Volltext Seite (XML)
Ersttzemt wSchrnÜich d«i Mak und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonnementSpreis bettägt vierteljährlich 1 Mark 20 Pf. pr«»>iwvranäo. Anreigel für Inserate werden d,» spätestens MittqgS he» vorhergehende« Tage» de» Erscheinen» erbeten und die Corpusspaltenzeilr mit w Pf., unter „Eingesandj" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Amtsblatt für den Stadtgemeinderaih, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 27. Donnerstag, den 6. März 1879. 4. Jahrg. QeffentLiche Sitzung des Stadtgemeinderuths zu Zwönitz, Freitag den 7. März e. im Verhandlnngssaal des Rathhauses. Tagesordnung ist am Verhandlungstage von Vormittags 9 Uhr an in der Hausflur des Rathhauses öffentlich ausgehängt. Bekanntmachung. Der Kirchenvorstand hat beschlossen, die Gebühren bei Haustaufen in der Stadt und auf dem Lande nach dem Formular auf 3 Mark — Pf., mit Rede auf 6 Mark — Pf. vom 1. März a. o. herabzusetzen; doch haben entfernte Bewohner der Stadt und die Be wohner auf dem Lande auf ihre Kosten für das Fortkommen des Geistlichen und Kirchendieners zu sorgen. Zwönitz, den 24. Februar 1879. Der Kirche »Vorstand allda. Neidhardt, Pf. Zubehör, falsche Siegel, gefälschte Dokumente verschiedener Anstalten, revolutionäre Broschüren, Revolver und Dolche. Pie Untersuchung ist eingeleitet. Südamerika. Zu Arequipa in Peru ist am 9. Januar kurz vor Mitternacht ein starker Erdstoß gefühlt morden, der stärkste feit dein 13. August 1868. Drei Tage später wurde abermals kurz vor Mitternacht eine Erderschütterung beobachtet. Tagesgeschichte. Deutschland. Berlin, 1. Mürz. Wie verlautet, wird die Verkündung des Urtheilsspruches in Sachen des „Groszen Kurfürsten", welches dem Kaiser seit einer Woche zur Bestätigung vorliegt, nicht mehr lange auf sich warten lassen. Nach Verkündigung des Urtheils wird der Chef der Admiralität, General v. Stosch, wie er bereits bei der Beantwortung der in der letzten Session vom Abg. Blosle gestellten Interpellation zugesagt hat, alle auf die Untersuchung be züglichen Dokumente dem Reichstage vorlegen. Oesterreich. Teplitz, 3. März. Großer Jubel herrscht in Teplitz. Auf die Quelle wurde heute, Montag, Morgens 8 Uhr in 15 in Tiefe gestoßen, dieselbe hält eine Wärme von 38 Grad. Die Glocken aller Kirchen werden anhaltend geläutet, Böllerschüsse abge geben. Die Stadt wurde beflaggt, Hunderte von Menschen um standen das Stadtbad und den getäuften Schacht, Freuoentbränen im Auge. Schon früh um fünf Uhr erklärten die Arbeiter, daß sie bald zum Wasser zu gelangen hofften. Sie brachten schon ganze Klumpen feuchte Letten zu Tage; uni acht Uhr trafen sie auf die Quelle. Der Jubel ist groß, Alles beglückwünscht sich auf den Straßen. Im Stadttheater veranstaltete Abends Direktor Lechner eine Fest- vorstellung. Alle Aiitglieder des Theaters und Gesangvereine sangen die alte Teplitzer Badehymne und Volkshymne. In der soeben statt- gefundenenStadtverordnetensitzung gingen die herzlichsten Glückwunsch telegramme des Kronprinzen Rudolf, des deutschen Kaisers, des Großherzogs von Baden, des Professors Laube, Sueß und vieler Gemeindevertretungen und Privater ein, welche freudigste Rührung Hervorriefen. Dem Uebereinkommen mit Fürst Clary wegen Wasser bezugs wurde die Genehmigung ertheilt. Beschafft.werden zur Heb ung des Wassers vorläufig zweistieflige Schachtpumpen mit 145 mm Cylinderdurchmesser, Leistung 320 Liter per Minute. Die Locomobilie arbeitet mit Zentrisugalpumpe. Für spä er soll eine Dampfmaschine in einiger Entfernung der Stadt aufgestellt werden, welche, wie früher der Fall, 17,068 Kubikfuß in 24 Stunden hebt. Der Qnellen- kommission wurde feierlichst Dank abgestattet. Aus Pest treffen besorgnißerregende Berichte von Uebcrschwcmm- ungsgefahren ein; besonders soll die Gegend von Szegedin auf das Aergste gefährdet sein. Italic». Bis jetzt wurden 30 Schiffbrüche an der italienischen Küste konstatirt. Ferner verlor die Gesellschaft Florio zwei Dampfer. Außerdem wurde ein Dampfer arg beschädigt. Rußland. Petersburg, 5. März. Amtlich wird aus Kiew gemeldet: Infolge einer Mittheilung über das Vorhandensein einer geheimen Buchdruckerei fanden am Abend des 23. Februar in zwei Wohnungen Haussuchungen statt. Die Gensdarmen und Polizeibe amten wurden mit einem Hagel von Schüssen empfangen, so daß sie gezwungen waren, ihre Waffen zu gebrauchen. Ein Unteroffizier ist getödtet, ein Offizier kontusionirt, zwei Polizeisoldaten und ein Gendarm wurden perwundet. Fünf Frauenzimmer und elf Männer sind arretirt; unter letzteren vier Schwerverwundete. Bei den Haus suchungen sand man verschiedene Schriften, eine Buchdruckerei nebst Lokales unS Sächsisches. — Mit dem 1. April d. I. tritt das neue Postgesetz iu Kraft, welches mannigfache neuere Einrichtungen in unser postalisches Ver kehrswesen einführen wird. Unter Anderem wird auch durch dasselbe die Frage der Beförderung der Drucksachen zu dem ermäßigten Porto und der Begriff der „Drucksachen" eine engere Begrenzung und klarere Darlegung erfahren. Nach dem neuen Postgesetz werden nur solche Postsendung fernerhin als „Drucksachen" bei der Versendung angesehen werden, welche mittelst Buchdruck, Lithographie und Auto- graphie hergestellt sind, bei denen also die gewerbliche Thätigkeit des Druckes zur Anwendung gekommen ist. Die bisher gebrauchten Be zeichnungen für den Begriff „Drucksache" waren vielfach unklar und deshalb hat man diese präzise Fassung gewählt. Für den geschäft lichen Verkehr werden damit allerdings manche Beschränkungen her- beigcführt werden, weil dadurch alle diejenigen Schriftstücke, welche durch andere mechanische Vorrichtungen hergestellt werden, von dem ermäßigten Porto vollkommen ausgeschlossen sind. — Das Ministerium des Innern hat durch die Verordnung vom 11. Alai 1878 in Bezug auf die Uniformirung kommunlicher Polizeibeamten nicht neue Beschränkungen einzuführen beabsichtigt, vielmehr nur die schon in mehreren früheren Verordnungen enthaltenen diesbezüglichen Vorschriften in Erinnerung gebracht und zusammen gefaßt. Das Tragen schwarzgrauer Uniformröcke mit grünem Kragen und grünen Aufschlägen ist hiernach entsprechend der Verordnung vom 23. Sept. 1853 nicht schlechterdings, sondern nur in Verbindung mit einer Tressenabzeichnung (gleichviel ob mit silbernen oder goldenen) am Kragen für unstatthaft anzusehen. Wo sich aber Gemeinden dazu verstehen, an den bereits bestehenden Uniformen der von ihnen angestellten Polizeioffizianten für Kragen und Aufschläge statt der grünen eine andere Farbe zu wählen, ist dies, da hierdurch einer Verwechselung mit der Gendarmerie allerdings noch gründlicher vor gebeugt wird, an sich als ganz zweckmäßig zu betrachten. Auch kann von den kgl. ^reishauptmannschaften künftig, wenn sie wegen neu einzuführender Uniformen oder wegen Abänderung älterer dergleichen Entschließung zu fassen haben, die grüne Farbe für Kragen und Aufschläge beanstandet werden. Von dieser letzteren Maßregel in Ansehung der bereits im Gebrauch befindlichen Uniformen will jedoch das Ministerium des Innern absehen. Gleichzeitig wird von letzterem die Ertheilung des Titels „Ortsgendarm" oder „Stadtgendarmerie" an die ländlichen bez. städtischen Polizeibeamten als unzulässig be zeichnet, da, abgesehen von den leicht möglichen Verwechselungen der zo benannten Polizeioffizianten mit königlichen Gendarmen von feiten