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ev cotr orf. arkt. eatS- sesuch ff des f. iark und Ge-! )der auch Anzahl- iesitzer. orm) äo. del cv c« co r,g. Nvhrs- )ersclbe indliche Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Ust. Freitag, den 4. August 1876. - U! ,,-s Bekanntmachung. Die Besorgung der Straßenbeleuchtung in hiesiger Stadt soll nächsten Montag, den 7. dieses Monates, Nachmittags 5 Uhr, auf dem hiesigen Ralhhause im Sessionszimmer an den Mindestfordernden jedoch mit Auswahl unter den Bietenden anderweit auf ein Jahr öffentlich vergeben werden. Die Bedingungen, welche im Termine mitgctheilt werden, können schon zuvor in der hiesigen Nathsexpedition eingesehen werden. Wilsdruff, am 3. August 1876. Der S t a d t g e m e i n d e r a t h. Ficker, Brgmstr. Mißstände im Zahlungsverkehr betreffend. Das in Deutschland übliche, ungebührlich lange Creditgeben und Crcdilfordcrn wird in den gewerblichen und Handels-Kreisen als ein arger, schwer zu beseitigender Mißstand auf das Lebhafteste empfunden und beklagt. In kritischen Geschäflspcrioden, wie die jetzt auf Handel, Gewerbe und Industrie lastende, in denen der Waarenhandel nach dem Auslände erschwert und zugleich die Kanffähigkcit im Jnlande erheblich herabgedrückt ist, treten die Nachtheile der jetzt bei uns üb lichen Zahlungsweise doppelt fühlbar zu Tage. Während mau in Frankreich und England im Großvcrkehre längere als 3--4wöchent- liche, höchstens 3monatliche Zahlungsfristen nur in überaus seltenen Ausnahmefällen zuzugestehcn, im Kleinverkehr dagegen ebenso nur ausnahmsweise von der Regel der Baarzahlung abzuweichen pflegt, sind in Deutschland 3, 6 und 9 Monate Ziel etwas Selbstverständ liches und auch der Kleingewerbtrcibende und Delaillist muß mit der Bezahlung für gelieferte Waarcn „ohne Ziel" ost Vierteljahre- und Jahrelang warten. Die hierdurch bedingten Mißstände wirken er schwerend auf die Concurrenzsähigkeit der deutschen Industrie im All- I gemeinen, sie gefährden vielfach die Existenz des einzelnen Gewcrb- treibcndcn, sie führen wegen des langsameren Umsatzes derGeschäfts- capitalien die Vertheuerung der inländischen Gewerbscrzeugnisse un ausbleiblich im Gefolge. Die auf Beseitigung dieser ungerechtfertigten Crcditmißbräuche gerichtetem Bestrebungen kräftigst zn fördern, erscheint ! daher die ernste Pflicht aller gewerblichen und kaufmännischen Cor- porationen, wie jedes einzelnen Geschäftsmannes und in gleicher Weise, weil im Interesse des kaufenden Publikums gelegen, auch als die Pflicht jedes Einzelnen. In Uebereinstimmung mit vielen anderen Vertretungsorganen des Handels- und Gewerbestandes und auf der Grundlage vieler sachgemäßen, die beregten Mißstände beleuchtenden Schriften wenden wir uns deshalb an den Handels- und Gewerbe stand unseres Bezirks, sowie an Jedermann, dem an der Besserung unserer gewerblichen Zustände gelegen ist und fordern zu gemeinsamem Wirken zwecks Abkürzung und sachgemäßer Regelung der Creditfristen, sowie zur Durchführung der Baarzahlungen im Verkehr mit Hand werkern und Detaillisten hiermit auf. Die Durchführbarkeit solcher Reformen im Großhandel ergiebt sich aus den in Frankreich und England geltenden Handelsgebränchcn. Bezüglich des Kleinverkehrs wird an der Möglichkeit der Beschränkung der Mißstände um so weniger gezweifelt werden können, als der Grund der Zahlungsver- schlcPPuugen in den weitaus meisten Fällen nicht in der mangelnden Zahlungsfähigkeit, sondern in der Indolenz und Saumseligkeit der Käufer liegt. Selbstredend wird es in erster Linie Aufgabe der Kauf leute und Gewerbtreibeudcn sein, durch Begünstigung der baarzahlenden Käufer, durch festnormirte Zinsenzuschläge bei unvermeidlicher Ge währung längerer Zahlungsfristen, durch allmähliche Abminderung der in manchen Grossobranchen jetzt usancemäßigen 6monatlichen oder längeren Fristen, durch vermehrte Benützung des äußerst empfehlens- werthen Postauftragversahrens, durch allseitig strenges Vorgehen gegen säumige oder böswillige Schuldner, vor Allem aber durch sofortige, oder längstens in vierteljährige Fristen zu bewirkende Ausschreibung und Aussendung der Rechnungen, auf welchen die lästigeren Be dingungen bei verspäteter Zahlung vorgemerkt sind, eine Besserung der Mißstände zu ermöglichen. Jedermann, so oft er als Käufer und Consument auflritt, wird an seinem Theile zur Behebung eines nationalen Krebsschadens in verdienstlicher Weise Mitwirken, wenn er im Verkehr mit Detaillistcn und Handwerkern die Baarzahlung als Regel sich vorschreibt, eventuell aber jedenfalls für regelmäßige Be gleichung der Gewerbsrechnuugen in längstens vierteljährlichen Fristen Sorge trägt. Zu Alledem erneute Anregung in allen betheiligten Kreisen zu geben, ist der Zweck dieser Veröffentlichung. Gemeinsames, einheitliches Vorgehen der gewerblichen und kaufmännischen Corpo- rationen wird die Erreichung des Zieles erleichtern. Die einzelnen Mitglieder der unterzeichnete» Handels- und Gewerbe-Kammer werden nicht verabsäumen, in den ihnen nahe stehenden Kreisen im Sinne der Beseitigung der bezeichneten Mißstände fort und fort anregend zu wirken. Dresden, den 26. Juli 1876. Die Handels- und Gewerbe-Kammer. Tagesgeschichte. Kamenz. Am 28. Juli erhiug sich hier, nach einer geringen Strafe von Seiten des Vaters, der 11jährige Schulknabe Gustav Goldberg. Waldheim. Bei dem am 24. Juli in dem Dorfe Schweikers- haiu statlgchabten Schützenfeste halten sich mehrere Einwohner noch vor Auszug der Schützen verschiedenartige Belustigungen gemacht, u. A. auch der Sluhlbauergchülfe Rammler sich in einen Bettler, der Mauer Richter aber in einen mit Gewehr versehenen Polizisten verkleidet. Während nun Ersterer vor dem Polizisten floh, feuerte Richter plötzlich in der Nähe einer Hausecke das mit Pulver und Pfropfen geladene Gewehr in so unmittelbarer Nähe auf den Fliehen den ab, daß Rammler am Hinterkopse schwer verwundet wurde und am 27 Juli gestorben ist. Richter befindet sich in Haft. Mutzschen. Während eines am 27. Juli stattgehabten Ge witters schlug der Blitz Nachmittags gegen 5 Uhr in den Thurm der Kirche zu Sachsendorf. Der dadurch hcrvorgerufene Braud wurde zwar sofort gelöscht, doch war immerhin ein nicht unerheblicher Schaden am Thurm, Schiss, Altar, Kanzel und Orgel entstanden. Dasselbe Gewitter beschädigte die Felder der hiesigen Gegend durch Hagelschlag. Bautzen. In der Nacht des 1. August, 11 Uhr 50 Minuten ereignete sich eine Naturerscheinung, wie sie wohl selten beobachtet worden ist. Wie durch einen starken Blitz wurde die Gegend tages hell erleuchtet, gleich darauf sah man im Sternbilde der Andromeda einen Feuerstreifen, welcher sich ungefähr 14—16 Grad lang aus dehnte und 40—50 Sekunden in solch intensivem Lichte am Himmel stand, daß seinen Anblick das Ange kaum ertragen konnte; nach und verschwand dieser Streifen im schmalen, einem Striche ähnlichen weißen Lichte.