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Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis Vierteljahr!. M.1.50 einschließl. des „Jllustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „Seifenblasen" in der Expedition, bei unseren voten sowie bei allen Ueichspostanstalten. Uel.-Kdr.: Amtsblatt. -V SSL für Eibenstock, Larlsfeld, Hundshübel, Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer.Sosa,Unterstützengrün,wildenthal usw. Berantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. n--° 57. Jahrgang. Freitag, dca 23. September Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile !2 Pfennige. Sm amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr 210. INI« Die Iirma Vvdrüäsr IwIIv in Wtauentyat hat auf ihrem Wehre in Blauenthal an der Wolfsgrüner Flurgrenze einen Aufsatz von 20 cm seit Erbauung des Wehres geführt, ohne daß eine behördliche Genehmigung dieses Aufsatzes bisher erfolgt ist. Ferner sind bauliche Veränderungen am Obergraben vorge- nommen worden, so daß die größte Wassernutzung nunmehr 5'/, obm in der Sekunde be tragen soll. Die Firma hat um nachträgliche Genehmigung nachgesucht. Die Planunterlagen liegen hier zur Einsicht aus. Etwaige Einwendungen hiergegen sind, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechts titeln beruhen, bei Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, anzubringen. Schwarzenberg, am 19. September 1910. Dir Kiimglichc AmtshWimannschast. Dank. Die hier veranstaltete Sammlung für die durch den Brand am 18. August 1910 Geschädigten, deren Habe nicht bei einer Mobiliarversicherungsgesellschaft versichert war, hat einschließlich des Beitrages der Stadt 1288 Mark ergeben. Wir werden den Betrag bestimmungsgemäß verwenden. Allen Einwohnern und Körperschaften aber, die durch eine Spende geholfen haben, die entstandenen Verluste nach Möglichkeit zu mildern, sagen wir hiermit unseren Wärm- st<u Dank. Stadtrat Eibenstock, den 21. September I9l0. Hesse. M. II. Schössen- und Gcschworencii-Urliste betr. Das Verzeichnis derjenigen hier wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eines Schöffen und Geschworenen berufen werden können, liegt vom 24. September 1910 ab eine Woche lang in hiesiger Ratskanzlei zur Einsicht aus. Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen des Gerichtsverfassungs gesetzes vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes vom 1. März 1879 wird dies bekannt gegeben. Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der erwähnten Liste sind innerhalb der Auslegezeit bei dem unterzeichneten Stadtrate zu erheben. Stadtrat Eibenstock, den 22. September 1910. Hesse. M. II. Gerichtsversaffuug-gesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche die Befähigung infolge strafrechtlicher Verurteilung verloren haben; 2) Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Ver gehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3) Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Ge meinde noch nicht 2 volle Jahre haben; 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den letzten drei Jahren, von Ausstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4) Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5) Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Minister. 2) Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3) Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4) Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6) gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7) Religionsdiener; 8) Volksschullehrer; 9) dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Personen. Die Landes gesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt, dasselbe kann nur von einem Deut schen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 3b über die Berufung zum Schöffenamt finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen znr Aussührung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 enthaltend. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1) Die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien rc. 2) Die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zustän digkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Das Mitglied der freiwilligen Turnerfeuerwehr, Kerr Schankwirt Linst Lmil ^VeLssüox hier, hat gelegentlich des am 18. vorigen Monats in der vorderen Rehme hier stattgefundenen Brandes eine 70jShrige Ira« vom sicheret» Tode des Verbrennens gerettet. Die Königliche Kreishauptmannschaft Zwickau hat Veranlassung genommen, die von Herrn Weißflog bei dem Rettungsiverke betätigte Entschlossenheit nnd Hilfsbereit schaft lobend anznerkenne« und ihm hierüber ein Äelobigungsdekret verliehen. Die Urkunde ist Herrn Weißflog gestern abend durch Herrn Branddirektor Stadtrat Meichßner vor versammelter Wehr ausgehändigt worden. Der Herr Ratsvertreter hat hierbei die Anerkennung und die Glückwünsche des Stadtrates für die entschlossene Tat ausgesprochen. Stadtrat Eibenstock, den 22. September 1910. Hesse. Nr. 31 des Nachtrags zur SchankstSttenverbotsliste ist zu stretchen. Stadtrat Eibenstock. Oesseutliche Gemewderatsfitzimg zu Schönheide UW-L 1910, abend 8 Uhr. Tagesordnung: 1) Armensachen. 2) Geschäftliche Mitteilungen. 3) 1911er Plan der Straßenunterhaltung. 4) Antrag, die Einrichtung einer Fürsorgestelle für Lungenkranke betreffend. 5) Gesuch des Erzgebirgszweigvereins hier um Bewilligung einer Behilfe zur Beschickung der Internationalen Ausstellung für Reise- und Fremden verkehr. 6) Antrag auf Ermäßigung der Umsatzsteuer. 7) Begutachtung einer Flurstücks zergliederung. 8) Gesuch um Rückerstattung von Verzugszinsen in einer Zwangsoersteige rungssache. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Die Budgetbewilligung. Auf dem sozialdemokratischen Parteitag in Mag deburg hat nunmehr die große Auseinandersetzung we gen der süddeutschen Budgetbewilligung stattgefunden und eine lebhafte Aussprache herbeigeführt. Welch' große Bedeutung man der Angelegenheit beimißt, be weist der Umstand, daß der greise Führer Bebel selbst, der sich aus Gesundheitsgründen in den letzten Mo naten von der Oefsentlichkeit vollständig zurückgezogen hatte, das Referat übernommen hatte. Man geht in der Vermutung vielleicht nicht fehl, daß Bebel selbst sich hierzu angöboten, weil er sehr wohl wußte, daß diese heikle Angelegenheit leicht unangenehme Folgen zeitigen könnte, wenn man sie nicht geschickt anzufas sen verstehe und Bebel ist trotz seiner Hitzigkeit noch immer der beste Taktiker der sozialdemokratischen Par tei gewesen. Auch in diesem Falle bewährte er sich auf das Beste, er verstand es meisterhaft, Strenges und Mildes zu paaren. Auf der einen Seite wusch er den ungebärdigen „Jungen" den Kopf, auf der anderen Seite flocht er auch manche Anerkennung ein und schließlich verfehlte er nicht, den Grimm auf Dinge abzulenken, die außerhalb der Partei stehen, indem er der Erörterung über einen Großblock der Linken ei nen sehr breiten Raum gewährte und sich dabei nament lich gegen die Nationalliberalen wandte. Ließ sich Be bel in einzelnen Stellen seiner Rede auch oft von seinem Temperament Hinreißen, so kam schließlich doch wieder eine versöhnliche Wendung, und man hat wohl selten bei einem so ernsten Thema, welches Bebel behandelte, so viel Heiterkeitsausbrüche vernommen. Das war al les von diesem klugen Führer wohl überdacht, er woll te es vermeiden, noch weitere Mißstimmung herbeizu führen, um die Gemüter nicht noch mehr zu erhitzen. Die Tonart, welche Bebel anschlug, war mehr die ei nes Vaters, der seine, etwas aus der Art geschlagenen Söhne ermahnt, reuig zurückzukehren. Daß er so ver fuhr, dazu hatte er seine Gründe, und die Partei wird es ihm danken. Die Reichstagswahlen stehen im näch ten Jahre an, und für die Partei könnte es nichts Ver- ehlteres geben, als in einem solchen Moment einen nneren Zwist heraufzubeschwören, und im Hinblick hier auf überwog auch bei der Debatte die ruhige Tonart. Freilich fehlte es auch nicht an Hitzköpfen, namentlich die sog. Richtung Stadthagen, von der auch ein die Parteiresolution verschärfendes Amendement gegen die Budgetbewilliger ausgegangen war, ging recht lebhaft vor; indessen von süddeutscher Seite wußte man sich sehr gut seiner Haut zu wehren. Namentlich war es der Abgeordnete Frank, der mit großem Geschick die süd deutschen Anschauungen verfocht und sich auch nicht davor scheute, gegenüber Bebel seinen Standpunkt zu wahren. Derartige Auseinandersetzungen mögen von der Parteileitung nicht gern gesehen werden, sie ha ben für die Partei aber sicherlich auch ihr Gutes, denn es wird auf die Dauer unmöglich sein, an starren Prin zipien festzuhalten. Man denke nur an die Maifeier, um die es einst die allerheftigsten Kämpfe gegeben hat und die heute mehr und mehr in den Hintergrund ge treten ist, sodaß man sogar sang- und klanglos einen Beschluß ablehnte, welcher forderte, daß die Maifeier unbedingt durch Fernbleiben von der Arbeit begangen werden müsse. Aller Voraussicht nach wird es schließ lich auch dahin kommen, daß man in der Frage der Bud- gctbewilligung in weiten Kreisen der Partei zu einem anderen Standpunkt kommt, als demjenigen, welchen heute die Mehrheit einnimmt. Eine Annäherung an das Bürgertum wird damit keineswegs herbeigeführt, das sollten sich auch diejenigen Kreise der bürgerlichen Gesellschaft merken, welche auf eine vollständige Re vision der einzuhaltenden Grundideen und eine Amal gamation mit den linksstehenden bürgerlichen Parteien hoffen Tagesgeschichte. Deutschland. — Die Reisebegleiter des Kronprinzen. Es ist in der Oefsentlichkeit darüber geklagt worden, daß die Reisebegleitung des Kronprinzen auf der Fahrt nach dem fernen Osten „nur aus Offizieren" bestehen werde, und es ist die Befürchtung ausgesprochen worden, daß es dem Kronprinzen daher an land- und leute kundigen Führern und namentlich an Gelegenheit feh len werde, an den einzelnen Orten, die seine Reise be rühren wird, Einblick in die wirtschaftlichen und in dustriellen Verhältnisse zu gewinnen. Man schreibt der „N. G. C." hierzu von besonderer Seite: Diese Klage