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MmMßirWW —s NjmM DD, Mtckh« M die UmMM. ImtsölM für die Rgl. AmtshauxtmannschafL Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, Erscheint wöchentlich dreimal u. zwar Dienst tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis viertel), s Mk. 30 j)f., durch die Post bezogen ) Mk. 53 Pf. Einzelne Nummern 10 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs Freitags bis spätestens Mit s2 Uhr angenommen. Insertionspreis s 0 Pf. pro dr spaltens Lorpuszeile. sowie für das Agl. ^orstrentamt zu Tharandt Druck und Verlag von Martin Berger in Firma H A. Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H. A. Berger daselbst. No. 85. Sonnabend, den 20. Juli L8S5. Auf Folium 2 des hiesigen Genossenschaftsregisters, betreffend den Darlehns- und Sparkassenvereiv zu Grrrmbach bei Wilsdruff, eingetragene Genoffenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht ist heute eingetragen worden: Das Statut ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 2. April 1895 abgeändert worden. Die Genossenschaft mit dem Sitze in Grumbach bei Wilsdruff führt die Firma: „Darlehns-, Spar- und landwirthschaftli^er Konsum-Verein zu Grumbach b. Wilsdruff, einaetraaene Gensffenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht.' Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist unter sammtverbindlicher Haftpflicht der Mitglieder neben gemeinschaftlichem Einkäufe und Verkaufe von Verbrauchsstoffen und Ge genständen des landwirthschaftlichen Betriebes, sowie neben gemeinschaftlichem Verkaufe landwirthschaftlicher Erzeugnisse, den Mitgliedern die zu ihrem Geschäfts- und Wirthschaftsbetriebe nöthigen Geldmittel und verzinslichen Darlehne zu gewähren, sowie die Anlage unverzinst liegender Gelder zu erleichtern und auf diese Weise die Verhältnisse der Mitglieder in sittlicher und materieller Beziehung zu verbessern. Königs. Amtsgericht Wilsdruff, den 15 Juli 1895. lln. Lsnglo§§. Die Krisis in Bulgarien. Durch zwei durchaus verschiedene, aber ohne Zweifel in geistigem Zusammenhänge flehende Ereignisse ist das Fürsten thum Bulgarien in eine ganz unberechenbare Krists gestürzt worden. Bulgarien hat in diesen Tagen seine ganze ruhmvolle Vergangenheit, welche auf die Erlangung der Selbstständigkeit und Freiheit des bulgarischen Volkes gerichtet war, verleugnet, denn während eine bulgarische Deputation unter Führung des Metropoliten Klement und des Kammerpräsidenten Theodoroff in Petersburg mit Erfolg um Rußlands Gunst wirbt, haben die Helfershelfer der Ruffenfreunde und Panslavisten den früheren bulgarischen Ministerpräsidenten Stambulow, der seiner Zeit mit so großem Erfolge Bulgariens Selbstständigkeit gegen Ruß land vertheidigte, meuchelmörderisch überfallen und mit Dolch stößen derartig zugerichtet, daß er schwerlich mit dem Leben davonkommen wird, jedenfalls aber ein Krüppel bleiben muß. denn beide Hände mußten ihm wegen der schweren Verwundung bereits a'mputirt werden. Erbärmlich, heuchlerisch und im hohen Grade ekelhaft ist es, wenn die jetzige bulgarische Regierung und die jetzt herrschende russische Partei ihre Hände in Unschuld wäscht und das Gerücht verbreiten läßt, als sei Stambulow das Opfer einer Privalrache geworden. Auch der Umstand, daß die bulgarische Regierung einen Preis auf die Mörder Stambulows gesetzt hat, darf niemanden irreführen, denn die orientalische Verschlagenheit spottet in Bezug auf politischen Meuchelmord jeder Beschreibung. Es ist auch klar, daß Stam bulow den jetzigen Machthabern in Bulgarien jedenfalls im gegenwärtigen Augenblick ganz besonders gelegen sterben würde. Sie haben eine Untersuchung gegen ihn einleiten lassen, welche von Anfang an in ihrer ganzen Einleitung und Durchführung verfassungswidrig war, und bei welcher cs sich von vornherein nicht um Gerechtigkeit, sondern um die moralische und womög lich auch physische Vernichtung Stambulows unter Zuhilfenahme einer kläglichen parlamentarischen und gerichtlichen Farce handelte. Ohne Zweifel hat die Untersuchung aber auch unter diesen Umständen keine Erfolg verheißenden Ergebnisse geliefert. Der Lebendige konnte sich vertheidigen, über den Todten kann man zusammenlügen, was man für zweckdienlich erachtet. Der 15. Juli wird daher ein schwarzer Tag in der Geschichte Bulgariens bleiben; nicht blos Stambulow, sondern höchstwahrscheinlich das selbstständige Bulgarien in eigener Person ist an dem Tage zu Tode getroffen worden Schon lange war Stambulows Haupt für den Meuchelmord gezeichnet. Seit seinem Sturze fühlte er sich keinen Tag seines Lebens sicher, und höchst schmählich war der Schutz, den ihm die öffentliche Gewalt nicht nur gegen Beleidigungen aller Art, sondern auch gegen thätliche Bedrohungen gewährte; er mußte sich selbst mit Beschützern umgeben, sich in seinem Hause sozusagen verschanzt halten. Nun hat man ja den einstigen berühmten Träger der bulgarischen Selbstständigkeit auf andere schändliche Weise unschädlich gemacht, aber in Einem haben sich die Thäter und die Mitschuldigen verrechnet. Die Theilnahme und die WerthschätzungEuropas, welche früherden Bulgaren so eifrig zugewandt wurde und ihnen eine so große moralische Stütze war, ist ihnen unrettbar verloren gegangen, denn wer mag noch Sympathien für ein Volk haben, welches so außerordentlich wankelmüthig und erbärmlich in seiner politischen Gesinnung ist, welches heute das verbrennt, was es gestern noch angebctet hat! Und ob die Bulgaren nun beiden Russen das ihnen angeblich fehlende Glück finden werden, dürfte doch noch sehr zweifelhaft sein. Auch werden England, Deutschland, Oesterreich, Italien, die Türkei und Rumänien schwerlich gestatten, daß Bulgarien ein Tummelplatz für russische Eroberungspläne im Orient werden wird. Das große Erinnerungsjahr! Wir sind in das große Erinnerungsjahr emqetreten. Wie von lichter Höhe blicken wir Mück auf die weltgeschichtlichen Begebenheiten, deren Schauplatz die französischen Schlachtfelder gewesen. Dankbaren Herzens gedenken wir der großen Persön ¬ lichkeiten, die uns den Weg zur Einheit und Unabhängigkeit geebnet haben. Gewiß, der Deutsche darf sich dieser Erinner ungen aufrichtig freuen. Was liegt daran, daß ein Liebknecht lauter denn je zuvor durch die Welt trompetet, es sei nur eine Bismarkjche Depeschenfälschung, die den Krieg heraufbeschworen hätte. Fast möchten wir den armseligen Menschen bemitleiden, der überhaupt nichts mehr von dem empfinden kann, was einem Volke das Herz bewegt und die Gefühle erhebt! Freudlos und leeren Gemüthes steht er abseits, dieweil die Armee ihrer un vergleichlichen Waffenthaten sich wieder vergegenwärtigt, das Volk insgesammt sich nochmals den gewaltigen Impulsen jener Zeit überläßt und das deutsche Fürstenthum — der Kaiser wie vie Landesfürsten — das Einst und jetzt erwägen, um dann desto innigeren Antheil an der allgemeinen Freude zu nehmen. Was die Ursache gewesen, daß heute vor 25 Jahren Frankreich den Krieg erklärte? Um die Ursache überhaupt erst im Juli 1870, etliche Stunden vor dem Ausbruch des Krieges zu ver- muthen, muß man ein Menschenalter darauf verwandt haben, sich derart wie Liebknecht in die Wortklauberei und in die Formelnweisheit zu verbohren. Der nächste beste Proletarier, den kein Uebermaß von Zeitungslesen drückt, würde Liebknecht belehren können, wie solche weltgeschichtliche Entscheidungen von lange her reifen. Für Deutschland hatte die Stunde geschlagen, daß es eine vielhundertjährige Vergangenheit voll der Trübsal und Zerklüftung zum Abschluß bringen konnte. Die Männer dazu waren „von der allmächtigen Zeit und dem ewigen Schicksal" gestählt und erzogen, das Volk war entschlossen dazu: die Zeit mußte sich erfüllen. Man kann das Bergwasser durch Sperren im Thale wohl eine Zeit lang aufhalten; endlich erreicht es aber die Krone auch des stärksten und höchsten Dammes und dann ergießt es sich mit elementarer Gewalt auf die Ebene hinaus. Was das deutsche Heer und seine Führer, das deutsche Volk und seine Fürsten in jener großen Zeit vollbracht, war ebenso von elementarer Gewalt. Das starke Heimathsge- sühl in den Berglandschaften und die staatenbildende Kraft der Ebene hatten sich Jahrhunderte hindurch nicht verstanden. Jetzt mit einem Male drängten sie in derselben Richtung voran und das Reich konnte entstehen. Das Bedürfniß einer starken Central gewalt und die Eigensucht des Theilfürstenthums hatten durch ihren Widerstreit dem älteren deutschen Reiche die schwersten Wunden geschlagen. Jetzt mit einem Male ergab sich ein harmomscher Zusammenschluß und eine Verfassung konnte ge schaffen werden, die allen Betheiligten je länger,' desto besser sich anzuschmiegen scheint. Der deutsche Bund bedarf keiner fremden „Garanten" mehr; die Nachfolge auf dem Kaiserthrone braucht nicht erst durch schimpfliche Versprechungen an alle möglichen Territorialherren erkauft und erbettelt zu werden. Das Blut der Väter und Brüder, das auf den französischen Schlachtfeldern vergossen worden, hat die Vergangenheit in glücklicher Weise abgeschlossen und eine neue Zeit begründet. Wenn wir uns in diesen kommenden Wochen der freudigen Erinnerung an den elementaren Wandel der Verhältnisse hin geben, so geschieht es allerwirts, mit voller Berechtigung, wo fern nur eines dabei nicht vergessen wird, daß wir selbst die Verantwortung für die Schicksale dieses neuzeitlichen Deutschlands mit auf unseren Schultern tragen. Unsere Pflicht ist es, darauf zu halten, daß der Preis des schweren Opfers von 1870/71 nicht wieder verloren gehe. Manch warnendes Beispiel hält uns die eigene Geschichte vor Augen. Welcher ungeheuere Auf wand von Volkökraft in den Zügen germanischer Stämme nach Italien, Spanien und Afrika in den ersten Jahrhunderten unserer Volksgeschichte! Auch nicht die Spur davon ist übrig geblieben! Und sind die Kreuzzüge um die Wende des Jahr tausends nicht ebensoviel verlorene, nutzlos in die Ferne verschleppte Volkskraft? Was ist den Römerzügen der Salier und Hohen staufen dem deutschen Volksthum zu Statten gekommen? Schließlich waren die Resultate dieser großen Unternehmungen nicht einmal insoweit festzuhalten, als sie in der eigentlich be zweckten Richtung erworben waren, nämlich zur Erweiterung und Stärkung der Hausmacht des Regenten. Andere Zeiten, andere Verhältnisse. Aber die allgemeinen Lehren der Geschichte bleiben immer bestehen. Wiederum haben die Deutschen ein großes Opfer an Blut und Gut gebracht; die Aufraffung des Volkes wie das Resultat der Ermannung ragen weit empor über alles, was in der Vergangenheit zum Vergleiche etwa heranzuziehen wäre. Doch auch die Bewahrung des Errungenen, — der staatlichen Einheit, der Unabhängigkeit nach außen, des Selbstbestimmungsrechtes im Innern setzt ein Maaß von Ein sicht und Selbstbescheidung voraus, wie es noch niemals vorher aufgefordert war. -In dem Genuß großer Erinnerungen möge der Gedanke hieran nicht zurückstehen! Tagesgeschichte. Anspruch auf R ü ckzah lu n g der Hälfte der zur In- validitäts- und Altcrsversicherungsrente ge zahlten Beiträge. Seit einiger Zeit ist es bekanntlich weiblichen Versicherten, welche eine Ehe eingehen, sowie gewissen Hinterbliebenen von verstorbenen Versicherten gestattet, Anspruch auf Rückzahl ung der Hälfte der für sie, bezw. den Versicherten gezahlten Beiträge zur JnvaliditätS- und Altersversicherung zu erheben. Es wird für die Personen, welchen dieses Recht zusteht, von Interesse sein, zu erfahren, daß der Anspruch auf Erstattung unter Beibringung der zur Begründung desselben dienenden Beweisstücke bei dem Vorstande derjenigen Versicherungsanstalt an welche zuletzt Beiträge entrichtet worden sind, geltend zu machen ist. Was als Beweisstücke anzusehen sind, darüber entscheiden die Versicherungsanstalten. Einzelne haben auch be reits Verfügungen nach dieser Richtung erlassen. Im allge meinen wird man annehmen können, daß die Beweisstücke, wie sie von einer Versicherungsanstalt in jüngster Zeit als noth wendig bezeichnet worden sind, genügen werden. Danach sind den Anträgen folgende Schriftstücke beizufügen: 1. Dem An träge einer Ehefrau auf Erstattung ihrer Beiträge: die Ehe schließungsurkunde, die laufende Quittungskarte und die Be scheinigungen über die Aufrechnung der früheren Quittungskarten; 2. dem Anträge einer Wittwe auf Erstattung von Beiträgen ihres verstorbenen Ehemannes: die Sterbeurkunde des Ehe mannes, die Eheschließungsurkunde, die laufende Quittungskarte und die Bescheinigungen über die Aufrechnung der früheren OuittungSkarten des Ehemannes; 3. dem Anträge ehelicher Kinder auf Erstattung der Beiträge ihres verstorbenen Vater«: die Sterbeurkunde des Vaters und der Mutter, die Geburts scheine der Kinder, die QuittungSkarte und die Aufrechnungs- bescheinigung des Vaters und die Vormundschaftsbestallung deS den Antrag stellenden Vormundes; 4. dem Anträge vaterloser ehelicher Kinder auf Erstattung der Beiträge ihrer verstor benen Mutter: die Sterbeurkunde der Mutter, die Geburts scheine der Kinder, die Quittungskarte und die Aufrechnungs bescheinigungen der Mutter, die Vormundschaftsbestallung des den Antrag stellenden Vormundes und die Sterbeurkunde des Vaters der Kinder; 5. dem Anträge unehelicher Kinder auf Erstattung der Beiträge ihrer verstorbenen Mutter: die selben Urkunden, wie vorstehend angegeben, mit Ausschluß der Sterbeurkunde des Vaters der Kinder. Bei Erstattungsanträgen Hinterbliebener ist außerdem eine Bescheinigung über die To, des Ursache des verstorbenen Versicherten beizubringen, in der insbesondere auch angegeben werden muß, ob etwa aus Anlaß eines Unfalls den Hinterbliebenen eine Unfallrente zusteht. Die Ausstellung dieser Urkunden und Bescheinigungen hat nach Vorschrift des § 140 des Gesetzes vom 22. Juni 1889 gebühren- und stempelfrei zu geschehen. Der Schiffsverkehr im Kaifer-Wilhelms-Kanal gestaltet sich für den Anfang und namentlich in Berücksichtigung des Umstandes, daß bisher nur Schiffe bis zu 4'/, m Tief gang zur Durchfahrt zugelassen wurden, recht befriedigend. E« haben in der Zeit vom 1. bis 8. Juli den Kanal durchfahren. 1) von Holtenau aus 177 Dampf- und Segelschiffe mit 1199?