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Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. 141. Dienstag, den 30. November 1897. - Erlaß, Hundesperre betreffend. Am 21. d. M. ist in Wilsdruff ein schwarzer, männlicher Spitz mit einigen weißen Haaren an der Brust, ungefähr 2 Jahre alt, ohne Halsband und Steuer zeichen, nachdem er, soweit festgestellt worden ist, wenigstens 15 Hunde gebissen hatte, erschossen worden Bei der bezirksthierärztlichen Sektion des Thieres hat sich heraus« gestellt, daß dasselbe an der Tollwuth gelitten hat. Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Wuthkrankheit wird daher über die im 4. Kilometerumkreise von Wilsdruff ge legenen Gemeinden und Gutsbezirke mit Gemarkungen Wilsdruff, Gruwbach, Acssclsdorf, Steinbach b. A-, Aaufbach, Unkersdorf, Kühndorf, Rleiusehsnberg, Nlixphausen, Sachsdorf, Nöhrsdorf, Sora, Lampersdorf, Lotzen, Birkenhain, Limbach und Helbigsdorf die Huudesperre bis 21. Februar s8y7 dergestalt verhängt, daß bis zu diesem Tage alle iu den bezeichneten Orten vorhandenen Hunde festzulegen, anzuketten oder einzusperren, oder mit sicherem Maulkorbe versehen, an der Leine auszuführen sind. Die Benutzung von Hunden zum Ziehen wird unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt und mit einem sicheren Maulkorbe versehen, außer der Zeit des Gebrauchs aber sestgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Herde, von Fleischerhnnden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd wird unter der Voraussetzung genehmigt, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) festgelegt, oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Hunde, welche diesen Vorschriften zuwider frei umherlaufend betroffen werden, sind sofort zu tödten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen können nicht blos nach 8 66 Punkt 4 des Reichsgesetzes voni 1. Mai 1894, betr. die Abänderung des Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880 als Uebertretungen, sondern bei wissentlicher Verletzung derselben auch nach § 328 des Reichsstraf gesetzbuches als Vergehen mit Gefänguiß bestraft werden. Die Herren Gemeindevorstände der obengenannten Ortschaften haben vorstehenden Erlaß sofort in ortsüblicher Weise bekannt zu machen und seine Durchführung strengstens zu überwachen. Meißen, am 27. November 1897. . » Die Königliche Amtshauptmannschast. I. A. von Bose. Bekanntmachung, die unabkömmlichen Lehrer betr. Die Schulvorstände des hiesigen Bezirkes werden veranlaßt, über die für den Fall einer Mobilmachung als unabkömmlich zu bezeichnenden Lehrer bis zum 5. Deeembcr dis. Jah es unter Benutzung des Seite 166 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1876 ersichtlichen Musters Anzeige anher zu erstatten. Fehlanzeigen sind nicht erforderlich. Meißen, am 20. November 1897. Königliche Bezirks schulinspection. * von Schroeter. Wangemann. Bekanntmachung. Mit Schluß dieses Jahres haben aus dem hiesigen Stadtgemeinderathe auszuscheiden die Herren Stadtverordneten Rwmenfabrikant Johannes Richard Bruno Bretschneider, Kurschnermeffter Otto Rudolph Springsk-ee und Schuldirektor Friedrich Ernst Gerhardt sowie zwei ansässige Stadtversrdnetenersatzmänner. Die vorzunehmende Lrgänzungswahl erfolgt Donnerstag, Zen 16. Dezember 1897 Vormittags 9 bis Mittags 1 Uhr im Sitzungssaale des Rathhanses. Die Liste der Stimmberechtigten liegt von Dienstag, den 30. d. M., ab in der Rathserpedition aus. Einsprüche gegen dieselbe stehen den Betheiligten bis zum Ablaufe des siebenten Tages nach Beginn der Auslegung zu. - Ls find zu wählen: ordentliche Stadtverordnete: zwei ansässige und ein unansässiger, StadLverordnetenersatzteute: zwei ansässige. HEr Bezugnahme auf 88 45 ff. der Rev. Städteordnung wird solches mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß die Ansscheidenden wieder gewählt werden können, während die Atitglieder des Stadtrathes, die im Stadtgemeinderathe verbleibenden sechs Stadtverordneten und die besoldeten Gemeindebeamten nicht wählbar sind. Wilsdruff, 29. November l897. Dev Stad trat h. Bursign, Bgmstr. Holzvevsteigevnng auf Naundorfer Staatsforstrevier. In Alstzsche's Gasthof in Naundorf sollen Mittwoch, Sen 8. Dezember 1^97 von Bormittags 9 Uhr an nachstehende Nutz« und Rrennhölzer, als: 910 wch. Stämme, 150 wch. Klötzer, 5750 wch. Reis- u. 440 wch. Derbstangen, 206 nm wch. Nutztnüppel, 56',z nm wch. Brcnnscheite, 190 nm wch. Brennkaüppel und 340 nm wch. Aeste Versteigert werden. Näheres, enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Lion,gliche Fovstvevievwaltnng Naun-ovs und Königliches ^ovstventamt Tharandt, am 26, November 1897, v-n LindenfelK. rv-lffvamm.