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A nreiaer für Riesa, Strehla und deren Umgegend. ^Vr 41. zr-ita«, d!» l» v-t°b-l 1858 .<1 ^'pistz Indem nachfolgender Extract aus einer unterm 28. August dieses Jahres erlassenen Ministerialve»- ordnung: „mit Rücksicht auf die in mehrer» Gegenden bereits begonnene, in andern noch bevorstehend« Ausführung des Gesetzes vom 15. August 1855 über die Berichtigung von. Wasserläufen «. wird es nöthig, zu verhindern, daß die nach den Bestimmungen des ersten Abschnitts diese» Gesetzes zu beseitigenden Uebelstände durch neue fehlerhafte und gemeinschädliche Herstellungen , noch vermehrt und die künftigen Maßregeln zu deren Beseitigung erschwert werden. Zu dem Ende ist in allen denjenigen Niederungen, m welchen eine Berichtigung der Wasserläufe entweder schon im Werke ist, oder nach dem Ermessen der Ufer« und Wasserbau commission wahrscheinlich in Frage kommen wird, von einer von dieser Behörde zu ertheilew- den besondern Genehmigung jede Veränderung eines Wasserlaufs, so wie die Herstellung von Dämmen abhängig zn machen, und jedes eigenmächtige Unternehmen dieser Art unter Andro hung von Strafen bis zu Einhundert und Fünfzig Thaler oder Sechs Wochen Gefängtüß, si nne mit der Verwarnung zu untersagen, daß der Zuwiderhandelnde überdies durch Strafäuf- lagen zur Wiederherstellung des vorigen Zustandes angehalten, oder die den Umständen nach nunmehr für nöthig erkannte Herstellung auf seine Kosten Ufer« und Wasserbau-Commissions wegen werde ausgeführt iverden. , Eine besondere Genehmigung vom angegebenen Standpunkte auS ist in den betreffenden Gegenden auch für Brückenbaue und solche Straßen- und Wegebaue nöthig, welche auf die Jnundationsverhältßisse her Gegend einwirken können," süb Alle Diejenigen zur gebührenden Nachachtung veröffentlicht wird, denen es angehet, werden dieselben hiermit vor allen Kontraventionen hierunter ausdrücklichst verwarnt, zugleich aber auch angewiesen, etwaige Gesuche um Genehmigung beabsichtigter Veränderungen an Wasserläufen oder andern Herstellun gen der obgedachten Arten zunächst' zur Kenntniß der Königlichen Bezirksamtshauptmannschaft zu bringen die sich sohann des Weitern in der Sache unterziehen wird. > r Königliche AmtShauptMannschast Meißen, am 2. October 1856. v. Egihy. „ „ „ . . .. . » . Monats MH gegen 2 Uhr ein unbekannter Malnil mit einem Sacke über den Schultern betroffen. Da'ir auf Anrufen eines ihm, begegnenden Gendarmen, unter Wegwerfung des, wie sich ergeben mit 5 Stück vire, 30 Pfund schweren Eisens gefüllten Sackes, die Flucht ergriffen, so steht eine VetletzuNg frtmde» Eigen- Wms hurch jene^Mann zu chermuthky und wird Derjenige, mlcher als Berichter Mt»re,,,MkWft zu geoew vermag, splche.M das unterzeichnete,MerichtSamt gelangen zu lassen -an-urch mj^dchs , BMNM «Mefordert,^aß^er Mch und^ie Ejseystücke^hier -iw Angenscheiq genommm wn-ryD-MW) Aönlgtlche-,i^ncht».«M.^,/a»r4. OctotMMy.,pnimitch» - .''0'.. r r-n.vcx V ? V. EnriowiH. K i r ch e n n a ch r i ch t e n von R i effai Am 21. Sonntage nach Trinitatis predigt in der Kirche zu Riesa: Vormittags 8z Uhr: Herr Pastor öl. Richter über Matth. 19, 3-«8. Vorher ist 7z Uhr Privatcommunion. " Nachmittags 1s Uhr predigt Herr Rector Voigtländer- über den I. Arttkel Getaufte vom 3. bis 9. October: Hermann Johannes, Christianen Carolinen Esche in R., unehel. S. — Beerdigte: - . Frau Christiane Friederike Herrmann, Friedrich Wilhelm Herrmann's, Maschinendrechslers im Ksäfl. Einsiedelschen Eisenwerke und Einm. in R., Ehefrau, 29 I. 9 M. 8 T. alt. — Johann Gottlieb Heßler, Tagcarb. in R., 47 I, 8 M. 4 T. -alt. — , - / - ' Bekanütmachung. Erstatteter Anzeige zu Folge wurde auf der Bahnhössstraße hitsitzeu Ortes am Ly. vori^