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WtMM sm RilÄrE Tharandt, Massen, Sieöenlehn und die Amgegenden. Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Aleißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff,, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufback, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdors, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdors, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, - Seeligstadt, Specdtsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. -Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugsvrets vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M.54 Pf. Jnseraie werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. r nf- uns Derian non Martin Berqer in WNsdrun. — Verantwortlich sirr Lie ReLüINou Marlin Berger dajewsi. No. 95. Sonnabend, den 16. August 1962. j 61. Fährst. Die in Gemäßheit von 8 9 Absatz 1 Ziffer 3 des Reichsgcsctzes über die Natural leistungen für die bewaffnete Macht im Flieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 <ReichSgesetzblatt Seite 361 flgd.) nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hanplmarklortes Meißen im Monate Juli d. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden rcsp. Quarticrwirtheu innerhalb der Amtshauptmannschafl im Monate August d. I. an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt: 9 M. 37,13 Pf. für 50 Kilo Hafer, 5 „ 59,13 „ „ 50 „ Heu, 3 „ 41,25 „ „ 50 „ Stroh. Königliche Amtshauptmanuschast Meitzen, am 13 August 1902 von Schroeter. A. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Wilsdruff Blatt 378 auf den Namen Otto Robert Herrmann eingetragene Grundstück soll am 3. Oktober 1992, Nachmittags 4 Uhr, — an der Gcrichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuchs — Hektar 1,8 Ar groß und auf 4950 Mk. — Pf. geschätzt. Es besteht aus Wohn- und Stallgebäude und liegt am Neu- rnarkt, es lrägt die Brandkotaster-Nr. 160 und besteht aus dem Flurstück Nr. 413- Die Einsicht der Mittheilungen des Grundt)»chamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestaltet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeil der -Eintragung des am 25. Juni 1902 verlautbarten Versteigerungsvcrmerkcs aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu macken, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht berücksichtigt und bei der Verlheilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Reckten nachgesctzl werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung eutgegenstehcndes Recht haben, werden auf- Zefordert, vor der Ertheiluug des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens herteizuführen, widrigenfalls für dos Recht der Versteigerungs- erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Wilsdruff, den 6. August 1902. Ronigliches Amtsgericht. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Wilsdruff Blatt 677 auf den Namen Friedrich Wilhelm Heinrich Maatz in Birkigt eingetragene Grundstück soll am 3. Oktober 1992, Vormittags 11 Uhr, — an der Gcrichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 12,5 Ar groß und auf 24980 Mark — Pfg. geschätzt. Es besteht aus Wohn- und Nebengebäude und liegt auf der Hohestraße, trägt die Nr. 8761- des Flurbuchs und ist mit 258.67 Steuereinheiten belegt. Die Einsicht der Mittheilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 10. Juni 1902 verlautbarten Versteigerungsveimerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht be rücksichtigt und bei der Lertheilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzl werden würden. Diejenigen, die eia der Versteigerung entgegeuüehendcs Recht haben, werden auf gefordert, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens herkeizuführen, widrigenfalls für das Reckt der Versteigerungs erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde- Wilsdruff, den 30. Juli 1902. Asnigliches Amtsgericht. Montag, den 18. August 1602, 10 Uhr Vormittags, sollen im Versteigcrungsiokal oes hiesigen Kömzl. Amtsgerichts versteigert werden: 1 Tisch, 1 Küchenschrank, 1 Toilettenspiegel, 1 Musikwerk. Wilsoruff, den 9. August 1902. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Mzmsttlgmliig, WmAcr Stackforstrevier. Gasthof zur Tanne in Tharandt, Montag, den 25. Augnst 1992, Vorm, '/zlü Uhr: 8 h. u 849 w. Stämme, 18 h. u. 1556 w. Klötzer, 764w. Derb- u. 3475 w. Reisslängen, 1 Rm. w. Nutzscheite, 6 Rm. h. u. 69 Rm. w. Brennknüppel, 12 Rm. w. Neste. Äy!. ForstrevierverwaUung u. ügl. Forftrentamt Tharandt, Grotz. am 13. August 1902. Morgenstern. Bekanntmachung. Nachdem zu bemerken gewesen ist, daß der Kirchplatz und die Stufen der Nikolaikirche des öfteren verunreinigt und die neben derselben befindlichen Anlagen und Sträucher und Bäume beschädigt worden sind, wird solches hiermit strengstens mit dem Hinweise untersagt, daß gegen alle wider dieses Verbot Handelnden unnachsichtlich wird vorgegangen und daß Eltern für ihre Kinder werden verantwortlich gemacht werden. Wilsdruff, den 13. August l902. Der Rirchenvorstaud. Reg.-Nr. 889. Johannes Wolke, Pfarrer, Vorsitzender. politische Run-schau. Der Kaiser hielt, wie bereits Tags vorher, auch am Donnerstag im Beisein des Grafen von Turin auf dem Truppenübungsplatz in Altengrabow große Kavallerie- Uebungeu ab. Der Monarch kommandirte selber und ließ verschiedene Kavallcriedivisionen eine Reihe von Angriffen aussühren, wobei noch Artillerie und Infanterie hinzuge zogen wurde. Dann wurde ein zweimaliger Parademarsch abgenommen. Abends reiste Se. Majestät nach Düsseldorf, um am heutigen Freitag die Ausstellung zu besichtigen. Von dort geht die Fahrt nach Mainz. Die Kaiserin, die von ihrem Fußleiden wiederher gestellt ist, Hai am Donnerslag Kabinen verlassen und sich nach Homburg im Taunus begeben. ... . , Der Kronprinz besuchte soeben die Hohkonigsburg bei Schlettstabt im Elsaß. Kaiser Wilhelm und die bayrische Abge- ordncten-Kammer. Die Ruhe der Hundstagszeit ist durch das Telegramm unsres Kaisers an den Prinz regenten Luitpold von Bayern auf unbestimmte Zeit unterbrochen worden. Es läßt sich mit Gewißheit sagen, daß über diese jüngste Kundgebung des Kaisers ein langer und heftiger Meinungsstreit ausblecken wird, der vielleicht so viele Kreise zieht, daß es erforderlich ist, den Sach- Verhalt von vornherein eingehend klarzustellen. Kaiser Wilhelm theilte dem Prinzregenten telegraphisch mit, er habe mit tiefster Entrüstung von der Ablehnung der im Kultusetat geforderten Summe für Kunstzwecke durch die bayerische Kammer gelesen, sei empört über den schnöden Undank, der sich darin gegen das Haus Wittelsbach auS- spricht und bitte den Priuzregenten, ihm die Summe zur Verfügung stellen zu dürfen, die von der Kammer abge lehnt worden sei. — Wie der Kaiser empfand, so schrieb er. Ihm, dem begeisterten Verehrer aller wahren Kunst ging die Ablehnung der bayerischen Kunstforderung namentlich auch deshalb nahe, weil er sich in seinem Kunstsinn eins wußte mit dem Prinzregenten und dem Hause Wiitels- bach, welches letztere stets seinen vornehmsten Ruhm in der Pflege der Kunst suchte. Vor einigen Wochen erst war der Kaiser in Nürnberg Zeuge vou der hohen Werlh- schätzung, die die Kunst auch durch den Prinzregcnten er fährt, und eben da in Nürnberg waren die herzlichen persönlichen Beziehungen zwischen dem Kaiser und dem nach ihm mächtigsten Bundesfursten aufs Neue besiegelt worden. Da drängte es den Kaiser, seinem fürstlichen Freunde zu sagen, was ihn bewegte, ohne Rücksicht darauf, ob dieser Kundgebung politische Bedenken entgegenstünden oder nicht. In der bayerischen Kammer hat das Zentrum die Ablehnung verschuldet, das mit derselben über die Verabschiedung des ihm wohlgesinnten Kultusministers v. Landmann quittiren wollte. Seit der Aachener Kaiserrede wird aber kein Mensch behaupten wollen, daß Kaiser Wilhelm gegen das Zentrum oder den Katholizismus irgend welche Voreingenommenheit besäße. Auch als eine Einmischung in innerpolitische Angelegenheiten Bayerns wird man die kaiserliche Kundgebung nicht betrachten dürfen, wenn sie in gewissen Kreisen natürlich auch als eine solche aufgefaßt werden wird. Daß das Oberhaupt Bayerns, daß der Prinzregent Luitpold diese Ausfassung nickt gewonnen hat, bas geht aus seiner dem Kaiser um gehend übermittelten telegraphischen Antwort hervor, die die bayrische Empfindlichkeit schont und jeder Regung der- selben vorbeugt, dem Kaiser gegenüber aber von außer ordentlicher Herzlichkeit ist. Der Prinzregent sagt dem Kaiser innigsten Dank für dessen warmes Interesse an den Bestrebungen der Wittelsbacher auf dem Gebiete der Kunst und für dessen hochherziges Anerbieten, indem er gleichzeitig mittheilt, daß einer der bayerischen Reichsräthe die abgelehnte Summe bereits zur Verfügung gestellt habe, die es seiner Regierung ermögliche, getreu den Traditionen seines Hauses und seines Volkes die Pflege der Kunst zu fördern. , Die Zollkommission des Reichstages ruht sich einstweilen aus, nicht auf Lorbeeren, aber auch nicht auf Brennncfselu; sie konnte nach der Natur der Dinge nicht mehr leisten, da alle Versuche zu praktischen Vereinbarungen nicht verfangen wollten. Darum war es auch eigentlich überflüssig, von der Suppe des ungekochten Zolltarif-Huhns das Fett im Voraus abschöpfen zu wollen. Erst der Zoll tarif, daun die Berücksichtigung der wirthschaftlichen Lage des deutschen Nährstandes, dann die Beachtung der Finanz lagen der Einzelstaaten und dann die etwaigen Ueberschüsse. Diese verwenden können, ist gewiß schön, aber sie erhalten, ist unsicher. Und leider kommt es auf das Letztere zu aller- meist an. Von allerlei bevorstehenden Aendcrungen in höheren und höchsten Aemtern des Reiches und Preußens