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Tharandt, Uojsen, Liebenlchn nnd die Umgegenden. Imlsblull für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Dvnncrstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf Inserate werden Montags, Mitwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No «7 Donnerstag, o.» Ium Auf Folium 55 des Handelsregisters für den hiesigen Gerichtsbezirk ist heute Herr Kaufmann .'k rrl L v.rld j-onkort als Procurist der hiesigen Firma Llemens Buhn eingetragen worden. Wilsdruff, am 4. Juni 1897. 18i>7. Königliches Amtsgericht, »r Ganglsff. Bekanutmachnng. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmanuschaft zu Meißen wird der von Wilsdruff nach Hühndorf führende Communikatiousweg wegen Massenschüttung m der Zeit vom bis 2H. I»ini ds. Js. gesperrt. Der Verkehr wird während dieser Zeit über Sachsdorf und Kaufbach verwiesen. Wilsdruff, am 2. Juni 1897. Der S t a d t g e m e i n d e r a t h Bursian, Brgmstr. Die diesjäyrigen Airschennutzungen an der Weißen-Witbdruster Matze,Mbiheilunq 1 und 2 sollen Montag, den 14. Juni l. I von nachmittags 3 Uhr an im GaftiMrse zum „Kaisrrgartcu" in bölln im Wege des Meistgebotes und gegen ssfortigc Barzahlung, sowie unter den vor Beginn der Verpachtung bekannt zu gebenden sonstigen Bedingungen öffentlich verpachtet werden. „ Meißen, am 3. Juni 1897. Königliche Straßen- und Wasserbau-Inspektion II. KöniglicheBauverwalterei. ZUM Ausgange des Tausch-Prozesses. Der vor dem Schwurgericht des Landgerichts Berlin I geführte Sensationsprozeß Tausch-Lützow ist am Freitag vor Pfingsten nach zehntägiger Verhandlungsdauer zu Ende gegangen. Sein gerichtliches Ergebniß besteht darin, daß der Hauptangcklagte, der Kriminalkommissar v. Tausch, auf Grund des auf nichtschuldig lautenden Wahrspruches der Geschworenen freigesprochen, sein Mitangeklagter aber, der Schriftsteller v. Lützow, zu zwei Monaten Gefängniß als Zusatzstrafe zu der von ihm bereits im Prozeß Leckert- Lützow verwirkten Freiheitsstrafe verurtheilt worden ist. Der Antrag des Oberstaatsanwalts, gegen Lützow außerdem auf zwei Jahre Ehrverlust zu erkennen, wurde vom Gerichts höfe niit der charakteristischen und für unsere politische Polizei nichts weniger als schmeichelhaften Begründung ab gelehnt, v. Lützow sei unter Umständen für die Polizei thälig gewesen, die das Bewahren einer ehrenhaften Ge sinnung fast unmöglich gemacht hätten, es sei deshalb von einer Ehrenstrafe abzusehen, da man hoffen dürfe, daß der Angeklagte nach der Strafverbüßung ein ehrenhaftes Leben beginnen werde. Wie bekannt, war v. Lützow der Urkunden fälschung und des Betrugs, begangen durch die im früheren Prozeß aufgedeckte Qnittungsfälschung, angeklagt, ein Ver gehen, welches durch die nicht allzuharte Strafe von zwei Monaten Gefängniß genügend gesühnt erscheint. Was Herrn v. Zausch anbelangt, so lag gegen ihn zunächst die Anklage vor, um dieses Vergehen gewußt, es aber seiner vorgesetzten Behörde nicht angezeigt und sich demnach eines Amtsvergehens schuldig gemacht zu haben, indessen wurde dieser Punkt vom Vertreter der Staatsanwaltschaft selber im Verlaufe des Prozesses wieder fallen gelassen. Doch auch die weit schwerer wiegende Beschuldigung v. Tausch er habe im Prozeß Leckert-Lützow wissentlich einen Meineid geleistet, als er eidlich versicherte, niemals politische Jntriguen gesponnen und nienials politische Artikel durch seine Agenten in die Presse „lancirt" zu haben u. s. w., wurde durch den Verlauf des Prozesses derartig abgeschwächt, daß schließlich auch nach dieser Richtung hin die Freisprechung des An geklagten erfolgte. Freilich hat der Prozeß au dem Charakter "nd an der Amtsführung des Angeklagten genug Schlacken hinterlassen, seine Unschuld steht trotz seiner Freisprechung keineswegs rein und klarerwiesen da; es ist indessen nicht gelungen, Herrn v. Tausch so zu belaste», daß seine Ver- nrcheilung hätte erfolgen müssen; zum Blindesten jedoch hat kr sich, wie Oberstaatsanwalt Drescher in seinem Plaidoyer reffend bemerkte, bei seiner Amtsführung grober Takt- wsigkciten schuldig gemacht. . , Was nun die hervorstehendsten praktischen Ergebnisse Tauschprozesses anbelangt, so ist durch dessen Verlauf allem die Mär von den angeblichen einflußreichen Hintermännern des v. Tausch gründlich zerstört worden, Welche hochstehende Persönlichkeiten wurden nicht Alles genannt, welche um das behauptete verfängliche politische Treiben dieses Mannes gewußt haben sollten: der General oberst Graf Waldersee, der Botschafter Graf Eulenburg, ja sogar Fürst Bismarck! Diese hauptsächlich von sozial demokratischer Seite ausgestellte Behauptung hat sich aber durch den jetzt beendigten Prozeß als völlig haltlos erwiesen, die Geschichte von den „Hintermännern" ist einfach ein Hirngespinnst in den Köpfen gewEstr Leute. Auch die vermeintlichen Treibereien des Krimimmommissar v. Tausch gegendas Auswärtige Amt und dessen verantwortlichen Leiter, Staatssekretär v. Marschall, die sogar einen gewissen Erfolg gezeitigt haben sollten, stellen sich als eine höchstens amüsant wirkende Legende heraus, womit die ungeheuerliche In sinuation, ein einfacher Kriminalkommissar könne den Weg des politischen Leiters eines Fünfzig-Millionen-Reiches kreuzen, und noch dazu erfolgreich kreuzen, endlich vernichtet worden ist. Ob es unter solchen Umständen nöthig gewesen wäre, einen großartigen gerichtlichen Apparat zn entfalten, um dieses Dementi zu erzielen, wie Staatssekretär v. Marschall durch die Jnsceniruug des Prozesses Tausch gethan, das ist allerdings recht zweifelhaft, und daß sich Herr v. Marschall und mit ihm das gesammte Kab inet Hohenlohe nickt getrauten, auf eigene Hand, ohne Inanspruchnahme des Gerichts mit einem gar nicht so besonders hochgestellten Beamten, wie Kriminalkommissar v. Tausch, fertig zu werden, dies berührt immerhin wunderlich. Im klebrigen hat auch der Prozeß Tausch unsere politische Polizei wiederum im Lichte einer sehr fragwürdigen Institution gezeigt und erneut die oft unheilvolle Thätigkeit der politischen Spitzel und Agenten beleuchtet. Es muß indeß als zweifelhaft bezeichnet werden, ob eine gründliche Reform unserer politischen Polizei infolge der Ergebnisse des Prozesses Tausch endlich cinsetzen wird, namentlich, da keine recht geeignete Handhabe vorhanden ist, uni diese Reform anzusetzen. Die politische Polizei wird eben auch fernerhin genöthigt sein, sich znr Erreichung ihrer Zwecke der Agenten zu bedienen, und kann unmöglich lange nach der ehrenhaften persönlichen Gesinnung des Einzelnen fragen. Ganz ausgeschlossen aber ist die Frage nach einer Abschaffung der politischen Polizei selbst; dieselbe bildet heutzutage so zusagen ein nothwendiges Uebel für den Staat, der letztere würde ohne eine solche Einrichtung sich der Möglichkeit aus- setzen, eigene wichtige Jntercsscn gefährdet zu sehen. Tngrsgc schichte. Der Kaiser hat'die Psingstfeiertage im Kreise seiner Familie iin Neuen Palais, dem bevorzugten Sommerheim unseres Kaiserpaares, verlebt. Das weitere Reiseprogramm des Monarchen scheint, soweit es sich nm den Zeitpunkt des Antrittes speciell seiner alljährlichen sommerlichen Nordlandsreisen handelt, noch nicht endgültig festzustehen. Letzter Tage zeichnete das Kaiserpaar den Grafen Schnwalow, den früheren Gouverneur von Polen, der als Gast des Kaisers in dessen reizend gelegener Villa Jngenheim bei Potsdam weilt, durch einen gemein samen Besuch aus. Graf Schuwalow erholt sich langsam, aber stetig von seiner jüngsten schweren Krankheit, er kann bereits wieder kurze Spaziergänge im Park der Villa unternehmen. Auf dem Gebiete der inneren politischen Ange legenheiten herrscht volle pfingstliche Ruhe, da mit der eingetretenen Pfingstvertagung der Parlamente des Reiches und Preußens auch die noch schwebenden politischen Tagesfragen einstweilen an Interesse erheblich verloren haben. Auch bekundet der Umstand, daß mehrere Mit glieder der Reichsregierung, resp. des preußischen Ministeriums zur Zeit auf Urlaub fern von der Reichshauptstadt weilen, unter ihnen der Reichskanzler und Ministerpräsident Fürst Hohenlohe selbst, daß augenblicklich keine wichtigeren Ent scheidungen in der inneren Politik zu erwarten sind. Allerdings werden hie und da gerade letzt wieder einmal Ministercrisengerüchte aufgewärmt, sie betreffen diesmal den Staatssecretair des Auswärtigen Freiherr» von Marschall, welcher einen dreimonatlichen Urlaub ange treten hat, die Ministercrisenschnüffler kommen nun mit der Behauptung, die ungewöhnliche Länge dieses Urlaubs sei höchst verdächtig, es scheine sich bei der jetzigen Er holungsreise des Herrn v. Marschall nur um die Ein leitung zu seinem baldigen Rücktritte vom Amte zu handeln. Begründet wird diese Muthmaßung von der baldigen Demession des Staatssecretairs des Auswärtigen durch den Hinweis darauf, daß der Kaiser mit der Jnsceniruna des Prozesses Tausch-Lützow durch Herrn v. Marschall nicht einverstanden gewesen sein soll. Inwieweit letztere Behauptung zutreffend ist, bleibt abzuwarten, jedenfalls dürften aber die mit dem jetzigen Urlaub des genannten hervorragenden Negierungsmitgliedes zusammenhängenden Rücktrittsgerüchte nur mit größter Vorsicht aufzunehmen sein, Herr v. Marschall ist in der That recht leidend, da wird ihm ein dreimonatlicher Erholungsurlaub wirklich nur gut thun. Der Prozeß Tausch-Lützow, welcher zehn Tage lang vor dem Berliner Landgericht I spielte, ist am Freitag Nachmittag beendigt worden. Der Hauptange klagte Tausch war angeklagt des Amtvergehens und des Meineids. Sein Mitangeklagter Schriftsteller v. Lützow war des Betrugs und der Urkundenfälschung beschuldigt, ! begangen durch die aus dem Prozeß Leckert-Lützow be kannte Quittungsfälschung. Mit letzterer Beschuldigung hing die eine Anklage gegen den Criminalcommissar v. Tausch zusammen. LeNtei-f'' sollst di«»s«>