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/luer Tageblatt »» NU »I« p,fknftaU,« — «kfth.Iat ««rktiizUch. -«msprrch.^vfihluS Nr. sr. Anzeiger für -as Erzgebirge Um,,,«»» »» pstaol,^ ««»»»ra», Mi»««,«» »6 p/»»nl,«. N«klamy«t»» »,1k »» ps««m,«, auswärtig« ««No» »«II x«tch«mork, omtUch, z«u« «r pfruatg«. «rirgrum«,: Lag,bla« fluerrzgrbirg» Enthalten- -le amtliche« Sekanatmachungea -es Rates -er Sta-t UN- -es Amtsgerichts /lue. Pogscheck-Kontsr fimt Leipzig Nr. 1»»» Nr. 249 Sonntag» äen 23. Oktober 1927 22. Jahrgang Die Arbeitgeber lehnen den Schieds spruch im Braunkohlenstreik ab. Gewerkschaften schlagen Annahme äes Schreässpcuchs vor. Stell«, 22. Oktober (12 Uhr) der Arbeit- geberverban- für -en Braunkohlenbergbau hat -en Elchle-sfpruch soeben abgelehnt. « Lalle, 22. Oktober. Hmte Vormittag um 11 Uhr traten in Dalle zunächst die OrMN^atioueu der Gourrrksckr-zsli-u zu einer internen Beratung zusammen, nm zu, dem Lrlnedd- spruch Stellung zu nehnien. Es wurde laut „Voruiärls" b^. schlosßm, der Dclegterten-Kmiferenz, die nm 1 Udr uiiam' mentritt, die Annahme des Schiedsspruchs zu empsedirn. Mit Rücksicht auf den Beschlich der Uuternahiner, den Schieds spruch abzulehnen, wird der Delecherieickvnsereiiz uv>geschla gen, VIS zur Entscheidung des Reichsarbeitsministers über die VövbindlichkeitSerklärung in Permanenz zu lagen. Valle, 22. Okt. Um 1 Uhr treten 400 Funktio näre der Bergarbeiter zur Beratung über Annahme oder Ablehnung des Schiedsspruches in Halle zusam men. Vie Streiklage im Leipziger Sszirk. Leipzig. 22. Okt. Im Streikgebiet der. Amts hauptmannschaften Borna, Leipzig und Grimma ist. die Ruhe in keiner Weise gestört worden. Streikposten sinh in wett geringer Zahl zu sehen. Der Schiedsspruch wird dvn den Bergarbeitern, wenn auch! nicht mit voller Be friedigung, so doch trotz! kommunistischer Opposition ohne wesentlichen Widerstand ausgenommen. Auch auf Seiten der Arbeitgeber findet man sich mit dem Schieds spruch ab. Man rechnet allerdings damit, daß als Folge davon eine Anzahl kleinerer nun völlig unrentabler Gruben sttllgelegt werden müssen. Vle örounkohleWn-ikate für eine Neuregelung -er Sraunkohlenpreife. Berlin, 22. Okt. DaS mitteldeutsche Braun- kohlenshndikat und das vstclbisch« Braunkohlenshndlkat haben die sofortige Einberufung einer Sitzung! des ReichSkohlenverbandeS und des großen Ausschusses peS Reichskohlenrates mit der Tagesordnung „Neuregelung der Preise für den mitteldeutschen Braunkohlenbergbau" beantrat. , der Wortlaut -es Schle-sfpruchs. Berlin, 21. Okt. Zur Beilegung de» Arbeite lampfes im mitteldeutschen Braunkohlenbergbau hat die Echlichterkammer einen Schiedsspruch, gefüllt, durch den der tarifliche Durchschnittslohn der gesamten Be- l.gschnft >.m Kerurevier vom Tage der Wiederaufnahme der Arbeit ub vou 5.20 auf 5.t>0 Mark erhöht wird. Die Lohnregelung kann erstmalig zum LI. August 1028 gekündigt werden. Die Parteien haben sich bis zum Sonnabend nachmittag 4 Uhr über die Umrahme pes Schiedsspruches zu erklären. Ueber die Wiederaufnahme der Arbeit rind die Wtedereinstellung der Arbeiter ha ben die Parteien vor der Schlich terkammer eine Ver einbarung abgeschlossen. In der Begründung des Schiedsspruches hat der Schlichter auSgesührt, daß die Tariflöhne im mitteldeutschen Braunkohlenbergbau seit dem 1. November 1926 unverändert geblieben seien, während sie in anderen Bergbaurevieren in der Zwi schenzeit eine Steigerung erfahren Hütten, daß ferner die Tariflöhne anderer Berufsgruppen im mitteldeut schen Bezirk zum Teil nicht unerheblich über den bis herigen Tariflöhnen der Bergarbeiter lägen. — Die Annahme des Schiedsspruches wird morgen entschieden. Die Tarifparteien selbst haben eine Vereinbarung abgeschlossen, in der es heißt: Die Gewerkschaften ver pflichten sich, dahin zu wirken, daß die gelegentlich der oi)n ihnen eingeleiteten Kündigungsaktton ausgespro chenen Kündigungen zurückgenommcn werden. Die An meldung zur Arbeit gilt als Zurücknahme der Kündi gung. Maßregelungen aus Anlaß dieser Kündigungen finden nicht statt. Der Arbeitgeberverband verpflichtet ssch, bei seinen Mitgliedern dahin zu wirken, daß die Arbeiter, die gelegentlich der Kündigungsaktton ord nungsgemäß kündigten oder die Arbeit ohne Kündi gung niedergelcgt haben, wieder eingestellt werden, so weit sich diese Arbeiter spätestens am Dienstag, den 25. Oktober d. I., wieder zur Arbeit melden, Das gleiche gilt für diejenigen Arbeiter, die gelegentlich der Kündigungsaktion entlassen wurden. Abzüge für Kontraktbruch dürfen nicht gemacht werden. Soweit den Arbeitern Wohnungen gekündigt sind, werden diese Kündigungen aufgehoben. Die Aussprache über den Braunkohlenstreik im Reichstag abgelehnt. Höbe«» au belcd;lag5verb<n>aiunge«. Berlin, 22. Okt. Nach! einem Beschluß des Ael- testenrate- des Reichstages ist in Aussicht genommen, heute die Beratungen abzubrechen und erst am 22. No vember wiedeMusammenzutreten. Es soll dann bis zum 20. Dezember getagt werden. Ob heute noch! die Interpellationen zum Braunkohlenstreik behandelt wer den, wird von der Erklärung des Reich sarbeitsmini- sters Brauns abhängen. In der Tagung vom 22. No vember bis 20. Dezember sollen auch dis Beratungen über den Etat stattfinden. Berlin, 22. Okto Die heutige Sitzung des Reichs, tage- wird um 13 Uhr mit der Debatte über einen kommunistischen Antrag eröffnet. Es folgen die Inter pellationen und Anträge -um mitteldeutschen Berg- nrbeiterstreik. ReichSarbeitSminister Tr. Brauns er innert daran, daß gestern der Schiedsspruch gefällt wurde und fügt hinzu: Ich. erwarte in den nächsten Stunden die Mitteilung der beiden Parteien über die Annahme oder ^Ablehnung des Schiedsspruches. Fall nicht beide Parteien den Schiedsspruch annehmen, werde ich noch heute über die Verbindlichkeitserklärung spre chen. Aus dem Umstand, daß beide streikende Parteien sich aus eine evcntuell.e Wiederaufnahme der Arbeit am Montag freiwillig geeinigt haben, darf, man Wohl den Schluß ziehen, daß Hoffnung auf Arbeitsaufnahme am Montag besteht. Abg. Dr. Scholz (D- Bp.) beantragt, dis Inter pellationen und Anträge von der Tagesordnung abzu setzen. Dieser Antrag wird gegen Pie Stimmen der Völkischen, Sozialdemokraten und Kommunisten abge lehnt. Regaleinsturz in einem Kaufhaus. - Verkäuferinnen unter IS-SS Schuhen begraben. Berlin, "82. Oktober. Leute mittag stürzte in dem Kaufhaus IonaS und Co. plötzlich eine großes Rcaal, in dem sich etwa 10- bis 15 000 Kartons mit Stiefeln befanden um und begrub mehrere Verkäuferinnen unter sich. Da eS unmöa> lich war, niit den vorhandenen Kräften die Betroffenen aus den Trümmern zu befreien, wurde die Feuerwehr alarmiert, die nach halbstündiger Arbeit fünf Verletzte bergen konnte. Sin» Verkäuferin Lat schwerer, Verletzungen davonqetragen. El« schwerer Einbruch bel einer Eemekn-everwallung Falken berg (Bez. Halle), 22. Oktober. Ein schwerer Einbruch wurde vergangene Nacht in die Büros der hiesigen Amts- und Gemeindeverwaltung verübt. Sämtliche Türen und Behälter waren heute früh geöffnet, die Mtcn wild durch einander geworfen und die Portokasse war beraubt. Die Geldschränke der Kasse hatten dem offenbar nur vrtmitiv'm Werkzeugen der Einbrecher standgehalten. Die Spuren der Einbrecher Mren nach Vertin. Sinn unä 2iel cles Lcbulkampfes. Von Dr. Kül-, M. d. R. Die erste Schlacht im Reichstage ist geschlagen. Naturge mäß konnte die erste Lesung keine Entscheidung bringen, son dern nur ein Begegnungsgefecht und ein Austnarschgefecht. Völlige Klarheit im Aufmarsch der Parteien ist noch nicht erzielt. Nach wie vor steht die Deutsche Volkspartei zwischen den Fronten. Als wesentliches Ergebnis dieses ersten Kamps«» ist iedoch zu verzeichnen, im die großen strategischen Linien, um die der Kampf geht, klar erkennbar sind. Es ist das un bestreitbare Verdienst von Gertrud Bäumer, den Kampf out dem taktischen Geplänkel an die wirklichen strategischen Ent- schotdungspunkte hcrangebracht zu haben. DaS deutsche Volk leidet mehr wie andere unter sozialer und konf-sstoneller Zerklüftung. Keine Gesetzgebung kann an dieser Tatsache Vorbeigehen, am allerwenigsten auf kulturvoll- ttlckwm Gebiete. Als zwingende Folge hieraus ergibt sich für daS Schulgesetz und für den Schulkamvf die Tmdenz znr Milderung dieser Gegensätze, und der Kumpf um die Schal» muß, wie jeder sltttUch berechtigte Kampf, als Endziel den Frieden suchen und nicht den Kampf als Dauerzustand. Weltliche Schule auf der einen und Konfessionsschule auf der anderen Seite würden die Gefahr eines solchen Dauer kampfes in sich schließen, und zwar nicht nur auf kulturellem, sondern vor allem auch auf sozialem Gebiete, denn es ist ganz klar, daß künftig die weltliche Schule die Mass« der proleta rischen Kinder umschließen würde, mährend die Eltern, die sich etwas besseres dünken, ihre Kinder in di« Konfessionsschule schicken würden. Wer daS vermeiden will, darf die Volks schule niemals zum Tummelplatz der Trennung und Isolie rung machen, darf sie niemals ungeschützt dem Kampf d'r einzelnen Kulturströmungen preisgcben, sondern muß ein' Entwicklung der Schule herbeizuführen suchen, die aufbaut auf der Einheit des deutschen Volkstums und auf der Einheit der deutschen Kultur unter Wahrung mrd Schonung jeder Ver schiedenheit der religiösen Bekenntnisse uitd Weltanschauung. Diese Entwicklung aber ist nur denkbar im Rahmen der Ge meinschaftsschule oder besser: der allgemeinen deutschen Volksschule, die grundsätzlich allen Kindern offen steht. Nun kommt man allerdings an der Tatsache nicht vorbei, daß die Verfassung Konfessionsschulen und weltliche Schulen zuläßt und daß diese Schulen als Typ von bestimmten Eltern kreisen verlangt werden. Das hindert aber nicht, die Entwick lung so zu beeinflussen, das das Schwergewicht bei der Ge- nieinschaftsschule verbleibt. Die Fragestellung ist in der öffentlichen Erörterung hier vielfach falsch formuliert worden. Man streitet sich darum, ob die Konfessionsschule unh welt liche Schule gleichberechtigt sein solle mit der Gemeinschafts schule. Dieser Streit ist müßig, denn wenn Konfession»» schulen oder weltliche Schulen auf gesetzlicher Grundlage ent stehen, stich sie selbstverständlich gleichberechtigt mit der Ge meinschaftsschule. Im übrigen aber kommt es auf diese Frage aarnicht an, sondern das Grundlegende ist, welche Schulsorm von der Verfassung die primär gewollte ist und welche Schiü- form nach der sozialen, konfessionellen und weltanschaulichen Schichtung des deutschen Volkes als Dauptform zu erstreben ist. Hier kann es keinem Zweifel unterliegen, daß nach Sinn und Wortlaut der Verfassung die Gemeinschaftsschule die wimär gewollte Schulform ist und daß die Entwicklung sie für die Zukunft als Hauptform bedingt. Irgendwelche Gewh. rm für angemessene Berücksichtigung der religiösen Bedürf nisse bestehen bei dieser Schulsorm nur in der Einbildung. Man kann alle diese Bedenken mit einer einfachen Frage ab- ni: Sind die Katholiken und die Protestanten, die au- einer Gemeinschaftsschule in Baden oder Lessen oder aus einem Gvmnasium mit simultanem Charakter hervorgeganqen sind, weniger gute Christen als die in einer Konfessionsschule er zogen worden sind. Niemand wirb den Mut haben, hier eine Unterscheidung feststellen zu wollen, vielmehr hat die Enl- loicklungsgeschichte in den Ländern mit Temeinschaftsscknrle gezeigt, daß sie sehr wohl geeignet ist, Trägerin auch einer wahrhaften religiösen Erziehung zu lein. Da der Religionsunterricht nach der Verfassung in Nebereinstimmuna mit den Grundsätzen der betreffenden Ne- liaionsaesellschaft zu erteilen ist, wird man den Religions gesellschaften die Möglichkeit nicht nehmen können, sich von der entsprechenden Erteilung deS Religionsunterrichtes über zeugen zu können. Die Beziehungen der Vertvetunqskörper ^>r Reliaionaesellschaften zu der Schule, die sich hieraus er geben, sind in den meisten Ländern befriedigend geregelt. Die MeichSgesetzgebung hat keinen Anlaß, hier im einzelne« einzugreifen. Wohl aber muß das Reichsschulgesetz als Grundsatzgesetz den hier maßgebenden Grundsatz klar Heraus stellen, und zwar mit der einfachen Vorschrift: Die Stam- lichkeit der Aufsicht darf nicht berührt werden. Die Stellung deS Lehrers bedarf im Gesetz ebenfalls der grundsätzlichen Darstellung. Die Verfassung gibt auch hier ftsta Grundlagen. Die Lehrer an der deutschen Volksschule haben die Rechte und Pflichten von Staatsbeamten. Die Aussicht über den gesamten Lernbetrieb führt der Staat durch die von ihm beauftragten Behörden. Die Erteilung de» Re- liqi mSunterrtchte» und die Vornahme kirchlicher Handlung bleibt der Willenserklärung der Lehrer Vorbehalten. Au» der Ablehnung der Erteilung de» Nelig!on»unt«rrtchte< und dir Vornahme kirchlicher Handlungen dürfen den staatßbürqer« lichen Rechten und der dienstlichen TteLuna der üedr« iMm