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Wochenblatt für Mls-rnf, Lharand, Rossen, Sievenlehn .rmd die Umgegenden. Vierter Jahrgang. Freitag, den 23. Februar 1844. Mit König!. Sachs. Concefffon. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: Albert Reinhold. Von diiscr Z'ftschrift «rscheinl an, Frcttagr «Nk Rumm-r. Der PMS für den Bi-ttchAhrglmg btlrägl 10 Ngr. CämmNiib« ^«igl. Pestämler des Inlandes nehmen Bestellungen darauf an. Bekanntmachungen, welche im nächsten Stuck erscheinen sollen, wer- «'N in WilSdnifks Montag Abends 7 Uhr, in Lharand bis Montag Nachmittags 5 Uhr und in Rossen bis Mittwoch ' ormimigs I I Uhr avgonomm-n. Auch tcnn'U vis MMn-vch Mikkog -ing'd'Nd« Zusknvungcn auf Verlangen durch dik Poft "N r,u Druilorl b'iördrrk w-rdrn, sodäsi sie in ter nächsten Nummer erscheinen Wir rrbitten uns di,seiden unier den Adressen: „NN die ^cdaclion des Wochenblattes jr, Wilsiruf," „an die Agentur Les Wochenblattes in TharanL," und „an die Wo chenblatts-Expedition in Nossen." In Meißen nimmt Herr Buchdruekercibesitzer Klinkicht jun. Auftrage und Be- ßellungen an. Etwaige Beiträge, welche dec Tendenz des BiatteS entsprechen, selten stets mit großem Dante angenommen Die Redaktion. Bekannt m a ch u n g des Ministern des Innern, die Vertilgung der MüLkäfer betr. In Folge der von dem Ministerium des Innern unterm 30. März 1840 wegen Vertilgung der Maikäfer erlassenen Bekanntmachung, und der bcigefügten Belehrung über die Naturgeschichte und die Mittel zu Vertilgung der Maikäfer, sind viele Landgemeinden und Grundstücksbesitzer bemüht gewesen, durch die Tödtung der im Jahre 1840 in un- gcwöhnlich großer Anzahl erschienenen Maikäfer, sowie späterhin, namentlich im verwichnen Jahre durch sorgfältiges Auslesen und Tödten der Engerlinge sich einen wesentlichen Schutz gegen die Wiederkehr der Verwüstungen ihrer Garten- Feld- und Waldgewächse durch die gedachten Käfer zu verschaffen, und es sind ihre deöfallsigen lobcnswerthe Bemühun gen zeither schon nicht ohne Erfolg geblieben. Da nach den vorliegenden Erfahrungen in dem heurigen Frühjahr wiederum eine zahlreichere Wiederkehr der Maikäfer zu erwarten ist, so werden die Landgemeinden und Grnndejgenthümer anderweit aufgefordcrt, innerhalb der ersten 14. Tage vom ersten Er scheinen der Maikäfer angerechnet, allenthalben mit vereinten Kräften für deren thunlichste Ver tilgung Sorge zu tragen. Dies ist am geeignetsten dadurch zu bewerkstelligen, daß die Bäume in der Morgenkühle wenn der Käfer starr und unthätig sitzt, geschüttelt, die Kä fer in Gefaßt, die etwas Wasser enthalten, aufgesammelt und entweder durch Stampfen oder durch Aufgießen von kochenden Wasser getödlet werden. Das Ministerium des Innern darf erwarten, das die Landgemeinden und Grund besitzer durch besondere, in ihrem eignen Interesse liegende, und ihnen zum Lobe gereichende