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»vn. leutn, ,r zu. ! VN. acht«, i rttn hrt- «d«ut- rvrpn i ihrer 'eignet S fitr Amts- und Anzeigeblatt Mr den Kmtsgerichtsbezirk EWenstock und dessen Umgebung tritt in reinde- Diese ndliche einen wiesen, hörorn amten- cht all« rn die ieml. >od. )8belu. Bezugs preis vier teljährl. BI. 1.50 einschlietzi des „Illustr. Unterhaltungsblatis" und der humoristischen Beilage „Seifenblasen" in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. für Eibenstock, Carlsfeld, Hundshübel, Neuheide, Oberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer,Sosa,Unterstützengrün,wildenthalusw. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn» und Feiertage für den folgenden Cag. Anzeigenpreis: die kleinspaltige seile l2 psemnge. 2m amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. Tel.-Kdr.: Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 210. Drucker und Verleger: Emil Hannebohn, verantwort!. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Etbenstock. --- -- . -n- - — >—n. - SV. JastNsavg. —— ---——- .———— —.—.. . —- .M SSL Dienstag, den 25. November LNLA. Für einen geordneten Straßenreinigungsdienst ist es von Wert, daß in allen Gegen- den der Stadt Plätze vorhanden sind, auf denen Stratzenkehricht abgelagert werden kann. Da der Kehricht als Düngung benutzt wird, so ist anzunehmen, daß ihn manche Land- wirte und Gartenbesitzer gern vergütungSloS in ihre Grundstücke aufnehmen würden. An gebote wegen Aufnahme deS Kehrichts wären un» sehr erwünscht. Ttadtrat Eibenstock, den 22. November 1913. Die Dicnstbiteukrankcukaffe der Stadt Eibenstock löst sich mit dem 31. Dezember 1913 auf. Vom 1. Januar 1914 ab werden die Dienstboten verstcherungspflichtige Mitglieder der Allgemeinen Ortskrankenkasse. Stadtrat Gibenstock, dm 21. November 1913. Wahlen der Vertreter im Ausschuß der neu errichteten Allgemeinen Ortskrankenkaste Eibenstock Laud. Für die Gemeinden Blauenthal, Carlsfeld, Hundshübel, Mnldenhammer, Neidhardts - thal, Sosa, Wildenthal und Wolfsgrün, sowie die Gutsbezirke Blauenthal, Neidhardtsthal, Weitersglashütte, Wildenthal und Staatsforstreviere Auersberg, Carlsfeld, Eibenstock, Hunds - Hübel, Sosa und Wüdenthal wird vam 1. Januar 1914 ab eine Allgemeine Orts krankenkasse mit dem Sitz in Eibenstock errichtet. Mitglieder der Kasse sind die im Kassenbezirke beschäftigten nachstehenden Personen: 1. Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge, Dienstboten, 2. Betriebsbeamte, Werkmeister und andere Angestellte in ähnlich gehobener Stellun g, sämtlich, wenn diese Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, 3. Handlungsgehilfen und -Lehrlinge, Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken, 4. Bühnen- und Orchestermitglieder ohne Rücksicht auf den Kunstwert der Leistungen, 5. Lehrer und Erzieher, 6. Hausgewerbetreibende. Voraussetzung der Mitgliedschaft ist für die vorstehend unter 1 bis 5 Bezeichneten, mit Ausnahme der Lehrlinge, daß sie gegen Entgelt beschäftigt werden, für die unter 2 bis 5 Be zeichneten außerdem, daß ihr regelmäßiger Jahresarbeitsoerdienst 2500 Mark an Entgelt nicht übersteigt. Dagegen gehören der Ortskrankenkasse diejenigen Personen nicht als Mitglieder an, die in eine tnappschaftliche Krankenkasse oder in eine Betriebs- oder J««««g-- krankenkasse gehören, sowie solche Personen, die nach den Vorschriften der W 169 -175 der Reichsversicherungsordnung verstcherungsfrei oder von der Versicherungspflichr befreit sind. Die Wahl der Vertreter der Arbeitgeber «nd der versicherten im Aus schusse der Allgemeinen Ortskrankenkasse findet Dienstag, den 30. Dezember 1913 und zwar die Wahl der Arbeitgeber von 10 12 Uhr vormittag, die Wahl der versicherten von 2—5 Uhr nachmittag statt. Als Wahllokale werden bestimmt 1. für den aus der Gemeinde und dem Staatsforstrevier Hundshübel bestehenden 1. Stimmbezirk: der Gasthof „zum Hirsch" in H««d-hüb-k, 2. für den aus der Gemeinde Carlsfeld und den Gutsbezirken WeiterSglaShütte und Staatsforstrevier Carlsfeld bestehenden 2. Stimmbezirk: der Gasthof znm „gr-nen Baum" in Carlsfeld, 3. für den aus allen übrigen Gemeinden und Gutsbezirken deS Kassenbezirks be stehenden 3. Stimmbezirk: das Hotel „Stadt Leipzig" in Eibenstock. Versicherte haben in dem Stimmbezirk zu wählen, in dem sie beschäftigt sind, Arbeit geber in den Stimmbezirken, in denen sie Versicherte beschäftigen. Zu wählen sind auf die Dauer von 4 Jahren 10 Vertreter der Arbeitgeber und 20 Ersatzmänner für diese, 20 . , Versicherten .40 . ... Für die erste Wahl der Vertreter im Ausschüsse stellt das Versicherungsamt Wählerlisten auf. Wahlberechtigt sind die volljährigen 1) versicherte«, die Mitglieder der Kasse wären, wenn diese am Wahltage be stände, einschließlich derjenigen, die vom 1. Januar 1914 ab neu der Kranken versicherung unterstellt werden; 2) Arbeitgeber, die für verstcherungspflichtige Beschäftigte Beiträge an die Kasse zu zahlen hätten, wenn diese am Wahltage bestände. Nicht wahlberechtigt stnd 1) Arbeitgeber der unständig Beschäftigten als solche, 2) Versicherungspflichtige, die Mitglieder einer Ersatzkaffe stnd und deren eigene Rechte und Pflichten auf ihren Antrag ruhen. Die hiernach Wahlberechtigte« werden ««fgefordert, sich spätestens am st. Dezember 1913 zur Eintrag««» t« die Wählerlisten bet de« a«s der An lage D erfichtltche« GemeindebehSrden schriftlich oder mündlich ,« melden. Die Arbeitgeber haben hierbei anzugeben, wieviel verstcherungspflichtige Personen sie beschäf tigen. Soweit sich Wahlberechtigte nicht rechtzeitig gemeldet haben, kann die Wahl nicht aus dem Grunde angefochten werden, daß dies« Personen nicht in die Wählerlisten ausge nommen stnd. Die Wählerlisten können bis 6. Dezember dieses JahreS bei den aus der An- läge O ersichtlichen Gemeindebehörden eingesehen werden. Einsprüche gegen die Richtig keit der Wählerlisten stnd bei Vermeidung des Ausschlusses spätestens am 8. Dezember 1913 unter Beifügung von Beweismitteln bei dem unterzeichneten Versichcrungsamte einzulegen. Die Wahlen stnd geheim: gewählt wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit streng gebundenen Listen. Wählbar stnd nur volljährige Deutsche. Richt wählbar ist, 1. wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter verloren hat oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das den Ver lust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptoerfahren eröffnet ist, 2. wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen be schränkt ist. Die Wahlberechtigte« werden ausgefordert, Wahlvorfchläge bei dem als Wahlleiter bestellte« Vertreter des verstcherungsamtes, Assessor von üsr »vokon bei der Königlichen Amtsha«ptman«schaft Schwarzenberg, etnzurei- chen. Es können nur solche Wahlvorfchläge berücksichtigt werden, die spätestens am 8. Dezember 1913 eingehen. Die Wahlvorschläge sind gesondert für die beteiligten Arbeitgeber und Versicherten auf zustellen. Sie müssen von mindestens 10 Wahlberechtigten der betreffenden Gruppe unter zeichnet sein. Jeder Wahloorschiag darf höchstens dreimal soviel Bewerber benennen, als Vertreter zu wählen stnd. Die einzelnen Bewerber sind unter fortlaufender Nummer auf zuführen, welche die Reihenfolge ihrer Benennung ausdrückl und nach Familien- und Vor namen, Beruf und Wohnort zu bezeichnen. Bei Versicherten ist auch der Arbeitgeber, bei dem sie beschäftigt stnd, anzugeben. Mit den Wahlvorschlägen für Versicherte ist von jedem Bewerber eine Erklärung darüber vorzulegen, daß er zur Annahme der Wahl be reit ist. Bei den Wahlvorschlägen für Arbeitgeber ist eine solche Erklärung nur erforder lich, soweit ein vorgeschlagener Bewerber zur Ablehnung der Wahl befugt ist. In jedem Wahloorichlag ist ferner ein Vertreter des Wahlvorschlags und ein Stellver treter für ihn aus der Mitte der Unterzeichner zu benennen. Der WahlvorschlagSvenreter ist berechtigt und verpflichtet, dem Versicherungsamte die zur Beseitigung etwaiger Anstände erforderlichen Erklärungen abzugeben. Die Anstände müssen spätestens 2 Wochen vor dem Wahltage beseitigt sein. Bis zu diesem Zeitpunkte können Wahlvorfchläge auch zurückge- nommcn werden. Die Wahlvorschläge sind nngilttH, wenn sie verspätet eingereicht werden, oder wenn sie nicht mit den erforderlichen Unterschriften versehen, oder wenn die Bewerber nicht in er kennbarer Reihenfolge ausgeführt stnd, es sei denn, daß die Mängel rechtzeitig beseitigt werden. Die eingereichten Wahlvorschläge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs mit OrdnungSnummern versehen. Dte zugelafsenen Wahlvorfchläge werben bei ben aus der Anlage O <r- fichlltchen GemeindebehSrden auSgelegt und können dort von de« Beteiligte« eingesehen werde«. Die Stimmabgabe bei der Wahl ist an die zugelafsene» Wahlvorfchläge geb««de«. Sind auf giltigen Wahlvorschlägen im ganzen nur so viele Bewerber benannt, als Vertreter und Ersatzmänner einer Gruppe zu wähle« sind, so gelten sie als gewählt. Kommt eine Wahl zustande, so ist der Wahlausschuß befugt, die Wahl- und Stimm- berechtiaung eines jeden Wählers bei der Wahlhandlung zu prüfen. Es empfiehlt sich daher, einen Ausweis hierüber zur Wahlhandlung mitzubringen. Die Giltigkeit der Wahl kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses angefochten werden. Anfechtungen sind beim Versicherungsamt anzubringen. Schwarzenberg, den 21. November 1913. Der Wahlleiter. vom Die Wählerlisten werben geführt für den Bezirk Gemeindeoorstand in Blauenthal „ Carlsfeld . HundShübel , NeidhardtSthal » Sosa , Wildenthal , WolfSgrün. Gemeinde Blauenthal mit Gutsbezirk. Gemeinde Carlsfeld, Gutsbezirk Weitersglashütte, , Staatsforstrevier Carlsfeld. Gemeinde Hundshübel, Gutsbezirk Staatsforstrevier HundShübel. > Gemeinden Neidhardtsthal, ! Muldenhammer, s Gutsbezirk Neidhardtsthal. « Gemeinde Sosa, s Gutsbezirk StaatSforstreoier Sosa. i Gemeinde Wildenthal, > Gutsbezirk Hammergul Wildenthal, 1 , StaatSforstreoier Wildenthal. > Gemeinde WolfSgrün, - Gutsbezirke StaatSforstreviere AuerSberg, ' Eibenstock. ReichstagsbcMN. Am Dienstag nimmt nach langer Ferienpanse der Reichstag seine Sitzungen wieder auf, und er fin det nach einen erfreulichen Gepflogenheit der letzten Jah re den Reichshaushaltsetat bereits vor. Früher dau erte es immer erst geraume Zeit, bis der Etat dem Parlamente zuging, und man hütete seine Zahlen auf das sorgfältigste, obwohl diese kein Geheimnis darstrl- len und über kurz oder lang doch veröffentlicht wer den mußten; das hatte den Erfolg, daß durch In diskretionen doch die wichtigsten Daten durchsickerten, ohne daß man eine Gewähr für ihre Richtigkeit hatte. Mit diesem veralteten System hat man gottlob gebro chen und sich seitens der Regierungsstellen bemüht, den Etat so rechtzeitig vorzubereiten, daß noch vor Eröffnung der Reichstags-Verhandlungen die haillpt- fächlichsten Ziffern der Oeffentlichkeit unterbreitet wer den können. Die jetzt zur Veröffentlichung gelaugten Mitteilungen bringen keine sonderlichen Ueberraschun- gen, der Etat balanziert mit einem Minus von 174,3 Millionen Mark, während sonst im allgemeinen ein Zif- sernzuwachs; zu verzeichnen war. Das hat seinen Grund diesmal darin, daß der vorige Etat infolge der Mili-