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für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebelllehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Geriehtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. ZZ. Dienstag den 5. Zuti 187Ü. Bekanntmachung, die Zulassung iuuenbemerkter Holzcementbedachuug als Surrogat harter Dachung betr. Das Ministerium des Innern hat auf Grund sachverständiger Begutachtung beschlossen, die Holz-Cement-Bedachung aus der Fabrik der Actiencommanditgesell- schast Wilhelm Nolte und Eomp. in Limba» bei Chemnitz unter den in der Verordnung vom 29.September 1859 angegebenen Beschränkungen bis auf Weiteres und vorbehältlich des jederzeitigen Widerrufs sowie mit der Bestimmung als Surrogat der harten Dachung anzuerkennen, daß jeder Lieferung dieses Dachbedeckungsmaterials die unter O hier beigefügte Gebrauchsanweisung in einem besonderen Abdrucke beizugeben ist. Unter Hinweis auf § 3 jener Verordnung wird dieS hierdurch bekannt gemacht. Dresden, den 22. Juni 1870. M i n i st c r i u m des Inner n. Für den Minister. Kvcrner. O Anweisung für die Herstellung der Holzcemcnt-Bedachung. Die Holzccmcnt-Bedcckung ist auf einer, für die zu erhaltende Belastung hinlänglich unterstützten und tragbaren Bretschalung oder Windelboden herzustellen. Sie hat zu bestellen aus 1) einer mindestens V. Zoll hohen gleichförmigen Bedeckung des Holzwcrks (der Schalung) von feinem Sand oder diesem gleich feuerbeständigen Stoffe; 2) mindestens 4 in gehörigem Fugenwechsel, mitvolz-Cement- oder diesem gleich entsprechender Masse auf einander geklebten Lagen hinlänglich starken Papwres, Pappmasse, oder diesem gleich geeigneten Stosses; 8) einem Lolz-Cemmt- oder diesem gleich entsprechenden Ueberzuge der Decklage sab 2, welcher mit feinem Sande Stelnkoblenjlngasche, Steintohicnschlackenpulver oder dergleichen) dicht zu überdecken und in die noch weich- Ueberzugsmasse einzudrllcken ist; 4) einer auf die Ueberzugs- masse sud 3 anfzubringenden und diese gleichförmig überdeckenden, wenigstens 1^ Zoll hohen Sand- und Kiesschicht mit einer Beimischung von Lehm, welche, unter ent sprechender Anfeuchtung, vollkommen nach der Dachfläche abzuebnen und leicht einzuwalzen ist. Uebrigens sind die Einfassungen an den Giebel- und Dachsänmeu. welche zur Verhütung des Herabrdllens der Decklage suk 4 erforderlich, nicht aus Holz, son dern aus einem feuer- und wetterbeständigen Material (Blech und dergleichen) herzustellen und für die Ableitung deS von der Holzcement-Decklage abfließenden Tage- wasscrs, die Dachsäume mit entsprechend angebrachten Oeffnungen zu versehen. Die Decklage snv 4 ist stets in gutem Stande zu erhalten. Zur Befestigung des Vergleiches, welchen rücksichtlich des überschuldeten Nachlasses der am 27. April 1869 zu Grumbach verstorbenen Frau Eva Rosine verw. Mörbitz die in dem am 1. April d. I. abgchaltenen Verhörstermine erschienenen bekannten Gläubiger unter sich geschlossen haben und zur Sicherstellung der Paciscenten werden alle diejenigen bekannten und unbekannten Gläubiger, welche weder iu dem erwähnten Termine erschienen, noch ihre Forderungen an dem Mörbitz'schen Nachlaß angemeldet haben, bierdurch vorgeladen, den 2. September 1870 an hiesiger Gerichtsamtsstelle zu erscheinen und ihre Forderungen und Ansprüche an die gedachte Schuldnerin zu melden und zu bescheinigen, unter der Verwarnung, daß sie widrigenfalls für ausgeschlossen von der Masse und aller etwaigen Ansprüche auch der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden geachtet werden, mit dem bestellten Contradictor rechtlich zu Verfahren, und fernerer Weisung, diejenigen aber, welche vor Ablauf des gesetzten Termins ihre Forderungen und Ansprüche nicht gemeldet, den 7. October 1870 der im Fall des Nichterscheinens Mittags 12 Nhr für geschehen zu achtenden Publication eines Ausschließungsbescheides ge wärtig zu sein. Auswärtige haben zur Annahme künftig ergehender Verfügungen bei 5 Thlr. —- —- Strafe längstens im Termine einen Bevollmächtigten hier zu bestellen. Kömgl. Gerichtsamt Wilsdruff, am 20. Mai 1370. Leonhardi. Künftigen 18. Juli d. I. von Vormittags 9 Uhr an sollen im hiesigen Gerichtsamthause 1 Sopha, 1 Kleidersekretair, 33 Stück Rohrstühle, 2 Bettstellen, verschiedene Klei- dungs- und Wäschstücke, 1 Neisepelz, 1 Faß Rheinwein, 100 Flaschen rother Landwein, 120 Flaschen Weißwein, 1 Schlitten, 1 Bretwagen, 2 Pr. Eggen, 1 Schubkarren, 1 Ackergezänge, 2 Kummete mit Geschirre, 1 Pianasorte, iVr Dutzend be schlagene Biertöpfchen, 2 Dutzend Weingläser sowie verschiedene andere Haus- und Wirthschaftsgeräthe gegen sofortige baare Bezahlung versteigert werden. Kömgl. Gerichtsamt Wilsdruff, am 22. Ium 1870. . Leonhardi. Anher erstatteter Anzeige zufolge sind in der Nacht vom 23. zum 24. vorigen Monats aus zwei Wohnungen in Grumbach: I., ein Paar rindslederne Halbstiefcl, 2., 6 Paar Weiße Kinderstrümpfe ungezeichnet, 3., 1 Handtuch gezeichnet L. 1., 4.', ein cattunes Schnupf tuch gelb und roth, 5., eine Kleiderbürste mit rothgelber Decke, 6., ein Stock mit Schlangenkopf, 7., ein Pfund Zucker, 8., 5 zinnerne Teller, 4. K. K. 1825 gezeichnet, 9., 1 Kopftuch mit schwarzem Boden und rothen Streifen, 10., ein Paar besetzte rindlederne Halbstiefeln, 11., ein Paar Lederpantoffeln, 12., ein Tischtuch, 13., ciu kleines rothcarrirtes Kopfkissen, 14., ein Tischtuch uugcz., 15., ein rothcattunes Kopftuch, 16., ein Paar rothbraune Plüschschuhe spurlos entwendet worden. Behufs Ermittelung des Thaters werden diese Diebstähle hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königl. Gerichtsamt Wilsdruff, am 1 Juli 1870. Leonhardi.