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WchMM für Ms-ruff Erscheint »SchenUich dreimal u. zwar vienKt' tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis viertelj. s Mk. 30 j)f., durch die Post bezogen s Mk. 55 Pf. Einzelne Nummern sO Pf. THE Men. Mmlchn md die AmMN-en. ImlsölM Inserate werden Montags, Mittwochs und freitags bis spätestens Mittags ^2 Uhr angenommen. Insertionspreis sO pf. pro dreige spaltene Lorpuszeile. für die Kgl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Druck und Verlag von Martin Berger in Firma H. A. Berger m Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H. A Berger daselbst. Sonnabend, den 13. April No. 45 1895 von den Eltern persönlich oder schriftlich anzubringen. Der Direktor -er städtischen Schulen. Gerhardt. Bekanntmachung. Die Aufnahme der angemeldeten schulpfliehtigen Ainder erfolgt Montag, den 22. April, nachm. 2 Uhr im Schulsaale Etwaige Gesuche um Versetzung von Kindern aus einer Bürgerschule in die andere sind bei dem Unterzeichneten bis spätestens Sonntag, den 21. April Bekanntmachung, die ReichstagswahWm 6. Wahlkreise des Königreichs Sachsen betreffend. Nachdem durch Verordnung des Hohen Königlichen Ministeriums deSßJnnern zu Dresden zur Neuwahl eines Abgeordneten zum Reichstage für den 6. WahlkreisLim Königreiche Sachsen der 25. April dieses Jahres festgesetzt worden ist, so wird nach § 8 des Wahlreglements-vom 28. Mai 1870Aiermit bekannt gemacht, daß bei der bevorstehenden Wahl die hiesige Stadt einen Wahlbezirk bildet, und daß für denselben der unterzeichnete Bürgermeister zum Wahlvorsteher und Herr Stadtrath Görne hier als dessen Stellvertreter ernannt worden ist. Die Wähler des hiesigen Wahlbezirks werden nun hierdurch geladen, den 25. April dieses Jahres von 10 Uhr Vormittags bis GUHrMachmittags in dem zum Wahllokal bestimmten Rathssitzungszimmer, Rathhaus 1 Treppe hier, persönlich zu erscheinen'und die Stimmabgabe zu bewirken. Hiernächst werden noch die Wähler mit dem Bemerken, daß die Ausgabe von Stimmzetteln hierseits unterbleibt, auf § 19 des^Wahlreglements aufmerksam gemacht, welcher bestimmt: Ungültig sind 1 ., Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier oder welche mit einem äußerlichen Kennzeichen versehen sind; 2 ., Stimmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten; 3 ., Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist; 4 ., Stimmzettel, auf welchen mehr als ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist und 5 ., Stimmzettel, welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten. Wilsdruff, am 11. April 1895. Der Bürgermeister. Ficker. Bekanntmachung. Die Feier -er Geburtstages Sr. Alas, unseres allverehrten Aönigs Albert soll Dienstag, -en 23. April verm. 1v Uhr durch einen Schulaktus in -er Turnhalle feierlich begangen werden, wozu die hiesigen Behörden, die Eltern und Erzieher der Kinder, sowie alle Freunde und Gönner der Schule hierdurch ergebenst einge laden werden. Dev Direktor der städtischen Schulen. Gerhar-t. Programm: 1. Allgemeiner Gesang. 5. Gesang der Kinder. 2. Deklamationen. 6. Deklamationen. 3. Gesang der Kinder. 7- Allgemeiner Gesang. 4. Festrede (Hr. Lehrer Crasselt.) 8. Schlußgebet. »L VSHLtar-V nx. fnoiRsg, «len lS. kpeil lSSS, von Voi-n»H«sgo '/»s Uke sn gelangen in der Drache'schen Brauerei in WUsilnuGik die vorhandenen Brauereige- räthe, eine Parthie Pech, ein Bierwagen, Korbwagen, Rüstwagen, Brettwazen, eine Partie Grummet und Heu, 1 Häckselmaschine, verschiedene Pferdegeschirre eine Partie ItzlslL, Lonolo und »opken, 2 Dezimalwagen, Kartoffeln, Möbels, Kleidungsstücke und sonstige Wirthschastsgegenstände meistbietend gegen Barzahlung zur Versteigerung. Dresden, am 11. April 18»5. Dev Konkuvsvevwaltev. Rechtsanwalt lUüIIev. Tagesgeschichte. Oesterliche Ruhe herrscht in den Gefilden der inneren Politik, verstummt sind einstweilen die mehr oder minder wich tigen Fragen, welche bislang im Reichstage und nicht selten auch in der preußischen Volksvertretung traktirt worden sind. Nur die brennende Angelegenheit der .Umsturz-Vorlage" hat noch bis in die Vorwoche des Festes hinein ihre Kreise ge zogen, da sich Bundesrath und preußisches Slaatsministerium in ihren letzten Sitzungen eingehend mit dem Entwürfe des Umsturzgesetzes infolge der cndgiltigen Kommissionsbeschlüsse bicrüber beschäftigt haben sollen. Welche Stellung indessen die Regierung schließlich zu dem Entwürfe in seiner jetzigen Gestalt einnebmen wird, das muß noch dahingestellt bleiben; vermuth- lich sind entsprechende definitive Erklärungen von der Regierung bei d^r nach Ostern beginnenden zweiten Plenarlesung der „Um sturzvorlage" im Reichstage zu erwarten. Ziemlich still ist es auch von dem zur Zeit in einer Kommission des Reichstages schlummernden Anträge Kanitz geworden, lediglich bei der im Wahlkreise Eisenach-Dernbach stattgefundenen Reichstags nachwahl hat er noch eine hervorragende Rolle gespielt. Seinen Anhängern im genannten Wahlkreise ist immerhin die Genug- thuung geworden, daß der vom Bunde der Landwirthe präsentirte Kandidat, Röficke, mit dem freisinnigen Kandidaten, dem bis herigen Abgeordneten Casselmann, in die am 19. d. M. statt findende Stichwahl gelangt. Zum Abschlusse gelangt sind ferner die erregten Erörterungen in der öffentlichen Meinung über das bekannte Reichstagsvotum in Sachen der Bis marckehrung, ein ferneres Hinausspinnen der Diskussion über diesen leidigen Vorgang würde allerdings auch keinen rechten Zweck mehr haben. Allgemeine Genugthuung giebt sich Über das Erkenntniß des kaiserlichen Disziplinargerichtshofes zu Leipzig kund, durch welches der bisherige Kanzler Leist von Kamerun wegen der von ihm auf seinem kolonialen Posten be gangenen skandalösen Ausschreitungen zur Dienstentlassung ver- urtheilt worden ist. Der Leipziger Gerichtshof hat mit seinem Urtheile dem Empfinden des Volkes in dieser tiefbedauerliche- Affaire unstreitig weit mehr entsprochen, als dies von dem viel milderen Spruch der Potsdamer Disziplinarkammer gelten durfte. Ein nicht unbedeutendes Aussehen erregt der „Fall" des Chef redakteurs der „Kreuzzeitung" und konservativen Reichstagsab geordneten Freiherrn v. Hammerstein, da ihm in verschiedenen Blättern verschiedene ehrenrührige Dinge mit einer gewissen Be stimmtheit nachgesagt worden sind. Herr v. Hammerstein will die betreffenden Zeitungen gerichtlich belangen. Der Entwurf des dem Bundesrathe zugegangenen Börsengesetzes wird in Berliner Blättern veröffentlicht. Derselbe weist 74 Paragraphen in sechs Abschnitten auf. Der erste Abschnitt handelt allgemein von der Börse und ihren Organen, der zweite bezieht sich auf das Maklerwesen und die Kursfeststellung, während der dritte die Bestimmungen über die Zulassung von Werthpapieren enthält. Der vierte Abschnitt betrifft den Terminhandel, der fünfte die Kommissionsgeschäfte, der sechste Abschnitt umfaßt die Strafbestimmungen. Der Centralvorstand des landwirthschaftlichen Vereins für Rheinpreußcn, welcher am 5. und 6. April in Köln tagte, hat zu der Berathung über den Antrag Kanitz falzende Resolution gefaßt: „In Erwägung, daß es wohlberechtigten Zweifeln unter-