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WaM für Mckust ThillMdt, Uosskil, Mknlchil md die Umgegendtn. Imlsblull für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den ^tadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk.55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. 12S. Dienstag, de« 2. November 18S7. Bekanntmachung zu lassen Straf-Gesetz-Buchs als Vergehen mit Gefängniß bestraft werden. Die Herren Gemeindevorstände der obengenannten Ortschaften haben vorstehenden Erlaß sofort in ortsüblicher Weise bekannt zu machen und seine Durchführung strengstens zu überwachen. Auf Anregung des Vorstandes des Sächsischen Gemeindetages hat der unterzeichnete Stadtgemeinderath beschlossen, «ulLssil«!, des und des iLöniK« Elvert eine Stiftung unter dem Namen Königliche Amtshauptmannschaft. V»» 8el»ro«t«^ Ueber die eingegangenen Spenden wird seiner Zeit im hiesigen Amts- und Wochenblatte quittiert werden. Wilsdruff, den 7. Oktober 1897. Der Stadtgemeinderath. Bgmstr. »nr8t«u. Hundesperre betr. Am 28 d M. ist der weiß- und braungeflcckte, 3 Jahre alte männliche Wachtelhund-Bastard des Ackervogtes F. Richter in Vorwerk Moritzthal bei Hirschfeld er schossen worden Bei der bezirksthierärztlichen Section dieses Thieres hat sich ergeben, daß dasselbe an der Tollwuth gelitten hat. Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Wuthkrankheit wird daher über die im 4 Kilometer-Umkreise von Hirschfeld gelegenen Gemeinden bez. Gntsbezirke mit Gemarkungen Neukirchen, Neutanneberg, Alttanneberg und Rothschönberg Meißen, am 30. Oktober 1897. 1307 L. die Hnndesperre bis 28. Januar 1898 dergestalt verhängt bez. verlängert, daß bis zu diesem Tage alle in den bezeichneten Orten vorhandenen Hunde festzulegen — anzuketten oder einzusperren — oder mit sicherem Maulkorbe versehen, an der Leine auszuführen sind. Die Benutzung von Hunden zum Ziehen wird unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt und mit einem sicheren Maulkorbe versehen, außer der Zeit des Gebrauchs aber festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd wird unter der Voraussetzung genehmigt, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauches (außerhalb des Jagdreviers) festgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Hunde, welche diesen Vorschriften zuwider frei umherlaufend betroffen werden, sind sofort zu tödten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen können nicht blos nach 8 66 Punkt 4 des Reichsgesetzes vom 1. Mai 1894, betr. die Abänderung des Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880 als Uebertretungen, sondern bei wissentlicher Verletzung derselben auch nach § 328 des Reichs- Der der soll der sein, in erster Linie befähigten, würdigen und bedürftigen Gewerbsgehilfen und Lehrlingen, die Söhne hiesiger Bürger sein und bei hiesigen Gewerbtreibeuden gelernt haben müssen, zu ihrer weiteren Ausbildung Beihilfen in Gestalt von Stipendien zu gewähren. Finden sich keine oder nur unge eignete Bewerber, so können auch solche Gewerbsgehilseu und Lehrlinge bedacht werden, welche zwar Sohne hiesiger Bürger sind, aber nicht bei hiesigen Gewerbtreibenden ge lernt haben. Finden sich auch unter diesen keine oder keine geeigneten Bewerber, so sollen auch sonstige Bürgerssöhne hiesiger Stadt, die sich in unserer höheren Fortbildungs schule oder in auswärtigen höheren Schillen wissenschaftlich weiterbilden oder weiterblldeu wollen, bedacht werden können. Errichtung dieser Stifluug sollen im nächsten Jahre 2000 M., in.den folgenden je 500 M. solange dem Reingewinne der Sparkasse entnommen werden, bis em Kapital von 4000 Bl. angcsammelt ist. Hierüber soll aber auch der freier Lauf gelassen werden und es soll daher sei» «luri k «»Ke» «leii III<I8<O<K von 4OVV Fl. noch zu vvrAr<»88vr». miUm-n <iei- 8jua, kommen die Lluso» des Gesammtkapitals (einschließlich der frei- b-düchig °L E d°r mchu« °d« nW mH. ZL unter Mfsicht des Stadtgemeiuderathes durch die hiesige Stadtkassenverwaltung. An dre geehrten Innungen, sonstigen Körperschaften wie nicht minder an alle Einwohner hiesiger Stadt richtet nun der unterzeichnete Stadtgemeinderath nur hierdurch die Bitte den Grundstock Ser König Albert-Stiftung durch freiwillige Beiträge vergrötzer« zu besten und die Gaben bis 1. März 18S8 an die hiesige Stadtrasse gelangen Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des verstorbenen Schuhmachermeisters Carl Hermann Kretzschmar in Wilsdruff wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Wilsdruff, am 27. Oktober 1897. , Königliches Amtsgericht. vr. OsnAivN. Das parlamentarische Chaos in Oesterreich den Präsidenten Kraft und voller Scharfe ihre Verschleppungsmethode sort- . österreichischen Abgeordneteuhause in Folge gesetzt, da zwischen dem ersten Vizepräsidenten, dem Polen Obstruktion oder Verschleppungstaktik v. Abrahamowics, und dem zweiten Vizepräsidenten, dem hervorgerufenen Znstände sind all- Tschechen Dr. Kramarcz, einerseits, und der deutschen der baltlos daß eine längere Fortdauer Linken andererseits von Anbeginn der neuen Session an kaum meln möali^"dAsEntarischenLagein Oest^ ein gespanntes persönliches Vcrhältniß bestand. Beide Beide "" «M dks DwUMEm Dr. «athr-w auf Herren sind Vertreter einer Gewaltpolitik gegenüber der deutschen Opposition, welche Wahrnehmung schon bisher wachsende Erbitterung auf der deutschen Seite gegen das polnisch-tschechische Vizepräsidentenpaar erzeugte. Diese er bitterte Stimmung der Deutschen erreichte aber ihren Höhe punkt, als das Präsidium ungeachtet des scharfen Protestes der Linken Abendsitzungen behufs Erledigung des Aus gleichsprovisoriums zwischen Oesterreich und Ungarn, welches vom ungarischen Parlamente bereits genehmigt worden ist, anberaumte. Am 28. Oktober Abends 7 Uhr begann die erste dieser Sitzungen, sie nahm aber durch die