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Tharandt, Men, Mealkha and die Umgegenden Druck und Verlag von Martin Berger m Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Dienstag, den 17. November No. 136 18S6 Wilsdruff, 16. November 1896. >en von del findet statt. Bekanntmachung. Donnerstag. Sen Ist November 1896, Abends Uhr, öffentliche Stadtgememderathsfftznng Tee Stadtgemeinderath. Bursian. Bekanntmachung. Diejenigen hiesigen Einwohner, welche sich noch mit der Entrichtung von städtischen Anlagen, Schulgeld und sonstigen Gefällen zu den städtischen Aussen in Rückstand befinden, werden hiermit aufgefordert, nunmehr! spätestens bis den 28. dieses Monats an die Kämmerei Zahlung zu leisten. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt sofortige Zwangsvollstreckung. Wilsdruff, am 14. November 1896. Der Stadtrat h. Vurfian. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg- pro dreigespaltene Corpuszeile. das deutsch-russische Neutralitäts-Abkommen, aus der Tages ordnung des Reichstages. Die Eröffnung des preußischen Landtages findet nächsten Freitag, den 20. d. M. im Saale des Berliner Residenzschlosses Mittags 12 Uhr statt. Den Eröffnungs akt wird der Reichskanzler und preußische Ministerpräsident Fürst Hohenlohe im Auftrage des Kaisers vollziehen. Der Neichstagsdebatte, welche in diesen Tagen anläßlich der Centrumsintcrpellation über die Enthüllungen der „Hamb. Nachr." stattfindet, sieht man natürlich auch außerhalb der parlamentarischen Kreise mit großer Spannung entgegen. Ob die Erwartungen, die an diese „große Sitzung" geknüpft werden, in Erfüllung gehen, bleibt in dessen noch abznwarten, denn es ist nicht ausgeschlossen, daß sich die ganze „Diskussion" auf eine kurze Erklärung der Regierung und hieran anschließend auf ebenfalls kurze Erklärungen der ehemalgen Kartellparteien beschränkt. Sollte freilich eine wirkliche Besprechung der Interpellation beliebt werden, dann wären allerdings lebhafte Auseinander setzungen im Reichstage in Sachen des deutsch-russischen Neutralitätsabkommens sicher. Die „Hamb. Nachrichten" schreiben: „Anläßlich der verschiedenen Angriffe, welche ein Theil der deutschen Presse gegen den Fürsten Bismarck in Sachen des russischen Vertrages gerichtet hat, sind in Friedrichsruh zahlreiche Depeschen eingegangen, welche sich mit Entrüstung von diesem Preßtreiben abwenden und den Fürsten Bismarck von neuem der Liebe, Dankbarkeit und der vertrauensvollen Treue des deutschen Volkes versichern." Jni konstituirenden norddeutschen Reichstage des Jahres 1867 war der Abgeordnete Bebel der einzige Ver treter der Sozialdemokratie. Bis zum Jahre 1871 kamen noch Liebknecht und von Schweitzer hinzu. Im Jahre 1871 wurde nur Bebel in den deutschen Reichstag Tagesgeschichte. Der Kaiser hielt am Freitag und Sonnabend mit Mi Großfürsten Wladimir von Rußland und größerem Gefolge die angekündigten Hofjagden in den Letzlinger Msten ab. Die Rückkehr des Monarchen von diesem Mgdausfluge nach dem Neuen Palais bei Potsdam wurde Sonntag früh erwartet. . Wie verlautet, hat sich der Kaiser bei der Vereidigung M Rekruten der Berliner und Spandauer Garnison im Me der versammelten Offiziere über den Fall Brüse- ""tz geäußert. Die Worte des erlauchten Herrn sollen M ernst geklungen haben, doch ist bei dem streng intimen Harakter dieser Kundgebung des Monarchen nichts Näheres °er ihren Inhalt bekannt geworden. ; Im Reichstag debatsirte man auch am Freitag noch Amer über die Abänderungen des Gerichtsverfassungsge- Ws; an die übrigen Theile der Justiznovelle hat das noch gar nicht herantreten können. In der Frei- Msitzung gelangte zunächst die Tags zuvor begonnene Mrierung von § 73 (Zuständigkeit der Strafkammern) ^Abschluß. In der vorangegangenen Sitzung waren Kimmungen der Vorlage, betr. den Widerstand gegen Staatsgewalt und betr. die Meineidsverbrechen, dem tz "Aüssionsantrage gemäß ausgeschieden worden, da diese ich?, .chen künftig den Schwurgerichten zur Aburtheiluug rwieftn werden sollen. In der am Freitag fortgesetzten kamen noch die Bestimmungen der Vorlage, fÜM den Verbrechen der Unzucht, der Urkunden- ferner von den Amtsverbrechen und von den ratschen gegen die Urkundenfälschung handeln, zur Be- )iicht g Die Kommission hatte hierzu beantragt, beiUn- Mn eEu im Strafgesetzbuch ganz speziell bezeich- An , ^n Strafkammern zu überweisen, im klebrigen "ues beim Alten zu lassen; nach ziemlich unerheb- Imksbkull für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Horstrentamt zu Tharandt. Bekanntmachung. Mit Schluß dieses Jahres haben aus dem hiesigen Stadtgemeinderathe auszuscheiden die Herren Stadtverordneten Restaurateur Carl Hermann Reiche, Stadtgutsbesitzer Moritz Richard wätzel und Thierarzt Gustav Adolf Hermann Beeger lovie ei« ansässiger und ein nnansäsfiger Sta-tverorSnetensrsatzmann. Die vorzunehmende Ergänzungswahl erfolgt Don«ersLag, den 3. Deeember 18S6, Vormittags 9 bis Mittags 1 Uhr. Die Liste der Stimmberechtigten und Wählbaren liegt von Dienstag, den 17. d. M., ab im Rathsexpeditionszimmer aus. Einsprüche gegen dieselbe stehen den Bt- theiligten bis zum Ablaufe des siebenten Tages nach Beginn der Auslegung zu. Es sind zu wählen: drei ansässige Stadtverordnete und ' je ein ansässiger und unansässiger Stadtverordneten-Ersatzmann. Unter Bezugnahme auf §8 45 ff. d. Revid. Städteordnung wird Solches hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Ausscheidenden wieder gewählt werden können, während die Mitglieder des Stadlrathes, ferner die im Stadtgemeinderathe noch verbleibenden sechs Stadtverordneten und die besoldeten Ge- weindebeamten nicht wählbar sind. Wilsdruff, 16. November 1896. M -US « I :,:!4Ä M >24 W7 SS >7 M M SS I<;7 -7 7-1 Mtt M ssS ML! -sM I 4 8 I S4S Ä I 125 4Ä t 88 I 4!« SS? I 576 SIS 17 310 46« MS 67 Sl Iu7 S5«U t 848 B k M Sll k» 781 Ä l W M >4 86S St» 143 Sl 7^ 14 88« «4 I M H s ltll Z »» 1 Sl4 14!« M! s 482 f- IM 1« r- Ku 8S0Z k3 8«s I M « 11 E b 631 H lln «t * ilhelmst zwar von st sehen wolltt s -dn-j > Bernhard - -Hausen 'M Gerberstei»" wurden st : Gefahr, >" irke Kutscht . Als so st ener: „Hast! ichen Worte ast Du D>^ mtmami atmann entqean^ wht nichts? en noch s-st' lausen ist st iedert Hast h iveiß dst ist, und § chtigkeit Hl" will ich gab sich ihn von st ; er bot 'st itmmmsbest ndes Jährst »sonst, Hstj mann will l" : Gerechtist^ bt." ans denn i'st in Meming, ein studirif' :gung der ws saß Her^ nem Arbeist okale zu ist igeschrei, st' : Nebenstul» er THLtigkr' e. ören, endst zu: „Was'^ mit amtlich^ aber Hansis d versetzt. (C. L i Der Stadtrat h. Bursian, Bürgermeister. sicher Debatte fanden diese Kommissionsbeschlüffe unter Ablehnung eines vom Abgeordneten Munckel gestellten Abänderungsantrages Annahme. Dann folgte die Be- rathung von 8 80, welcher die Zuständigkeit der Schwur gerichte festsetzt. Hierbei entspann sich über den freisinniger seits gestellten Antrag, auch die Preßvergehen den Schwur gerichten zu überreichen, eine ziemlich lebhafte Diskussion. In derselben befürworteten die Freisinnigen Beckh und Träger, der Demokrat Conrad und der Sozialist Frohme eifrig den freisinnigen Vorschlag, der regierungsseitig vom Geh. Rath Lenthe bekämpft wurde; nebenher lief eine zwischen den Abgeordneten Stadthagen (soz.), Günther (nat.-sib.) und Bebel (foz.) spielende Polemik über das Thema der Unabhängigkeit der Richter. Schließlich wurde Z 80 unter Ablehnung des freisinnigen Antrages genehmigt. Der Reichstag trat am Sonnabend in die Berathung desjenigen Theiles der Justiz-Novelle ein, der von den Ab änderungen der Strafprozeßordnung handelt. Die Debatte nahm einen verhältnißmäßig glatten und raschen Verlauf, so daß die Novelle zur Strafprozeßordnung bis 8 55 einschließlich erledigt werden konnte. Fast sämmtliche zur Erörterung gelangten Paragraphen wurden unverändert nach den Commissionsvorschlägen genehmigt, nur beiß 35 (Bekanntmachung der Entscheidungen) sand ein vom Abg. Stadthagen (soz.) gestellter Abänderungsantrag, wonach in jedem Fälle bei gerichtlichen Entscheidungen, die in Abwesen heit der betreffenden Person ergangen sind, derselben Kennt niß von dem Urtheile zu geben ist, Annahme. Dagegen wurden alle übrigen Abäuderungsanträge, welche theils von sozialdemokratischer, theils von freisinniger Seite stammten, abgelehnt. Nachdem ß 55 (Glaubhaftmachung der That- sachen, auf welche sich die Zeugnißverweigerung eines Zeugen stützt) gutgeheißen worden war, erfolgte Vertagung. Am Montag stand zunächst die Centrumsintcrpellation, betr.