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;e zur pr uch l übri- fasse«, limpf- rmeen n Ab- einem g der >ut in. rge- deut- einvr> Ltcin Drzu ischen r vor !euxr )fsen ^wal- Ver tterr oll 'N llitar- >1 der Divt- mden nsioe n inr An- nsive rmec oben Amts- Md Änzeigeblatt Mr den 5lmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung KttuoSprei« r»1«r1«!jährl. M. 2.40 «tnschließl. d«l .Allustr. Unterhaltuilgrblatte^" in d«r Tesch^si«- drt unseren Boren sowie bei allen Reich», p^gsnstalt««. — Erscheint iäglich abend« mit Aufnahme der tzonn» und Feiertag« für den folgenden Tag. - Haüe ^dh>rer VettuUr — Kri^g lonftiqrr ^ir»Wet^r Betriebe- der Zettuna, Li^erunten oder der -r-s'-r -»erung-etnrtchtungrn - der VezUder keinen Anspruch di«terung vder NachUe»en»na der Z-ntun^ oder au* Rück- -^rlnunu de- rel- Adr.r Amtrllaii. 'H Eibenstock, Larlrfeld, hnndrhüdel, U^UgevtUl» Neuheide,Dberstützengrün,Schönheide, SchSnheidrrhNnmer, Sosa, UnterMtzengrün, wildenthal usw. BerantLurtl. Schriftleiter, Drüber «ick Verleger: Emil Hanneb-Hn in Eibenstock. 65, Jahrgang. > Sonntag, den 31. März Anzeigenpreis: die klelnspaitig« Zell« li -tg Im Reklameteil di« Zeit« 40 Psg. Im amllichen Telle die gespaltene Zeile 40 Psg. Annahme der Anzeigen bl« spätesten« vormittags 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Line Bewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenen Lag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern, sprech«! ausgegebenen Anzeigen ^«rusprecher Ar. LIO. ISIS »SS—»S»»S»SS! Schlocrarbeiterznlagt an Brotgetreide-Selbstver sorger und Getreideablieferung. Nachdem durch Bundesratsverordnung vom 21. März 1918 (RGBl. S- 132) die den landwirtschaftlichen Betriebsunternehmern zur Ernährung der Selbstversorger zu be lassende Brotgetreidemenge für die Zeit vom 1. April bis zum 15. August 1918 von 8'/r kg auf 6'/, auf den Kopf und Monat herabgesetzt und damit die Brotration der Selbstversorger etwa auf diejenige der versorgungsberechtigten Bevölkerung ermäßigt worden ist, muß nicht nur aus Gründen der Billigkeit, sondern auch mit Rücksicht auf die zwingende Notwendigkeit, die körperliche Leistungsfähigkeit der in der Landwirtschaft tätigen Personen aufrechtzuerhalten, dafür gesorgt werden, daß auch die in der Land wirtschaft selbst mitardeitenden Selbstversorger in den Zeiten, in denen sie schwere Arbeit verrichten, die Schwerarbeiterzulage gleich den versorgungsberechtigten Landarbei tern bezw. den städtischen Schwerarbeitern erhalten Es wird zu diesem Zwecke Folgendes augeordnet: l. Die in der Landwirtschaft selbst mitarbeitenden Selbstversorger erhalten, sofern sie schwere körperliche Arbeit verrichten, auf Antrag den Gchwerarbeiterzuschlag von 1 Pfund, Brot wöchentlich. Selbstversorger, insbesondere Frauen und Kinder, die nicht persönlich körperlich schwer Mitarbeiten, haben keinen Anspruch auf die Zulage. II Die Gewährung des Schwerarbeiterzuschlages an die empfangsberechtigten Selbst versorger erfolgt durch Ausgabe von Brotmarken der für die übrige Bevölkerung gül tigen Art. Tie Aushändigung erfolgt durch die Ortsbehörde. III Ter Echwerarbeiterzuschlag wird den empfangsberechtigten Selbstversorgern zunächst nur während der Zeit der diesjährigen Krühjahrsbestellung und der Heuernte, längstens aber auf eine Gesamtdauer von 8 Wochen gewährt Der Antrag auf Gewährung des Schwerarbeiterzuschlags ist bei der Ortsbehörde schriftlich zu stellen. In dem Antrag müssen sämtliche Personen, für die der Schwerarbeiterzuschlag er beten wird, mit Namen und unter Angabe des Alters und der Beschäftigung aufge führt, sein. Gleichzeitig ist mit anzugeben, für welche Kalenderwochen der Zuschlag erbe ten wird. * IV. Für die Gewährung des Schwerarbeiierzuschlags an die in der Landwirtschaft be schäftigten, nicht als Brotselbstoersorger anerkannten Personen gelten die Vorschriften der Bekanntmachung des Bezirksverbandes Schwarzenberg vom 18. März 1918 — Erz- grb. Dolksfreund Nr. 66 vom 20. März 1918 —. V. Die Ablieferung der infolge der Herabsetzung der Brotgetreidemcnge der Selbstver sorger von 8', auf 6'/z kß- monatlich für die Versorgung der übrigen Bevölkerung frei werdenden Getreidemengen — d. s. für di« Zeit vom 1. April bis zum 15. August 1918 auf den Kopf 9 üA — an den Bezirksoerband der Königlichen Amrshauptmann- schaft Schwarzenberg hat Vis zum 15. April 1918 zu erfolgen. Zur Vereinfachung des Verfahrens wird hierzu bestimmt, daß die abzuliefernde Getreidemenge bei derjenigen Mühle abzugeben ist, auf die die Mahlkarte des Selbst versorgers ausgestellt ist. Die Mühlen haben die von den Selbstversorgern abgeliefertcn Brotgctreidemengen auf den wöchentlichen Bestandsanzcigen besonders kenntlich zu machen und dabei anzu- gebsn, wann und von wem die einzelnen Mengen abgeliefert worden sind. VI. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen, insbesondere der unrechtmä ßige Bezug des Schwerarbeiterzuschlags werden nach § 79 der Reichsgctreideordnung für die Ernte 1917, vom 21. Juni 1917, mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe biß zu 50000 M. ober mit einer dieser Strafen bestraft. Schwarzenberg, am 27. März 1918. Ker Nezirksveröand der Königs. Kmtsyauptmannschaft Schwarzenberg. Tr. Wimmer. Im Vereins-Register ist heute auf Blatt 19 der Verein „Heimatdank" für die Stadt Eibenstock mit dem Sitze in Eibenstock eingetragen worden. Die Satzung ist am 2. Oktober 1915 errichtet. Vorsitzender ist Bürgermeister ününig Lmil üäoit üorse in Eibenstock, Kammerrat Altrock Oon^tnntin kloiokknor daselbst ist Stellvertreter. Eibenstock, den 30. März 1918. Königliches Amtsgericht. Aufruf. Zm Osten tagte -er Frieden. — Erobert haben wir ibn, -a die Verblendung unserer Feinde ihn von sich stieß. — Von der Welt abschließen wollten uns unsere Feinde. Nun ist der Damm gebrochen. Lebensmittel und Verkehr werden uns zuströmen. Mehr noch! Unsere Osttruppen konnten die Westfront unüberwindlich stärken, ihnen zur Seite die gefürch tete schwere österreichische Artillerie und unsere ueuen großen Mörser. So entlud sich am 21. März im Westen das Ungewitter über die Feinde mir furchtbarem Schlage. Die den Frieden verachteten, weil er uns nicht vor ihnen in die Knie zwang, zittern jetzt. Aller SchissSraub an Neutralen gewährt ihnen nur Frist, nicht Rettung vor dem II-Bovt. Also nabt auch im Westen der Frieden! Noch tobt die Schlacht furchtbarer denn je. Aber es sind die letzten Bim- opfer fürs Vaterland. Und wir in der Heimat, was opfern wir in letzter Stunde? Stau der Blutopser geloben wir Vertrauen, Ausdauer und Einigkeit, aber i auch Geld. Ohne Geld kann unser Großer Generalstab nicht siegen und ohne Sieg i nicht Frieden erzwingen. Wieder ist eine Kriegsanleihe ausgeschrieben. Je leistungsfähiger bas Reick im letzten Kriegsabschnitt -astckt, desto srüher finden sich wieder Rohprodukte in Deutsch- lau- ein, desto eher rauchen die Schlote und surren die Maschinen wieder, desto rascher leben Handel und Wandel wieder aus. Also legt Euer Geld in Kriegsanleihe an. Es bringt nicht blvs sichere Zinsen, sondern tausendfachen Segen. Es ver wandelt sich in starken Frieden, den kein englischer Neider bricht, in Trost und Siche rung für die Bedrängten, zum Lebenswecker für Arbeit und Verdienst, zum Befreier der Welt vom englischen Götzen. Darum zeichne Kriegsanleihe ein jeder soviel er kann. Eibenstock, den 30. März IM8. Der Werbeausschuß für die 8. Kriegsanleihe. Kesse. Gemüse-Konserve«, Honig, Klippfisch, Sauerkraut und Suppenwürze sind in den Lebensmittelgeschäften hierselbst bis auf weiteres markenfrei zu haben Eibenstock, den 30. März 1918. Der Slcrütrat. Am 26. März 1918 starb unser städtischer Strakenmeiüer und Aauaufseyer Herr Carl Richard Schildbach, Inhaber der Friedrich Angnst-Medaille. Der Verewigte hat der Stadt 42 Jahre in Treue gedient, durch seine reichen Erfahrungen und sein praktisches Geschick viel genützt und sich durch seine > guten Dienste und durch sein treuherziges, gerades einfaches Wesen unser aller Wertschätzung in vollem Maße erworben. Wir betrauern seinen Hingang und werden ihm ein gutes Gedächtnis weihe«. Eibenstock, den 30. Mär- 1918. Die städt. Kollegien. Hesse. Hatzfurther. mündelsichere Kapitalsanlage „ Das ganze deutsche Volk mit seiner Arbeite» und Wirtschaftskraft bürgt für ihre Sicherheit.