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rumdern 'der ern- rer Ret- die LSelt Est" aus ungen Noten wartet isn Waf- oon nicht erklären für null Newährs- e n eine chtet, die rhältnifse Front u ver- !r Konfe- eine Lö- hronicle" istische dostfront der ru- TimeS" ^rtreter Za Pan r einen ung des er Ein- tlicht. Peters- soestia" l untere e Jta- taliens o und rs Hiw- ien u>id lekrnos, r Klein es qfci-- n Tor- ing der Nachteil Anleihe r. In. nk reich, :ns ge° l Stütz- nd den ege zu- em. Mail" : t h ge- c st än° cht ein ie bor ge und ith ge ben. m Mb., l 707. terie 1917 zl. Ie, ng zu zeb., che )U kau- Adrefle schästS- IM la«, bohn. Amts- MS ÄMgeblan für öen Kmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung S»zug«prei« oierteljährl. Mk. LlO einschließl. de« «Iltustc. Unterhaltungsblatte«" in der Beschilft«, stelle, bei unseren Bolen sowie bei allen Reich«, rvstanstalten. — Erscheint täglich abend« mit üu«nahme der Sonn- und Feiertage für den solgenden Tag. Fallt höherer Sewall — Krieg odsr sonstiger irgendwelcher ^örung-n de- Betrieb der Zeitung, der Lieferanten oder der ezi ötderitNgSeinrichUlngen - bat der Bezieh-r keinen Anspruch ,U1 Lieferung oder yiachlieseruna der Zeitung oder aus Stück- tahlung de- Bezugspreises. Hel. Adr.: A«t»Il»tt. M 280. Eibenstock, Larkselb, hnnbrhübel, ^Ug^UrUlt Neuhelde, SberstStzengM, Schönheide, Schönheiderhammer, Soja, llnterstützengrün, wildenthal usw. Verantwort!. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohnin Eibenstock. >- — 64. Jahrgang. — Dienstag, den 4. Dezember Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile iS Psz. Im Reklameteil die Zeile 40 Pfg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 40 Pfg. Annahme der Anreizen bis spätesten» vormittag» 10 Uhr, sür größere Tags vorher. Eine Gewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenen Tage sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch Fern sprecher aufgegebenen Anzeigen. Jinmsprecher Nr. 11». 1917 Bekanntmachung. In den lehren Monaten wurden von der Kriegsamlsttesse Leipzig an die Rüstungsbelriebe im Bezirk des stellv. XIX. Armeekorps Meldekarten für Heercsauf- träge versandt und den übrigen Betrieben gleichzeitig Fragebogen übermittelt, die zu statistischen Erhebungen, zur Beurteilung allgemeiner Fragen, sowie vor allem auch als Unterlagen für Zwecke der Uebergangswirtschaft bestimmt sind. Die sorgfältige Ausfüllung der Meldekarten und Fragebogen und die gewissen hafte Beantwortung aller Fragen liegt im eigensten dringenden Interesse jeder Firma. Asse Airmen, an die derartige Meldekarten oder Arageöogen noch nicht gesandt wurden, werden hierdurch aufgefordert, die Zusendung sofort schrift lich Sei der Kriegsamtkesse Leipzig, Referat W. M. zu öeantragen unter An gabe, ob Heeres- oder nur Privat-Aufträge ausgefübrt werden. Leipzig, den 2. Dezember 1917. Kriegsamtstelle Leipzig. Spanferkel markenfrei. Einer erneuten Anregung und Ermächtigung des KrtegSernährungsamts folgend, wird bestimmt, daß der Verkauf von Spanferkelfleisch ohne Fletschmarken bis zum 15. Januar 1918 auch für daS Königreich Sachsen und zwar auch in Gastwirtschaften und Fleischereien freigegeben wird. Ebenso wird der Aufkauf von Spanferkeln, d. h. Ferkeln bis zu 15 leg von allen Beschränkungen freigegeben Der Höchstpreis für Span ferkel wird auf 3,20 M pro kx Lebendgewicht festgesetzt. Dresden, den 28. November 1917. 3180 II 8 HI Ministerium des Innern. Verordnung zur Ausführung der Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst über den Perkehr mit Saat- und SteLzwieSeln zu Saatzwecken «nd deren Höchst preise vom lb. November 1917. I. Saatkarten für Saat- (Samen- und Steck-) Zwiebeln werden auf Antrag des Er werbers nach Prüfung deS Bedürfnisses erteilt. Die Ausstellung erfolgt für Händler durch den Landeskulturrat, für Verbraucher durch den Kommunalverband. Dieser kann die Ausstellung der Gaatkarten anderen Stellen übertragen. Ter Kommunalverband oder die Stelle, der er die Ausstellung übertragen hat, hat dem Landeskulturrat mo natlich mitzuteilen, wieviel Saatkarten ausgestellt worden sind und über welche Mengen Eaatzwiebeln. Die Saatkarte muß Art und Menge deS Saatguts, Namen, Wohnort und Bezirk des zum Erwerb berechtigten, sowie den Ort, wohin geliefert werden soll, und, wenn daS Saatgut mit der Bahn befördert werden soll, die Empfangsstation angeben. Der Erwerber von Saatgut hat die Saatkarte dem Veräußerer spätestens bei Lie ferung des Saatguts auSzuhändigen. Wird daS Saatgut mit der Eisenbahn versandt, so hat sich der Veräußerer von der Versandstation auf der Saatkarte die erfolgte Ab sendung unter Angabe der versandten Menge und des Ortes bescheinigen zu lassen, nach dem daS Saatgut verfrachtet ist. Erfolgt die Versendung nicht mit der Eisenbahn, so hat sich der Veräußerer auf der Gaatkarte den Empfang bestätigen zu lassen. , Der Veräußerer hat die Saatkarte mit der von der Eisenbahnverwaltung ausge stellten Bescheinigung über die Absendung oder mit der Empfangsbestätigung des Er werbers unverzüglich dem Landeskulturrat etnzusenden. II. Die Erteilung der Absatzgenehmigung wird dem Landeskulturrat übertragen. Die Landesstelle für Gemüse und Obst bleibt jedoch befugt, nach Anhörung des Landeskul turrats den Absatz von Eaatzwiebeln zu beschränken oder zu untersagen. Wer Saatzwiebeln zu den höheren Preisen des Saatgutes verkaufen will, hat die Erteilung der Absatzgenehmigung unter Angabe der verfügbaren Mengen und unter Beifügung eines Musters bet dem Landeskulturrat zu beantragen. Der Landeskultur rat ist befugt, die Vorräte deS Antragstellers durch einen Beauftragten, der sich als sol cher auSweist, besichtigen zu lassen. Erst "nach erteilter Genehmigung durch den Lan deskulturrat darf der Antragsteller die ihm bezeichneten Mengen zu den höheren Preisen der Eaatzwiebeln gegen Saatkarte verkaufen. Im übrige« «nterttegen alle Zwiebeln, auch Steckzwiebeln den Er- zengerhöchstpretfen für gewöhnliche Zwiebeln. Die entgegenstehende Bestim- mung des Absatzes 3 der Verordnung des Ministeriums des Innern über Höchstpreise für Gemüse vom 2. Oktober 1917 (Nr. 229 Sächs. StaatSzettung vom 2. 10. 17) wird aufgehoben und die Verordnung deS Ministeriums deS Innern betr. Höchstpreise für Gemüse vom 30. 10. 17 (Nr. 253 Sächs. StaatSzettung vom 30. 10. 17) dahin abge ändert, daß der erste Satz de« Absatzes 5 dieser Verordnung künftig lautet: „Die Verordnung deS Ministeriums des Innern vom 2. 10. 17 (Nr. 229 Sächs. Staatszeitung vom 2. 10. 1917) bleibt mit Ausnahme des Absatzes 3, der aufgehoben wird, in Kraft. III. Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, am 29. November 1917. 2095bll8VIll Ministerium des Innern. Kaffee-Ersatzmittel. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamtes hat unter dem 16. November 1917 folgende Höchstpreise für Kaffee-Ersatzmittel sestgesetzt: Der Preis für Kaffee-Ersatzmittel aus Getreide oder Malz darf nicht übersteigen: a) beim Verkauf an Großhändler für Ware in geschlossenen Packungen oder Behältnissen 44,30 Mark für 50 Kilogramm, für lose Ware 37,75 „ „ 50 „ d) beim Verkauf an Kleinhändler für Ware in geschlossenen Packungen oder Behältnissen 48,00 Mark für 50 Kilogramm, für lose Ware 42,00 „ „ 50 „ c) beim Verkauf an Verbraucher (Kleinhandel) für Ware, die in geschlossenen Packungen oder Behältnissen an den Kleinhändler geliefert worden ist 56 Pfennig für 1 Pfund, für andere Ware 52 „ „ 1 „ Betnr Verkaufe kleinerer Mengen dürfen Bruchteile eines Pfennigs auf ganze Pfen nige nach oben abgerundet werden. Der Preis für andere Kaffee Ersatzmittel darf nicht übersteigen: a) beim Verkauf an Großhändler für Ware in geschlossenen Packungen oder Behältnissen 68,50 Mark für 50 Kilogramm, für lose Ware «1,25 „ „ 50 b) beim Verkauf an Kleinhändler für Ware in geschlossenen Packungen oder Behältnissen 72,50 Mark für 50 Kilogramm, für lose Ware 66,75 „ „ 50 „ c) beim Verkauf an Verbraucher (Kleinhandel) für Ware, die in geschloffenen Packungen oder Behältnissen an den Kleinhändler geliefert worden ist 84 Pfennig für 1 Pfund, für andere Ware 80 „ „ 1 „ Beim Verkaufe kleinerer Mengen dürfen Bruchteile eines Pfennigs auf ganze Pfen nige nach oben abgerundet werden. Der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel G. m. b. H. in Berlin kann mit Genehmigung des Staatssekretärs deS Kriegsernährungsamts für die Preise von Feigenkaffee und Kaffeeesienzen abweichende Bestimmungen treffen. Beim Verkauf an Großhändler und Kleinhändler hat die Lieferung zu den festge setzten Preisen frachtfrei Station (Bahn oder Schiff) des Empfängers einschließlich Ver packung zu erfolgen. Die in dieser Verordnung festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne deS Ge setzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntma chungen vom 21. Januar 1915 (Reichs Gesetzbl. S. 25), 2S. März 1916 (Reichs-Ge- setzbl. S. 183) und 22. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 253). Für den Verkauf von Kaffeeersatzmttteln, die sich bei Inkrafttreten dieser Verord nung bereits im Handel befinden, können die Kommunalverbände und Gemeinden Ausnahmen von den in dieser Verordnung festgesetzten Preisen bis zum 31. Dezember 1917 einschließlich zulasten. Entsprechende Anträge sind Vis zum 5. Aezemver 1917 bet dem BezirkSverband Schwarzenberg (Königliche Amtshauptmannschast) zu stellen. Dabei ist der Nachweis zu erbringen, daß die Ware zu höherem Preise eingekauft wurde (Beifügung von Rechnungen usw.) und daß sie die erforderliche Genehmigung von der Ersatzmittelstelle des Kriegswucheramtes erhallen hat. Schwarzenberg, den 29. November 1917. Der Aejirksveröand der Königs. Amtshauptmannschast SchwarzenSerg. AmtShauptmann Dr. Wimmer. Städtischer Butterverkauf. Dienstag, den 4. d. MtS., vorm. Nr. 701—1050, nachm. Nr. 1051—1400, Mittwoch, „ 5. „ „ „ , 1401-1750, „ „ 1751 u. höh. Nrn., Donnerstag, „ 6. „ „ „ „ 1—350, „ „ 351—700. Eibenstock, den S. Dezember 1917. Der Ktcr-trat. Wom Wellkrieg. Der erfolgreiche deutsche Degenstoß im Wetten. Weitere 2199« Hannen versenkt- Der kräftige Gegenstoß bei Cambrai hat den Engländern fast das gesamte dort bisher gewonnene Gelände gekostet, stellenweise jind unsere tapferen Truppen sogar noch über ihre früheren Linien hinaus vorgedrungen. Tie verzweifelten Anstrengungen des Feindes, sich wieder in den Besitz des Verlorenen zu setzen, waren jedoch vergeblich. So meldet der gestrige Heeresbericht: (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 2 Dezember. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprechd. In Flandern steuerte sich das tagsüber mäßigs Feuer am Abend be.derselts von Passchendaelc zu. größter Heftigkeit und blieb auch die Nacht hindurch stark. Die Kämpfe bei Cambrai daucrnj an! In dem Abschnitt von JnchybisBourlon, entwickelte sich nach erfolgreichen eigenen Unter-