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Amts- und Anzeigeblatt für den ' Abonnement sTsLÄ Senrk des Amtsgerichts Eibenstock ZWW tag und Sonnabend. In- < ten, sowie bei allen ReichS- srrtion-prei«: die klernip. Postanstalten. S " und dessen Umgebung. Berantwortlicher Redakteur: E. Hanvebohn in Eibenstock. 4t. Jahrgang. Sonnabend, den 20. Oktober L8S4 Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche auf den Namen LleuIIl« verw. L»uu«i- geb. Tuistsnti»fin eingetragene Grundstuck Nr. ö des Brandkatasters, Nr. 7 des Flurbuchs sür WilVenthal, Folium 2 des Grundbuchs für den selben Ort, geschätzt auf 1650 M., soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist der 1. Movemver 1894, Vormittag 1v Mr als Vcrstcigerungstermin, der 8. Movemver 1894, Vormittag 11 Mßr als Termin zu Verkündung des Vertheilnngsplans anberaumt worden Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichisschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werben. Eibenstock, am 7. September l894. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Zwangsversteigerung. -- DaS im Grundbuche auf den Namen Lmllt« HuI«I» verehel. geb. Unger eingetragene Grundstück Nr. 129 li des Branvkalasters, Nr. 413 des Flurbuchs sür Hnndshübel, Fofium 239 des Grundbuchs für denselben Ort, geschätzt aus 1200 bis 1500 M., soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise ver steigert werden und es ist der 1. Movemver 1894, Vormittag 11 Mr als Versteigerungstermin, """" der 8. Movemver 1894, Vormittag 11 Mr als Termin zu Verkündung des Vertheilnngsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der GerichtSschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Eibenstock, am 7. September 1894. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Slickercifabrikanten und Schneidemühlenbesitzers L^r»»? 8vl«lvl vormals in Schönheide, jetzt in Dresden, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen da« Schlußverzeichniß der bei ter Vertheilung zu be rücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke, ferner zur Prüfung einer nachträglich in die Tabelle aufgenommenen Forderung und zur Festsetzung der Gebühren und Aus lagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 12. Movemver 1894, Vormittag 11 Mr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Eibenstock, den 16. Oktober 1894. AKI. krisäriok, Gerichlsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Bekanntmachung. Nach den Bestimmungen deS Regulativs, die polizeiliche An- und Abmeld ung der Einwohner und Fremden in der Stadt Eibenstock betreffend, vom 8. Novbr. 1883 ist jede Veränderung in den Aufenthaltsverhältnissen eine« Einwohners — Anzug, Fortzug, Umzug — binnen 3 Tagen an Rathsstelle anzuzeigen. Gnüchtcl. Die Meldepflicht trifft bei Familienangehörigen das Familienoberhaupt, bei Lehrlingen den Lehrberrn oder, wenn sie nicht bei diesem wohnen, den betreffen den Quartierwirlh, bei Dienstboten diesen und den Dienstherr», im Uebrigen aber den Miekher und beziehentlich Asiermieiher, daneben den Hausbesitzer und Vermiether. Wir weisen erneut auf diese Bestimmungen mit dem Benierkcn hin, daß in den nächsten Tagen eine allgemeine Revision des gesammten Meloewesens statt finden wird, und daß die hierbei noch Vorgefundenen Unregelmäßigkeiten mit Geldstrafen bis zu 10 Mark eventuell entsprechender Haft bestraft werden. Eibenstock, den 13. Oktober 1894. Der Rath der Stadl »r. Körner Kerbst-Aclhrmcrrkt (Kram und Viehmarkt« in Eibenstock am 5. und 6. Movemver 1894. Der Rath der Stadt. Bekanntmachung. Da entgegen den in § 24 der Friedhofs-Ordnung vom 3. Juli 1873 ent haltenen, unterhalb dieser Bekanntmachung abgevrucktcn Bestimmungen auf vielen Gräbern des neuen Friedhofs mehr al« ein Lebensbaum, sogar Bäume anderer Gattung angepflanzt worvcn sind, die mit der Zeit eine übermäßige Höhe und Ausdehnung erreicht haben, hierdurch aber nicht blos die Aufsicht über den Friedhof wesentlich erschwert wird, sondern auch die auf den in der Nähe liegen den Gräbern befindlichen Blumen und Gewächse empfindlich geschädigt werden, so ergeht an alle diejenigen Glieder der hiesigen Friedhofsgemeinde, die Besitzer der hierdurch betroffenen Grabstellcn sind, hiermit die Aufforderung, die über zähligen Bäume Vis zum 30. Hklover ds. Is. zu entfernen, widrigenfalls nach vielem Termine der Kirchenvorstand ihre Ent fernung auf Kosten der bett. Besitzer veranlassen wird. Eibenstock, den 3. Oktober 1894. Der Kirchenvorstand. Böttrich, I» 8 24. Das Bepflanzen der Gräber nm Blumen und Staudengewächsen unterliegt, soweit diese Gewächse den Raum des Grabhügels nicht überschreiten, keiner Be schränkung. DaS Anpflanzen von Bäumen an den Grabstellen unterliegt folgenden Beschränkungen: a) an einem Grabe darf nie mehr als ein Baum angepflanzt werden und zwar dürfen dazu b) nur Zicrbäume und zwar nur solche verwendet werden, welche ihrer Natur nach mit ihren Besten, Zweigen und Wurzeln auch in späterem Alter die Grenzen de» Grabhügels nicht wesentlich überschreiten, e) das Pflanzen eine« Baumes darf nur nach Anweisung und unter Controle deS TodtengräberS geschehen. Sollten dennoch in einzelnen Fällen Bäume oder Sträucher einen zu großen Umfang gewinnen oder mit ihren Wurzeln zu weit um sich greifen, so ist der Kirchenvorstand berechtigt, von den Angehörigen resp. dem Besitzer der Grabstelle die Beseitigung deS UebelstandcS zu verlangen und, wenn diesem Verlangen nicht entsprochen wird, oder dafern Berechtigte nicht mehr vorhanden, noch zu ermitteln sein sollten, oder die Besitzzeit bezüglich der Grabstellen abgelaufen ist, die Bäume selbst entfernen zu lassen. Hagesgeschichte. — Berlin, 18. Oktober. Am Denkmal Fried richs des Großen unter den Linden erfolgte heute Vormittag die feierliche Weihe von 132 neuen Fahnen. Nach der Wcihercve des MililärpfarrerS Frommel übergab der Kaiser die Feldzeichen den Regimentern mit einer Ansprache, worin er deS heutigen Geburtstage» Kaiser Friedrich» und seiner ruhmreichen Thaten 1871 gedachte, und die Kommandeure auf- sorderle, unter den neuen Fahnen die alten Tradi tionen fortzusetzen in unbedingtem Gehorsam zum Kriegsherrn gegen äußere und innere Feinde. Feld marschall Blumenthal dankte Namen« der Armee und brachte ein Hoch auf den Kaiser au». Die Kaiserin, der König von Serbien wohnten der Feier vom Balkon de» Palais deS alten Kaisers au» bei. — Eine offiziöse Korrespondenz thcill Folgendes mit: In der heutigen Zeit, bei der ungeheuren Trag weite der Feuerwaffen und dem Operiren mit großen HeereSmassen muß e« die Hauptsorge der Heeresver waltung sein, auf Mittel zu sinnen, um unnützen Menschenopfern vorzubeugcn. Ein solche» Mittel be steht in den sogenannten .Meldereitern'. Der Name deutet auf den Zweck dieser Einrichtung; die einzelnen Truppentheile, die bei der heutigen großen Ausdehnung der Schlachtfelder oft in fernen Abständen von einander stehen, bedürfen der Vermittelung unter einander und mit dem Befehlshaber durch berittene Mannschaften, die keine andere Ausgabe zu erfüllen haben, als den für die Operationen nothwendigen Meldedienst zu versehen. Schon der große Feldherr Napoleon I. hatte die» erkannt; er umgab sich mit Meldereitern, durch die er stet- über den Feind gut unterrichtet war; auch jeder seiner kommandircnden Generale mußte von einer Anzahl Meldereitern um geben sein, die an den Kaiser oder an die anderen hohen Befehlshaber Meldungen überbrachten. Später artete diese Einrichtung aus, und aus den Melde reitern wurde eine glänzende persönliche Eskorte, die unter Napoleon Hk. statt zum Melden zur Begleitung deS Kaisers verwandt wurde. Aber diese fehlerhafte Anwendung einer nützlichen Einrichtung ist kein Be weis gegen den Nutzen der Einrichtung selbst. Hätten wir 1870 zeitgemäße Meldereiter gehabt, so wären uns manche schweren Opfer, namentlich in den Kämpfen um Metz, erspart geblieben, und auch im Jahre 1866 (10. Juli 1866 im Treffen von Kissingen) hatten wir schwere Verluste, die schon mit einem einzig richtig verwendeten Meldereiter vermieden worden wären. In den neueren Kriegen in Europa ist überall der