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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Stoffen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei mal, Dienstags u. Freitags und kostet pro Quartal I Mark. — Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag 12 Uhr. 34. Freitag, den 27. April 1877. In den Nachmittagsstunden des 12. dieses Monats ist aus einer Schmiedewerkstatt zu Limbach eine silberne Cylinderuhr mit stählernen Stundenzeigern — inwendig auf der Kapsel ist „(Mnärs (juatrorubm" sowie auf dem Gehäuse die No. 1178 eingravirt und inwendig in diesem No. 35197 n eingekritzelt — nebst einer gelben Mcssingkapsel, auf welcher die No. 21 eingravirt gewesen, spurlos entwendet worden, was behufs Wiedererlangung des Gestohlenen und Ermittelung des Thäters hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. König!. Gerichtsamt Wilsdruff, am 25. AM 1877. vr. Gangloff. Bekanntmachung. Die Einleger der hiesigen städtischen Sparkasse werden hierdurch aufgefordert, ihre Sparkassenbücher, insoweit dies nicht etwa schon im Laufe dieses Jahres geschehen sein sollte, zum Nachtrag der Zinsen in der (Lassen - Expedition hier bis zum 1. Juli ds. Js. zu produciren. Bemerkt wird hierzu noch, daß zu diesem Zwecke die Sparkasse auch außerhalb der beiden festgesetzten Sparkassentage geöffnet sein wird. Wilsdruff, am 19. April 1877. Die Sparkassenverwaltung. Der Stadtrath. , Ficker. Der diesjährige Wilsdruffer Frühjahrsmarkt wird Donnerstag den 3. und Freitag den 4. Mai abgehaltcn. Wilsdruff, am 19. April 1877. Der Stadtgememde-Rath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung, die öffentlichen Impfungen und Jmpfrevisionen betreffend. Nachdem in Gemäßheit der Verordnung die Ausführung des Reichsimpfgesetzes vom 20. März 1875, von dem für den hiesigen Jmpfdezirk in Pflicht genommenen Jmpfarzte, Herrn Ur. mack. Fiedler hier, die öffentlichen Impfungen und Jmpfrevisionen bis auf Wei teres auf jede Mittwoch der nächstfolgenden Wochen Mittags 1 Uhr in dem hierzu bestimmten Locale, dem Rathhaussaale hier, anbe raumt worden sind, so werden Vie Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der sich hier aufhaltendcn Kinder u) welche im vorigen Jahre geboren worden sind, b) welche im vorigen Jahre der Jmpfpflicht nicht oder noch nicht gehörig genügt haben und o) welche nach hier gezogen sind und der Jmpfpflicht noch nicht oder nicht gehörig Genüge geleistet haben sowie ä) derjenigen Schulkinder, welche im Laufe dieses Jahres das zwölfte Lebensjahr zurücklegen, fofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben, oder mit Erfolg geimpft worden sind, aufgefordert, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu Fünfzig Mark oder einer Haftstrafe bis zu Drei Dagen mit ihren impf pflichtigen Kindern in den anberaumten Impf- und Revisionsterminen, zu welchen sie, insoweit sie in den Jmpflisteu sich bereits eingetragen befinden, noch besonders vorgeladen werden, Behufs der Impfung und ihrer Controls zu erscheinen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Die Unterlassung der Führung der letztgedachten Nachweise ist mit einer Gelddstrafe bis zu Zwanzig Mark zu bestrafen. Die Impfungen erfolgen unentgeldlich. Wilsdruff, am 25, April 1877. Der Stadtgememde-Rath. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Der 24. April ist für die Geschichte des Orients ein denkwürdiges Datum geworden. Das Kriegsmanifest des Kaisers ist an dem selben Tage früh im officiellen Organ der russischen Negierung er schienen, die erwartete Circulardepesche des Fürsten Gortschakoff wurde den europäischen Mächten zugestellt und die diplomatischen Bezieh ungen zwischen der Pforte und Rußland haben nun auch durch Ab berufung der beiderseitigen Geschäftsträger ihren formellen Abbruch gefunden. Um mit wenigen Worten die Situation zu kennzeichnen, „der Krieg ist jetzt thatsächlich erklärt". Man hat sich nach und nach an den Gedanken der Unvermeidlichkeit dieses Krieges gewöhnt. Aber für Jeden, der sich Rechenschaft giebt über die Lage Europas, wird es doch ein ernster Moment sein. Denn so voraussehend ist das Auge keines Staatsmannes, so stark die Hand keines Feldherrn, daß sie im Voraus dafür einstehen können, wo der Kriegssturm, ein mal entfesselt, seine Grenze finden wird. Das Unvorhergesehene, der Zwischenfall, das, was man Zufall nennt, tritt dann seine Herr schaft an und Niemand wird sagen können, wohin diese Europa führen. Der Schluß des Kaiser!. Manifestes lautet: Nachdem wir alle friedlichen Bemühungen erschöpft haben, sind wir durch die hoch- müthige Halsstarrigkeit der Pforte genöthigt, zu entscheidenderen Acten überzugehen; das Gefühl der Billigkeit, das Gefühl unserer eigenen Würde legt uns dies gebieterisch auf. Durch die Ablehnung