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kommt gleich, aft br- >ie Er- deutsch- »aß dir grwis- plumpe -ird sie zemeldet rü cht, durch tätigung re" ver- apel ge- ournal" lisch, lometer. üt wei- oisionen für den 5lmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung veiugsprrt. vierteliährUch Mk. 1.80 «tnschNeßl de. »Illustrierten Unterhaltung«blatt«" in der Geschäftsstelle, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstatten. Erscheint tSgltch abend« mit «»»nähme der Vonn- und Feiertage sür den solgenden Tag Tet -Zdr.: Zmtsvkatt. sür Eibenstock, Larkseld, hunbshnbel, ^UgvU.UN Neuheibe, Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, llnterstützengrün, Mldrnshal usw. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebshn in Eibenstock. Anzeigenpreis: die klsmspaliige Zeile 12 Psg., sür auswärtige 15 Psg. Im ReklameteU die Zeile M Psg. Jin amtlichen Teile di« gespaltene Zeile M Psg. Annahme der Anzeigen bis spätesten« vormittag« 10 Uhr, für größere Tags vorher. Aernsprechn Ar. 110. orker tel ein 1 sein, immer chlag AuS er an >enom- Män- itzugr- n eine ileum- rkst.rt- Blatl tgege> übsr- ch der ;e ha- kannt- sogrr l habe s ver - ' vom , Ar- -iHv, rltats, über Geld- ^jah- echnet neues i sind h 376 l iver- aus- h ein is al- nzrn- Zrank- Hafen Zer- n und : teilt , der r zu- mor- rp e- rto, ank. » 100 lmen, ^?SS. _ 64. Jahrgang. Sonnabend, den 10. Mürz 1917 Anmeldung von Rübensanerkrant. Nachstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 6. März 1917. 289 II8 Vis Ministerium des Innern. "70 Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 8. Dezember 1916 (Reichsanzeiger 290 vom 9. Dezember 1916), nach welcher das aus eingeschnittenen Rüben aller Art durch Gärung gewonnene Sauerkraut der Be wirtschaftung der Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. in Berlin VV 57 unter liegt, fordern wir hiermit alle Betriebe, die sich mit der Herstellung von Rübensauer kraut für eigene oder fremde Rechnung befassen und im Jahr 10 Doppelzentner und mehr solches Kraut Herstelleft, auf, unverzüglich ihre Betriebe der unterzeichneten Gesell schaft anzumelden und l. die bisher verarbeiteten Mengen an Rüben, 2. die bisher hergestellten Mengen an Rübensauerkraut, 3. die am 10. März 1917 vorhandenen Bestände an Rübensauerkraut der Kriegsgesellschaft anzumelden. Gemäß Bekanntmachung der Kriegsgesellschaft vom 2. Dezember 19 l6 (Reichs anzeiger Nr. 284 vom 2. Dezember 1916) ist der Absatz auch dieses RübensanerkrauteS ohne Genehmigung der Kriegsgesellschaft verboten. Berlin, den 3. März 1917. Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. Köhler. Einschränkung des Kartofselverbranchs. Die im Herbst 1916 für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwar zenberg herangeschafften Speisekartoffeln würden für die Versorgung der Einwohner des Bezirks bis Ende März 1917 auSreichen. Bis zu diesem Zeitpunkt dürste mit dem Medereinsetzen der Kartosfelzufnhr ge rechnet werden. Die noch immer andauernde kalte Witterung schließt jedoch den rechtzeitigen Ein gang von Kartoffelsendungen zu dem erwarteten Zeitpunkte aus. Es ist deshalb not wendig, den Wochenkopfsatz herabzusetzen. Hierzu wird folgendes bestimmt: 1. Vom 11. März 1917 ab darf jede Person wöchentlich im Durchschnitt nur 4 Pfund Kartoffeln verbrauchen. Diese Bestimmung gilt auch für die in der Landwirtschaft beschäftigten Personen und für die Schwerarbeiter. Erforderlichenfalls können die Ortsbehörden den Wochenkopfsatz um ein weiteres Pfund, also wie in anderen Bezirken auf 3 Pfund herabsetzen. Ter Bezirksverband be hält sich vor, diese Herabsetzung einzelnen Gemeinden besonders vorzuschreiben. 2. Soweit die Bestände reichen, haben die Gemeinden neben der vorstehend unter 1 festgesetzten Kartoffelmenge für Kopf und Woche 5 Pfund Kohlrüben zur Verfügung zu stellen. 3. Auf die Wochenabschnitte der Kartoffelkarte, beginnend mit Abschnitt V gilttg für 11. bis 17. März, dürfen deshalb höchstens 4 Pfund Kartoffeln und 5 Pfund Kohl rüben abgegeben werden. 4. Die Abgabe darf nur für den jeweiligen Wochenbedarf gegen Abgabe des ent sprechenden Wochenabschnittes der Kartoffelkarte erfolgen. 5. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Per AezirksverSand der Königl. Zmlshauplmannschatt Schwarzenverg. den 8. März 1917. Dr. Wimmer. Wegen Mangel an Heizstoffen wird der Schulunterricht ub Sonnabend, den 10. März 1917, bis auf Weiteres ausgesetzt. Eibenstock, 9. März 1917. Der Staölral. PmsbklWnkmlW bei AMMmiM von Zchuhmm. Am 15. Februar 19l7 ist die Bekanntmachung des Reichskanzlers über Preisbeschränkungen bei Ausbesserungen von Schuhwaren, vom 25. Januar 1917, in Kraft getreten. Nachstehend folgen deren wesentlichste Bestimmungen: 8 r. Ausbesserungen von Schuhwaren (8 1 Abs. 2 der Bekanntmachung über Preisbe- schränkungen bei Verkäufen von Schuhwaren vom 28. September 1916 — Reichs-Ge- setzbl. S. 1077 —) dürfen zu keinem höheren Preise berechnet werden als dem, der sich aus der Zusammenrechnung der Gestehungskosten, eines angemessenen Anteils der all gemeinen Unkosten und eines angemessenen Gewinns ergibt. Für die Preisberechnung sind die von der Gutachterkommission für Schuhwarenpretse (8 7) aufgestellten Richt sätze für die Preisberechnung bei Ausbesserungen von Schuhwaren maßgebend. 8 2. Den ausgebesserten Schuhwaren muß bei Rückgabe an den Verbraucher ein Be gleitschein beigefügt werden, welcher in einer leicht erkennbaren Weise folgende Angaben enthält: 1. den Namen oder die Firma und den Ort der gewerblichen Niederlassung desjenigen, der die Ausbesserung dem Verbraucher gegenüber übernommen hat, 2. die Art der Ausbesserung und den dafür berechneten Preis in deutscher Währung, 3. den Monat und das Jahr, in denen die Ausbesserung ausgeführt worden ist. 8 ». Wer gewerbsmäßig Bestellungen auf Ausbesserungen von Schuhwaren entgegen nimmt, hat in seinen Geschäftsräumen nach näherer Bestimmung der Gutachterkommts- sion für Schuhwarenpreise eine Preisberechnung zum Aushang zu bringen, aus der sich der Endpreis und die Art der Berechnung für Besohlen und Flecken ergibt. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10000 M. bestraft. Eibenstock, den 6. März 1917. Per K1crö1rcrt. Fleischverkauf. Sonnabend, den 10. dss. Mts. verkaufen die Fleischer: Reichenbach, Seidel, Singer, C. Müller, Mühlig, Schürer Rind-, Schwein-, Kalb- und Schöpsfleisch. Die Preise werden durch Aushang bekanntgegeben. Urlauber erhalten Fleisch bei Mühlig. Kopfmenge 125 x. Kinder erhalten die Hälfte. Zur Bereitung der Speisen in den Volksküchen sind für den einzelnen Speisenentnehmer 100 ß Fleisch sichergestellt, sodaß die betr. Verbraucher beim Frischfleischverkauf nur noch mit 25 Fleisch be dacht werden können Verkaufsordnung: lV—u. V—L in der Zeit von 8—10 Uhr vorm., «u. 8 10-12 „ „ H—A „ „ „ „ 1—3 „ nachm., n " » » 3 5 „ „ Nachverkauf findet nicht statt. Eibenstock, den 9. März 1917. Der KlLtdtral. Für RollMfschutzim-smigcu an Schweinen, welche die Besitzer in den Monaten März bis Juli jedes Jahres freiwillig durch Tier ärzte ausführen lassen wollen, wird staatlicherseits der Impfstoff kostenlos zur Verfü gung gestellt, sofern mindestens der vierte Teil der Schweinebesitzer einer Gemeinde j« bis Ende Februar die Vornahme der Impfung beantragt. Diesmal werden hier An träge bis zum Sonnabend, den 10. März 1917 im städt. Schauamte entgegengenommen. In Ermangelung einer besonderen Vereinbarung wird sür die Impfung von 1—10 Schweinen eines Gehöftes je 1,00 M., mindestens jedoch 3 M. erhoben. Eibenstock, den 8. März 1917. Per Skaökrat. Hausbesitzer werden erneut und nachdrücklichst an ihre Pflicht zur Kutzwegreinhaltung erinnert. Unterlassung der Reinhaltung wird ohne Nachsicht bestraft. Eibenstock, den 9. März 1917. Per Ktaötrat. Graf Zeppelin Tiefe Trauer senkt sich auf das deutsche Volk herab. Einer seiner Besten, sein Stotz, seine Freu de und seine Zuversicht, der Mann, um den uns eine Welt beneid'te, Gras Zeppelin, hat, wie wir bereits gestern telegraphisch meldeten, nun auch das Zeitliche gesegnet. Sein großes Lebenswerk hat er vollendet, «r hat auch noch die Erfolge ge sehen, die seine Luftschiffe rm Weltkriege erzielten, aber es ist ihm nicht vergönnt gewesen, das sieg reiche Ende des gewaltigen Ringens um Deutschlands Existenz, an dem er selbst so wichtigen AntÄ ge nommen, zu erleben. Die Verehrung, die. Graf Zep pelin im deutschen Volke genoß, war eine so allge meine, wie sie nur ganz wenigen seiner hervorra ¬ gendsten Zeitgenossen zuteil geworden ist. An ihn wagte sich keine Verleumdung heran; jede Verdäch tigung wäre an seinem blanken Schilde abgeprallt Diese Verehrung folgt ihm über das Grab hmaus; sein Name wird in der Ruhmeshalle nnd im Her zen des deutschen Volkes fortleben. Ueber das Krankenlager des Grafen Zeppelin mel det die „Kriegszeitung" unterm 8. ds.: Graf Zep pelin wurde seit längerer Zeit an einer Ruhrer krankung behandelt. Da sich der Fall komplizierte, schritt man zu einer Darmoperation, die auch glück lich verlief. Man hatte bereits alle Hoffnung, den Patienten wiederhergrstellt zu sehen, leider aber trat Ziegenpeter und später Lungenentzündung hin zu. Auch die Nahrungsaufnahme war mfolgedessen unbefriedigend und schwächt« die Widerstandskraft des greisen Grafen erheblich. Die Krankheit nahm daher in den letzten Tagen eine kritische Wendung und heute mittag nm >/z12 Uhr schlummerte der Graf im Kreise seiner hier weilenden Angehörigen sanft ein Ec war bis zuletzt bei vollem Bewußtsein. Wom Weltkrieg. Aeue V-Aoot-Aeute im Mittelmeer. Englischer Kavallerie-Angriff am Mris gescheitert. Nach einer Meldung aus Berlin wurden seit dem 1 März an der Westfront 333 Engländer