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chMM U WiNlllsf und Umgegend irtlonspret« 15 Psg. pro viergespaltene Koch-rSzeile Außerhalb des Amtsgertchtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Jnsertl Amtsblatt M li! 7«. Jahr Donnerstag, Sen 22. Juni 1911 Nr. 71 ln Für die Hinterbliebenen eines Ernährers dürfen die i: 16 Pfennig statt 14 Pfennig Die Berechnung In die § 1 des Feuerbestattungsgejetzes in namentlicher Abstimmung mit 02 gegen 86 Stimmen und darauf das ganze Gesetz angenommen. In 20 24 30 36 WII. ;e8uckl 6 jetrt Nier- k, un6 keklen. ler. Hn^8t- L. ^ls »L ein- 4. unä >6 nokl vorkok > 62nke kneinev le. ii: 24 ui: 32 iv: 40 V: 48 rum Ken üer nen nets i»n. immer le Mle rnann" 8 nock , üenn , „Vis- ckere, d. n v!r )ank- 6 uns L I UNS mtore ^licb, n 6er r uns auck )anlr- über- i lrei, s rur vettsahrt S-gangen. Das - der Neues aus aller Welt. Uacht „Meteor" mit dem Kaiser an Bord ist bei der Segel- des Norddeutschen Regattavereins als erste durchs Ziel i preußische Herrenhaus hat vorgestern den grundlegenden >,i>. rrvm", on seit liopl- K2UM rin ick k?^ »einen ; desto AuS der chinesischen Provinz Kuangtung wird dem Ost« astatischen Lloyd (Shanghai) geschrieben: Das Räuber unwesen macht sich geradezu in beunruhigender Weise be merkbar. Früher war man wenigstens nach Chinesisch- Neujahr und in den ersten Monaten so ziemlich sicher; das hat jetzt aufgehört, die Räuber haben keinerlei Pause in ihren Ueberfällen eintreten lassen. Ueberall klagt das Volk, und auf allen Wegen und Stegen herrscht Unsicher heit, Raub und Plünderung. Wie grausam die Räuber und Witwerrente, einmalig 50 Mark für jedes Witwen« geld und 16^ Mark für jede Waisenaussteuer. Der Anteil der Versicherungsanstalt beträgt bei Witwen- und Wttwerrenten drei Zehntel, bei Waisenrenten für eine Waise drei Zwanzigstel, für jede wettere Waise ein Vier- Jateress: für die deutschen Kolonien zu erhöhen, indem er in seine Rednerliste eine Anzahl von Herren ausge nommen hat, die in den Kolonien tätig gewesen und daher in der Lage sind, aus eigenem Augenschein zu berichten. Alle nationalgestnnten Kreise werden diese Bestrebungen billigen. Blutige Zusammenstöße zwischen Bevölkerung und Militär. Anläßlich der ReichSratswohl fanden in Drehobycz Z lsammenstöße zwischen der Bevölkerung und Militär statt, welches mit Steinen beworfen wurde. Die Infanterie gab eine Salve ab. Acht Personen Werden getötet und zwei schwer verletzt. Die konstituierende portugiesische Versammlung ist am Sonntag zusammengetreten. Anwesend waren 192 Abgeordnete, die die Abschaffung dec Monarchie und der Dynastie Brazanza aussprachen und vie R-publik prokla mierten. Es ereignete sich kein Zwischenfall. Wahlen in Serbien. In die große Sobranje wurden g-wählt 355 Ver treter der Regierungspartei, 42 Agrarier, 6 Sozialisten, 5 Liberale, 4 Radikale, 4 Stambulowisten und zwei Demo kraten. Acht Wahlresultate sind noch nicht endgültig be kannt, wahrscheinlich sind auch hier Mitglieder der Re gierungspartei gewählt worden. Unter den Gewählten befindet sich Radoslawow, unterlegen stad Malinow, Tont schew und Ghenadiew. Russische Gefängnisgreuel. In Mokotow bei Warschau befindet sich ein große» Gefängnis, das seit den revolutionären Unruhen für po litische Gefangene verwendet wird. Das Gefängnis ist überfüllt. Berechnet für 1500 Insassen, beherbergt es gegenwärtig 1600 bis 1800 Strafgefangene, die unter qualvollem Raum« und Luftmangel leiden. In der Ver waltung herrschen Willkür und Unterschlagung. Die zur Ernährung der Gefangenen bestimmten Summen werden dermaßen „verwendet", daß die Inhaftierten, die laut Reglement jeden Donnerstag und Sonntag Fleischkost zu bekommen haben, schon seit Monaten kein Fleisch gesehen haben. Bet der geringsten „Jusurbordinatton" werden die Sträflinge zur körperlichen Züchtigung verurteilt. Fünfundzwanzig bis siebzig Hiebe sind etwas Alltägliches. Nach dem Reglement gehört eia Teil der jämmerlichen Löhne, die in der Zuchthausarbeit verdient werde», den Sträflingen selbst. Die Uaternehmer, die mit der Ver waltung in heimlichem Einverständnis stehen, drücken die Löhne immer mehr herunter. Versuchen nun die Ge- fangenen, dagegen zu opponieren, dann erhalten sie Schläge wegen „Insubordination". Vor einigen Wochen sind ein Dutzend Sträflinge aus diesem Anlaß mit fünf undzwanzig bis siebzig Ruten bedacht worden. Der Ge fangenen hat sich unter diesem brutalen Regime die tiefste Verzweiflung bemächtigt. Neulich hat sich ein etnund« zwanzigjähriger Sträfling, Ladislaus Urbaniak, erhängt, nm der Prügelstrafe zu entgehen. Offenbar sind die Zu- stände in Mokotow dem Generalgouveroeur in Warschau und der Regierung in Petersburg nicht bekannt. Sonst würden derartige Ungesetzlichkeiten wohl nicht geduldet werden. Jekaterinodar, 16. Juni. In einem Tunnel der No« worosfijskbahn überfielen Sträflinge, die in einem Eisen« bahuzuge transportiert wurden, die Schutzwache, töteten einen und verwundeten fünf Wächter und entflohen. Von 21 Flüchtlingen wurden 16 wieder eingefaugen. Räubernnwesen in China. Renten zusammen nicht mehr als das Anderthalbfache der dem Verstorbenen zustehendlN Invalidenrente be tragen. Waisenrentea allein nicht mehr als diese Inva lidenrente. Beim Ausscheiden eines Hinterbliebenen er höhen sich die Renten der übrigen bis zum zulässigen Betrage. Auch elternlose Enkel haben jedoch nur so weit einen Anspruch, als nicht der zulässige Höchstbetlag den Kindern zufließt. Witwenrente erhält die dauernd in valide Witwe nach dem Tode ihres versicherten Mannes, Waisenrente seine ehelichen Kinder unter 15 Jahren und nach dem Tode einer Versicherten ihre vaterlosen Kinder unter 15 Jahren, wobei auch uneheliche Kinder als vaterlos gelten. ES gibt aber auch Witwerrenten, wenn nämlich die versicherte Ehefrau eines erwerbsunfähigen Ehemannes stirbt, die den Lebensunterhalt ihrer Familie ganz oder überwiegend aus ihrem Arbeitsverdienst be stritten hat. Hat die Witwe durch eigene Versicherung ein Recht auf Invalidenrente erlangt, so hat sie unter Wegfall der Witwenrente einen Anspruch auf Witwengeld und Waisenaussteuer. Da die Witwenrente nur bei In validität der Witwe gewährt wird, fv wird dadurch das Interesse der weiblichen Versicherten am Erwerb einer eigenen Invalidenrente erhalten. Als Witwengeld (der Anspruch ist innerhalb eines Jahres geltend zu machen) wird der zwölffache Monatsbetcag der Witwenrente, als Waisenaussteuer der achtfache Monatsbetrag der bezogenen Waisenrente gewählt. Das Witwengeld wird beim Tode des Ehemannes, die Waisenaussteuer bei Vollendung des 15. Lebensjahres der Kinder fällig. Von Bedeutung ist, daß Gemeinden oder Gemeinde- Verbände bestimmen können, daß Renten bis zu zwei Dritteln nicht ausgezahlt, sondern in Sachen gewährt werden. Dies gilt aber nur für Rentenempfänger, wenn sie oder ihre Ernährer dort als landwirtschaftliche Arbeiter nach OrtSgebrauch ganz oder teilweise in Sachen entlohnt worden sind. Voraussetzung ist das Einverständnis der Rentenempfänger oder bst Waisen der Vormünder mit der Sachleistung statt der baren Renten. Auch die Unter- bringung von Rentenempfängern in einem Invaliden« oder Waisenhaus durch die Versicherungsanstalten kann nur auf Antrag erfolgen. Die Anwartschaft auf Renten erlischt künftig, wenn während zweier Jahre nach dem auf der Quittungskarte verzeichneten Ausstellungstag weniger als 20 Wochenbei träge entrichtet sind. Sie lebt wieder auf, wenn der Ver« sicherte zurzeit in eine verstcherungspflichtige Beschäftigung tritt oder durch freiwillige Beitragsletstung das Äer- sicherungsverhältniS erneut. Bei freiwilliger Beitrags, leistung jedoch ohne weiteres uur dann, wenn das 40. Lebensjahr noch nicht erreicht ist. Nach Vollendung deS 40. Lebensjahres müssen vorher mindestens 500 Bet« tragSwoche» geleistet sein, nach Vollendung deS 60. Lebens jahres mindestens 100. Im ersteren Falle muß nach dem 40. Lebensjahre noch eine Wartezeit von 500 Beiirags« Wochen zurückgelegt werden. Bezüglich des Markenklebens wird nun bestimmt, daß als Tag der Entwertung der letzte Tag des Zeitraumes, für welchen die Marke gilt, angegeben werden soll. r Bau' u oel' »eorg? Komp' werden, immt", n, un> politische Rundschau. Wilsdruff, den 21 Juni. Kolonie« und evang. Bnnd. Der sächs. Landrsverein des evang. Bundes, an zigste! deS Gruvdbetrages und der Steigerungssätz: der Invalidenrente, die vec Ernährer bezog oder bezogen hätte. Es beträgt bei der Jevalidenre.te Durch die jüngst vom Reichstag angenommene Reichs- versicheruugeordnung wird die gesamte soziale Versicherung des Deutschen R-ichs in einem Gesetz vereinheitlicht. Es gibt in Zukunft nicht mehr acht Gesetze über Kranken«, Unfall« und Invalidenversicherung, sondern nur eine ReichSverstcherungsordnung. Zwar ist die Parapraphen« zahl — es bleiben trotz vieler Streichungen immer noch rund 1700 — sehr groß, aber man findet sich in einem organisch vortrefflich gegliederten Gesetz doch leichter zu« recht als in acht. Das ganze Werk »st in sechs Bücher geteilt: 1. Buch: Organisation und gemeinsame Vor schriften für alle Verstcherungszweige; 2 Buch: Kranken versicherung; 3. Buch: Unfallversicherung; 4. Buch: In« validen« und Hinterbliebenenverstcherung; 5. Buch: Be« ztehungen der Verstcherungsträger zueinander; 6 Buch: DaS Verfahren. Da es die bedeutsamste Neuerung ent hält, so beschäftigen wir uns zunächst mit dem 4. Buch über die Invaliden« und Hinterbliebenenverstcherung. Zu der Versicherung gegen Alter unv Jnvalibitä tritt neu die Hinterbliebenenverstcherung, die aber mit der bisherigen Jnvalideuverstcheruvg einheitlich verschmolzen wird. Daher tritt eine Erhöhung der Beiträge ein, so daß iu Zukunft als Wochenbeitrag erhoben werden: l»n. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeb. in Konkurs gerät. dessen Spitze bekanntlich Geh. Kirchenrat D. Meyer als Vorsitzender und Pastor Müller als Schrlstführers stehen, sind und mit welcher Dreistigkeit sie" auftreten, zeigt fol- zwei Zwickauer Geistliche, sucht in seinen Kreisen das gendes Beispiel: Bei der großen Stadt Fat sbam, hinter in Lohnklaffe * " „ kl Bestimmungen über Validenrente bleiben unverändert, jedoch wird in Zukunst jedem Rentner, der Kinder hat, die Rente für jedes dieser Kinder um ein Zehntel, bis zu dem höchstens anderthalb fachen Betrage erhöht. Die Leistungen der Hinter« bliebenenverstcherung werden folgendermaßen geregelt: Der Rtichszuschuß beträgt jährlich 50 Mark, wie für jede Invaliden« und Altersrente, so auch für jede Witwen« für die Kgl. Amtshauptmannschaft Weihen, Mr das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bet Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, ieffelSdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, RöhrSdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeltgtzndt. Spechtshause», Tanneberg, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit der wöchentlichen Beilage „Welt im Bild" und der monatlichen Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 12 Uhr angenomnien. Bezugspreis vierteljährlich 1,35 Mk. sret ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post bezogen 1,54 Mk. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. der zweiten Lesung der Kommission des Abgeordnetenhauses über das Pflichtfortbildungsschulgesetz wurde der obligatorische Religionsunter richt abgelehnt. Das Erträgnis des Kornblumentages in Groß-Berlin wird aus 240 OM Mark geschätzt. Der Streik der Maschinenmeister bei den Berliner Zeitungs verlagen von Scherl, Mosse und Ullstein wurde vorgestem beigelegt. Dem Bergniann Willing in Essen (Ruhr), bekannt aus dem Meineidsprozeß Schröder, wurde wegen unschuldig verbüßter Strafe von drei Jahren Zuchthaus eine Entschädigung von 4000 Mark zuerkannt. In Panten bei Magdeburg wurden infolge eines durch Blitz schlag ersolgten Feuers 17 Häuser eingeäschert. In Bethanien sind durch Urteil des Eingeborenengerichts süns Bethauicr-Hottentotten zum Tode verurteilt und hingerichtet worden, weil sie eine Bande zur Ermordung der Weißen gebildet hatten. Bei den Wahlunruhen in Drokobhcz sind im ganzen 18 Per sonen durch die von den Soldaten abgegebenen Salven getötet worden. König Georg und die Stadt London bewilligten anläßlich der Krönungsfeste je 50000 Pfund Sterling für wohltätige Zwecke. Infolge des Secleutestreiks liegen in den Häfen Großbritanniens über 180 Schiffe fest. — In Glasgow haben infolge deS SchissahrtS- streiks ernste Ruhestörungen stattgefunden. Ein Bestechungsprozeß gegen 70 Angeklagte findet zur Zeit vor dem Moskauer Militärgericht statt. In vielen Orten des Kaukasus herrscht Schneefall. Ministerpräsident Canalejas beabsichtigt, ein Ehescheidungsgesetz nach französischem Muster auszuarbeiten. Die neue Reichsversicherungs- ordnung. ohnklas r. der Grundbetrag i (500 BritcagswoHen) der SteizerungSsatz für jeve wettere Beitragswoche I 12 3 H -14 6 Hl 16 8 IV 18 10 V 20 12