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Amts- Md Anzeigeblatt für den Kmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung ^444444444444444444444444444444444444444 Bezugspreis vierteljährl. M. 1.50 einschlietzl. des „JUustr. Unterhaltungsblatts" und der ' humoristischen Vellage „Seifenblasen" in der < Expedition, bei unserenvoten sowie bei allen j Reichspostanstalten. Tel.-Kdr.: Amtsblatt. für Eibenstock,Larlsfeld, hundshübel, Neuheid«, Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer,Sosa,Unterstützengrün,wildenthal usw. Fernsprecher Nr. 21V. Drucker und Berber: Emil Hannebohn, verantwortl. Redakteur: E rn st L in d e m a n n, beide Eibenstoch L«Z» »«S --4-—-— «0- J«h„«»g. — Mttwoch, de« 31. Dezember Anmeldung zur RekruticrunMammMc. Die mit Führung der Rekrutierungsstammrollen beauftragten Stadträte, Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher deS Bezirks werden unter Hinweis auf die Bestim mungen in 8 57 Ziffer 1 der Wehrordnung hierdurch veranlaßt, die Militärpflichtigen zur Anmeldung bei der Stammrolle in ortsüblicher Weise aufzufordern und bei Aufstellung der Stammrollen den in 88 45 und 46 der Wehrordnung enthaltenen Vorschriften genau nach zukommen, die neuen Stammrollen aber unter Beifügung der Geburt-lifte« und Ge- »nrt-scheine und der Stammrollen von 1913 und 1912 sowie Älterer etwa in Frage kommender Jahrgänge nebst Losungtscheine« bis spätestens zum 20. Januar 1914 anher einzureichen. Die Anmeldung der MtlitLrpslichttgen zur Stammrolle hat «ach de« nenere« Befttmm««gen der Wehrord«u«g t« der Zeit vom 2 bis 15. Iü- NUUr 1014 z« erfolge«. (Bergl. Zentralblatt für das Deutsche Reich vom Jahre 1913, Nr. 62, Seite 1235 flg.) Da es wiederholt vorgekommen ist, daß in den Stammrollen Personen als Militär pflichtige ausgenommen worden sind, die die Deutsche Reichsangehörigkeit nicht be sitze«, werden die Stammrollenbehörden angewiesen, die Stammrollen mit möglichster Sorg falt aufzustellen und hierbei die Eintragung von Personen, die die Deutsche Reichsa«ge- h-ri-keit «icht besitzen, zu vermeiden, etwaige zweifelhafte Fälle aber dem unterzeichneten Zivilvorsitzenden zur Anzeige zu bringen. Weiter haben die genannten Behörden die Ermittelung der Vorstrafen der Militärpflichtigen sorgfältig und genau vorzunehmen. Hierzu sind 1 , zunächst alle von den Gerichten eingelaufene», die ort-eingeborene» militärpflichtigen Personen betreffenden Strafnachrichte« in den Stammrolle« vorzumerken und 2 ., alle sich zur Stammrolle anmeldenden und insbesondere die »«-wärt- ge borene« Personen über ihre Borftrafen (Art, Höhe, Zeit und Ort derselben) zu befra gen, Tag und Jahr sind ge«a« anzugeben. Schwärzend erg, den 29. Dezember 1913 Der Zivilvorsitzende der Königlichen Ersatz Kommission der Aus hebungsdezirteSchw und Schneeberg. Für die Wahle« der Mitglieder des Vorstandes der neu errichtete« All- g«met«e« Ortskrankenkasse Eibenstock - Land sind bei dem unterzeichneten Wahlleiter von den Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten im Ausschuß rechtzeitig je 2 Wahl- Vorschläge (Arb. I, Arb. ll, Vers. I und Vers H) cingegangen. Die Wahlvorschläge Arb. I und Vers. I sind von den Beteiligten innerhalb der Vor schlagsfrist wieder zurückgenommen worden. Hiernach gelten die auf den Wahlvorschlägen Arb. II u. Vers. II gültig verzeichneten, nachgenannten Herren am die Zeit vom 1. Januar 1914 bis 31. Dezember 1917 als gewählt. eb . Mitglieder a«s der Gruppe der Arbeitgeber. ' 1. Totste, Heinrich, Kommerzienrat, Blauenthal. 2 Tröger, Paul, Stickereifabrikant, Hundshubel. 3. Friedrich, Ernst, Holzpappenfabrikbesitzer, Carlsseld. Ersatzmänner für diese. 4. Tautenhahn, Clemens, Fabrikant, Hundshübel. 5. EreiftUhage«, Hermann, Fabrikmitdesitzer, NeidhardtSthal. 6. Domschke, August, Schneidemühlenbesitzer, Sosa. 7. Arnold, Alfred, Musikwarenfabrikbesttzer, CarlSfeld. 8. Sprinarr, Emil, Stickereifabrikant. HündShübel. 9. Aimmig, Reinhard, Kgl. Oberförster, Eibenstock. » Mitglieder aus der Gruppe der Versicherte«. 1. Kaiser, Bruno, Werkführer, Wolfsgrün, 2 Voigt, Bernhard, Schutzmann, NeidhardtSthal. 3. Schott, Ernst, Werkführer, Blauenthal 4. Zeiher, Egon, Vordrucker, Hundshübel. 5. Arnold, Paul, Buchhalter, WolfSgrün. 6. Baumgarten, Gustav Adolf, Werkmeister, CarlSfeld. Ersatzmänner für diese. 7. Wappler, Bruno, Werkführer, Hundshübel. 8. Weißer, Karl, Packer, NeidhardtSthal. 9. Hüthel, Hugo, Geschirrführer, Wolfsgrün. 10. Punk, Fritz, Maschinenführer, Eibenstock. 11. Freitag, Oskar, Werkführer, Blauenthal. 12. Schott, Bernhard, Werkführer, Blauenthal. 13. Werner, Paul, Fabrikarbeiter, NeidhardtSthal. 14. Gläß, Julius, Maschinenführer, Sosa. 15. Leu«, Ernst Guido, Instrumentenbauer, CarlSfeld. 16. Stt, Robert, Verwalter, CarlSfeld. 17. Laumann, August, Kreissägeschneider, Blauenthal. 18. Anger, Kurt, Maschinenmeister, Blauenthal. Die auf den 16. Januar 1914 anberaumten Vorstandswahlen finden daher »icht statt. Die vorstehend unter A. 1—3 und 8.1— 6 genannten Herren scheiden sofort, di« übrigen dem Ausschüsse angehörigen Herren, sobald sie zum ersten Male al» Ersatzmann im Vor stand tätig werden, au» dem Ausschüsse aus. An ihre Stelle treten di« al» Ersatzmänner für den Ausschuß gewählten (Vgl. Bekanntmachung vom 16. diese» Monat« in Nr. 294 diese» Blatte» ) Schwarzenberg, den 29. Dezember 1913. Der Wählte iter. VS« der Decke«. Bera«laau«a dts Wchrbtitraqs. Auf Grund de» ß 36 de» RetchSgesrge» über einen einmaligen außerordentlichen Wehr- bemag vom 3. Juli 1913 (R.« Bl. S. 50b) werden all« im hiesigen Gemeindebezirkr woh nenden Personen, die ein Vermögen von mehr als 20 000 Mark oder die bei mehr al» 4000 Mark Einkommen mehr al» 10000 Mark Vermögen besitzen, oder die Personen mit solchem Vermögen und Einkommen zu vertreten haben, aufgefordert, die Vermögenserklärung nach dem vorgeschriebenen Vordruck in der Zeit vom 10. Januar öis einschließtich 31. Januar 1914 an den unterzeichneten Stadtrat schriftlich unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. Ueber das Vermögen von Kindern, auch wenn es der elterlichen Nutznießung unter liegt, sind von gesetzlichen Vertretern besondere Vermögenserklärungen abzugeben. Die oben bezeichneten Personen sind zur Abgabe der Vermögenserklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Vordruck nicht zugegangen ist. Aul Verlangen werden die vorgeschriebenen Vordrucke von heute ab von dem unterzeichneten Stadtrate kostenlos verabfolgt. Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr de» Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Wer dte Frist zur Abgabe der ihm obliegende» vermögenserklärung versäumt, ist gemäß 8 3» des Gesetzes mit Geldstrafe bi- z« 500 Mark zur Abgabe anz«halte«, auch hat er ,i«e« Zuschlag van 5 bi- 1«de- geschul dete« Wehrbeitrag- verwirkt. Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben in der Vermögenserklärung sind in den W 56 bis 58 des Gesetzes mit Geldstrafe« und gegebenen Falles mit Gesängni- bi- zu 6 Manate« bedroht Gibt ein Beitragspflichtiger bei der Veranlagung zum Wehrbettrag «der i« der Zwischenzeit seit dem Inkrafttreten de- Gesetze- bet der Veranlagung z« einer direkten Staat-- oder Gemeindesteuer Vermöge« oder Ei«komme« a«, das bi-her der Besteuerung durch de« Staat oder dte Gemei«de entzöge« worden ist, so bleibt er von der lande-gesetzliche« Strafe und der Berpfitch- t««g znr Nachzahlung der Stener für frühere Jahre frei. Als Beitragspflichtiger im Sinne dieser Vorschrift ist jeder anzusehen, der nach 10 und 11 des Gesetzes die Voraussetzungen der subjektiven Beitragspflicht erfüllt, ohne Unterschied, ob er nach der Höhe seines Vermögens oder Ein kommens Wehrbeitrag wirklich zu entrichten hat oder nicht. Wegen der Vorauszahlung von Beiträgen wird auf die Bestimmungen in 8 51 Abs. 2 des Gesetzes verwiesen. Freiwillige Beiträge werden von der hiesigen Stadtsteuereinnahme angenommen. Eibenstock, am 30. De«mber 1913. Der St ad trat. Laideskllltumote« und Wafserzins bett. Die am 31. Dezember 1013 fällig werdenden 4. Termine v»rge»a«»ter Steu er« auf da- Jahr 1013 sind bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung bi- späte ste«- zum 5. bez. 15. Januar 1014 an die Stadtst«u«reinnahme hier zu bezahlen. Gtadtrat Eibenstock, am 30. Dezember 1913. Die nachgenannten städtischen Beamten führen vom I. Januar 1914 an die ihren Namen folgenden Titel: Sedoükvlävr — Siadkassenkolltrolleur, lloLLULvL Lurt LvrolL — Stadtsteuereinneymer. Lrvtlt Lax SlÄLtA — StadtsseuereLpedient. Gtadtrat Eibenstock, den 27. Dezember 1913. Die Nr. 265 der SchankstättenverbotSliste ist zu streiche«. Gtadtrat Eibenstock, den 27. Dezember 1913. Bekamtmachullg, das Ruschel« bett. Mit Zustimmung des Gemeinderates wird das Ruscheln bis auf Weiteres unter den nachstehenden Bedingungen auf folgenden Straßen gestattet: a) Auf dem sogenannten Ftchtzigweg — nach dem Friedhöfe zu. b) Auf dem Wege zwischen dem Berger'schm Steinbruche und der Schönfelder- schen Brandstelle. o) Auf der neuen Friedhofstraße, jedoch nur bis zum Hofe deS Rathausgrundstücke« <i) Auf dem Neuheider Wege. Auf allen übrigen Straßen bleibt das Verbot des Ruscheln« bestehen. Bedingungen: l. Das Ruscheln darf nur bis spätestens abends 10 Uhr stattfinden. Es geschieht auf eigene Gefahr der Nuschelnden. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für Unfälle ab. 2. Zum Ruscheln dürfen nur gewöhnlich« Ruschelschlitten, nicht aber Handschlitten und dergleichen verwendet werden. 3 Mehr al» 2 Personen dürfen auf dem Schlitten nicht Platz nehmen. 4. Auf den Fahr- und Fußgängerverkehr ist derart Rücksicht zu nehmen, daß die- ser Verkehr nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird. 5. Zuwiderhandlungen werden nach den Bestimmungen der Straßenpolizeiordnung mit Geld bi» zu 30 Mk bestraft. Schönheide, am 28. Dezember 1913. Der Gemeinde v orsta u d. Bekanütmachuiq. Die unterzeichnet« Krankrnkassr wird durch Verfügung des OberoersicherungSamte» auf gelöst und geht am 1. Januar 1914 zur Allgemeinen Ortskrankenkasse Eibenstock über. Die Befriedigung von Gläubigern, die ihre Fordrrungen an die Kasse nicht binnen 3 Monaten nach vieler Bekanntmachung bei dem unterzeichneten Kassenvorftande anmelden, kann verweigert werden. Eibenstock, 30. Dezember 1913. Srmikcnlafft ftr des Hmdwnl tkinMr. srm HilMssr). Richard Dam«, Dorst.