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«»»iw« » MW Tharandt, Aohen, Sieöentehn und die Umgegenden. Amtsblatt Ar die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den ^»tadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Hcrzogswalde mit Landberg. Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu tanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönbera mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim Unkersdorf. Weistrovv. Wildbera. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Pon bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. -- Jnsertionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berber in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daielbst. No. 36. j Sonnabend, den 24. März 1WD. 58. Jahrg vor April isyoo zu bezahlen. Schloßverwaltung zu Charlottenburg das Innere des Mausoleums mit herrlichem Blumenflor geschmückt. Ein zahlreiches Publikum hatte sich auf dem zum Mausoleum führenden Tannenwege eingefunden, um das Kaiserpaar zu begrüßen. Um lOVi fuhr die zweispännige offene Schimmeleqnipage der Majestäten in den Park ein. Der Kaiser trug unter dem Mantel die Uniform des 1. Garde- Regiments z. F., die Kaiserin liefe Trauer. Beide stiegen die Simen zur Gruft hinunter und verweilten dort einige Zeit in stiller Andacht. Der Kranz bestand aus Epheu, weißen Rosen und Levkoyen. Nach dem Kaiserpaare kamen noch zahlreiche Offiziere mit Kränzen. Am National denkmal legten eine Abordnung der Vereinigung der Ve teranen Kaiser Wilhelms I. einen großen Lorbeerkranz mit einer Krone aus Kornblumen und ein Mann in Arbeiter kleidung einen kleinen einfachen Lorbeerkranz nieder. Der Reichstag beendete am Donnerstag die zweite Etatsbcrathung ohne nennenswerthe Erörterung. Bei der hierauf folgenden Uebersicht über Einnahmen und Ausgaben für 1898 beantragte Abg. Bebel (Soz.) Zurückverweisung der Schlußtermin auf den ^8. April lyoo, Vormittags io Ahr dem hiesigen Kömglichen Amtsgerichte bestimmt worden. Wilsdruff, den 21. März 1900. Lungwitz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Gemeindekrankenversicherung Wilsdruff, am 20 März 1900 Bursian. Krankenkasse. Die Beiträge zur Kranken- und Invalidenversicherung auf das 1. Vierteljahr 1900 sind zur Vermeidung des Beitreibungsverfahrens bis zum politische Rundschau. Majestäten besuchten Don- ^.^" lttag da^ Charlottenburger Mausoleum und höhnten bann üi dkl? Dlkgksallkk bei' 8tl1ßüllund ngn vier Denkmalsgruppen bei. Mittags empfing der Kaifi - ?im ^Ordnung per Stadt Solingen, die einen Ehrenpallasch überreichte, später fand rm königlichen Schlosse größere Tafel statt für die Umgebung weiland Kaiser Wilhelm'sl. Am Geburtstage Kaiser Wilhelms I. hatte die mcidung einer Geldbuße bis zu 100 Mk. — Pf. für jeden einzelnen Contraventionsfall alle Leichen, an welchen deutliche Zeichen von Fäulniß wahrnehmbar sind, nicht über den vierten Tag (4 mal 24 Stunden) von der Stunde des eingetretenen Todes an im Sterbe hause belassen werden dürfen, sondern aus dem letzteren spätestens mit Ablauf der ge dachten Zcitfrist entfernt werden müssen, um entweder beerdigt oder den Todtenhallen übergeben zu werden. Die Polizeibehörden des hiesigen Bezirks werden daher angewiesen, über die Be folgung dieser Anordnung zu wachen und etwaige Zuwiderhandlungen anher anzuzeigen. Kgl. Amtshanptmannschaft Meißen, am 21 März 1900 von Schroeter.Tr. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Möbelfabrikanten Oswald Schönig in Wilsdruff ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen — sowie über die Erstattung der Auslagen und die Ge währung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses — Die in Gemäßheit von Art. II § 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tages preise des Hauptmarklortes Meißen im Monate Februar d. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der Amtshauptmannschaft im Monate März d. Js. an Mililärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfouragc beträgt 7 M. 50,7 Pf. für 50 Kilo Hafer 3 „ 43,8 „ „ 50 „ Heu 2 „ 25,7 „ „ 50 „ Stroh. Königliche Amtshanptmannschaft Meißen, am 22 März 1900 von Schroeter. Auf Blatt 58 des hiesigen Handelsregisters ist heute verlautbart worden, daß der bisherige Inhaber Herr Friedrich Theodor Müller aus der Firma Fr. Theodor Müller in Wilsdruff ausgeschieden ist und dessen drei Söhne Herren Hugo Max Müller, Hermann Alfred Müller und Otto Albert Müller in Wilsdruff Inhaber geworden sind. Wilsdruff, den 22. März 1900. Roniglichcs Amtsgericht. Schubert. Dienstag, den 27. dies. Mts. Nachmittags 2 Uhr gelangen in Rothschönberg 1 Parthie Winterüberzieher, Mäntel, Joppen, Sommerjackcts, Röcke, Jackels, Hosen, Westen, Strickgarn u. a. m. zur öffentlichen Versteigerung. Versammlung der Bieter im Gasthof. Wilsdruff, den 22. März 1900. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts. Sekr. Busch. Die diesjährige Stutenmusterung und Fohlenschau soll für das Zuchtgebiet Moritzburg, am 10. April Vormittags 9 Uhr ohne Prämiirung in Moritzburg, Keffelsdors, am 3. Mai Vormittags 9 Uhr ohne Prämiirung in Keffelsdors, Altlommatzsch, am 11. April Vormittags 9 Uhr mit Prämiirung in Lommatzsch, Zella, am. 2. Mat Vormittags 9 Uhr mit Prämiirung in Zella b. Nossen, Großenhain, am 17. April Vormittags 9 Uhr mit Prämiirung in Großenhain stattfmden. Indem dies hierdurch zur öffentlichen Keuntniß gelangt, wird noch darauf auf merksam gemacht, daß auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom Jahre 1885 an für alle nicht im Zuchtregister eingetragenen Stuten ein um 3 Mark er höhtes Deckgeld ZU zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtnuten, sobald ihre uach- zuwciscnden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschaucn nicht vorge stellt werden. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber feruerweit das bisherige niedrige Deckgeld von 6 Mark sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung ins Zuchtregister Vorsteven und ihre Produkte seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Eine Anmeldung des Fohlens zur Schau hat nur stattzufindcn, wenn Prämiirung anqesagt ist und das Fohlen als concurrenzfähig erachtet wird. In diesem Falle muß die Anmeldung auf einem bei jeder Beschälstation zu entnehmenden Formulare bis zum 1 April dieses Jahres an das Königliche Landstallamt erfolgen. Hiernächst werden die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn, so wie die Herren Gemeindevorstände des hiesigen Bezirkes veranlaßt, die Pferdebesitzer ihres Ortes auf die obcngebachte Stutenmusterung und Fohlenschau in ortsüblicher Weise rechtzeitig aufmerksam zu machen. Die Königliche Amishauptmannschaft erwartet um so gewisser, daß dieser Weisung gehörig nachgekommen werde, als in den früheren Jahren Klagen darüber laut geworden sind daß verschiedenen Interessenten der Tag der Schau nicht bekannt gemacht worden sei. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 16 März 1900 Nr. 1081 von Schroeter.Kze. Im Laufe dieses Jahres werden im hiesigen Bezirke — in der Hauptsache auf den Höhcvzügen rechts und links der Elbe — trigonometrische Arbeiten durch Beamte des König!. Zentralbureaus für Steververmefsung vorgenommen werden. Die Grundstücksbesitzer, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher der betreffenden Ortschaften werden hiervon mit der Aufforderung in Kenntniß gesetzt, den gedachten Be amten und ihrem Hilfspersonale gegen Vorzeigen ihrer vom Kgl. Zcntralbureau für Steuervermessung und bez. vom Kgl. Finanzministerium ausgestellten Legitimationskarten das jederzeitige Betreten ihrer Grundstücke, die Benutzung der Kirch-, Schloß- und Aus- sichtsthürme zur Vornahme von Beobachtungen und das Aufstellen von Vermessungssig nalen zu gestatten, überhaupt aber ihrer dem öffentlichen Interesse dienenden Thätigkeit jedmögliche Unterstützung augedeihen zu kaffen. Das Verändern oder Beschädigen der Vermessungvsignale, sowie das Beschädigen der aufgestellten Triangulirungs-Pfeiler-Bolzen oder Platten ist verboten. Zuwiderhand lungen werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder entsprechender Haftstrafe ge ahndet werden. Den Gemeindebehörden des Bezirks wird zur Pflicht gemacht, den Vermessungs beamten auf Verlangen und gegen ortsübliche Bezahlung ortskundige Führer, sowie zu ihrem eigenen Fortkommen oder zum Transport der Instrumente Fuhrwerk zu stellen, ihnen auch zur Aufbewahrung der Vermessungs-Instrumente geeignete Räumlichkeiten anzuweisen Kgl. Amtshauptmannschaft Meißen, am 19. März 1900. 1097 von Schroeter. W. Die rechtzeitige Entfernung der Leichen aus dem Sterbehaufe betr. Zufolge Generalverordnung vom 8. November 1877 hat das Königliche Ministerium des ^uneru mit Rücksicht auf die öffentliche Gesundheitspflege an geordnet, daß bei Ver-