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MMM ßr WilsörE Erschelul wöcheutlich dreimal aud zwar DieoStag», D ormerStagS u«d Somrabe udS. Bezugspreis vierteljährlich I M. 30 Pfg., durch di« Post bepgeu 1 M. S4 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: AmiSblatt MlSdrufs. und Amgegend. Amtsblatt Inserat« werden Montag», Mittwoch» und Freitaas bis spätestens 12 Uhr angenommen. InsektionSprei« IS Psg. pw vtergelpalteo« KorpuSreil« Außerhalb d«S AmtsgerichlsbeMs MIsdmfs 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit SO Aufschlag für die Kgl. Amtshauptmann schäft Meisten» für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdru H' sowie für das Kgl. Forstrentamt M Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grunv bet Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg. Hühndor!, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig Neukirchen, Neutanneberg, Ntederwartba, OberberwSdiri. Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmievewalbe, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bei MohSLL Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck uud Verlag vou Arthur Zschauke, MlSdrufs. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Haga Friedrich, für den Jnseratentei!: Arthur Zschunke, bsLr M No. 46. Sonnabend, de« 25 April 1968. 67. Jahrg. Bekanntmachung. Wie zur Kenntnis des Ministeriums des Innern gekommen ist, werden v rlfach von Händlern mit photographischen Artikeln auch Gifte geführt und ver kauft, so insbesondere Qaecksiliersublimat, Cyankalium, Uransalze, rotes Blutlaugensalz, Rzodavkaliim usw. Es wird darauf aufmerksam gemacht; daß der Handel mit diesen Giften, gleich, viel ob sie zu photographischen oder anderen Zwecken bestimmt sind, nur mit besonderer behördlicher Erlaubnis gestattet ist, und daß derjenige, der ohne Erlaubnis mit ihnen handelt, sich empfindlicher Bestrafung aussetzt. Dresden, den 13. April 1908 Ministerium des Inner«. Die Herren Bürgermeister von Wilsdruff uno Siebenlehn, sowie sämtliche Herren Gemcindevorstände und Gulsvorsteher des Verwaltungsbezirks der unterzeich neten Königlichen Amtshauptmannschaft werden hierdurch noch besond.rs auf die Be stimmungen der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 14 Februar dieses Jahres, betreffend die Anzeigepflicht bei ansteckende« Krankheiten (Gesetz- und Verordnungsblatt Sette 13) zur Nachachtung hingewiesen. Hiernach Haden die Octspolizeidehörden in jedem Falle einer ihnen vom Bezirks- arzte oder von anderer Seite zugehenden Mitteilung über ansteckende Krankheiten sofort zu erörtern, ob Lehrer oder Schüler erkrankt sind oder ob in der Wohnung des Er- krankten Lehrer oder Schüler mit wohnen, und wenn es der Fall ist, dem Schuldirektor, bei Volksschulen dem Octsschulinspektor Mitteilung zu machen. Gleichzeitig werden nachstehend unter (-) die ZZ 2 bis 4 der Verordnung über die Anzeigepflicht bei ansteckenden Krankheiten, vom 29. April 1905 (Gesetz« und Ver ordnungsblatt Sette 149) zur Nachachtuag in Erinnerung gebracht. Meißen, am 18. April 1908. »'i Die Königliche Amtshauptmannfchaft. Jeder Erkrankungs- und Todesfall an Croup, Diphtherie, Genickstarre, Scharlach und Typhus, sowie jeder vorkommende Verdacht der Genickstarre und des Typhus ist von dem behandelnden Arzte unverzüglich und spätestens binnen 24 Stunden nach erlangter Kenntnis dem Beztrksarzte mündlich oder schriftlich (unter Benutzung des vorgeschricbenen Formulars) anzuzcigen. Bei Postsendungen ist die Frankierung der Anzeigen nicht erforderlich. 8 3. Ist in den Fällen des 8 2 ein Arzt zur Behandlung des Kranken nicht zu gezogen worden, so ist die Anzeige von den nachstehend aufgcführten Personen an die Polizeibehörde des Aufenthaltsortes des Erkrankten oder des Sterbeortes zu erstatten. Anzeigepflichtig sind in diesen Fällen: 1. der Haushaltungsvorstand, 2. jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Erkrankten beschäftigte Person, 3. derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Erkrankungs- oder Todesfall sich ereignet hat, 4. die Leichenfrau. Die Verpflichtung der unter 2 bis 4 genannten Personen tritt indes nur dann ein, wenn rin früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist. Die Polizeibehörde hat die bei ihr eingehenden Anzeigen sofort an den Bezirks- arzt einzusenden. 8 4. Zuwiderhandlungen gegen die Anzeigepflicht werden an den Anzeigepflichtigen mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft geahndet. Die Nachprüfung der von den Orlsbehörden und Gutsbezirken eingereichten Verzeichnisse über die Bclegungsfähigkeit mit Einquartierung wird in den Ortschaften bez. Gutsbezirken des amtshauptmannschaftlichen Bezirks nördlich Siebenlehn—Hirsch feld—Alt-Tanneberg—Sachsdorf—Niederwartha in der Zeit vom 24. April bis gegen Ende Mai durch Kommissionen, die sth aus einem Beamten der Königlichen Amts hauptmannschaft und zwei bürgerlichen vom Bezirksausschuß gewählten Mitgliedern zu sammensetzen, an Oct und Stelle staltfinden. Diese Kommissionen sind befugt, alle für die Quartierleistuug in Betracht kommen den privaten und öffentlichen Baulichkeiten zu besichtigen, auch von den Besitzern die er forderlichen Auskünfte über Verwendung und Verfügbarkeit der Räume zu erbitten. Es ergeh: an die Herren Gemetndevorstände und Gutsoorsteher die Aufforder ung den Arbeiten der Kommissionen keine Schwierigkeit in den Weg zu legen, sie viel mehr in jeder Richtung zu fördern, insbesondere aber dafür besorgt zu sein, daß zu der von der OrtSbehöcde bekannt gegebenen Zeit eine zur Führung der Kommission und zur AuSkunstSerteilung geeignete Person in jedem Grundstücke anzutceffen sei. Meißen, am 22 Aplit 1908 Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die diesjährige Aushebung im Aushebungsbezirke Nossen wird in der nach- stehend bemerkten Weise staltfinden: Für die Gestellungspflichtigen aus den Amtsgerichtsbezirken Nossen und Lommatzsch am 15., 16. und 18. Mai täglich von vormittags 8'/, Uhr an „ , im Gasthofe „Zum Deutschen Haus" in Nossen, für die Gestellungspflichtigen ans dem AmlSgertchtsbeztrke Wilsdruff am 19 Mai von vormittags 8'/, Uhr an im Gasthofe „Zum Adler" in Wilsdruff. Zur Vorstellung kommen die als tauglich zur Aushebung, die zur Ersatzreserve und die zum Landsturm 1. Aufgebots in Vorschlag gebrachten, sowie die als dauernd untauglich auszumusternden Militärpflichtigen. Den vorzustellenden Mannschaften werden von hier aus durch die Ortsbehörden besondere Gestellungs-Ordres zugehen, es werden dieselben aber hierdurch noch besonders angewiesen, sich zur Vermeidung der sie bet ihrem Nichterscheinen nach 8 26,7 und 8 66.3 der Wehrordnung treffenden Strafen und Nachteile zur bestimmten Zeit an dem angegebenen Orte pünktlich, sowie in reinlichem Zustande und ohne vorher geistige Ge tränke zu sich genommen zu haben, einzufinden. Ferner haben die Gestellungspflichtigen zur Vermeidung von Geld und event. Haftstrafe den Losungsschein und die Ordre mit zur Stelle zu bringen. Im AushebungStermtne selbst haben sie sich ruhig zu verhalten und den A ordnungen der Ersatzbehöcde und deren Organe unweigerlich Folge zu leisten. Es wollen sich die Stadträte von Nossen und Lommatzsch, der Herr Bürger meister von Siebenlehn und die Herren Gemeindevorstände der zu den Amtgerichts- bezirken Nossen und Lommatzsch achö izen Ortschaften, anS welchen Militärpflichtige zur Vorstellung gelangen, am 18. Mai vormittags 8V. Uhr im Gasthofe „Zum Deutschen Haus' in Nossen und der Herr Bürgermeister von Wilsdruff und die Herren Gemeindevorstände der zum Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff gehörigen Ortschaften, aus welchen Militärpflichtige zur Vorstellung gelangen, am 19. Mai vormittags 8'/, Uhr im Gasthofe „Zum Adler" in Wilsdruff mit einfinden bezw. einen geeigneten Vertreter abordnen- Ferner haben die genannten Ortsbehörden den eintretenden Zuzug und Wegzug Gestellungspflichtiger unter Beifügung der erforderlichen Stammrollen-Nachträge und Losungsscheine ungesäumt anher anzuzeizen. Meißen, am 22. April 1908. Der Zivil-Vorsitzende » der Königlichen Ersatztommisston des Aushebungsbezirts Nossen. In Rolyfchöuverg gelangen Dienstag, den 28. April 1908 naym. Uhr ein Handwagen mit Brettern, 1 Nähmaschine, 1 Wäscheschrank gegen sofortige Barzahlung zur Versteigerung. Sammelort der Bieter: Gisthof zu Rothschönberg. Wilsdruff, den 22. Apül 1908. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts Pslitische Rundschau. Wilsdruff, den 24. April. Meineid; Der jüngste Hardenpcozeß in München hat aufs neue den Schleier von Vorkommnissen gerissen, die wir als gelegt anzuschen geneigt waren. Nachdem Maxi milian Harden zunächst als Heros und Befreier des Vater landes wegen seiner Enthüllungen in der Zukunft gepriesen war, war diese ihm günstige Stimmung während des Metten Hardenprozesses, als alle seine Zeugen versagten, schnell in das Gegenteil umgeschlagen und in einzelnen Blättern murd« Hm sogar der Vorwurf gemacht, daß er, ohne jemals überhaupt Material gegen den Fürsten Philipp Eulenburg, der sich ja durch seinen Eid ohnedies gereinigt hatte, in Händen gehabt zu haben, seine Be schuldigungen vorgebracht hätte, daß er also direkt wider besseres Wissen gehandelt hätte. Dieser Vorwurf ist durch den sensationellen AuSgang des letzten Münchener Pro- zesses den Harden gegen den dortigen Redakteur Staedele angestrengt hatte, glänzend widerlegt worden. Ein Zeuge hat eingeftanden, in unzüchtigen Beziehungen zum Fürsten Eulenburg gestanden zu haben. Damit hat Harden be- wiesen, daß er Material in Händen hat Ueber dem Fü sten Eulenburg ziehen sich die Wolken des Verhäng- nlsses zusammen. Es ist nur eine Meinung darüber, daß er ein verlorener Mana ist, wenn es ihm nicht gelingt, den eklatanten Widerspruch zwischen seiner eidlichen Aussage und der der Zeugen in dem Münchener Prozeß genügend aufzuklären. Auffallend ist, daß Fürst Eulen burg, der in Berlin im letzten Winter anscheinend mit dem Mut des guten Gewissens scharf hineinhieb auf seine Gegner, sich nicht dem Münchener Schöffengericht recht zeitig zur Verfügung stellte. Er wußte, wann Termin anstand; eS wäre ihm ein leichtes gewesen, in Erfahrung zu bringen, welche Zeugen geladen sind. An Zeit fehlte es ihm doch wohl nicht. Statt dessen trifft ein Tele gramm von ihm ein — nach Verkündigung der Urteils. Die Sache wird ja nun in Berlin beschleunigten Fort- gang nehmen, es wird zweifelsfrei festgestellt werden, wer einen Meineid geschworen hat. Jüdinnen in der römischen Peterskirche. Aus Rom wird folgender Vorfall gemeldet: In der Sixtinischen Kapelle im Vatikan, wo der Papst, wie all jährlich, so auch Heuer die Ostermesse las und die Kom munion spendete, kam es zu einem unerhörten Skandal. Drei Wiener Judenfrauen, darunter die Gattin des Pro fessors Feilbogen hatten sich auf Verwendung des öfter- reichen Gesandten am Vatikan Zutritt zu der heiligen Handlung zu verschaffen gewußt und sich mit der ihrer Rasse eigentümlichen Ungeniertheit in die erste Reihe gedrängt Als nun der Papst den Gläubigen die Hostie auf die Zunge legte, da mußten sich dies auch die drei Jüdinnen gefallen lassen, aber sie schluckten di; Hostie nicht hinunter, sondern spuckten sie ins Taschentuch. Diese Entweihung wurde von den Andächtigen zu deren Ent- setzen bemerkt und eS entstand ein richtiger Aufruhr. Der österreichische Gesandte am Vatikan hat bereits seine Ent- schulvigungm vorgebracht, wird aber wohl von seinem Posten scheiden müssen, denn im Vatikan ist man über diesen Vorfall auf das äußerste empört. Professor S F-ilbogen ist o. Professor der rechts- und staatSwissenschaftltchen Fakultät der Wiener Universität. Der Bandenkrieg in Mazedonien. Ebet ans Saloniki: Eine Ab- ArMen in Banitz (Kreis Florina) eine bulgarische Bande an. Diese erhielt Verstärkungen durch bewaffnete Bauern und warf die Truppen zurück. Zwei Soldaten wurden getötet. Deutscher Besuch beim Kaiser von Japan. Aus Tokio wird gemeldet, daß der deutsche Gesandte Freiherr Mumm vou Schwarzenstein, der Chef des deutschen Kreuzergeschwadcrs Kontreadmiral Goeper und dis Offiziere des Geschwaders vom Kaiser von Japan zum Frühstück im Shibapalast 'eingeladen worden sind.