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N. 4 75 7 25 No. 21 Donnerstag, oen 20. Februar 1M2 VL. Fahrg 1. 2. 3. 4. 6. 7. 66 L. von Schroeter. G. 1 0 7 8 20 25 Buch- den ist aunter mand i< llachr . Männel Pf 60 . 3.50 3.- 2.50 1.80 chteter, iS—70 i und hwciue igsam, >4—65 >5-67 >2—63 >0-61 Das Erscheinen im Loosnngstermine Seilen der Loosungsberechligten ist frei gestellt, da für die Abwesenden ein Mitglied der Ersatz-Commission loosen wird. Die Herren Gemein-evorstände und von Seilen der Stadträthe und bezw. Stadtgemcinderäthe je ein Rathsmitglied bez. Beamter der Behörde haben zu den MusterungSrerminen sich mit einzufiuben und behufs etwaiger Auskunftsertheilung über die Beryällnisse der Gestellungspflichtigen auch während des TermineS anwesend zu sein. Zugleich werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, daß jeder Militärpflichtige sich im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintritte melden darf, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenihcils erwächst (H 63, Punkt 8 der Wehrordnung); daß alle etwa wegen häuslicher Verhältnisse oder sonst anzubnngcnden An träge auf Zurückstellung einige Zeit vor dem Beginne der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst unter Beifügung der nomgen Nachwcffe und Bescheinigungen ciuzurcichcn sind, da auf die Verheißung eines nach träglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden darf. Insbesondere sind, wenn das Gesuch mit Krankheit der Angehörigen begründet werden soll, die Letzteren der Königlichen Ersatz-Commission in dem Musterungstermine zum Zwecke der Untersuchung durch den dienstthuenden Militärarzt vorzustellen. Ist dies un- lhunlich, so ist ein Zeugniß des Bezirksarztes über den Gesundheitszustand, be ziehungsweise über die behauptete Ardcils- und AufsichtSunfähigkcit der betreffenden Angehörigen beizubringen: daß Zurückstellungs-Anträge, zu welchen nicht das dafür bestimmte Fomurlar ver wendet worden ist, als formell unzureichend zurückqewtesen werden müssen; daß auf alle Zurückstellungs-Anträge, welche erst nach beendigter Musterung einge- reicht werden, von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission in Gemäßheit der Be- >8-63 >4-37 >0—S3 16-49 10-45 >6-60 >2-55 tö-51 >3—65 >8-62 >2—57 auf die erkt, daß läuft er muß is Schutzs lte, a"/ er utb kommen^ ischänke ten Hel' schwere" lh, mich r misse" r Hunger iS zienu i zurück t seinti" mg mi> muskel" »5-67 >2—64 >8—60 >2—56 « eine" »der ein« in Haust müsse" eschützte? l Mnsch Die Königliche Ersatz-Commission des Aushebungsbezirkes Nossen wird im An schlusse an das diesjährige Musterungsgeschäft über etwaige Anträge von Manu- schaften der Referve, Marinereserve, Landwehr, Seewehr, Ersatzreserve, und Marine-Ersatzreserve, sowie von ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots auf Zurückstellung wegen häuslicher, gewerblicher und Familien- Verhältnisse Montag, den 24. März d. Vormittags 1«Uhr, iur Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen Entschließung fassen. Alle diese Mannschaften, welche auf Grund von § 122 der deutschen Wchrord- nung (S. 191 fg. des Ges.- und Verordngs.-BIattes vom Jahre 1901) auf Zurück- stellung wegen vorgedachter Verhältnisse Anspruch erheben zu können glauben, haben stimmung in 8 63, Punkt 7, Absatz 2 der Wehrorbnung nur dann entschieden werden wird, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsge schäft eingetreten ist; 5. daß Rccurse gegen die Entscheidung der Königlichen Ersatz-Commission an die Kö niglich: Ober-Ersatz-Commission, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Ober- Meißen, am 15. Februar 1902. Der Livil-Vsrfitzende der NSniglichen Lvsatz-Lommissisn des Aashebungsbezirkes Noffen. Ersatz-Commission an die Königliche Ersatzbchörde lll. Instanz gelangen, und daß Beschwerden gegen die Entscheidung der Königlichen Obcr-Ersatz-Commission, da die selben anordnungsgemäß spätestens bis zum 31. August der Königlichen Er satzbchörde lll. Instanz mit der erforderlichen Begründung vorzulegeu, zu dem Ende einige Zeit vorher bei der Königlichen Ersatz-Commission einzureichen sind, und haben die Ortsbehörden diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Familienver- hältniffe eine Zurückstellung derselben nöthig erscheinen lasten, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reclamation halber zu beachten und zu thun haben; daß, wer an Epilepsie zu leiden behauptet, auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeuguiß des B-zirksarzteS beizubringen hat. Die Abhörung der Zeugen ist thunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu be antragen. Endlich werden die Ortsbehörden auch auf die nach 8 62 der Wehrordnung ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen zu sorgen, sowie noch darauf hingewiesen, daß Zeugnisse, welche wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt beziehentlich in das vorstehend unter 3 gedachte Formular ein getragen werde«, entweder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse des darin Nachsuchenden oder auf das Ergebniß eingezogener sorgfältiger Erkundigungen darüber sich gründe» müssen, und batz ein- blose Beglaubigung anderer Atteste, mit Ausnahme der oben erwähnten Beglaubigung ärztlicher Zeugnisse, hierzu nicht ausreicht. Amtsblatt sür die Agl- Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Öühndors, Kaufbach, KeffelSdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, SchKiedewalde, Sora, Steinbach bet Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Druck und Beriao von Martin Berger in WilTdrun. — Berantwortlick für die Redaktion Marlin Berqer dmeM. " >. Von Vormittags 8 Uhr au ur die Militärpflichtigen aus dec Stadt Wilsdruff, sowie aus nachstehenden Ortschaften AmtsgerlchtSbeznksWilsvruf Alttanncderg, Birkenhain, Blankenstein, Burk- lardlswalde, Groitzsch, Grumbach und Helbigsdorf im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff; Mitiwoa,, »e,, i». März 1M2, . .. von Vormittags 8 Uhr an ur die Militärpflichtigen aus den nachnrüenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts- M"kes Wilsdruff: Herzogswalde, Huhndorf, Kaufbach, Kcsselsdorf, Kleinschönberg, "chphausen, Lampersoors, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niedcr- oartha, Obersteinbach, Röhrsdorf, Roitzsch b W. Rolhschöuberg, Sachsdorf, Schmiedewalde, sora, Steinbach b. K-, Unkersdorf, Weistropp und Wildberg ebenfalls im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff; Donnerstag, den 20. Marz iW2, von Vormittags 8V, Uhr an ur die Militärpflichtigen aus den Städten Nossen und Sievenlehn im Gasthofe zum „Deutschen Haus" in Noffen; Frettag, den 2 t. Marz 1r>02, . die Mi,;.-; von Vormittags 8'/- Uhr an ü^tten- aus den nachstehenden Omchasten des Amtsgerichtsbezirkes ^ven-TovvschÄ' Jugustusderg, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, ^KedMs^ Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla,Gott- MrttdUchSgrun^ ^>na mit Jlkendorfer Lehden Hirschfeld und Höfgen "2"," Deutschen Hans" in Noffen; ^onnaveno, den 22. März LW2, ur die MMärp^ Montag, ven 24. Marz 1W2, von Vormittags 8/z Uhr an Loosun-stermin für den gesummten Aushebungsbezirk Noffen im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Noffen. Sämmtliche in dem Aushebungsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtige der flltersklaffe 1882/1902, ingleichen die Zurückgestellten früherer Altersklassen einschließlich >er bei den früheren Aushebungen überzählig gebltebcnen Mannschaften, ferner die Nilitärrestanten und überhaupt Solche, über deren Militärverhaltmtz noch nicht end- »iltig entschieden worden ist, oder welche von der Wiederholung der Gestellung nicht msdrücklich entbunden worden sind, haben bei Vermeidung der in 8 33 des Reichs- Nilitär-Gesetzcs vom 2. Mai 1874, verbunden mit 826, Punkt? der Deutschen Wehr- Ebnung vom 22. Juli 1901 angedrohten Strafen und sonstige Nachthcile in den vor- ledachten Musterungsterminen pünktlich zu erscheinen. In Fällen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladencn Militär- süchtigen krankheitshalber unthunlich ist, sind zur Entschuldigung des Außenbleibens Menckll fiir UMilff Hharandt, Aolsen, Sieöenkeßn und die Amgegenden. K Ä s' S icht Mk. >0-65 >t — 68 >6—59 >1—55 47—50 Das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushedungsbczirke Nos len wird! ärztliche Zeugnisse, welche, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von n der nachstehend bemerkten Weise siairftuocn: ! der Orlspotizeibchörde zu beglaubigen sind, beizubringen (8 62, Punkt 4 der Wehrordnung). «onnavenS den März 1W2, cm <. von Vormittags 8 Uhr an ur die Militärpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch und aus nachstehenden Ortschaften us Amtsgerichtsbezirkes Lommatzsch: Albertitz, Altlommatzsch, Altsaltei, Arntitz, öadersen, Barmenitz, Beicha, Bcrnlitz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dobernitz, Löbschütz, Dörschnitz, Dösitz, Doimclwitz, Eulitz, Gleina, Graupzig mit Gödelitz, Ibanitz, flesseu, Klappendorf, Käbschütz, Krcpia, Lautzschcn, Leippen mit Lindigt, Schänitz und besten, ^euben mit Ketzergasft und Löbschütz ... im Schi-tzhause zu Lourmatzsch; Moma«, 0en 17. Mä.z 1902, , von Vormittags 8 Uhr an chr die Militärpflichtigen aus ocu nachstehenocn übrigen Ortschaften des Amtsgerichts- bezirkes Lommatzsch: Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Messa, Meitelwitz, Niögcn, mckanitz, Nelkanitz, Nicderstaucha, Niederstößwltz, Oberstaucha, Paitzscheu, Petzscbwitz, Pitschütz, Planitz, Poititz, Praterschütz. Pröva, Prositz b. Sch-, Prositz b. St., Raßlitz, itzauba, morsch, Scheerau, Schleinitz mii Perba, Schwciinnitz, Schwochau, Sieglitz, Steudteu, Striegnitz, Treben, Trogen mit Grauswiy, Wachtnitz, Wahnitz, Wauden, Weitzschenhain, Wilschwitz, Wuhnitz, Ziegenhain, Zölhain, Zscheilitz und Zschochau ebenfalls . im Lchi-tzhaus- zu Lommatzsch; Dienstag, oen >8. März 1992,