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blatt Amts Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff Forstrentamt zu Tharandt. für die Königliche Amtshauptmannschast Meißen, für das sowie für das Königliche Vas Wochenblatt für Wilsdruff erscheint wöchentlich dreimal und zwar Montaes, Mitt wochs und Freitags abends 6 Uhr für den folgenden Tag. — Bezugspreis bei Selbstäbbolung 2on dec vrückerei sowie allen Postämtern monatlich 55 pfg., vierteljählich (.60Mk., im Stadt bezirk -ugelragen monatlich 60 pfg., vierteljährlich (,75 Mk., bei Selbstabholung von unseren Landausgabestellen monatlich 60 pfg., vierteljährlich (,65 Mk., durch unsere Landaustläger zugetragen monatlich 65 Pfg., vierteljährlich (,85 Mk. — Im Falle höhere l Gewalt, Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zei- rangen, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen hat der Bezieher keinen An spruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugs- die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. — Einzelner kaufsplri der Nummer (0 pfg. — Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. — Fernsprecher Amt Wilsdruff Nr. 6. Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Insertionspreis 15 pfg. für die 6-gespaltene Korpuszeile oder deren Raum, von anher' halb des Amtsgerichtsbezirkes 20 pfg., Reklamen 45 pfg. Zeitraubender und tabellMischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Bei Wiederholung und Jahresumsätzen Rabatt nach Tarif. Bekanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Behörden) die Spaltzeile 45 Pfg. be^w. 60 pfg. Nachweisungs- und Gffertengebühr 20 bez. 50 pfg. Telephonische Inseralen-Anfgai^ . schließt jedes Reklamationsrecht aus. — Anzeigenannalnne an den Ausgabetagen bis ( ( Ubt vormittags, an den übrigen Werktagen bis abends 6 Uhr. — Beilagengebühr das Tausend 6 Mk., für die Postauflage Zuschlag. — Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. — Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Be trag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. So fern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerhalb 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch dagegen erheb,. und Umgegend. SrsckeiM seil üem Iabre <841. Lokalblatt für Wilsdruff Lirkenhmn, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogsmalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufkach, Kesselsdvrf, Kleiuschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdors bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Druck uud Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. NrUn. Donnerstag, den 26. Oktober 1916. 75. Jahrg. Kriegsnotstandsausgave. Amtlicher Teil. Fleischverkaus durch Havsschlachtrnde. Um es zu ermöglichet!, daß die auf lange Zeit hinaus ausreichenden Vorräte der hausschlachtenden teilweise auch der übrigen Bevölkerung zugute kommen können und da durch die immer noch schwierige Fleischversorgung der übrigen Bevölkerung entlasten, wird bestimmt: (. hausschlachtende dürfen von ihren aus der Hausschlachtung herrührenden Vorräten einen Teil an andere Personen verkaufen, jedoch nur gegen diejenigen Fleischmarken, welche zum Bezug des sichergestellten Fleischanteils berechtigen. 2. Dem hausschlachtenden werden bei Vorlegung dieser Marken bei -er Grtsbehörde die auf diese Weise abgegebenen Fleischmengen gutgeschriebrn. 3. Es ist darauf zu achten, daß dieser Fleischverkauf durch hausschlachtende nicht in einen gewerbsmäßigen Betrieb zum Nachteil der Fleischer ausartel. Die obige Bestim mung soll vielmehr dem hausschlachtenden nur Gelegenheit bieten, einen Teil seines Fleisches auf gesetzmäßige Weise an Verwandte, Bekannte und ihm sonst Näherstehende abzugeben. Im Falle eines Mißbrauchs kann dieses Recht durch den Vorsitzenden des Kom- munalverbandes einzelnen Personen oder sämtlichen hausschlachtenden des Bezirks ent zogen werden. (728 11. B. 111. Dresden, am (4. Gktober (9(6. Ministerium des Innern. Ankauf von Schweinen betreffend. Auf Grund der Bundesratsverordnung über Fleischversorgung vom 27. März (9(6 und der Bundesratsverordnung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September/4- November (9(5 wird bestimmt: Der nicht gewerbsmäßige Ankauf von Schweinen im Gewicht von mehr als 60 Kilogramm bei dem Landwirt oder Mäster zur Weitermast für den eigenen Bedarf oder zur Schlachtung für den eigenen Bedarf ist verboten. Die Lieferung solcher Schweine durch den Landwirt oder Mäster auch auf Grund früher abgeschlossener Kaufverträge an Käufer, die den Ankauf nicht gewerbsmäßig be trieben haben, ist verboten. Zuwiderhandlungen werden auf Grund der genannten Bestimmungen mit Gefäng nis bis zu 0 Monaten oder Geldstrafe bis zu (500 Mark bestraft. Diele Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, am 23. Mktober (9(6. N45 it 6 m Ministerium des Innern. LillMmg m Ws-IWrotumken. l. cs)nr Erleichterung der Brotversorgung im Reiseverkehr ist vom 1. Novem ber 1916 ab die Ausgabe von Reichs-Reisebrotmarken für das gesamte Reichs gebiet angeordnet worden. Die bisherigen sächsischen Reisebrothefte und die Tagesbrot scheine (Fremdenbrotscheines dürfen für die Zeit nach dem 3 s. Gktober nicht mehr ansgegeben werden 2. Brotkarten-Abmeldescheine sind vom l. November (916 ab nur noch auszustellen für Personen, die ihren Wohnsitz ändern; im übrigen sind, auch bei längerer Abwesen heit vom Wohnsitz, für die Dauer der Abwesenheit Reichs-Reisebrotmarken auszugeben. 3- Die einzelnen Reichs-Reisebrotmarken lauten auf (0 und 40 K Gebäck. Sie sind zu Bogen über zusammen 500 Zf oder heften über zusammen >000 A zusammengefaßt. An stelle von Gebäck kann der Inhaber einer Reichs-Reisebrotmarke auch Mehl erhalten, und zwar sind innerhalb Sachsens für je 50 Gramm Gebäck 30 Gramm Mehl zu verabfolgen. Außerhalb Sachsens berechtigen die vom Kommnnalverband ansgegebenen Reichs Reisebrotmarken zum Bezüge von Mehl nach Maßgabe der hierfür am Vrte der Ver wendung geltenden Bestimmungen. 4. Die Reichs-Reisebrotmarken können bei den Stadträt-n zu Lommatzsch, Meißen, Nossen, Sisbenlehn, Wilsdruff und den Gemeindevorständen in Brockwitz, Toswig, Kötitz, Neucoswig und Weinböhla, im übrigen bei der Amtshauptmannschaft Meißen entnom men werden. Für ein Heft oder zwei Bogen (— 20 Marken zu je 50 Gramm Ge bäck) sind zwei Einpfund — oder eine ( Kilogramm-Brotmarke zurückzugeben. Ein Ab zug am Gewicht erfolgt also beim Umtausch der kommunalen Brotkarte gegen Reise brotmarken nicht mehr. Verlorene Reisebrotmarken werden nicht ersetzt, vom Verbraucher bezogene nicht umgetauscht. 5. An Personen, die zu vorübergehendem Aufenthalt zuziehen, dürfen — abgesehen von Militärurlaubern und Auslandsfremden — keine Reisebrotmarken verabfolgt werden; sie haben sich vielmehr von demjenigen Kommnnalverband, dem sie angehoren, die Reichs- Reisebrotmarkcn rechtzeitig zu verschaffen. 6. Auslandsfremde erhalten für jeden Tag ihres Aufenthalts in einer Ge meinde des Bezirks Reichs-Reisebrotmarken über 250 hinsichtlich der Militärur lauber ergeht besondere Verfügung an die Gemeindebehörden. 7. An die Gasthausinhaber dürfen für Uebernachtende usw. keinerlei Brotmarken ansgegeben werden. 8. Bäcker und Händler sind verpflichtet, die Reichs-Reisebrotmarken entgegenzunehmen 9- Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu (500 Mark bestraft. Meißen, am 20. Gktober (9(6. Nr. (728 11 K Kommunalverband Meißen Stadt und Land. -s« Die Königliche Amtshauptmannschast. Der Stadtrat. Speife-Aartoffeln betr. Nachdem durch Reichskanzlerbekanntmachung vom (4. d. Al. der Verbrauchssatz an Kartoffeln * a) für im haushalt von Erzeugern verpflegte Personen auf täglich ('/r Pfund und d) für alle übrigen Personen auf täglich ( Pfund herabgesetzt worden ist, wird hiermit folgendes bestimmt: t. Diejenigen Einwohner, die sich durch Bezugsschein für den ganzen Winter nach dem bisherigen Verbrauchssatze Vorräte verschafft und eingekellert haben, müssen entsprechend länger ausreichen und zwar bis 9. Juli 1917. Nachlieferungen können auf keinen Fall erfolgen; 2. an Einzelverbraucher wird durch die bekannten Geschäft« der Tageskopfsatz von ( Pfund Kartoffeln, das ist für die Woche 7 Pfund abgegeben. > Die ausgegebenen (O-Pfund Wochenmarken gelten daher nur für eine Menge von 7 Pfund; 3. Schwerarbeitern kann auf Antrag ein Höchstsatz von p/2 Pfund Kartoffeln täglich bewilligt werden. Diesbezügliche Gesuche sind bis 27. d. M. im Lebens- mittelamte anznbringen. Für diese Fälle werden die Wochenmarken durch Stempelaufdruck kennt lich gemacht. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung werden nach tz (7 der Bundesratsverordnung vom 25. September (9(5 mit Geldstrafe bis zu (500 Mk., oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Diese Strafe trifft auch den, der sich mehr Kartoffeln verschafft, als ihm nach dieser Bekanntmachung zustehen. Wilsdruff, am 24. Gktober (9(6 Der Stadtrat. H»lzverst«ig«rung, Tharandt«» Revier. Gasthaus zurTanneiuTharandtFreitag'den 3. November 191 K,vorm.1«Ahr: 3 h. u. 575 w. Stämme, (3 h. u. (77( w. Klötze, (5 h. u. (65 w. gek. Derbstangen u. (0 rin h. u. 78,5 rin w. Brennholz. Einzelhölzer in den Abt. (-6,-8, 9, (1 >4, (6—23, 25—29, 3(, 32, 34, 35, 49^ ö(, 54 u. 65. is? Kgl. Forstrevierverwaltung und Kgl. Forstrentamt Tharandt. Letzte Meldung. T. U. aus Berlin. Die B. Z. am Mittag ist ermächtigt, folgende Meldung zu bringen: Ceruawoda ist gefallen. Die Verfolgung ans dem rechten Donauufer wird fortgesetzt. Aus Stadt und Land. Das Ehrenkreuz mit Schwertern erhielt als vierte Auszeichnung Vizefeldwebel Kurt Domau aus Wilsdruff. -- Die Carola Medaille in Bronze mit Spange Nichtamtlicher Teil. erhielten Frau Pfarrer Heber, Herr Privatus Heinzmann, beide in Kesselsdorf, und Frau Kirchschullehrer Müller in Neukirchen, außerdem wurde Herr Kirchschullehrer Müller iu Neukirchen mit dem Verdienstkreuz für öffentliche Wohl fahrtspflege ausgezeichnet. — „Doktor Klaus", ein Lustspiel ersten Ranges, wird der Kgl. Sachs- Militärverein zum Besten der Kameraden im Felde nächsten Sonntag, den 29. Oktober, im Adler zur Aufführung gelangen lassen. Beginn '^8 Uhr, Ende gegen l l Uhr. Da schon infolge des guten Zweckes ein guter I Besuch erwartet werden dürfte, ist nur auzuraten. sich recht zeitig durch Entnahme eines Programms in den angegebenen Geschäften und Gastwirtschaften einen Platz zu sichern. — „Mag auch die Liebe weinen", das mit großer Spannung erwartete Werk, welches überall berechtigtes Auf sehen erregl und auch in verschiedenen Tageszeitungen als Roman erschienen ist, geht am Donnerstag hier über unsere Saisonbühne. Die Aufführung für Wilsdruff ist mit gro ßen Kosten verknüpft und nur dann möglich, wenn der Besuch ein recht reger wird. Ueber 50 mal hat die Direk tion Lauterbach dieses Werk in verschiedenen Städten be reits aufgeführt und überall vor ausverkauftem Hause.