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23. Januar 1840. Erscheint jeden Donnerstag. * Mittheilungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Fünfter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post IS Gr. Sachs., bei Beziehung des Blattes durch BotcNgelegcnheit 12 Gr. Sächs. Zu welchen Erwartungen berechtigt die Zusammensetzung der Deputa tionen bei der diesmaligen Stände versammlung ). Zufolge der für die Ständeversammlung des König reichs Sachsen eingesührten Geschäfts - (Landtags-) Ord nung darf bekanntlich, der Regel nach, kein Gegenstand, der an eine der Kammern gelangt, eher zur Berathung —»-und Beschlußfassung in selbiger gebracht werden- aw bis er durch eine „Deputation"") (wie man es bei uns mit dem ausländischen Namen bezeichnet hat) in eine Vorberathung gezogen und begutachtet worden ist. Es ist dies ein Brauch, der in allen constitutionellen Staa ten angenommen und der nach aller Erfahrung um so nothwendiger und zweckmäßiger ist, je gewisser es ist, daß ohne eine solche Vorberathung die Kammerverhand lungen einer sicheren Basis ermangeln und in einen schwer lösbaren Wirrwarr sich verlieren würden. Einen überzeugenden Beweis hierfür, wenn es der Anführung eines solchen noch bedürfen sollte, liefert schon jede Kammerverhandlnng über einen Gegenstand, in Bezug auf welchen das Deputationsgutachten nicht bestimmt genuL^ausgedrück» war oder wegen,JU großer Verschie- ^dcMit ber Ansichten keinen allgemeinen Anhaltepunkt darbot. Die Art und Weife, wie diese Vorberathungs-De putationen, in den verschiedenen constitutionellen Staa ten gebildet werden, hier mitzutheilen, würde uns zu weit führen und diesem Aussatze eine Ausdehnung geben, *) Der obige Aussatz ist aus dem seit dem 1. Oktober I83S neu- begründeten „Dresdner Wochenblatt für vaterländische Inter essen" No. 3 und 4 von diesem Jahre entnommen — einer Zeitschrift, die, wie ihr Namen glauben machen könnte, keines wegs als Lokalblatt austritt, sondern fast immer nur allge meine Angelegenheiten verhandelt, übrigens Gutes verspricht und daher eine größere Verbreitung im Lande verdient, als sie bis jetzt zu genießen scheint. Eben aus diesem letzteren Grunde haben wir der an uns ergangenen Aufforderung, den obigen Aufsatz auch in unser Blatt aufzunehmen, um so bereit williger entsprochen, als eines Theils derselbe einen Gegen stand behandelt, der für ganz Sachsen jetzt Interesse haben muß, andern Theils, so viel uns bekannt, sowol der Ver fasser, als die Redakzion des „Dresdner Wochenblattes" dessen Aufnahme im „Adorfer Wochenblatte" sogar gewünscht haben. Die Redakz. des Adorfer Wochcnbl. ") Anderwärts hat man diese mit der Vorprüfung der ver schiedenen Berathungsgegenstände beauftragten Körperschaften: Sektionen, Bureau's, Ausschüsse genannt. Die letztere Be- die weder mit dem Zwecke des Letzteren, noch mit dem dargebotenen Raume harmoniren dürste. Bei uns aber werden jene Deputationen, deren es verfassungsmäßig für jede Kammer vier giebt, dergestalt zusammengesetzt, daß die gesammten Mitglieder der Kammer, ohne Rück sicht auf die in selbiger repräsentirten Stände oder auf die einzelnen Landestheile (nach der Landtagsordnung mit relativer, nach der angenommenen Praxis mit ab soluter Stimmenmehrheit) diejenigen aus ihrer Mitte zu Deputationsmitgliedern ernennen, welche präsumtiv oder wirklich für die in der betreffenden Deputation zu verhandelnden Gegenstände die meiste Befähigung be sitzen. Begreiflich ist es, daß unter diesen Umständen der dritte Stand (die bäuerlichen Abgeordneten) die we- zeichnung, als eine deutsche, würde auch für uns nicht un passend gewesen sein. — Anmerk, des Vers.