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ThmM, Nossen, Mmlehn nnd die Umgegenden. Imlsblull für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Ugl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstaas Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 13, Mk. OPf durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. 2. Dienstag, den 5. Januar HE Bekanntmachung. Die unter dem Viehbestände des Gutsgehöftes Nr. 24. von Sachsdorf ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist Königliche AmrsimuptmanttsH^i Merken, am 31. Dezember 1896. von Schroeter. 18S7. Mehrbietungstermin. Auf das zum Nachlaß der Amalie Auguste verw. Arctzsch,nann hier gehörige, in Wilsdruff, Rosengasse Nr. 87 gelegene Hausgrundstttck mit Garten, 3,32 Ar Fläche mit 51,56 St.-E. sind 6000 Matt.. Kaufpreis geboten worden. „ Diejenigen, welche gesonnen sind, ein höheres Gebot zu thuu, werden ersucht, dasselbe bis zum 1.x ^anuar 1897 an das unterzeichnete Amtsgericht zu eröffnen, an dessen Gerichtstafel sich eine Beschreibung des Grundstücks befindet. Auswahl unter den Bietern behalten tue Erben fich vor. Wilsdruff, am 23. Dezember 1896. Königliches Amtsgericht. Dl». Lsnglo^- Bekauntmachung, die Anmeldung der Weh vslichtigen zu Seu Rekrutirungsstammrolle« betreffend. Nach 8 25 der deutschen Wehrorduuug vom 22. November 1888 haben sich alle Wehrpflichtigen nach Beginn der Militärpflicht ld. h. nach dem 1. Januar des Kalenderjahres in welchem sie das 20. Lebensjahr vollenden) ju der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar zur Rekrutirungsstammrolle anzumelden. Dieser Verpflichtung unterliegen auch dieicmgen Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge, über deren Dienstpflicht noch nicht endgiltig durch die Ober-Ersatz-Kommission entschieden worden ist und Rekruten, welche noch nicht zur Einstellung gelangt sein sollten und sich tm Besitze eines Urlaubspasses befinden. Die Anmeldung hat bei der Ortsbehorde desfenigen Orts zu erfolgen, wo oer rttrUtarpflicbtige feinen Aufenthalt bez. Wohnsitz hat. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich gewöhnlich aufhalten, zeiüg abwesend (auf der Reise begriffen, aus See befindlich etc.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr- Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Die zum einjährig-freiwilligen Dsenk berechtigten Militärpflichtigen haben sich, falls sie nicht bereits zum aktive» Dienst eingetreten sind, bei dem Civil- vorsitzenden der Ersatzkommission ihres Aufenthaltsortes unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines schriftlich oder mündlich zu melden und ihre Zurückstellung von der Aus hebung zu beantragen. .... * Bei der erstmaligen Anmeldung zur Stammrolle ist, dafern die Anmeldung nicht im Geburtsorte selbst erfolgt, das Geburtszeugnltz, beiWieder- ung der Anmeldung ober der im ersten Gestellungsjahre ertheilte Loosungsschein vorzulegen. Sollte ein Militärpflichtiger nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz wechseln und nach einem anderen Aus- Hebungs- oder Musterungsbezirk verziehen, so hat er solches behufs Berichtigung der Stammrollen sowohl beim Abgänge der Behörde, welche ihn in die Stammrolle aus genommen hat, als auch nach der Ankunft am Ueuen Orte derjenigen Behörde, welche daselbst die Stammrollen führt, spätestens innerhalb 3 Tagen zu melden. Wer diese vorgeschrittenen Meldungen unterläßt, wird mit Oerostrafe b-s- zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 5 Tagen bestraft. Es werden hiermit alle Diejenigen, welche nach den vorgedachten Bestimmungen der deutschen Wehrorduuug hier meldepflichtig sind, aufgefordert, sich in der Zeit vom 15 Jannar bis 1. Jebruar dieses Jahres behufs Eintragung ihrer Namen in die Rekrutirungsstammrolle in der hiesigen Rathsexpeditisn unter Beibringung ihrer Geburtsscheine »der Tsosungs- uno Gestellungsfcheiuc auzumelden. Wilsdruff, den 2. Januar 1897. Der Bürgermeister. Bursian. Bekanntmachung. Von dem Unterzeichneten ist heute der Krankenwärter Herr Gustav Adolf Müller als ArankLnhan-veru'c,ltc» für das Bezirkskraukenhaus in Wilsdruff in Pflicht genommen worden, was hiermit bekannt gegeben wird. Wilsdruff, den 1. 1897. Bürgermeister Bursian. Vorsitzender des Krankenkassenverbandes. Bekanntmachung, die Hundesteuer betreffend. - Laufe oieuei- wird Zellen» OnunllstüvstskvoitLei» eine Liste zugefertigt werden, in welche alle llivjsnigvn am 10. Januar dieses Jahres küm s^'vbgü>4ig, ob svlebe LU vensteuenn »inü ollen nickt, halten 'Ne ferner sll« o o ll « (»uek junge) zu verzeichnen; außerdem ist darin anzugeben, ob die aufgeführt- I e lli g » wer IL« i«,verwendet werden. Hierbei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß als lL«tt«ubuii^ betrachtet Werr. mm cflms UU,I„^4 <<« u ulirruU bi« »IIN «iu^rbrorbv»«» Akurkt »II «Ivr WeiM- »usbewohner einen Hund hält, so ist dies auf der Liste »i»<l^ü«itli« k zu bvmvi lt«n. ,. ^er Wer der ihn vertretende Hausverwalter ist vei pfflicktet, sike Lintnsgungon in die Liste wskr Es werden deshflb fpaier ke^Honen darüber gehalten werden. Für Zellen 8teuervenlu»k, welcher durch u'i^vutlii'Ii ^<»nin«»iii« oder durch srul»« - der Stall erwächst, haftet der <lvm KU»u«t»viv<»iiiivi- als 8vi>»8t8«b»illii«i- und verfällt fall dieser Art in ine «^«lUAii-ut« vo? kino Vovbe ur"b < »^t" X,i»»<«Iluu8 1 aber bi8 ^um L8. ^»mi»r Bestimmung »ii^OüItt und ii»tvi'"1"^ 8t»<ltliüimii<rki «iu/m«i«b«ii. welche llik.-«'»'/.Iin'iiii-I'irunikvin, werden »ul'Illi-V!L<»8tvu an dieErfüllnv Läumniß mit einer »«oiorrt und kün « i« durch ihre Säumniß entgangenen 8t«u«i»l»vk Das abgenderte Keguisttu über die Hundesteuer wird demnächst seinem Wortlaflte nach bekannt gegeben werde Wilsdruj, 4. Januar 1897. Der Stadtraih. Brgmstr Buvki»»,,