Volltext Seite (XML)
Amts- und gnzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung ^7 288 <<«spreit vtertEljährl. NN. 2.76 wischltrhl. d— -Auftr. UnterhattungtblaNe»" tn der GrschSg«. Lill«, bei unseren Voten sowie bei alle» Reich». tißanstalten. — Erscheint täglich abend» mit Si»nahm« der Vonn, und Feiertag« sür den solgrnden Lag. «<« d«r tz-iuin,, da klnaairtai »da d< »!, »idaim»»«t«n>-tun^«n - da ?«>»<- ».nlpni« »> oder «Lchlk<aung da Z«ain« »d«r «»I !»-lun« da Bau««Palla Lel. Adr.; A«l»dt«ti. -snneklutt str «Menst«», Lmlsseld, hundrhübtl, »LUgrUtUtz Nevheid«,GberftützengrSn,Schönheide. Schönheiderhammer, Sosa. llnterstittzengrSn, Mdenihal usw. verarrtwortl. Gchrtftletter, Drucker und Verleger: Emil Hannebuh» in Eibenstock. . «L. Jahl!ga0g. ll--—.- p . L-!--!>!!-..!. Mittwoch, de« 11. Dezember «n-eigenprei«: die tleinspaUta« geile 30 Pig Jin ReNamrtetl die geile bv Psg. Im amllichen Teile dir gespaltene geile bO Psg. Annahme der Anzeigen bk» spätesten» vormittag« 10 Uhr. nir gröbere Tag« vorher. Eine Gewähr für die Ausnahme der Anzeige» am nächsten oder am vorgeichrtebenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch Fern- spreche» ausgegedenen Anzeigen. Hlernlprechn Mr. »lv. 1S18 Ausführungsverordnung zum Reichswahlgesetz. Aus Grund des Reichswahlgesetze« vom 30. November 1918 (RGBl. G. 1345 flg.) und der Wahlordnung vom gleichen Tage (RGBl. S 1353 flg.) sowie zu deren weite rer Ausführung wird folgendes bestimmt: l. Zu Wahlkornrniffaren werden gemäß 8 8 Abs. 1 des Reichswahlgesetzes und § 11 der Wahlordnung ernannt: für den 28. Wahlkreis (bisherige sächsische RetchStagSwahlkreise 1—9) der OberregterungSrat vr Heerklotz bet der Kreishauptmannschaft Dresden, für den 29. Wahlkreis (bisherige sächsische Reichstagswahlkreise 10—14) der Geh. RegierungSrat Frether v. Oer bei der Kreishauptmannschaft Leipzig, für den 30. Wahlkreis (bisherige sächsische RetchStagSwahlkreise 15—23) der Stadtrat Or. Härtwig in Chemnitz. II AIS Gemeindeobrigketten im Sinne von Ziffer III der Anlage k zur Wahlordnung m Verbindung mit 8 10 der Wahlordnung sind zuständig 1. für die Abgrenzung der Stimmbezirke, die Ernennung der Wahlvorsteher und ihrer Stellvertreter und die Bestimmung des Wahlraumes a) in den Städten mit rev. Städtcordnung: der Etadtrat, b) in den übrigen Städten: der Bürgermeister, c) tn den Landgemeinden: die Amtshauptmannschaft. 2. für die Entscheidung über Einsprüche gegen die Wählerlisten a) in den Städten mit reo. Städteordnung: der Stadtrat, b) im übrigen: die Amtshauptmannschaft mit dem Bezirksausschuß. III. 1. Die Abgrenzung der Stimmbezirke (8 7 des Reichs Wahlgesetzes in Ver bindung mit 8 9 der Wahlordnung) hat durch die nach Ziffer ll, 1 dieser Verordnung zuständigen Behörden unverzüglich zu geschehen; die Amtshauptmannschasten haben den Gemeindevorständen sofort zu eröffnen, in welcher Weise die Stimmbezirke auf dem platten Lande abgegrenzt sind. 2. Eine Abschrift der nach 8 9 Abs. 2 der Wahlordnung erforderlichen Anzeige an den Wahlkommiffar ist dem Ministerium des Innern einzureichen. IV. 1. Die Aufstellung der Wählerliste« durch die Gemeindebehörden (8 9 Abs. 1 deS Reichswahlgesetzes in Verbindung mit §8 1 und 2 der Wahlordnung) ist unver züglich nach der Abgrenzung der Stimmbezirke in Angriff zu nehmen und dergestalt zu beschleunigen, daß die Listen spätestens bis Ende dieses Jahres fertiggestcllt sind. 2. Tie Aufstellung der Wählerlisten in solchen Gemeinden, zu deren Steuerftur ein selbständiger Gutsbezirk gehört, erfolgt auch für die Bewohner des GutSbeztrks mit durch die Gemeindebehörde (vgl. 8 84 der Landgerneindeordnung, 8 8 der reo. Städte ordnung). Dresden, am 7. Dezember 1918. 181 1 Ministerin m d I nncr n. Verkauf von Marmelade Mittwoch, den 10. dfs. Mts. auf Marke » der VezirkslebenSmittelkarte. Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen 150 x Marmelade zum Preise von 30 Pfennig. Gibensto ck, den 10. Dezember 1918. Z>er Ktadtvat. Die Auszahlung der Reichsunterftützung sür den Monat Dezember 1918 erfolgt Donnerstag, den 12. Dezember 1918, vormittags für die Nummern 1—500, „ „ 12. . „ „ nachmittags „ „ „ 501—950, Kreitag, „ 13, „ „ nur vormittag« „ „ „ 951—Ende. Die Zeit für die Nummern ist genau einzuhalten; die Auszahlung er folgt nur an Erwachsene gegen Vorlegung der Ausweiskarte. Eibenstock, den 10 Dezember 1918. Der Sicrötvat. Umsatzsteuer betreffend. Während eS unter der Geltung des alten Warenumsatzstempelgesetzes den Steuer pflichtigen fretgestellt war, ob sie die Steuer nach den eingegangenen Zahlungen oder nach den bewirkten Lieferungen — ohne Rücksicht auf die Bezahlrmg der selben — entrichten wollten, schreibt daS neue Umsatzsteuergesetz in den 88 16 und 17 ausdrücklich vor, daß die Steuer nach den im Steuerabschnitte vereinnahmten Ent gelten zu berechnen ist. Die Oberbehörde — tn Sachsen die Generalzolldirektion in Dresden — kann je doch nach der Bestimmung tn 8 17 Abs. 7 des UmsatzsteuergesetzeS auf Antrag gestat- tev, daß die geforderte Steuererklärung nach den vereinbarten Entgelten sür die im gleichen Steuerabschnitte ausgeführten Lieferungen und Leistungen ohne Rücksicht auf deren Bezahlung abgegeben und die Steuer hiernach entrichtet wird. Die Erlaubnis hierzu darf nur erteilt werden, wenn der Steuerpflichtige seine Bü cher nach kaufmännischen Grundsätzen sührt und wenn eS sich um ein Unternehmen handelt, tn den: ausschließlich oder doch überwiegend die Umsätze außerhalb de» Kleinhandels erfolgen. Ein Kleinhandelsbetrieb liegt nach der: gesetzlichen Bestim mungen nur dann nicht vor, wenn die Gegenstände zur gewerblichen Weiteroeräußerung, für eigene oder fremde Rechnung, also nicht unmittelbar an den Ge- oder Verbraucher, abgesetzt werden. Der Antrag auf Genehmigung zur Entrichtung der Umsatzsteuer nach den ver- eiubartrn Entgelten ist schriftlich unter Darlegung der Gründe für die Abwei chung von der Regel des Gesetzes und unter Angabe, ob dies dauernd oder nur für einen bestimmten Zeitraum begehrt wird, beim hiesigen Umsatzsteuerami, und falls diese Genehmigung schon für den Steuerzeitraum vom 1. August bis 31. Dezem ber 1918 beg'hrt wird,"unverzüglich zu stelle». Der Stadtrat Eibenstock als Amsatzsteneramt. KricMimmen- und Waiscn-Zuslhuß-tllittrstntznngen. Die Kriegerwitwen, und Waiseu-Zuschuß-Unterstützungen sollen Mittwoch, 11. d. M. vormittag» in der Tteuerkasse, Zimmer Nr. 1, Erdgeschoß, zur Auszahlung kommen. Schönheide, am 9. Dezember 1918. Der Gemcindevorstmid. Oeffentliche Gemeinderntssitzung findet Mittwoch, den 11. Dezember 191«, abends »Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Die Tagesordnung ist am Anschlagbrett im Rathaus ersichtlich. Schönheide, am 9. Dezember 1918. Der Gemkindevorstaud. In der letzten Zeit.haben sich die grundlosen und unentschuldigten Schulversäum. nisse In der Volk«-, Fortbildung«- und Gewerbeschule recht gehäuft. An die Erziehungspflichtigen (Eltern, Vormünder, Lehrherren und Arbeitergeber) wird die Bitte gerichtet, für den regelmäßigen Schulbesuch der ihnen anoertrauteu Pfle gebefohlenen Sorge zu tragen und Schuloersäumnisse, sofern solche begründet sind, recht- zeitig und vorschriftsmäßig schriftlich zu entschuldigen. Die Beurlaubung von Fortbil dungsschulen! zur Verrichtung von Arbeiten in kriegswichtigen und landwirtschaftlichen Betrieben kann nicht weiter erfolgen. Etwa noch laufende Urlaubserteilungen zu solchen Arbeiten werden zurückgezogen. Die Schüler haben den Schulbesuch sofort wieder auf zunehmen. Zukünftige grundlose und unentschuldigte Schulversäumnisse müssen nach 8 b des NolkSschulgesetzeS bezw. 8 11 der Ordnung für die hiesige Gewerbeschule mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft werden. Schönheide, am 4. Dezember 1918. Der Arbeiter- nnd Soldatcnrnt. Der Schulvorstand. Ernst Lang. Winzer. Zur gegenwärtige»» Lage schreibt die Berliner „Tägliche Rundschau" unter kem Emdruck der letzten Ereignisse in per Reichs hauptstadt folgendes: Wenn die Revolution wie ein uMer der Furcht des Strafgesetzbuches stehender Geschäftsmann han deln wollte, müßte sic schon heute nach vierwöchiger Lebensdauer ihren Bankrott, und zwar,einen Bank rott unter erschwerendsten Umständest ansage". Fed? Fortsetzung ihrer Führung der Geschäfte des Deut schen Reiches kann ihre Passiven nur vergrößern, den unvermeidlichen Zusammenbruch nur unheilvoller und unheilbarer machen. Ihre Leistungen waren bisher »ein negativ; sie hat etngerissen, aber nirgends auf gebaut. Friede und Brot war die Losung, die Schei- oem.m^ auSgab, als er am 9 November von der Freitreppe deS Reichstages aus verkündete, daß das deutsche Bolk auf der ganzen Linie gehegt habe. Der Friede ist ferner denn je, und d"s Brot reicht nur noch für Wochen Die Revolution erhob sich auf dem Trugschlusse, daß unsere Feinde dem deut scheu revolutionären Beispiele folgen, die feindlichen Soldaten oie Waffen gleich den deutschen wegwerfcn und die Böller sich unter Führung Wilsons zu einem Völkerbünde der Versöhnung und Gerechtigkeit zu- sammensindcn werden Es warm Wahnidee", wie sie nur deutsche Ideologen träumen tonnen Die kriegsmüden Truppen der Entente, deren „Defaitis mus" von ihren Gewalthabern noch 1917 mit Ma schinengewchren bekämpft werden mußte, hattcn als „Sieger', die gefahrlos in fremdes Lano einriickon dursten, nicht das geringste Verlangest, sich mit den deutschen Feldgrauen, denen von ihrer eig u " Re gierung durch den schmachvollen Waffenstillst ands- vertrag Sehnen und Muskeln durchsckMtten wäre", zu verbrüdern. Sie Zeigten nur einen Wunsch, de" Sieg rücksichtslos auszunutzen, und quittierten das Entstehen der deutschen Volksregierung mit einer Bec- jchärsung und schamlos rachsüchtigen und hinterlifti gen Ausbeutung der Bedingungest des Waffenstill slandes, da sic für deu Feind, der sich selbst wehrlos gemacht hatte, weder Achtung noch Schonung auf- wendcn zu müssen glaubten .Die Regierungen d^r Entente aber verweigerten sowohl der neuen jozia lisiischeu Regierung »oie ihrem Vollzugscate und namentlich ihren Arbeiter und Soldatmrätcu jed' Anerkennung Selbstverständlich war es sür sie er stes Gebot, die sozialrevolutionäre Seuche von ihren Häusern sernzuhalten und sich die Früchte des Sie ges nich: von einem umsichgreifenden RevolutionS brande zerstören Zu lassen Jnsbesoardere aber wir es für sie Lelbsterhaltungspflicht, ihre Heere nicht von dein russisch deutschen Zerstörung«- und Selbst auflösrngswahn zerfressen zu lassen: deswcgm ver meiden ihre Befehlshaber jede Berührung mit dem revolutionären deutschen Heere wie die Pest, erkennen keinen Soldatenrat a", verhandeln mit kei nem Scldattndelegierten und sperren sie, wo si^ ihre»