesen leien. Ge- waltakte der Gegner? nicht doch: eine Entschließung des Souveräns! Aber das ist der Humor, daß die Roten, wie sie es ihren reaktionärsten Gegnern nachsagen, auch vom König Volk im Innersten denken und in Zeiten des Zornes offen verplaudern: Unser König absolut, — wenn er unfern Willen tut! — Persien. Das persische Kabinett hat de missioniert; der Schah hat die Demission angenommen. Lokale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock, 4. Mai. Gestern abend ungefähr gegen ^10 Uhr erschollen Feuersignale. Es brannte die alte, mit Erntevorräten gut gefüllte Scheune des Oekonomen Herrn Aug. Herm. Eismann in der Nähe der Waldschenke. Der Besitzer, der nichts versichert hat, erleidet beträchtlichen Schaden. Es wird Brandstiftung vermutet. — Dieser Fall ist wieder ein warnendes Beispiel für alle jene, die sich nicht überzeugen lassen wollen, welch' segensreiche Einrichtungen unsere Ver sicherungsanstalten sind, gleichviel welcher Art, und nichts versichern unter der Annahme, bei mir brennts ja doch nicht. Hätte der Genannte seine Vorräte versichert, würde ihm kein nennenswerter Schaden entstehen. So aber gehts in die Hunderte. Darum die Mahnung an alle, die es noch nicht sind: „Versichert Euch!" — Eibenstock, 4. Mai. Infolge der erlittenen Auf regungen und nicht, wie irrtümlich hier kolportiert wurde, wegen seiner bei dem neulichen Unfall erhaltenen nur germy- fügigen Verletzungen, ist der alte Landstrabenwalzer Ludwig Grund aus Oberlumitz (Böhmen) gestern vormittag im hies. Krankenhaus gestorben. Die Beerdigung findet morgen nach mittag hier statt. — Eibenstock, 3. Mai. Nur einmal blüht im Jahr der Mai — singt ein Dichter. Wie viel höher schlagen die Herzen, da er nun endlich eingetroffen ist, der langersehnte Monat Mai. Bei allen ist er gern ge sehen. Wohl keiner der zwölf Monate des Jahres, selbst der Weihnachtsmonat nicht, ist in ein so poetisches Gewand ge kleidet, wie der Mai. Viel Volkstümliches haftet ihm an. Dazu kommt noch das Erwachen der Natur, die im Verlaufe des Monats zu immer größerer Entfaltung gelangt. Etwas Zartes, Jungsräuliches liegt über den Monat gebreitet; ein Hauch tändelnder Lieblichkeit umweht seine Tage, die uns wie köstliche Gedichte anmuten, die man wieder und immer wieder lesen möchte . . . Und doch ist unser Monat in Wirklichkeit garnicht der, den wir uns denken. Der Mai pflegt gewöhnlich kühler zu sein, als man es allgemein anzunehmen gewillt ist. Unsere Wetterpropheten Falb und Habenicht stellen ihm Heuer ein ziemlich normales Prognostikon aus. Der hundertjährige Kalender prophezeit von ihm: bis zum 9. schön und warm, vom 10. bis 13. heiß, dann bis zum 23. kalt und regnerisch, bis zum 27. trübe, der 28. und 29. kalt und die beiden letzten Tage des Monats wieder schönes Wetter. Im Garten und in der Landwirtschaft bringt der Mai Arbeit in Hülle und Fülle. Zahlreiche Wetterregeln und Bauernregeln gehen dem Landmann bei der Ausübung seiner Geschäfte hilfreich zu Seite, wie z. B. die folgenden: Mai kühl und naß Füllt dem Bauer Scheuer und Faß. Ein Dreizeiler sagt: Ein kühler Rai, Und naß dabei. Gibt viel unb gutes Heu. Astronomisch betrachtet ist der Mai derjenige Monat, in welchem die Sonne in daS Zeichen der Zwillinge tritt. Die Dauer des Tages wächst weiter, und zwar um mehr als einundeinehalbr Stunde Die Sonne, die uns am ersten Tage unsers Monats um 4 Uhr 45 Minuten begrüßte und und um 7 Uhr 30 Minuten verließ, erscheint am letzten be reits 4 Uhr 2 Minuten auf der Bildfläche und scheidet erst