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gebiet iMX» ne. anz- mend h auf n der isekre- inister »ent wie- nicht sarla- glatte An. Venen wird. aus Te. ver- B) wng, r sei, Ru- R.i ; be- Ka- t an, ant- ii ä- dem l dix .'bro- e di» inzu- feind a-scht, Frie- :ldel, l 27. ichtet oßes be- itar- Gx- her- n ist. dere roige di» rei- )a.ris irk^n !UNg, ial. >8 in nnt. Mio- cicht- iti- volle irus- >rt»n der Kow. Läw° ' die lies statt- amt ein 5 »ns- Zahl anvt. v M- ißeren «cht. Mb. eu >che« Stun- !N in le«. tze or, « r« egute mmer selben IE »trri- Amts- und Änzeigeblatt Mr den Kmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung I«l. Zdr.: ^mt,»l-il. « »uzlprki» oierltljShri. Mk. 2.40 «inschiiktzi. t>«» »ÄauUr. UnterhaItung»biaN«t- in der 'seschäsi»- d<i unseren Boten sowie bei nllen Reichs» n»koristatt«n. — Erscheint tüulich obendr -nit »««nähme der Sonn, und Feiertag« für den iolgenden Tag. 2« ft«a« hthrrer S«waII — Krikg oder tmWkr Ir«<n»w«K^-r SUrun^n dn> >xr Leitung, der Lirseranten »der der WOrderungzcinrichtungtn -Lai der »eli-»'r ierxen «ntpruS .H ISS Bnzeigenprei«: die kteinspaltige Zeile 1b Pig Im Reklameteil die Zeile 40 Psg. Fm amtlichen Teile die gespaltene Zeil« 40 P,g vnnahme der?!n,eigen dib spätesten» vormittag« , 10 Uhr, für gröbere Tag« vorher. Eine Gewähr sür di« Ausnahme der Anzeiger, am nächsten oder am oorgeschriebenen Taa« sowie an bestimmter Stelle wird nicht grgeb«!' ebensowenig jiir die Richtigkeit der durch Fern sprecher ausgegebenen Anzeigen. Verantwottl. Schriftleiter, Truck« und Verleger: Emil Hanneb»hntn Eibenstock ^««s,r«q« Nr. iw. - - «5. Jahrgang >->—ü.-—!— -i-.— Sonnabend, den 6. Jnli ISIS str Eibenstock, Larlrseld, hundrhübel, nLUgT-viUtt Ncuhcide, Gberftützengrün, Schönheide, Schöntzriderhammer, Sosa, UnterMtngrün, UMenthal «sw. Nachstehende Verordnungen der Reichsbekleidungsstelle über Ersparung von K«t- terstosfen und Aenderung ver neuen Richtlinien II. Fassung s. Erteilung von Bezugsscheinen vom 25. bezw. 26. Juni 1918 werden hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 3. Juli 1918. 548 III lir 1 ä Ministcrium des Innern. ^53 Aekanntmachuug der NeichsvekleidungskeNe über Ersparung von Futterstoffen. Vom 25. Juni 1918. Auf Grund der BundesratSoerordnung über Befugnisse der RetchbbekleidungSstelle vom 22. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 257) wird folgendes bestimmt: 8 1- Am Halse geschlossene Joppen für Männer oder Knaben dürfen — abgesehen von den Aermeln — nicht mit Futter versehen werden. Ausgenommen von der Vorschrift des Absatz 1 sind die als Ersatz sür Winter mäntel dienenden schweren Winterjoppen. 8 2. Die Rückenteile der Röcke, Jacken und Westen der Oberkleidung für Männer oder Knaben dürfen nicht mit Futter versehen werden. Mäntel (Ueberzieher, PaletotS) für Männer oder Knaben dürfen auch im Rücken, jedoch von oben gerechnet nur bis zu einer über die ganze Innenfläche des Mantels gehenden Linie gefüttert werden, die mit dem unteren Rande der beiden Handseiten taschen zusammenfällt. 8 3. Röcke und Jacken der Oberkleidung für Männer oder Knaben dürfen nicht mehr als 4 Taschen, Weiten und Hosen für Männer oder Knaben nicht mehr als 3 Taschen enthüllen. 8 4. Von den Bestimmungen der 88 1, 2 und 3 werden betroffen: Alle Betriebe und Personen, die die bezeichneten Gegenstände aus gewebten oder gewirk ten Stoffen gewerbsmäßig oder gegen Entgelt zuschnciden, anfertigen, be- oder verarbeiten . 8 5. Die Bestimmungen der 88 1- 2, 3 und 4 finden keine Anwendung: ») auf die Umarbeitung von Bekleidungsstücken, bei der das bisherige Futter wieder verwendet wird; b) wenn Futterstoffe, die ausschließlich aus Papiergarnen hergestellt sind, ver wendet werden. c) auf Uniformen für Angehörige des HcereS oder der Marine. 8 6- Zuwiderhandlungen gegen 88 1—3 werden auf Grund des 8 3 der BundeSratS- verordnung über Befugnisse der ReichSbekleidungSstelle vom 22. März 1917 mit Ge fängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit ei ner dieser Strafen bestraft. Neben diesen Strafen kann auf die in 8 3 der genannten Bundcsratsoerordnung bezeichneten Nebenstrafen erkannt werden. 8 7- Diese Bekanntmachung tritt mit dem 30. Juni 1918 in Kraft. Berlin, den 25. Juni 1918. Reichsbetleiduugsstelle. Geheimer Rat vr Beutler, Reichskommisiar für bürgerliche Kleidung. Bekanntmachung der Reichsvekteidungsstesse zur Aenderung der neuen Richtlinien II. Fassung für Erteilung von Bezugsscheinen vom 13. Oktober 1917. Vom 26 Juni 1918. Auf Grund der 88 1 und 2 der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reichs- bekletdungsstelle vom 22. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 257) werden die Neuen Richt linien II. Fassung der ReichSbekleidungSstelle für Erteilung von Bezugsscheinen vom 13. Oktober 1917 (Reichsanzeiger Nr. 244) geändert wie folgt: 8 1-' Schriftliche B e st a n d s v e r s i ch e r u n g (zu Ziffer I, 1 und 2 der Neuen Richtlinien). Die Bezugsschein-Prüfungs- und Ausfertigungsstellcn sind verpflichtet, von den die Erteilung eines Bezugsscheins Beantragenden — ausgenommen bei Vorlegung einer Abgabebescheinigung — schriftliche BesinndSversichcrung zu fordern, wenn der Antrag nicht bereits auf Grund der mündlichen Angaben abzulehnen ist. Ausnahmsweise können sich die Stellen mit der mündlichen Bestandsversicherung begnügen, wenn es bekannt oder von vornherein als sicher anzunchmen ist, daß der Antragsteller an Kleidung und Wäsche einen geringeren als den in der Bestandsliste ll. Fassung zugelassenen Höchstbestand besitzt. 8 2. Häusliche Nachprüfung (zu Ziffer l, 1 Absatz 4 der Neuen Richt linien. Die Bezugsschein-Ausferttgungsbehörden sind verpflichtet, falls die Prüsungs- oder Ausfertigungsstellen Bedenken gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der schriftlichen Bestandsversicherung haben, die Richtigkeit der Angaben durch eine als Verwaltungs- maßnahme anzusehende Feststellung stichprobenweise nachzuprüfen. Die Nachprüfung kann auch nach Erteilung eines Bezugsscheines erfolgen. lieber die auSgeführten häuslichen Nachprüfungen ist von den Ausfertigungsbehör den ein Verzeichnis zu führen. 8 3. Hinweis auf Abgabemöglichkeit bei Antragsablehnung. Antragsteller, die wegen zu hohen Bestandes einen Bezugsschein nicht erhallen können, sind auf die Möglichkeit hinzuwetsen, einen Bezugsschein gegen Abgabe ge- brauchter Kleidung oder Wäsche ohne Bestandsprüfung zu erlangen. 8 4. Papiergarn nicht anrechnungspflichtig. Ta Gebrauchsgegenstände aus reinem Papiergarn auf den Bestand an Kleidungs- und Wäschestücken nicht anzurechncn sind, werden in Ziffer 2 der Bestandsliste II. Fas sung sowie in Ziffer Vll der Erläuterung des Bestandsfragebogens II. Fassung (Druck sache Nr. 467) hinter dem Worte „bezugSschetnfreie(n)" eingefügt die Worte „(mit Aus nahme der and reinem Papiergarn hergestellten)". 8 5. Diese Bekanntmachung tritt am 30. Juni 1918 in Kraft. Berlin, den 26. Juni 1918. Reichsbekteidungsstelle. M Geheimer Rat vr. Beutler, Reichskommissar für bürgerliche Kleidung Fleischverkauf. Sonnabend, den 6. dss. Mts., verkaufen die Fleischer der zweiten Gruppe. Kopfmenge 200 x. Urlauber erhalten Fletsch bet Vang. VerkaufLordnung: 4t mV-L in der Zeit von 8—10 Uhr ^borm , « 10-12 „ ^u. „ 1—3 nachm., Eibenstock, am 5. Juli 19l8. Der Ktaötrat. 10V0YY kx Aomben auf deu Jeind. Der Kampf um die Murmanküste. Unsere Bombengeschwader und Flieger hub-m in den letzten Tagen wieder eine lebhafte Tätigkeit ent wickelt. Es wird darüber berichtet: Berlin, 3. Juli. Unsere Bombengeschwa der waren m den Nächten zum 29. und 30. Juni mit großem Erfolge tätig. 100000 Kilo gramm Bomben wurden aus Truppenunterkünfte, Munitionslager, Bahnanlagen u«d Flugplätze gewor fen. Zahlreiche Brände in den Zielen wurden b?obach tet. Eigene Infanterie und Schlachtflregcr griffen aus niedrigen Höhen in den Kampf eim ipd überschüt ten die feindlichen Infanterie umd Batte ciestellu»^ gen mit Maschinengewehrfeuer und Bomben. Ter' ost bewährte Angriffsgeist unserer Jagdstreitkräfte fügte dem Gegner besonders schwere Verlusts zu. In den letzten 3 Tagen des Juni wurden 37 feindliche Flug zeuge in Lustkämpfen und 8 durch Flugrbn^hrkano- nen rbgeschossen Unsere eigenem Berluste'betrngeN demgegenüber nur 14 abgeschosfene Flugzeuge und 1 Ballon. 5 Flugzeuge werden vernicht. Fern/r wird über die Vorgänge an der Fr out noch gemeldet: Berlrn, 3. Juli. Tie wiederholten Angriffe nördlich Albert haben den Engländerin hohe blutig? Verluste gekostet. Tas Vorfeld liegt voll engli scher Toter. Auch sonst bezahlten Engländer, Amerikaner und Franzosen ihre Versuche, durch Pa trouillenunternehmungen imd Teilangriffe die beut scheu Linien zu erkunden, mit erheblichem Opfer". Im Kemmel Gebiet, zwischen Nieppe Wold und La Bassin K. al büßten die Engländer bei mißglückten Potroairlenunternehmungen mehrfach zahlreiklse Ge fangene ein. Sine französische Großpatrouille, wer ch: östlich Reims nach starker Artillerievorbereitung vorznstotzen versuchte, kam im deutschen Sperrfeuer nicht über das eigene Hindernis hinaus. Ten Ameri kanern wurden irördlich Largitzen zwei Maschinenge wehre abgenommen. Schweres oeutsäxs Flachfeuer beschoß franzöjisck)« Industrieanlagen bei Pompen, Trcnloncrd und Tombasle mit beobachteter guter Wirkung. Vom italienischen Kriegsschauplatz meldet der österreichisch-ungar,sche Genera! stab: Wien, 4. Juli. Amtlich wird verlautbart: Ter Geschützkainpf ist in zahlreichen Abjchnit tcn der Südwestfront außerordentlich rege. Bei Asiago und auf dem Monte Sijemol schei terten englische Stoßtruppunternehmungen. Im Mündungsgebiet der Piave dauern die Kämpfe an. Der Chef des General st abes In scharfem Gegensatz zu den italienischen Sie- gesnelduugen steht folgende Nachricht: Lugano, 4. Juli Aus den meisten Leitarri k'ln der führenden italienischen Zeitungen geht im mer deutlicher hervor, daß sich Italien nicht ge nügend stark fühlt, ans eigener Kraft Oesterrerch zu vernichten. Man setzt jetzt alle Hoffnung auf die slavtfchc Hilfe innerhalb der Monarchie u>ro die befreiten Gefangenen aus Rußland. England wird dir slavistlp' Rebellion mit allen Mitteln fördern * * In Rußland scheinen sich neue kriegerische Er eignisse gegen die früheren Bundesgenossen anzuspinnen: